Auswahlkriterien. Durchführungsbestimmungen zur

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Projektauswahlkriterien

Transkript:

Durchführungsbestimmungen zur Auswahlkriterien zur Umsetzung von Projekten im Rahmen des Operationelles Programms für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren 2007 bis 2013 CCI-Code: 2007DE051PO006 Stand: 6. Dezember 2007 EUROPÄISCHE UNION Europäischer Sozialfonds

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Einführung Die Verwaltungsbehörde muss sicherstellen, dass die geförderten Projekte nach den Kriterien des Operationellen Programms ausgewählt und unter Beachtung der geltenden Rechtsvorschriften umgesetzt werden. Die dazu erforderlichen Auswahlkriterien werden vom Begleitausschuss geprüft und gebilligt und müssen laut Verordnung veröffentlicht werden. Um die Förderentscheidung transparent zu gestalten, werden die Projektauswahlkriterien jedem potenziell Begünstigten zugänglich gemacht. Das Auswahlverfahren ist gleichzeitig bei der Beurteilung behilflich, ob das geplante Projekt im Rahmen des OP des ESF gefördert werden kann und welcher Prioritätsachse und folgend welcher Aktion es zugeordnet werden kann. Die Auswahl der Projekte obliegt grundsätzlich den zuständigen Stellen. Zuständige Stellen sind neben den Fachreferaten des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Technologie und Arbeit, des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit, des Thüringer Kultusministeriums, des Thüringer Justizministeriums sowie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt die Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbh (GFAW) und die Thüringer Aufbaubank (TAB). Die GFAW sowie die TAB sind grundsätzlich für die Annahme, Prüfung und Bewilligung der Anträge sowie die Prüfung der Durchführung und Abrechnung dieser zuständig. Für die Auswahl der Projekte sind ausschließlich die im Folgenden aufgeführten Auswahlkriterien relevant. Dabei ist zu beachten, dass es von Seiten der Projektträger auch bei Erfüllung der Auswahlkriterien keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung im Rahmen des Operationellen Programms ESF im Förderzeitraum 2007 bis 2013 gibt. Rechtliche Kriterien Für eine Förderung im Rahmen des Operationellen Programms können nur die Projekte berücksichtigt werden, die die folgenden rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen: den EG-Vertrag (insbesondere Art. 158 EG-Vertrag) und die auf Grund des EG- Vertrags erlassenen Rechtsakte; dabei handelt es sich insbesondere um die jeweils aktuell gültigen EG-Verordnungen und Leitlinien zur Strukturfondsförderung: o Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates vom 11. Juli 2006 mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds und den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1260/1999, o Verordnung (EG) Nr. 1081/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 5. Juli 2006 über den Europäischen Sozialfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1784/2006, - 3 -

o Verordnung (EG) Nr. 1828/2006 der Kommission vom 8. Dezember 2006 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates mit allgemeinen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds. Beihilfenrecht; hier insbesondere: o Verordnung (EG) Nr. 1998/2006 der Kommission vom 15.12.2006 für Deminimis-Beihilfen (ABl. EU Nr. L 379 vom 28.12.2006, S. 5), o Verordnung (EG) Nr. 70/2001 der Kommission vom 12.01.2001 (ABl. EG L 10 vom 13.01.2001, S. 33), geändert durch die Verordnungen (EG) Nr. 364/2004 vom 25.02.2004 (ABl. EU Nr. L 63 vom 28.02.2004, S. 22), 1857/2006 vom 15.12.2006 (ABl. EU Nr. L 358 vom 16.12.2006, S. 3) und 1976/2006 vom 20.12.2006 (ABl. EU Nr. L 368 vom 23.12.2006, S. 85), o der Verordnung (EG) Nr. 2204/2002 über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf Beschäftigungsbeihilfen (ABl. der EU Nr. L 337 vom 13.12.2002, S. 3), o Verordnung (EG) Nr. 68/2001 (ABl. EU Nr. L 10 vom 13.1.2001, S. 20), zuletzt geändert durch Verordnung (EG) Nr. 1976/2006 (ABl. EU Nr. L 368 vom 23.12.2006, S. 85 ). Im Falle von Nachfolgeregelungen finden diese Anwendung. Haushaltsrecht des Freistaats Thüringen Vergaberecht öffentlicher Aufträge Richtlinien siehe Anhang Inhaltliche Kriterien Es werden Projekte gefördert, die zur Erreichung eines der drei strategischen Ziele des Operationellen Programms beitragen können: Bewältigung des wirtschaftlichen Wandels und der demografischen Erneuerung, Zukunftsfähige Gestaltung von Bildung, Forschung und Innovation, Entwicklung und Erhaltung von Beschäftigungsfähigkeit; soziale und berufliche Integration. Darüber hinaus müssen die Projekte einer der im Operationellen Programm festgelegten Prioritätsachsen zugeordnet werden können, mit einem der in diesen definierten spezifischen Zielen übereinstimmen sowie die Fördervoraussetzungen der einzelnen Richtlinien erfüllen: - 4 -

