Aktuell. Informativ. Knapp - Newsletter September 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, wir haben in unserem Newsletter wieder einige interessante Beiträge für Sie zusammengestellt. Bestimmt ist auch für Sie etwas Wissenswertes dabei! Ihr Team der Ihr Newsletter wird nicht korrekt angezeigt? Jetzt hier online lesen. Auf unserer Internetseite ist der Newsletter als PDF hinterlegt. Und hier sind Themen dieser Ausgabe: wieder Leader Region Beratungsstelle für Teilzeitausbildung seit 01.07. 2015 bei der ProArbeit Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - Neue Richtlinie veröffentlicht MikroSTARTer Niedersachsen - Der ist fachkundige Stelle Technologie-kompakt : Infrarottrocknung die punktgenaue Wärmeerzeugung BIBB-Leitfaden Qualität der betrieblichen Berufsausbildung Mehr Unternehmen in der Energie-Audit-Pflicht Veranstaltungen: o Fördermittelsprechtag der NBank im o OHZ Power 2015 o "So gewinne ich Auszubildende" am 01.10.2015 in Lüneburg o Regionalkonferenz Gesundheitswirtschaft Nordwest e. V. am 05.10.2015 o "Der Weg zur CE-Kennzeichnung einer Maschine am 08.10.2015 in Stade wieder Leader Region LEADER- und ILE-Regionen ausgewählt Der Landwirtschaftsminister Christian Meyer und Europa-Staatssekretärin Birgit Honé haben bereits die zukünftigen Förderregionen in Niedersachsen verkündet. Die Leader-Region Kulturlandschaften Osterholz ist wieder dabei! Für die Förderperiode 2014 bis 2020 erhält unsere Region 2,4 Millionen an Zuwendungen. Hiermit können öffentliche sowie private Antragsteller ihr Leader-Projekt umsetzen; eine entsprechende Gegenfinanzierung (Kofinanzierung) ist zu erbringen. Zuwendungshöhen und Fördersätze Die Zuwendungshöhe eines Projektes ist nach oben nicht begrenzt (kein Förderhöchstbetrag). Dies kann aber durch Beschluss des Entscheidungsgremium, der lokalen Aktionsgruppe (LAG), grundsätzlich erfolgen. Die Mindestzuwendung (Fördermittel) muss hingegen 7.500,- für öffentliche sowie 5.000,- für private Antragsteller betragen. Eine Zuwendungshöhe resultiert aus der Beschaffenheit, dem Inhalt und den beabsichtigten Zielsetzungen einer Maßnahme. Fördersätze sind somit
Jan Hendrik Schumacher - Regionalmanagement Tel.:04791-930521 hendrik.schumacher@landkreis-osterholz.de projektabhängig. Jede Maßnahme erhält mit Erfüllung aller Basiskriterien und erreichten Punkten im Scoring einen Basisfördersatz von 30 v.h. Höchstfördersätze: Fördersätze können max. bis zu 80 v.h. für öffentliche Antragsteller betragen unabhängig davon, wie hoch der max. (erzielte) zusätzliche Fördersatz ausfällt. Der Fördersatz für private Antragsteller kann max. 40 v.h. betragen, insofern eine Punktzahl von zehn Punkten im Scoring erreicht wird. Für weitere Informationen sprechen Sie gerne Herrn Schumacher an. Beratungsstelle für Teilzeitausbildung seit 01.07.2015 bei der ProArbeit Das Projekt MOOR(iTZ) wurde im Zeitraum 01.01.2014 bis 30.06.2015 von der ProArbeit im Rahmen einer Förderung durch die NBank und den Europäischen Sozialfonds sehr erfolgreich umgesetzt. Informationen und Beratung für Ausbildungsbetriebe rund um das Thema Teilzeitausbildung bietet die ProArbeit auch weiterhin an: Ab dem 01. Juli 2015 gibt es die Beratungsstelle für Teilzeitausbildung bei der ProArbeit. Tanja Heidt ProArbeit kaör Tel. 04791 930-349 Email. mooritz@proarbeit-ohz.de Eine Anfang Juni 2015 erschienene Broschüre gibt einen Einblick in die Arbeit des Projekts MOOR(iTZ), sie enthält wertvolle Informationen rund um betriebliche Teilzeitausbildung und lässt vier Unternehmen aus dem Landkreis Osterholz, die bereits in Teilzeit ausbilden, von Ihren Erfahrungen berichten. Die Broschüre kann unter mooritz@proarbeit-ohz.de bestellt werden. Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) - Neue Richtlinie veröffentlicht Bastian Paulsen Tel.:04791-930243 bastian.paulsen@landkreis-osterholz.de Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat die neue Richtlinie zum Zentralen Innovationsprogramms Mittelstand (ZIM) veröffentlicht, die bis zum 31.12.2019 gültig ist. ZIM zielt auf die Stärkung der Innovationskraft von kleinen und mittelständischen Unternehmen einschl. des Handwerks und der unternehmerisch tätigen freien Berufe ab (max. 499 Mitarbeiter einschl. verbundener oder Partnerunternehmen; Voraussetzung: Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro oder Jahresbilanzsumme max. 43 Mio. Euro). Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten und unterstützende Dienstleistungen für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen. Dabei bestehen keine Einschränkungen auf bestimmte Technologien und Branchen. Förderfähige Projektformen sind FuE-Einzelprojekte von Unternehmen, FuE Kooperationsprojekte von Unternehmen sowie Kooperationsnetzwerke. Anträge für Vorhaben im Rahmen der neuen Richtlinie können ab dem 15. Mai 2015 laufend eingereicht werden. MikroSTARTer Niedersachsen - Die des Landkreises Osterholz ist fachkundige Stelle und Anke Rathjen Tel.:04791930253oder-251 anke.rathjen@landkreis-osterholz.de Der MikroSTARTer unterstützt gründungswillige und junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach ihrer Unternehmensgründung. Der Förderkredit finanziert Vollund Teilzeitgründungen ebenso wie Unternehmensnachfolgen und Betriebserweiterungen. Mit ihm lässt sich in Maschinen, Einrichtung und Büroausstattung ebenso investieren wie in Marketing, das Warenlager oder in Aus- und Weiterbildung. Bankübliche Sicherheiten sind nicht erforderlich. Die Laufzeitenbetragen2bis 5Jahre;die ersten sechs Monate sind tilgungsfrei. Das Darlehen wird von der NBank direkt im Auftrage des Landes in Höhe von mindestens 5.000 Euro und maximal 25.000 Euro vergeben. Bevor der Kredit vergeben werden kann muss ein positives Votum über die Erfolgsaussichten des Vorhabens bei einer sogenannten fachkundigen Stelle eingeholt werden. Neben der Beratungsstelle der NBank beurteilt dies in der Region auch die des Landkreises Osterholz.
Für das Erstgespräch müssen bei Gründungen ein Businessplan oder bei bestehenden Unternehmen eine Vorhabenbeschreibung bei der fachkundigen Stelle vorgelegt werden. Daneben sind eine Rentabilitätsvorschau für die nächsten drei Jahre, ein Investitions- und Finanzierungsplan und ein Lebenslauf einzureichen. Die Antragstellung erfolgt über das Kundenportal der NBank. Technologie-kompakt : Infrarottrocknung die punktgenaue Wärmeerzeugung Elektromagnetische Strahlen im Wellenbereich von 780 nm bis l mm werden als Infrarotstrahlen (IR) bezeichnet und sind für das menschliche Auge nicht sichtbar. Treffen IR-Strahlen gezielt auf eine Oberfläche, so wird diese partiell erwärmt, ohne dass die Umgebungsluft mit erwärmt wird. www.tzew.de Diese lokal-fokussierte Art der Wärmeerzeugung und die damit verbundene Trocknungseigenschaft birgt zahlreiche Einsatzmöglichkeiten. In der Praxis wird IR-Trocknung häufig im Bereich der Bausanierung zur Entfeuchtung von Gebäude- und Bauteilen bis in die Tiefe genutzt. Hochtechnisierte Trockenplatten erzeugen hierbei Infrarotwellen, die auf die durchnässte Oberfläche treffen und vom Wasser der Feuchtstellen absorbiert werden. Die dabei freigesetzte Energie wandelt sich in Wärme um, die die Feuchtigkeit schnell und effektiv verdampfen lässt. Aber auch Druckereien setzen IR-Trocknung zur punktgenauen Trocknung hochwertiger Printerzeugnisse ein, ebenso Karosserie- und Lackierbetriebe zur Behandlung lackierter Flächen. Großer Vorteil der IR-Trocknung ist, dass durch die gezielt eingesetzten Infrarotwellen partielle Trocknungen möglich sind. Bei konventioneller Trocknung muss die gesamte (Umgebungs-)Luft permanent erwärmt bzw. warm gehalten werden, was einen hohen Energieverbrauch mit sich bringt. IR-Trocknung kann hier ein erhebliches Einsparpotenzial bieten. Je nach Anwendung sprechen Hersteller von Kosteneinsparungen von 50% und mehr, so Arne Engelke-Denker, Leiter des Transferzentrums Elbe-Weser und Partner der im Bereich Wissens- und Technologietransfer. Ob und inwieweit die Methode der IR-Trocknung auch für Ihr Unternehmen in Frage kommen könnte, aber auch für andere technologisch orientierte Fragestellungen, zu denen Sie konkrete Unterstützung benötigen, steht Ihnen das TZEW, unter jederzeit gern zur Verfügung. BIBB-Leitfaden Qualität der betrieblichen Berufsausbildung Mit dem Leitfaden Qualität der betrieblichen Berufsausbildung zielt das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) darauf ab, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) dabei zu unterstützen, Qualitätsfragen systematisch und kontinuierlich anzugehen. Der Leitfaden richtet sich insbesondere an Ausbildungsverantwortliche in Betrieben und an Auszubildende, aber auch an Bildungspersonal in Schulen, überbetrieblichen Bildungseinrichtungen sowie Institutionen im Feld der beruflichen Ausbildung. Er bietet praxiserprobte Ansätze und Instrumente zur Steigerung der Qualität und Attraktivität betrieblicher Ausbildung. Nähere Hinweise finden Sie auf folgender Internetseite: http://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/id/7503 Mehr Unternehmen in der Energie-Audit-Pflicht Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat eine aktualisierte Fassung seines Merkblatts für Energieaudits veröffentlicht(www.bafa.de). Mit der Novellierung des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) im Frühjahr 2015 müssen nun alle Unternehmen, die nicht als kleines oder mittelständisches Unternehmen im Sinne der EU-Definition gelten, bis zum 05. Dezember 2015 ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 oder alternativ ein Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001 einführen. Erstmals fallen dadurch beispielsweise auch Einzelhändler, Banken, Versicherungen oder Krankenhäuser unter diese Regelung. Dies gilt auch für kommunale Unternehmen, sofern sie vorwiegend wirtschaftlichen Belangen nachkommen undes sich nicht umkmu handelt.
www.tzew.de Veranstaltungen Fördermittelsprechtag der NBank im Unternehmen oder Existenzgründer/innen, die Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten von Investitions-, Qualifikations- oder Beratungsvorhaben stellen möchten, können einen Termin mit Herrn Kleinheider, dem Ansprechpartner der NBank für den, vereinbaren. Kontakt zur Terminvereinbarung: Tel.:04791-930253 Sie erhalten dabei nicht nur Hinweise, ob und wie Ihr Vorhaben mit öffentlichen Finanzierungshilfen unterstützt werden kann, sondern auch Hinweise zu Antragswegen und den notwendigen Antragsunterlagen. Aktuell gibt es wieder einige neue Richtlinien und somit Fördermöglichkeiten, die für Ihr Vorhaben relevant sein könnten. Der nächste Fördermittelsprechtag findet am 28. September 2015 im NETZ-Zentrum für innovative Technologie Osterholz GmbH statt. Bitte vereinbaren Sie einen Termin. OHZ Power 2015 Veranstaltungsüberblick 2. Halbjahr 2015: 22. September 2015 Einführung in das Thema Cloud Computing Andrea Krückemeier/ Anita Hartwig ProArbeit kaör Tel.:04791-930349 ohzpower@proarbeit-ohz.de Tel.:04791-930253 13. Oktober 2015 Alleinstellungsmerkmale, die greifen Was hebt mein Produkt/ meine Dienstleistung aus dem Angebot der Konkurrenz heraus? Sind Sie einmalig? Sind Sie besser als Ihre Konkurrenz? 05. November 2015 Steuertipps für Existenzgründer/-innen 19. November 2015 Fördermöglichkeiten für Gründung und Wachstum Über die neuen Förderprogramme wird informiert. Weitere Informationen zu den Veranstaltungen und Anmeldeformulare finden Sie auf der Internetseite des Landkreises www.landkreis-osterholz.de. "So gewinne ich Auszubildende" am 01.10.2015 in Lüneburg Anmeldung bis zum 24.09. 