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Transkript:

Rede der Senatorin Prüfer-Storcks anlässlich der ver.di-veranstaltung zum Thema Warum wir Personaluntergrenzen in der Pflege brauchen aus Sicht der Politik am 08.09.2017 Sehr geehrte Frau Stein, sehr geehrter Herr Prof. Schreyögg, liebe Gäste, vielen Dank für Ihre Einladung. Ich freue mich, heute viele bekannte Gesichter wiederzusehen und nach dem Beitrag von Herrn Prof. Schreyögg mit Ihnen in die Debatte einzusteigen. Wir diskutieren ja schon lange über Personaluntergrenzen in der Krankenhauspflege. Endlich muss man sagen, können wir über handfeste Erfolge sprechen: Mitte März hat die Expertenkommission aus Politik, Wissenschaft und Selbstverwaltung, dessen Mitglied ich war, Vorschläge gemacht, um das Pflegepersonal im Krankenhaus zu stärken. Damit dem auch Taten folgen, haben Bundestag und Bundesrat das entsprechende Gesetz zu den 1

Personaluntergrenzen noch pünktlich vor der Sommerpause beschlossen. Mit Personaluntergrenzen soll eine auf die jeweilige Fachabteilung bezogene Mindest- Relation zwischen qualifizierten Pflegekräften und Patienten in pflegesensitiven Bereichen der Krankenhäuser festgelegt werden. Zusätzlich sind Vorgaben für Intensivstationen und gesondert für Nachtschichten geplant. Die Vertragsparteien auf Bundesebene, also die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband Bund der Krankenkassen wurden gesetzlich beauftragt, bis zum 30. Juni 2018 geeignete Personaluntergrenzen festzulegen. Gelingt es den Vertragsparteien nicht, die Personaluntergrenzen bis zum 30. Juni 2018 zu vereinbaren, setzt das Bundesministerium für Gesundheit diese als Verordnungsgeber direkt mit Wirkung zum 1. Januar 2019 fest. Ich persönlich hätte mir auch vorstellen können, auf den Verhandlungsweg über die 2

Vertragspartner zu verzichten und schneller zu einer Verordnung zu kommen. Damit haben wir ein geregeltes Verfahren und eine klare Zeitperspektive. Und selbstverständlich ist bei der Ausarbeitung und Festlegung der Sachverstand von Wissenschaft, von den Pflegeverbänden und den Gewerkschaften einzubinden. Sie haben mich heute eingeladen, um aus Sicht der Politik zu berichten. Warum brauchen wir Personaluntergrenzen in der Pflege? Begründen lässt sich das sowohl aus Sicht der Patientinnen und Patienten als auch aus Sicht des Personals. Denn es geht letztlich um zwei großen Themen: Die Pflegequalität und die Arbeitsbedingungen. Der springende Punkt ist dabei: Pflegequalität und Arbeitsbedingungen lassen sich eben nicht trennen. Die Personalausstattung ist der entscheidende Faktor für die Arbeitssituation der Beschäftigten; und die Arbeitssituation der Beschäftigten ist 3

ausschlaggebend für die Qualität der Patientenversorgung und damit auch für unsere Chancen, genügend Pflegepersonal zu gewinnen. Wie gut ein Krankenhaus behandelt, hängt ganz entscheidend davon ab, ob es ausreichendes und gut qualifiziertes Personal hat. Und das schließt neben den Fähigkeiten der behandelnden Ärztinnen und Ärzte ebenso die Betreuung in der Pflege ein. Man darf ja nicht vergessen: Die meisten Patientenkontakte finden in der Pflege statt. Bei schlechter Pflege können sich Wundinfektionen, Stürze und andere Komplikationen häufen. Gut ausgebildetes Pflegepersonal kann das verhindern vorausgesetzt die Zeit reicht auch für gute Pflege. Wenn eine Pflegekraft aber zu viele Patienten gleichzeitig versorgen muss, wächst die Gefahr von Fehlern bei der Behandlung. Das zeigt auch ein Blick in den internationalen Forschungsstand. Weniger Todesfälle und 4

Komplikationen nach Operationen können den Studien zufolge direkt mit einer verbesserten Pflegepersonalausstattung in Verbindung gebracht werden. Weniger Pflegekräfte führen umgekehrt dazu, dass häufiger Komplikationen auftreten. Dass Patientensicherheit und eine angemessene Ausstattung beim Pflegepersonal Hand in Hand gehen, hat Professor Schreyögg auch für Deutschland belegt. Hierzu wird Herr Professor Schreyögg im Anschluss seine Studie präsentieren. Die Wissenschaft ist folglich auf unserer Seite, wenn ich sage: Eine gute Versorgung im Krankenhaus setzt eine angemessene Personalausstattung voraus. Und da muss die Entwicklung in den letzten Jahren sich Sorgen machen. Seit der Umstellung der Vergütung der Krankenhausbehandlungen auf Fallpauschalen 5

vor über 10 Jahren sind die Krankenhausfälle um über eine Million gestiegen. Gleichzeitig hat sich die Verweildauer der Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern um 20 Prozent verkürzt. Für die Krankenhäuser heißt das: Immer mehr Fälle in immer kürzerer Zeit. Wenn das Personal mitwächst, lässt sich das auch stemmen. Für die Pflege war aber das Gegenteil leider der Fall. Seit Einführung der Fallpauschalen wurden: zwar rund 30.000 Stellen im ärztlichen Dienst aufgebaut, aber etwa 25.000 Stellen im nichtärztlichen Bereich abgebaut. In den vergangenen 15 Jahren wurden fast 4 Prozent an Pflegekräfte eingespart trotz Belastungsanstieg. Hochgerechnet mit den steigenden Fallzahlen und kürzeren Liegezeiten muss eine Vollzeitpflegekraft 6

im Krankenhaus heute im Vergleich zu 2003 fast 12 Prozent mehr Patienten betreuen. Die Folgen sind eine starke Arbeitsverdichtung und bis hin zur Überlastung des Pflegepersonals. Zeugnis dessen, waren die über Jahre wachsenden Klagen der Pflegekräfte. Immer wieder ist von innen zu hören, dass sie ihren Beruf zwar sehr gern ausüben sie aber an den Anforderungen, der mangelnden Wertschätzung und dem Druck scheitern oder zu scheitern drohen. Das spricht sich auch herum. Krankenhäuser haben ja bereits Probleme Pflegekräfte in ausreichender Anzahl zu finden. Die Attraktivität der Arbeitsplätze steigert eine ausufernde Arbeitsverdichtung jedenfalls nicht. Es ist daher richtig, dass wir in den letzten Jahren verstärkt - kontrovers und durchaus emotional - um eine angemessene Personalausstattung diskutiert haben. 7

Aus Sicht der Krankenhäuser ist Personalmanagement selbstverständlich betriebliches Hoheitsgebiet. Wenn die Arbeitsbelastung der Pflegekräfte über Jahre aber immer weiter ansteigt, sodass Deutschland im internationalen Vergleich nachweislich auffällt, dann muss man die Rahmenbedingungen hinterfragen. Eine angemessene Personalausstattung ist schließlich kein unliebsamer Kostenfaktor, sondern vor allem unmittelbare Voraussetzung für die Behandlungsqualität das ist letztlich auch im Interesse der Krankenhäuser. Deswegen haben wir in dieser Legislaturperiode auch ein ganzes Bündel von Maßnahmen auf den Weg gebracht, um die Pflege im Krankenhaus zu stärken nicht zuletzt von Hamburg aus. Hier möchte ich vor allem die Krankenhausreform nennen, die zum 1. Januar 2016 in Kraft getreten ist. 8

Teil dessen ist das Pflegestellenförderprogramm. Um die Pflege am Bett zu stärken, setzt das Programm Anreize für die Einstellung von mehr Pflegepersonal. In den Jahren 2016 bis 2018 belaufen sich die Fördermittel auf insgesamt bis zu 660 Millionen Euro. Ab 2019 stehen dauerhaft bis zu 330 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung. Damit können 6000 Stellen zusätzlich finanziert werden. Auch wurde der bisherige Versorgungszuschlag von 500 Mio. Euro 2017 durch einen Pflegezuschlag in gleicher Höhe ersetzt, um solche Krankenhäuser besonders zu fördern, die einen hohen Anteil von Pflegepersonal aufweisen. Hinzu kommen noch die bessere Tarifkosten- Refinanzierungen, die dafür sorgt, dass das Personal auch bei hohen Tarifabschlüssen für die Krankenhäuser bezahlbar bleibt. Diese Maßnahmen sind gut und wichtig. Aber sie stärken lediglich die finanziellen Rahmenbedingungen der Pflege in den Krankenhäusern. Es sind keine Instrumente, um 9

zu definieren und dann auch zu überprüfen, was Pflege-Standards sind. Mit den Pflegepersonal-Untergrenzen schaffen wir endlich ein bundesweit einheitliches Instrument, um die Pflege am Bett festzulegen und zu kontrollieren sie über das angesprochene Pflegestellenförderprogramm aber auch zu finanzieren und Finanzierung über die DRG s zu überprüfen. Erst dort wo eine geringe Personalausstattung ein Sicherheitsrisiko für die Patientinnen und Patienten darstellt, darf und soll in Zukunft eine Personaluntergrenze vorgeschrieben werden. Ich möchte auch kein Geheimnis darum machen, dass nach meinem Verständnis der Großteil der Fachabteilungen in Krankenhäusern pflegesensitiv ist und daher Personaluntergrenzen bekommen sollte. Ein erster Ansatzpunkt sollten die modellhaften Berechnungen von Herrn Prof. Schreyögg sein. In seiner Untersuchung wurden 15 Bereiche als 10

grundsätzlich pflegesensitiv identifiziert, in denen fast 70 % aller Krankenhausfälle behandelt werden. Gut und wichtig ist auch, dass wir gesetzlich geregelt haben, dass die Umsetzung nicht einfach nur zu Personalverlagerung führen darf. Die Untergrenzen müssen bei Anwendung auch zu spürbaren Verbesserungen für das Personal führen: Es ist schließlich niemandem geholfen, wenn die Pflegerinnen und Pfleger letztlich aus den Fachabteilungen abgezogen werden, die keine Vorgaben haben. Das muss vermieden werden. Ebenso richtig ist es, dass wir im Gesetz auch einen Evaluationsauftrag verankert haben. Bis Ende 2022 muss dieser erfüllt sein. Damit können wir die Wirkung der Vorgaben überprüfen und wenn nötig gezielt nachsteuern. Die Krankenhäuser weisen ihre Pflegepersonalausstattung durch Bestätigung eines Wirtschaftsprüfers nach. Wenn Krankenhäuser die Personaluntergrenzen nicht 11

einhalten, müssen sie finanzielle Abschläge und eine Veröffentlichung hinnehmen. Zudem werden die Landeskrankenhausbehörden informiert. Ich bedaure es, dass die Deutsche Krankenhausgesellschaft Personalvorgaben in der Krankenhauspflege immer noch ablehnt. Dies stößt nicht nur im politischen Raum auf Unverständnis. Wohlgemerkt: Keine Partei im Deutschen Bundestag teilt diese Haltung! Ich gehe auch nicht davon aus, dass hier Standards entwickelt werden, die bisher nirgendwo in Deutschland eingehalten werden. Aber wir wissen aus Gutachten, wie breit die Streuung zwischen den einzelnen Krankenhäusern ist in der Personalausstattung. Deshalb sind Personaluntergrenzen auch ein Beitrag zu fairen Wettbewerbsbedingungen zwischen den Krankenhäusern. Die Krankenhausgesellschaft wehrt sich gegen Personalstandards, auch mit dem Argument, ihr fehle das Geld für Personal, weil die Länder ihren 12

Verpflichtungen zur Investition nicht nachkommen. Das darf aber nicht auf dem Rücken der Pflegekräfte behoben werden. Ich werde aber auch nicht müde zu betonen: Der Hamburger Senat kommt seiner Verantwortung in der Finanzierung der Krankenhausinvestitionen nach! Hamburg ist nach wie vor unter den TOP 3 der Länder nach Einwohnern, nach Betten und nach Fällen. Ich habe mal hochgerechnet, welche Mittel den Krankenhäusern bundesweit zur Verfügung stünden, wenn alle Länder sich so wie Hamburg engagierten. Wenn also der Hamburger Wert 50,03 KHG- Mittel pro Einwohner 2016 als Maßstab genommen würde, müssten die veranschlagten KHG-Mittel (für 2016 in Summe: 2.811,9 Mio. Euro) bundesweit insgesamt auf 4,1 Mrd. Euro um 1,3 Milliarden aufgestockt werden das sind 46 Prozent mehr. Das zeigt aber auch, dass wir durchaus eine Investitionslücke in Deutschland haben. Ich 13

spreche mich dafür aus, der ewigen Diskussionen die Krankenhausinvestitionen pragmatisch zu entgegnen: Mittels eines von Bund und Ländern finanzierten Investitionsprogrammes für Krankenhäuser. So können Bund und Länder gemeinsam zum Abbau des Investitionsstatus beitragen. Wir sprechen heute primär über die Pflege in Krankenhäusern. Ich möchte aber nicht versäumen darauf hinzuweisen: In dieser Legislaturperiode haben wir viel für die Pflege erreicht auch außerhalb der Krankenhäuser. In den letzten Jahren haben Bund und Länder ebenso intensiv über die Ausstattung der Pflegeheime mit Personal, über die Leistungen der Pflegeversicherung und die Ausbildung der Pflegekräfte von morgen verhandelt. Auch hier nicht zuletzt mit großem Engagement aus Hamburg. Dafür stehen drei große Reformen: das Krankenhausstrukturgesetz mit den angesprochenen Personaluntergrenzen 14

die Reform der Pflegeversicherung und die generalistische Pflegeausbildung Die drei Pflegestärkungsgesetze gelten zu Recht als die größte Novelle der Pflegeversicherung seit ihrer Einführung vor 20 Jahren. Pflegebedürftige und Ihren Angehörigen profitieren nicht nur von deutlichen Leistungsverbesserungen, sondern vor allem auch von Pflegeleistungen, die ausdifferenziert und viel besser dem Pflegebedarf entsprechen endlich auch für Menschen mit Demenz. Damit hat die Minutenpflege ein Ende und das wurde auch Zeit. Aber auch in der Altenpflege gilt: Nur mit mehr Personal kommt bessere Pflege bei den Pflegebedürftigen an. Deshalb wurde mit der Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze auch der Personalschlüssel in den Hamburger Pflegeheimen erhöht. Hier gibt es schon Personalschlüssel, allerdings nicht bundeseinheitlich. Dies ist aber nur der Anfang, denn endlich ist über das Pflegestärkungsgesetz II festgelegt, dass ein wissenschaftlich fundiertes bundeseinheitliches 15

Verfahren zur Personalbemessung in Pflegeeinrichtungen entwickelt und eingeführt werden soll. Die Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer entwickeln und erproben hierfür bis zum 30. Juni 2020 ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs. Es ist also keineswegs so, dass Personalstandards in Einrichtungen, die von den Sozialversicherungen finanziert werden, etwas Neues und Unerhörtes sind. Wir müssen nun im Krankenhaus auch diesen Weg beschreiten, dass wind wir sowohl den Patientinnen und Patienten als auch den Pflegekräften schuldig. Vielen Dank! 16