Prioritätsachse A Steigerung der Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit von Beschäftigten und Unternehmen Ziel 1 Schaffung und Stabilisierung von Arbeitsplätzen durch berufsbegleitende Qualifizierungsangebote/ Förderung der Teilhabe älterer Arbeitnehmer am Erwerbsleben Ziel 2 Unterstützen von Ansiedlungen sowie von Wachstums- und Innovationsprozessen durch berufliche Qualifizierung und Förderung von Innovationen der Arbeitsorganisation Ziel 3 Beseitigen und Vermeiden von Fachkräfte-Engpässen durch Erhöhung der Zielgenauigkeit berufsbegleitender Qualifizierung Ziel 4 Begleiten der Existenzgründungen, der kleinen und mittleren Unternehmen sowie der Betriebsnachfolgeprozesse durch Stärken der Managementkompetenz Folgende Richtlinien sind der Prioritätsachse A zuzuordnen: Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Förderung der Weiterbildung, des lebenslangen Lernens sowie der Qualifizierungsberatung ( Weiterbildungsrichtlinie ) Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern ( Beratungsrichtlinie ) Prioritätsachse B Verbesserung des Humankapitals Ziel 1 Verbessern der Ausbildungsfähigkeit von Jugendlichen und jungen Erwachsenen durch frühzeitiges Verknüpfen von Schule und Berufsleben und Stärken des Ausbildungsangebotes Ziel 2 Stärken und Weiterentwickeln der Aus- und Fortbildung durch Etablierung des Prinzips des Lebenslangen Lernens und Weiterentwickeln von Ausbildungsberufen und Qualifizierungsangeboten Ziel 3 Ausbau der Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationspotenziale kleiner und mittlerer Unternehmen durch Abbau von Transferbarrieren von wissenschaftlichen Einrichtungen in Thüringer Betrieben Ziel 4 Verbessern der Bildungsangebote zur Nachhaltigen Entwicklung auch außerhalb von Schul-, Hochschul- und beruflicher Aus- und Fortbildung - 5 -

Folgende Richtlinien sind der Prioritätsachse B zuzuordnen: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats Thüringen zur Durchführung des Thüringen Jahres Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Förderung praxisnaher Berufsorientierung und -vorbereitung ( Berufsvorbereitungsrichtlinie ) Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Förderung der beruflichen Erstausbildung ( Ausbildungsrichtlinie ) Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung und zur Förderung der beruflichen Integration Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Rahmen des gemeinsamen Programms des Bundes und der neuen Länder Zukunftsinitiative Lehrstellen 2007 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung Prioritätsachse C Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung sowie soziale Eingliederung von Benachteiligten/ Chancengleichheit Ziel 1 Erhöhen der Erwerbsbeteiligung spezifischer Personengruppen durch Eröffnen von Qualifizierung und Zugängen in Beschäftigung/ Vermeiden von Langzeitarbeitslosigkeit Ziel 2 Steigern der Selbstständigenquote durch Gründen aus der Arbeitslosigkeit Ziel 3 Integration von benachteiligten Personengruppen, denen der dauerhafte Ausschluss aus dem Erwerbsleben droht/ Bekämpfen von Armutsrisiken und sozialer Ausgliederung Ziel 4 Verbessern der Chancengleichheit von Frauen und Männern/ Abbau von geschlechtsspezifischen und familiären Zugangsbarrieren zu beruflicher Vorbereitung, Ausbildung, Beschäftigung und Angeboten des Lebenslangen Lernens Folgende Richtlinien sind der Prioritätsachse C zuzuordnen: - 6 -