2015: Alexandra Stehr Technologiezentrum der Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade Dahlenburger Landstraße 62 21337 Lüneburg Tel.: 04131 712-367 Fax: 04131 712-478 stehr@hwk-bls.de Die Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade beteiligt sich an den diesjährigen Fachkräftetagen Niedersachsen mit einer Veranstaltung zum Thema So gewinne ich Auszubildende am 1. Oktober 2015 in Lüneburg. Die Veranstaltung richtet sich gezielt an kleine und mittlere Handwerksbetriebe. Weitere Informationen erhalten Sie hier. Regionalkonferenz Gesundheitswirtschaft Nordwest e. V. am 05.10.2015
Anmeldung bis zum 21.09.2015: Claudia Klöhn Gesundheitswirtschaft Nordwest e.v. Hinter dem Schütting 8 28195 Bremen Tel.:42133627311 veranstaltungen@gwnw.de "Gehe mit der Zeit, sonst gehst Du mit der Zeit!" - Personalstrategische Unternehmensführung in der Gesundheitsbranche in Zeiten des digitalen Wandels ist das Thema der diesjährigen Veranstaltung. Am 05.10.15 findet eine Regionalkonferenz von Gesundheitswirtschaft Nordwest e.v. zum Thema Umgang mit dem Fachkräftemangel in der Gesundheitswirtschaft statt. Die Veranstaltung ist kostenfrei. Gesundheitswirtschaft Nordwest e.v. bittet um verbindliche Anmeldung bis zum 21.09.2015. Weitere Informationen können Sie der Veranstaltungsseite unter www.regionalkonferenz.gwnw.de entnehmen. "Der Weg zur CE-Kennzeichnung einer Maschine" am 08.10.2015 in Stade Anmeldung: Gerlinde Tennhoff IHK Stade Tel.: 04141/524-190, gerlinde.tennhoff@stade.ihk.de www.tzew.de Was müssen Unternehmen beim Inverkehrbringen einer Maschine berücksichtigen? Das Transferzentrum Elbe-Weser (TZEW) und die IHK Stade laden Interessierte zu der Informationsveranstaltung Der Weg zur CE-Kennzeichnung einer Maschine am 8. Oktober 2015 um 14:00 Uhr in die IHK Stade ein. Mit der CE-Kennzeichnung erklärt der Hersteller oder Importeur, dass sein Produkt die Mindestsicherheits- und Gesundheitsanforderungen geltender EU-Richtlinien erfüllt. Das auf den Produkten anzubringende CE-Kennzeichen dient als Reisepass im europäischen Wirtschaftsraum und ist unter anderem Pflicht für Maschinen, auswechselbare Ausrüstungen und einzeln in Verkehr gebrachte Sicherheitsbauteile. Jeder, der in der EU Maschinen baut oder umbaut, verkaufen, kaufen oder benutzen will, muss die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG berücksichtigen und deren Anforderungen einhalten. Was bedeutet dies in der Praxis? Die Veranstaltung zeigt den Weg der CE-Kennzeichnung einer Maschine auf. Neben einem Grundlagenvortrag zur CE-Kennzeichnung und der Maschinenrichtlinie wird gezeigt, wie eine Strategie zur Risikobeurteilung und Risikominderung von Maschinen aussehen kann. Eine Anmeldung ist erforderlich! Neues aus Ihrem Unternehmen: Schreiben Sie einen Artikel für den Newsletter Tel.: 04791 930 253 Wenn Sie etwas Aktuelles aus Ihrem Unternehmen berichten oder auch auf ein Thema aufmerksam machen möchten, das auch andere Unternehmen interessieren könnte, dann schreiben Sie gerne einen Artikel für diesen Newsletter. Der Text sollte nicht länger als 2.000 Zeichen (mit Leerzeichen) sein. Bei längeren Texten behalten wir uns eine Kürzung vor. Es besteht allerdings kein Anspruch auf Veröffentlichung. Bei mehreren Zusendungen werden max. zwei Artikel pro Newsletter veröffentlicht. Wir freuen uns auf Ihren Artikel! - Osterholzer Str. 23, 27711 Osterholz-Scharmbeck Tel.:04791-930597,Fax: 04791-930269 wirtschaft@landkreis-osterholz.de, www.landkreis-osterholz.de Für die Abmeldung des Newsletters senden Sie bitte eine E-Mail an wirtschaft@landkreis-osterholz.de