Die Rolle der Kinderschutzfachkraft im kooperativen Kinderschutz Monheim, 16 Januar 2014
I. Kooperativer Kinderschutz II. Die Rolle der Kinderschutzfachkraft im kooperativen Kinderschutz III. Die Beratung: a) Auftrag und Prozessbegleitung b) Sozialpädagogische Diagnostik im kooperativen Kinderschutz IV. Tandem - Modell Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
8a SGB VIII Schutzauftrag bei von Kindeswohlgefährdung (4) In Vereinbarungen mit den Trägern und Diensten, ( ), ist sicherzustellen, dass 1.deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für Gefährdungen eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen 2.bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie 3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche bei der Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.
Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung 1. Werden Ärzte und Ärztinnen, Hebammen Angehörige anderer Heilberufe... staatlich anerkannten Sozialarbeiter/innen oder Lehrer/innen an öffentlichen Schulen( ) in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und soweit erforderlich bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. 2. Die Personen nach Absatz 1 haben zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1)Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.
Gewichtige Anhaltspunkte bei Pippilotta
Institution, fachliche Sicht: Einschätzung Empfehlung Lehrerin: Schulverweigerin, nicht beschulbar, Förderschulprüfverfahren einleiten, Jugendamt informieren Erzieherin aus der OGS Vernachlässigung, unorganisiert, Wildfang Beratung mit einer Kinderschutzfachkraft zum weiteren Vorgehen Integrationshelfer: Kinderschutzbund Impulsiv, extrovertiert, nach Grenzen suchend, kreativ, eigenständig.. Resilienz ist die Fähigkeit schwierigen Lebenssituationen ohne anhaltende Beeinträchtigungen zu überstehen. Soziale Gruppenarbeit, begleiten, Sozialkompetenztraining, theraupeutische Unterstützung Familienpaten oder Big-Sister installieren
Jugendamt: Kindeswohlgefährdung intensivpädagogische Maßnahme zur Abwendung der Gefährdung (soziales Training im Takkatukkaland) Familiengericht Kindeswohlgefährdung Eingriffsschwelle? Gutachter Kinderarzt/ Psychologe/ Neurologe/ SPZ: Bindungsstörung mit problematischer Prognose im Hinblick auf Sozialisationsprozesse Asperger-Syndrom, multiple Persönlichkeitsstörung (Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf), ADHS Auftrag für ein Gutachten zur Einschätzung der Gefährdung und der Erziehungsfähigkeit von Efraim Langstrumpf, (Kapitän und König vom TakaTuka Land) in Auftrag geben Anregung eines medizinischen Gutachten Überweisung in die Kinderund Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie Keine akute Krise Keine Aufnahme
I. Kooperativer Kinderschutz. will die Perspektiven und Ressourcen aller kinder- und jugendrelevanten Systeme zum Schutz und Gefährdungsabwendung von Kindern nutzen setzt auf die Kraft des multiprofessionellen Zusammenwirkens beteiligter Fachkräfte ist Voraussetzung und Methode für systemübergreifendes Handeln im Kinderschutz braucht tragfähige und verlässliche Strukturen für interdisziplinäre Beratungen und parteiliche, für den Schutz der Kinder agierende Prozessbegleitung Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
Die Kinderschutzfachkraft Akteurin im Kinderschutz seit 2005
Die Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz Schule Und die Kinderschutzfachkraft? Freie Träger der Jugendhilfe Jugendamt - ASD Gesundheitswesen Kindertageseinrichtungen Familien gericht Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
II. Die Rolle der Kinderschutzfachkraft im kooperativen Kinderschutz Im Kinderschutz erfahrene Fachkräfte sollen in einem System des kooperativen Kinderschutzes eine erweiterte Aufgabenstellung erhalten. Sie übernehmen nicht nur beratende und prozessbegleitende Aufgaben gegenüber Fachkräften in den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch gegenüber außerhalb des Systems der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Berufsgruppen, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. (Begründung des Gesetzesentwurfs, S.38).
