Einschreiben Kantonsgericht Nidwalden Zivilabteilung / Einzelgericht Rathausplatz 1 6371 Stans, (Ort) (Datum) Vorsorgliche Massnahme In Sachen (Vorname + Name oder Firmenbezeichnung gemäss Grundbuch - bzw. Handelsregister auszug) (Adresse, PLZ + Ort) (Beruf/Branche) Gesuchsteller/in gegen (Vorname + Name oder Firmenbezeichnung) (Adresse, PLZ + Ort) (Beruf/Branche) Gesuchsgegner/in betreffend vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes / Vormerkung
2 1. Der/Die Gesuchsgegner/in ist Eigentümer/in des/r Grundstücke/s: a) Parzelle Nr. Grundbuch b) Parzelle Nr. Grundbuch c) GB-Nr. Grundbuch d) GB-Nr. Grundbuch Beweis: - Grundbuchauszug (pro Grundstück beilegen) Auf diesem/n Grundstück/en wurde/n die nachfolgend erwähnten Bauarbeiten ausgeführt: 2. Mit Werkvertrag vom vergab der/die Gesuchsgegner/in folgende Arbeiten für die Liegenschaft/en an den/die Gesuchsteller/in: Gestützt darauf besitzt dieser/diese für die wertvermehrenden Arbeiten folgende Werklohnforderung auf: a) Parzelle Nr. Grundbuch./. Zahlung/en vom
3 b) Parzelle Nr. Grundbuch./. Zahlung/en vom c) Parzelle Nr. Grundbuch./. Zahlung/en vom d) Parzelle Nr. Grundbuch./. Zahlung/en vom Beweis: - Werkvertrag/ - Werkvertrag/ - Werkvertrag/ - Werkvertrag/ Der/Die Gesuchsteller/in hat die Arbeiten auf dem/n Grundstück/en des/r Gesuchsgegners/in am beendet.
4 Die viermonatige Eintragungsfrist des Art. 839 Abs. 2 ZGB geht somit am zu Ende. Beweis: - Regie-Rapport/e vom - Tages-Rapport/e vom 3. Im Hinblick darauf, dass die Frist des Art. 839 Abs. 2 ZGB bereits am zu Ende geht und nur durch Eintrag bzw. Vormerkung im Grundbuch gewahrt werden kann, ersucht der/die Gesuchsteller/in um den sofortigen Erlass einer superprovisorischen Verfügung zuhanden des Grundbuchamtes Nidwalden. Gestützt darauf stellt der/die Gesuchsteller/in die folgenden RECHTSBEGEHREN: 1. Das Grundbuchamt Nidwalden sei richterlich anzuweisen, auf dem/n Grundstück/en des/r Gesuchsgegners/in ein Bauhandwerkerpfandrecht/e für folgende Pfandsumme/n zu Gunsten des/r Gesuchstellers/in vorläufig vorzumerken: a) Parzelle Nr. Grundbuch b) Parzelle Nr. Grundbuch c) GB-Nr. Grundbuch
5 d) GB-Nr. Grundbuch 2. In einer superprovisorischen Verfügung sei das Grundbuchamt Nidwalden sofort anzuweisen, das/die in Ziffer 1 hievor beantragte/n Bauhandwerkerpfandrecht/e sofort vorläufig im Grundbuch vorzumerken. 3. Dem Gesuchsteller/Der Gesuchstellerin sei eine Frist von Monaten (Anzahl Monate nach Ermessen des/r Gesuchstellers/in), gerechnet ab Rechtskraft des Befehlsentscheides betreffend vorläufige Vormerkung anzusetzen, um Klage auf definitive Eintragung des/r Bauhandwerkerpfandrechte/s gemäss Ziffer 1 hievor zu Lasten des/r Grundstücke/s des/r Gesuchsgegners/in einzureichen. Mit vorzüglicher Hochachtung (Vorname + Name oder Firmenbezeichnung) (Bei einer Firma muss zusätzlich ein zeichnungsberechtigtes Organ angegeben werden; zur Unterzeichnung des Gesuches ist eine rechtsgenügliche Unterschrift notwendig)
6 BEILAGENVERZEICHNIS: 1. Grundbuch-Auszug 2. Werkvertrag vom 3. Rechnung/en vom 4. Mahnung/en vom 5. Regie-Rapport/e Nr. vom 5. Tages-Rapport/e Nr. vom 6. Wochen-Rapporte vom 7. Betreibungsbegehren vom 8. Zahlungsbefehl Nr. vom 9. Handelsregisterauszug (wenn der/die Gesuchsgegner/in eine Firma ist) 10. 11. 12. Eingaben und Beilagen sind in je einem Exemplar für das Gericht und für jede Gegenpartei einzureichen. Andernfalls werden die entsprechenden Kopien durch das Gericht angefertigt, wobei die Kosten von 1.30 pro Seite in Rechnung gestellt werden können.