Informat ionsveranst alt ung zur Flücht lingssit uat ion in Neunk irchen-seelscheid Herzlich Willk ommen
Agenda: 1. Begrüßung durch Bürgermeisterin Nicole Sander 2. Einblick in das Asylverfahren Rednerin: Constanze Klitzke, Caritas Rhein-Sieg 3. Gesamtüberblick Flüchtlingssituation in der Gemeinde Redner: Stefan Franken, Leiter des Familienamtes 4. Ehrenamtliches Engagement Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Redner: Joachim Freyer 5. Wir beantworten Ihre Fragen 6. Schlusswort der Bürgermeisterin Ende der Veranstaltung: ca. 20.00 Uhr
Bürgermeisterin Sander Flüchtlingssituation begleitet uns seit geraumer Zeit in allen Medien:
Agenda: 1. Begrüßung durch Bürgermeisterin Nicole Sander 2. Einblick in das Asylverfahren Rednerin: Constanze Klitzke, Caritas Rhein-Sieg 3. Gesamtüberblick Flüchtlingssituation in der Gemeinde Redner: Stefan Franken, Leiter des Familienamtes 4. Ehrenamtliches Engagement Arbeitskreis Flüchtlingshilfe Redner: Joachim Freyer 5. Wir beantworten Ihre Fragen 6. Schlusswort der Bürgermeisterin Ende der Veranstaltung: ca. 20.00 Uhr
Fachdienst Integration u. Migration
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Fachdienst Integration u. Migration Das Asylverfahren Das Asylverfahren und die Entscheidungskriterien sind im Asylverfahrensgesetz geregelt. Die Dublin Verordnung regelt die Zuständigkeit eines Vertragsstaates für das Asylverfahren. Sozialhilfeleistungen werden während den Verfahrens nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. Im Asylverfahren prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), ob einem Asylbewerber in seinem Herkunftsland bestimmte Gefahren drohen. Asylbewerber werden zunächst in einer Erstaufnahmeeinrichtung untergebracht und von dort nach einer Quote auf die Bundesländer, Landkreise, Städte verteilt.
Fachdienst Integration u. Migration Der Asylantrag Nach der Einreise muss der Asylantrag persönlich bei der Außenstelle des BAMF gestellt werden, um zu erklären, dass Schutz vor politischer oder sonstiger Verfolgung oder vor Gefahren im Herkunftsstaat gesucht wird. Mit Asylantragstellung entsteht eine Aufenthaltsgestattung, über die eine Bescheinigung ausgestellt wird. Nach 3 Monaten Asylverfahren ist eine Beschäftigung erlaubt, wenn die Arbeitsagentur zugestimmt hat (Vorrangprüfung). Nach 15 Monaten erlischt die Vorrangprüfung.
Fachdienst Integration u. Migration Wenn das Asylverfahren durchgerührt wird, muss der Asylbewerber angehört und ein Anhörungsprotokoll erstellt werden, welches er unterschreibt. Es ist ein Dolmetscher anwesend, ein Dolmetscher seines Vertrauens darf mitgebracht werden, ebenso Atteste und / oder Beweismittel. Das BAMF prüft dann z. B. die Asylberechtigung nach Internationalem Schutz =Flüchtlingsanerkennung nach Genfer Flüchtlingskonvention (GFK), Subsidiärem Schutz oder nationalem Abschiebungsverbot
Fachdienst Integration u. Migration Ein Asylantrag kann abgelehnt werden, d. h. wenn die Asyl- bzw. Flüchtlingseigenschaft offensichtlich nicht gegeben ist, z. B. wenn ein Asylbewerber nur wirtschaftliche Gründe für die Flucht angibt, es erhebliche Widersprüche in der Anhörung gibt, bei gefälschten Beweismitteln, Identitätstäuschung. Anträge von Asylsuchenden aus sicheren Herkunftsstaaten wie z. B. Ghana, Senegal, Serbien, Mazedonien, Bosnien werden als offensichtlich unbegründet abgelehnt; es sei denn, dass Beweismittel vorgelegt werden können, dass abweichend von der allgemeinen Lage politische Verfolgung droht.