In der Kinderschutzpraxis stehen sich nicht selten "rivalisierende" Hilfesysteme im Streit um die "richtige" Sichtweise gegenüber. Daraus resultierende Konflikte drohen mitunter den Blick auf das Kind und seine Gefährdung zu behindern. Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
also nicht so. besser so
Prozessbegleitung durch Kinderschutzfachkräfte ist Fachberatung und Qualitätssicherung Stärkung der Handlungs- und Verfahrenssicherheit aller Fachkräfte in der Wahrnehmung des Schutzauftrages Gefährdungseinschätzung durch Methodensicherheit und Multiprofessionalität optimieren Rollenklärung der Beteiligten im Verfahren der Gefährdungseinschätzung und -abwendung Reflexion von institutions- und hierarchieabhängigen Sichtweisen ( und "blinden Flecken") Strukturierte und transparente Verabredungen im Schutzplan Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
Die Kinderschutzfachkraft im Prozess der Gefährdungseinschätzung: will Qualität durch fachliche Kompetenz im Beratungsprozess sicherstellen. In der Prozessbegleitung ergeben sich dabei unterschiedliche Aufgabenstellungen: Unterstützung bei der Einschätzung gewichtiger Anhaltspunkte Verbindlichkeit in der Kommunikationsstruktur der zur Zusammenarbeit aufgeforderten Fachkräfte Vermittlung zwischen den Akteuren, die im Rahmen eines "Schutzplanes" für das betroffene Kind, verlässlich und aus ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich ihre Aufgaben zur Abwendung der Gefährdung definieren sollten. Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
die Kinderschutzfachkraft: muss im Netzwerk arbeiten, um Menschen und Hilfen zu kennen braucht Intervision mit anderen Kinderschutzfachkräften braucht Rahmenbedingungen, um ihre Tätigkeit auszuführen muss in ihrer Rolle anerkannt sein braucht Lebensfreude, Humor und gute Nerven
Damit das gelingen kann Voraussetzungen Akzeptanz der beschriebenen Rolle der Kinderschutzfachkraft Von Respekt getragene Arbeitsbeziehungen Verlässlichkeit und Transparenz getroffener Verabredungen Begleitung der Kooperationsstandorte und Vermittlung bei Konflikten Gemeinsame Konzeptentwicklung und Kooperationszeit Dokumentation und Auswertung Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
III. Die Beratung Niemand ist (allein) für das Problem, aber alle sind für die Lösung verantwortlich! (B. Furman). Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
Sozialpädagogische Diagnostik in der Jugendhilfe Überprüfung, ob das Ziel der Intervention erreicht wurde Evaluation Anamnese Informationen aus allen Systemen werden zusammengetragen Intervention Diagnose Filter = Steuerungs- und Kompetenzanspruch der Jugendhilfe (verordnete?) oder verabredete Maßnahmen nach 27ff SGB VIII oder familiengerichtliche Auflagen, mit denen das diagnostizierte Problem bearbeitet wird Filter = Interne Anweisungen, Finanzierung, fehlende Hilfs- Angebote, Überbetonung des Elternrechts Gefährdungseinschätzung als Aufgabe der Jugendhilfe die Fachkräfte des Jugendamts, ggf. mit freien Trägern der JH, bleiben unter sich
Sozialpädagogische Diagnostik im kooperativen Kinderschutz Überprüfung, ob das Ziel der Intervention erreicht wurde Evaluation Anamnese Informationen aus allen Systemen werden zusammengetragen Intervention Diagnose Hilfs-oder Schutzplan der Verantwortungsgemeinschaft = verlässliche Klärung der Aufgaben der jeweiligen Akteure zur Abwendung der Gefährdung und Einleitung der systemspezifischen Maßnahmen Gefährdungseinschätzung als systemübergreifende Aufgabe
Dem Beratungsanspruch nach 4KKG differenziert nachkommen Die Erfüllung des Beratungsanspruchs muss sich an den Abläufen und Strukturen der jeweiligen Arbeitsfelder orientieren und kommunale Strukturen berücksichtigen. Ein sozialpädiatrisches Zentrum hat andere, für den Kinderschutz relevante Perspektiven und Ressourcen zur Verfügung, als eine Kinderarztpraxis, ein Familienzentrum oder eine Schule Monheim tickt anders als Unna!!! Aber: Systemübergreifende Zusammenarbeit muss gemeinsam verabredet und dann verlässlich gestaltet werden.
Beratungsmodell Tandem interne Kinderschutzfachkraft begleitet Prozess der Gefährdungseinschätzung im Team (Schule, SPZ, usw.) die Fachberatung Kinderschutz wird z.b. hinzugezogen: Bei eigener Fallbeteiligung Zur Vermittlung anderer oder zusätzlicher Beratungskompetenzen Zum Coaching von Gesprächen mit Kindern/Jugendlichen/ Eltern Im Zweifel vor Mitteilung ans Jugendamt. Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
Themen für den Fachtag der Kinderschutzfachkräfte in Monheim Beratung: Struktur: Standards: