Der Klimaschutzplan und seine Bedeutung für Neubau und Sanierung Berliner Energietage WIE WEITER MIT ENERGIESPARENDEM BAUEN UND MODERNISIEREN IN DEUTSCHLAND? 4. Mai 2017 Dr. Lutz Schäfer Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Arbeitsgruppe KI I 1 Grundsatzangelegenheiten des Klimaschutzes, Klimaschutzplan 1
Klimaschutzplan 2050 Koalitionsvertrag 18. Legislatur Wir bekräftigen unseren Willen, die internationalen und nationalen Ziele zum Schutz des Klimas einzuhalten ( ) National wollen wir die Treibhausgas-Emissionen bis 2020 um mindestens 40 Prozent gegenüber dem Stand 1990 reduzieren. ( ) In Deutschland wollen wir die weiteren Reduktionsschritte im Lichte der europäischen Ziele und der Ergebnisse der Pariser Klimaschutzkonferenz 2015 bis zum Zielwert von 80 bis 95 Prozent im Jahr 2050 festschreiben und in einem breiten Dialogprozess mit Maßnahmen unterlegen (Klimaschutzplan). 2
Beteiligungsprozess Zeitplan Beteiligungs -prozess Entwurf BMUB Ressortabstimmung Kabinettbeschluss zum Klimaschutz -plan 2050 Juni 2015 bis März 2016 März 2016 bis September 2016 September 2016 bis November 2016 14. November 2016 Evaluation des Gesamtprozesses wird durchgeführt 3
Wesentliche Eckpunkte und Leitbild 2050 Orientierung für Investitionen, insb. bis 2030: Klarer Rahmen, Fehlinvestitionen/Strukturbrüche vermeiden Erneuerbare/Energieeffizienz Standard für Investitionen Gesellschaftliche Akzeptanz, Beteiligung/lebendige Demokratie Kein starres Instrument, lernender Prozess, regelmäßige Fortschreibung, d.h. Mechanismus zur Ambitionssteigerung Weitgehende THG-Neutralität bis Mitte des Jahrhunderts Nahezu vollständige Dekarbonisierung Energieerzeugung Nahezu klimaneutraler Gebäudebestand Verkehrssystem nahezu vollständig unabhängig von Fossilen Industrie: Hocheffizienz Energie- /Ressourcenverbrauch Landwirtschaft: Vollständige Vermeidung bis 2050 aus heutiger Sicht nicht darstellbar, weitere Reduktionen möglich 4
Sektorziele Orientierung Leitbild weitgehende THG-Neutralität bis 2050 2030 Minderung um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 Handlungsfeld 1990 (Mio. t CO 2 -Äq.) 2014 (Mio. t CO 2 -Äq.) 2030 (Mio. t CO 2 -Äq.) 2030 (Minderung ggü. 1990) Energiewirtschaft 466 358 175 183 62 61 % Gebäude 209 119 70 72 67 66 % Verkehr 163 160 95 98 42 40 % Industrie 283 181 140 143 51 49 % Landwirtschaft 88 72 58 61 34 31 % Teilsumme 1209 890 538 557 56 54 % Sonstige 39 12 5 87% Gesamtsumme 1248 902 543 562 56 55 % 5
Gebäude Leitbild und Meilensteine Lebenswerter, bezahlbarer, nahezu klimaneutraler Gebäudebestand Klimaneutral: Gebäude weisen noch einen sehr geringen Energiebedarf auf, verbleibender Energiebedarf wird durch erneuerbare Energien gedeckt Grundlage Energieeffizienzstrategie Gebäude (2015) Minderung Emissionen auf 70 bis 72 Mio. t bis 2030 1990: 209 Mio. t, 2014: 119 Mio. t GHD und Haushalte Langfristiges, verlässliches und umfangreiches Investitions-, Modernisierungs-, Forschungs- und Entwicklungsprogramm 2050 Gebäude im Gesamtdurchschnitt EH 55 Verwendung nachhaltiger/ressourcenschonender Baustoffe integrale Betrachtung, verstärkte Sektorkopplung klimafreundliche Smart City oder Smart Community Konzepte 6
Gebäude Maßnahmen Weiterentwicklung Standards (Neubau/Bestand) in 2030 Neubaustandards deutlich unter heutigem EH55 Entwicklung einer Systematik zur energetischen Einordnung von Gebäuden in Klassen individuelle Sanierungsfahrpläne Stärkung Vollzug Ende der Austauschförderung für ausschließlich fossile Heiztechniken bis 2020 Anreize für Plusenergiegebäude stärken Nachhaltiges Bauen: Förderung nachhaltiger Baustoffe, modulares Bauen Städte und Gemeinden der Zukunft; Sektorkopplung und Wärmeversorgung im Quartier 7
Aufgaben der Bundesregierung Umsetzung der strategischen Maßnahmen im KSP 2050 Erstellung von Folgenabschätzungen (Impact Assessments) für Sektorziele 2018 Erstellung des Maßnahmenprogramms 2018 inkl. Ex-Ante Folgenabschätzungen Fortschreibung des Klimaschutzplans 2050 (Ende 2019/Anfang 2020) Dialog fortführen, wissenschaftliche Fundierung verankern Etablierung der Wissenschaftsplattform (Ziel: 2017) Rolle des Aktionsbündnis und seiner Akteure in Bezug auf künftige Maßnahmenprogramme klären und Prozess etablieren (umgehend) Gesellschaftlichen Diskursprozess für die Fortschreibung des KSP2050 aufsetzen (Ende 2017)
Maßnahmenprogramm 2018 Ziel: Kabinettbeschluss im Jahr 2018 Programm soll Maßnahmen enthalten, die in Summe das Minderungsziel 2030 (mindestens -55% THG-Emissionen gegenüber 1990) erreichen. Die einzelnen Sektoren sollen dazu ihre Sektorziele erreichen. Über die Umsetzung der Maßnahmenprogramme berichtet die Bundesregierung im Klimaschutzbericht. Neue Maßnahmen bzw. Nachsteuerung sind in weiteren Maßnahmenprogrammen möglich.
Danke für Ihre Aufmerksamkeit! Internet: http://www.bmub.bund.de/themen/klima-energie/klimaschutz/ Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit Arbeitsgruppe KI I 1 Grundsatzangelegenheiten des Klimaschutzes, Klimaschutzplan 10
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