Fachdienst Integration u. Migration Ablehnung des Asylantrags Bescheid wird zugestellt, enthält Rechtsmittelbelehrung. Es kann Klage/Antrag beim für Asylverfahren zuständigem Verwaltungsgericht erhoben werden. Kein Anwaltszwang, aber empfehlenswert. Klagefrist 2 Wochen bei einfach unbegründeter Ablehnung Klage- u. Antragsfrist 1 Woche bei begründeter Ablehnung Asylanerkennung Erteilung des Aufenthaltstitel, nach 3 Jahren findet durch die Ausländerbehörde eine Überprüfung statt. Bei Arbeitslosigkeit können Leistungen des Jobcenters beantragt werden, ein Integrationssprachkurs ist verpflichtend
Fachdienst Integration u. Migration Koordinierung Flüchtlingsarbeit, Schwerpunkt Ehrenamt Mathias Bergmann Tel. 0173 3637240 mathias.bergmann@caritas-rheinsieg.de fim@caritas-rheinsieg.de Flüchtlingsberatung Lena Clever Tel. 02241-1209-672 lena.clever@caritas-rheinsieg.de fim@caritas-rheinsieg.de Sprechstunde dienstags und freitags von 09:00 12:00 Uhr
Fachdienst Integration u. Migration Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer ab 27 Jahre Janin Joos Tel. 02241-1209-316 Sprechstunde Montag und Donnerstag von 09:00 12:00 Uhr Mittwoch von 13:00 15:00 Uhr janin.joos@caritas-rheinsieg.de fim@caritas-rheinsieg.de
Fachdienst Integration u. Migration Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Agenda: 1. Begrüßung durch Bürgermeisterin Sander 2. Einblick in das Asylverfahren 3. Gesamtüberblick Flüchtlingssituation in der Gemeinde 4. Ehrenamtliches Engagement Arbeitskreis Flüchtlingshilfe 5. Wir beantworten Ihre Fragen 6. Schlusswort der Bürgermeisterin
Gesamtüberblick Flüchtlingssituation Aktuell 158 Flüchtlinge in der Gemeinde (Stand August 2015)
Nationalitäten
Unterbringungssituation Unterbringung der Flüchtlinge Ausgangslage: 1 Übergangsheim sowie 4 kommunale Gebäude bzw. durch Gemeinde angemietete Wohnungen (insgesamt 158 Personen) Ziel: Dezentrale Unterbringung rd. 1/3 der zugewiesenen Personen konnte in Privatwohnungen vermittelt werden.
Unterbringungssituation Perspektivische Möglichkeiten zur Unterbringung Aufgabenstellung kurzfristig: unkalkulierbare Zuweisungszahlen und knappe Zuweisungszeiträume Verpflichtung zur Unterbringung (Flüchtlingsaufnahmegesetz) Sofortiger Handlungsbedarf Maßnahme: Vorübergehende Nutzung kommunaler Gebäude 1. Sportheim Neunkirchen 2. Turnhalle Grundschule Seelscheid 3. Jugendzentrum Neunkirchen 4.
Unterbringungssituation Perspektivische Möglichkeiten zur Unterbringung Zielsetzung langfristig: Dauerhafte Unterbringungsmöglichkeiten schaffen, um die vorübergehenden Nutzungseinschränkungen schnellstmöglich wieder aufheben zu können. Beispiel: mobile Unterkünfte
Agenda: 1. Begrüßung durch Bürgermeisterin Sander 2. Das ausländerrechtliche Verfahren 3. Gesamtüberblick Flüchtlingssituation in der Gemeinde 4. Ehrenamtliches Engagement Arbeitskreis Flüchtlingshilfe 5. Wir beantworten Ihre Fragen 6. Schlusswort der Bürgermeisterin
Ehrenamtliches Engagement Arbeitsgruppe Flüchtlingshilfe
Ehrenamtliches Engagement Arbeitsgruppe Flüchtlingshilfe Ohlenhohnstr. 73 Personen 2 Gebäude in 10 Personen Neunkirchen 11 Personen 2 Gebäude in 18 Personen Seelscheid 18 Personen Wohnungen 28 Personen Gesamt 158 Personen + Anerkannte ca. 100 Personen
Ehrenamtliches Engagement Arbeitsgruppe Flüchtlingshilfe Arbeitsgruppe (AG) Flüchtlingshilfe Koordiniert Maßnahmen zur Betreuung der Flüchtlinge und ihre gastfreundliche Integration in den Alltag der Gemeinde
Ehrenamtliches Engagement Arbeitsgruppe Flüchtlingshilfe
Ehrenamtliches Engagement Arbeitsgruppe Flüchtlingshilfe Struktur Definition von Aufgabenfeldern Nutzung vorhandener Infrastruktur und Netzwerke Mitglieder 8 mit für solche Aufgaben wichtigen Erfahrungen sowie Affinität zu sozialem, ehrenamtlichem Engagement
Ehrenamtliches Engagement Arbeitsgruppe Flüchtlingshilfe Aufgabenfelder Familienpaten Sprachpaten Beschaffung Sachspenden Öffentlichkeitsarbeit/Vorsitz Verwendung/Verteilung Geld- und Sachspenden Einhaltung der gesetzlichen Normen/Aufgaben Familienamt Besondere Einzelaufgaben
Ehrenamtliches Engagement Arbeitsgruppe Flüchtlingshilfe
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Ehrenamtliches Engagement Arbeitsgruppe Flüchtlingshilfe Mitglieder Haben praktische Erfahrungen in Organisation, Planung und Teamarbeit Affinität zu sozialem Engagement Nehmen Aufgaben eigenverantwortlich und ehrenamtlich wahr Treffen sich 1x monatlich Kommunikation per E-Mail/Telefon
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Agenda: 1. Begrüßung durch Bürgermeisterin Sander 2. Einblick in das Asylverfahren 3. Gesamtüberblick Flüchtlingssituation in der Gemeinde 4. Ehrenamtliches Engagement Arbeitskreis Flüchtlingshilfe 5. Wir beantworten Ihre Fragen 6. Schlusswort der Bürgermeisterin
DANKE FÜR IHR INTERESSE! Aktuelle Informationen zur Flüchtlingssituation in der Gemeinde finden Sie auf unserer Homepage: www.neunkirchen-seelscheid.de