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Förderung strukturwirksamer Beschäftigungsprojekte Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung und zur Förderung der beruflichen Integration Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und / oder des Freistaats Thüringen zur Unterstützung beim Aufbau und der Sicherung junger Unternehmen (Existenzgründerrichtlinie) Richtlinie über die Gewährung von Einstellungszuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Prioritätsachse D Technische Hilfe Der Leitfaden für den Einsatz der Technischen Hilfe aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Leitlinien Technische Hilfe findet Anwendung. Prioritätsachse E Transnationale und interregionale Partnerschaften Ziel 1 Stärken von Innovationen und arbeitsmarktpolitischen Handlungsoptionen durch Erfahrungsaustausch und Kooperation/ Qualitätssteigerung durch Vernetzen Ziel 2 Entwickeln neuer Beschäftigungspotenziale durch interregionale und transnationale Kooperation Ziel 3 Steigern der Mobilität von Arbeitnehmern Ziel 4 Verbessern der Kooperation Der Prioritätsachse E sind zuzuordnen: Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung und zur Förderung der beruflichen Integration Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Förderung der Weiterbildung, des lebenslangen Lernens sowie der Qualifizierungsberatung ( Weiterbildungsrichtlinie ) Handbuch zur transnationalen und interregionalen Zusammenarbeit im Rahmen der europäischen Strukturfonds - 7 -

Die Berücksichtigung transnationaler und interregionaler Aspekte ist in den Prioritätsachsen A bis C positiv zu bewerten. Die richtlinienspezifischen Fördergegenstände sind grundsätzlich als Auswahl- und Zuordnungskriterien zu beachten. Für alle ESF-kofinanzierten Richtlinien ist grundsätzlich eine kontinuierliche Antragstellung möglich. Somit können Projekte, die zum Zeitpunkt der Beantragung die formalen und inhaltlichen Vorgaben erfüllen, bei Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln sukzessive bewilligt werden. Vorrang haben Projekte, die eine Integration in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung bewirken oder der Deckung des Fachkräftemangels dienen. Parallel hierzu werden im Rahmen einzelner Richtlinien zur Generierung innovativer Ideen Teilnehmerwettbewerbe (Aufrufe zur Interessenbekundung) durchgeführt. Dabei werden spezifische Auswahlkriterien zu Grunde gelegt und bekannt gegeben. Darüber hinaus sind die im Operationellen Programm verankerten Querschnittsziele Chancengleichheit, Nachhaltige Entwicklung und Demografischer Wandel bei der Projektauswahl zu beachten. Die Anforderungen an ein Projekt richten sich nach dem Beitrag zu den genannten Zielen. Die Regeln für die Projektauswahl werden wie folgt festgelegt: Projekte, die spezifischen Zielen der Prioritätsachsen nicht zuzuordnen sind, erfüllen nicht die Kriterien des OP und sind damit nicht förderfähig. Bei der Auswahl von Projekten ist sicherzustellen, dass ein positiver Beitrag zu den Querschnittszielen geleistet wird, indem Projekte gefördert werden, die in besonderer Weise zur Chancengleichheit, zu einer Nachhaltigen Entwicklung oder zur Bewältigung des demografischen Wandels beitragen. Die Prioritäten werden wie folgt gesetzt: 1) Die Erfüllung eines Querschnittsziels steht im Vordergrund des Vorhabens. 2) Die Erfüllung eines Querschnittsziels ist für das Vorhaben wichtig, steht jedoch nicht im Vordergrund. 3) Die Erfüllung eines Querschnittsziels kann durch das Vorhaben begünstigt werden. 4) Die Erfüllung eines Querschnittsziels spielt nur eine untergeordnete oder keine Rolle. Weitere Hinweise sind ergänzenden Regelungen (z. B. Leitfäden) zu entnehmen. - 8 -

