Als Drehscheibe für pädagogisches Personal stellt PLEASE städtischen und kommunalen Kinderbetreuungseinrichtungen in der Steiermark seit 12 Jahren qualifizierte MitarbeiterInnen zur Verfügung. Ihre Einsatzgebiete sind: Kindergärten, Kinderkrippen, Horteinrichtungen Schulen als Begleitung von Kindern mit besonderen Bedürfnissen als schulische FreizeitbetreuerInnen Jugendprojekte die Mobile Kinderbetreuung. Ursprünglich ist PLEASE als arbeitsmarktpolitische Maßnahme in einem gemeinnützigen Tochterunternehmen des steirischen bfi und der Arbeiterkammer entstanden. Im Jahr 2009, nach der Firmenübernahme der APS Austria Personal Service GmbH, wurde PLEASE eine Sparte in dem Familienunternehmen.
ist Dienstleister für Gemeinden, die die Trägerschaft für ihre Kinderbetreuungseinrichtungen in Gemeindeentscheidung behalten möchten. Während ein Trägerverein die Betreuung unabhängig vom Auftraggeber abwickelt (Räumlichkeiten, Elternbeiträge, Personalabwicklung, Pädagogisches Konzept ), arbeiten in der Personalbereitstellung Personaldienstleister, Beschäftiger und Mitarbeiter eng zusammen. Zum Beispiel in der Personalauswahl oder bei der Steuerung pädagogischer Aktivitäten... MitarbeiterInnen mit einschlägiger Ausbildung erstellen und setzen das pädagogische Konzept um Dienstvertrag Überlassung Auftrag P-suche P-anstellung P-betreuung P-verwaltung P-verrechnung P-verantwortung DirektorInnen und LehrerInnen gestalten mit, unterstützen und überwachen den Ablauf
Gemäß dem Auftrag einer obersteirischen Gemeinde wurden für den Freizeitteil der Nachmittagsbetreuung Kinderbetreuerinnen und Tagesmütter eingestellt. Zu ihren Aufgaben gehörten: Gemeinsames Essen (extern) Lernbeaufsichtigung Freizeitgestaltung organisatorische und administrative Aufgaben. Das Personal wurde gemeinsam ausgewählt. Die Anstellung erfolgte über einen Jahresszeitraum mit Durchrechnung der Wochenstunden. Die Verrechnung erfolgte als Monatspauschale. Für die Entlohnung wurde ein Kollektivvertrag vereinbart.
Das PLEASE Angebot ist auf Basis einer Monatspauschale erstellt, die einen Bearbeitungszuschlag von 150 pro MitarbeiterIn und Monat enthält. Da sich das Schuljahr in ferienbedingte aktive und nicht aktive Zeiten gliedert und Befristungen nur einmal rechtlich möglich sind, erfolgt die Stundenverteilung in Form eines Jahresmodells. Bei einer Leistung von 22,5 Stunden in den aktiven Zeiten des Schuljahres, ergibt sich eine Jahresdurchrechnungsanstellung von ca. 18 Wochenstunden. Dadurch wird in aktiven Zeiten ein Zeitguthaben aufgebaut, welches in Ferien oder schulautonomen Tagen wieder abgebaut wird. Das Zeitguthaben wird anhand von Stundennachweisen monatlich mitgeführt und dem Auftraggeber übermittelt. Auf diese Weise ist die monatliche Auszahlung bzw. auch Verrechnung auf der Basis von 18 Wochenstunden, obwohl 22,5 Stunden geleistet werden, dafür läuft das Dienstverhältnis über das ganze Jahr. Die Monatspauschale wird 12 Mal in Rechnung gestellt. Die Abwicklung über die Monatspauschale heißt Payroll-Methode und ist in den AGB beschrieben. Hier ein Auszug: Zusatz für Payroll-Methode: 1. Payroll-Methode bedeutet, dass die zu überlassene Arbeitskraft vom Auftraggeber vorgeschlagen wird und in der Folge von APS beschäftigt wird. 2. Für den Fall, dass zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer die Payroll-Methode vereinbart wird, wonach der Auftraggeber nicht nur eine im vorhinein pauschalierte Entlohnung für die überlassene Arbeitskraft zu bezahlen hat, sondern sämtliche mit der gegenständlichen Überlassungen verbundenen Kosten inkl. sämtlicher Lohnnebenkosten der überlassenen Arbeitskraft, sowie auch die Entgeltfortzahlung für die Kündigungsfristen, die Sonderzahlungen, die gesetzlichen Beendigungsansprüche und dergleichen trägt, verpflichtet sich der Auftraggeber binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung durch APS sämtliche mit der Arbeitskräfteüberlassung zusammenhängende Entgeltansprüche wie Beendigungsansprüche, Urlaubsersatzleistungsansprüche, Sonderzahlungen, Kündigungsentschädigung, Reise- und Aufwandsentschädigungen und der gleichen, gemäß dem Rahmenkollektivvertrag für Angestellte des Gewerbes und den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen APS zu ersetzen. In diesem Zusammenhang verzichtet der Auftraggeber unter einem auf die Einrede der Verjährung, des Verfalles bzw. der Verfristung bis zum Ablauf von 5 Jahren nach jeweiliger Fälligkeit des geltend gemachten Entgeltanspruches der überlassenen Arbeitskraft.
Wir unterstützen die pädagogische Arbeit unserer MitarbeiterInnen durch ausgewählte Weiterbildungsangbeote in den Bereichen: Kunstpädagogik Kommunikation und HR Management im Kindergarten Lern und Leistungsförderung Durch einen Bildungsscheck von 100 für Seminare ihrer Wahl. Welche Vorstellungen zum Ablauf der Nachmittagsbetreuung gibt es? Welches Personal Profil und Anzahl der MitarbeiterInnen - ist gefordert. Welche Betriebszeiten gibt es? Welches Gehaltsschema kommt beim Beschäftiger zur Anwendung? Welche Räumlichkeiten stehen zur Verfügung? Wer übernimmt die Abwicklung mit Eltern? Gibt es eventuelle Bewerbungen oder WunschkandidatInnen oder Übernahmen von bisherigen MitarbeiterInnen? Gibt es Vertretungen im Krankheitsfall, die kurzfristig Dienst versehen können? Z.B. Lehrer, HortpädagogInnen?
Doris Bosch Bereichsleitung PLEASE Kunden und Personalberatung Bahnhofgürtel 59 8020 Graz Tel.: 05 7001 1216 Email: bosch@please.co.at Mag. Markus Hornböck Niederlassungsleiter Kunden und Personalberatung St. Veiter Ring 47 9020 Klagenfurt Tel.: 05 7001 1552 Email: hornboeck@please.co.at