Für die Zielgruppe der Jugendlichen ist der Leitfaden für den Übergang Jugendlicher in die Ausbildung und zur Integration in den Beruf zu Grunde zu legen. Wirtschaftliche und fachspezifische Kriterien Ein Projekt ist nur dann förderfähig, wenn das Prüfen folgender Kriterien positiv ausgefallen ist: Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit des Projektträgers, wirtschaftliche Angemessenheit der Projektausgaben, gesicherte Gesamtfinanzierung, Übereinstimmen der Durchführung des Projektes mit den Grundsätzen der wirtschaftlichen Haushaltsführung und fachliche Zweckmäßigkeit des Projektes (wenn erforderlich Einholen von Stellungnahmen der Fachaufsichtsstellen bzw. anderer fachlich involvierter Einrichtungen). Geografisches Kriterium Für das Operationelles Programm für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren 2007 bis 2013 im Ziel Konvergenz gibt es seitens der Europäischen Kommission keine festgelegte Fördergebietskulisse. Bei der Projektauswahl gilt es zu berücksichtigen, dass in Abhängigkeit der jeweiligen Richtlinie - der Projektträger einen Sitz, eine Niederlassung, eine Ausbildungsstätte bzw. eine Betriebsstätte im Freistaat Thüringen haben muss. Des Weiteren müssen die Teilnehmer an den Projekten in Abhängigkeit der jeweiligen Richtlinie ihren Wohnsitz bzw. Hauptwohnsitz im Freistaat Thüringen haben. Abweichungen sind als Einzelfallentscheidungen zugelassen. Zeitliches Kriterium Projekte im Rahmen des Operationellen Programms für den Einsatz des Europäischen Sozialfonds im Freistaat Thüringen in den Jahren 2007 bis 2013 im Ziel Konvergenz können zwischen dem 1. Januar 2007 und dem 31. Dezember 2013 bewilligt werden. Sämtliche Ausgaben, für die eine Kofinanzierung aus Mitteln des ESF vorgesehen ist, sind bis zum 31. Dezember 2015 vom jeweiligen Projektträger tatsächlich zu leisten. Nur die vom Zuwendungsempfänger innerhalb dieses Zeitraums tatsächlich getätigten Zahlungen sind förderfähig. - 9 -

Der Projektträger ist in der Lage für eine zeitkonforme Projektumsetzung und termingerechte Vorlage der Verwendungsnachweise zu sorgen. Eine Prüfung der Verwendungsnachweise muss bis spätestens 30. Juni 2016 abgeschlossen sein. - 10 -

Anhang ESF-Förderrichtlinien Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats Thüringen zur Durchführung des Thüringen Jahres vom 19.06.2007 (ThürStAnz: Nr. 29/2007) Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen zur Förderung praxisnaher Berufsorientierung und - vorbereitung ( Berufsvorbereitungsrichtlinie ) veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 37/2007 Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Erstausbildung ( Ausbildungsrichtlinie ) veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 37/2007 Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der Weiterbildung, des lebenslangen Lernens sowie der Qualifizierungsberatung ( Weiterbildungsrichtlinie ) veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 37/2007 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen zur Verbesserung des Zugangs zur Beschäftigung und zur Förderung der beruflichen Integration veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 36/2007 Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen zur Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen von kleinen und mittleren Unternehmen und Existenzgründern ( Beratungsrichtlinie ) veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 36/2007 Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und / oder des Freistaats Thüringen zur Unterstützung beim Aufbau und der Sicherung junger Unternehmen (Existenzgründerrichtlinie) veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 36/2007 Richtlinie über die Gewährung von Einstellungszuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 36/2007 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen zur Förderung strukturwirksamer Beschäftigungsprojekte veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 36/2007-11 -

Richtlinie für die Gewährung von Zuschüssen zur Förderung zusätzlicher Ausbildungsplätze im Rahmen des gemeinsamen Programms des Bundes und der neuen Länder Zukunftsinitiative Lehrstellen 2007 veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. 39/2007 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/ oder des Freistaats Thüringen zur Förderung von Personal in Forschung und Entwicklung veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nr. - 12 -