Die Rolle der Kinderschutzfachkraft im kooperativen Kinderschutz

Ähnliche Dokumente
Der Schutzauftrag von Lehrer/innen und anderen pädagogischen Fachkräften an Schulen

Sozialpädagogische Diagnostik. im interdisziplinären Kontext

Prof. Dr. Rolf Jox Prof. Dr. Michael Klein

Anforderungen des BKiSchG für Tageseinrichtungen und Überblick zum Verfahrensablauf 8a

Kinderschutz. in Monheim am Rhein. Monheim. am Rhein. Stadt

LRG Mitteilungsbogen zur Meldung einer möglichen Kindeswohlgefährung FÜR KOKI NETZWERKPARTNER

Kindeswohlgefährdungen. Landkreis Vorpommern-Rügen. 24. August 2015

Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

Jahrestagung Schulsozialarbeit Baden-Württemberg

Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)

Schulsozialarbeiter/innen als Kinderschutzfachkräfte?!

Bundeskinderschutzgesetz: Seit 1. Januar 2012 in Kraft

8a SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung erkennen - beurteilen - handeln

Datenschutz versus Kinderschutz (Aus-) Wege aus dem Dilemma

Datenschutz, Strafrecht und Kooperation ein Widerspruch?

Aufgaben und Inanspruchnahme einer insofern erfahrenen Fachkraft Art der Meldung Schutzplan Datenschutz

Fragen und Antworten zu den Zertifikatskursen für Kinderschutzfachkräfte

Forum 6: Dr. med. Thomas Fischbach. Kooperation von Gesundheitswesen und Jugendhilfe

Geschäftsbereich Familie, Soziales, Gesundheit. Fachdienst - Wirtschaftliche Jugendhilfe/ Sozialpädagogische Hilfen

AFET Stellungnahme zur Evaluation Bundeskinderschutzgesetz

Herzlich Willkommen. Deutscher Kinderschutzbund, Landesverband Sachsen e.v.

Der Kinderarzt im Spannungsverhältnis der Strafnormen

Christine Gerber - NZFH/DJI Gelsenkirchen,

Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a SGB VIII)

Zwischen der Stadt Kempten (Allgäu) - Stadtjugendamt - vertreten durch Herrn Thomas Reuß (Jugendamtsleiter) im folgenden Jugendamt.

Datenschutz als Schutz der Vertrauensbeziehung bei Frühen Hilfen

Mitteilung bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung an das Jugendamt des Landkreises Teltow-Fläming

Kooperationsvereinbarung zum Kinderschutz

Bundeskinderschutzgesetz und die Auswirkungen auf Dienste und Einrichtungen der Erziehungshilfe

-Kindeswohlgefährdung? - Kontaktaufnahme zum Jugendamt. wann dürfen wir uns melden?

Aufbau der Frühen Hilfen

Die insoweit erfahrene Fachkraft Gemäß 8a, Abs. 2 SGB VIII

Beratung für Eltern, Kinder und Jugendliche. Familien-, Paar- und Lebensberatung. Fachstelle für Sucht und Suchtprävention

Kooperation und Datenschutz im Kontext des Bundeskinderschutzgesetzes Drogenberatung Westvest 14. Mai 2014

Schriftliche Kleine Anfrage

Perspektiven der Frühen Hilfen aus Sicht des NZFH

Frühe Hilfen als Ressourcen für die Arbeit der Jobcenter

RECHTLICHE VORGABEN BEIM KINDERSCHUTZ. RAin Claudia Dittberner

Kinderschutz und Datenschutz

Rahmenkonzept zur Tätigkeit der insoweit erfahrenen Fachkraft (iefk)

Aufbau 1 - Zertifikatskurs

Die insoweit erfahrene Fachkraft nach 8a und 8b SGB VIII: Ein neues Aufgabengebiet für Erziehungsberatungsstellen

Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen gemäß 8 a Sozialgesetzbuch VIII und 3 Abs. 10 Hessisches Schulgesetz

Kindeswohl aus Sicht des Jugendamtes in der Arbeit mit Kindern drogengebrauchender Eltern

Kinderschutz bei häuslicher Gewalt in Frankfurt am Main

Datenschutz und Kinderschutz - Einheit oder Gegensatz?

wenn Angebote und Hilfen nicht zum Ziel führen, erfolgt Information des Jugendamtes (Datenschutzregelungen gem. 62 SGB VIII beachten)

Zertifikatskurs Kinderschutzfachkraft ( 8a/8b SGB VIII)

Kein Kind zurücklassen Kommunen in NRW beugen vor. Das Modellvorhaben im Kreis Warendorf

Dokumentation Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 8 a KJHG (SGB VIII)

Weiterbildung im Kinderschutz Curriculum Die Fachkraft gemäß 8a SGB VIII

Strafrechtliche Verantwortlichkeit von SozialarbeiterInnen bei Kindeswohlgefährdung. Prof. Dr. Brigitta Goldberg

Bundeskinderschutzgesetz

Präventionsprojekt Zukunft für Kinder in der Landeshauptstadt Düsseldorf

Zwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht

Netzwerk Kinderschutz. Workshop zum Datenschutz HERZLICH WILLKOMMEN!!

Leitfaden. zur Erstellung eines Schutzkonzepts in katholischen Kindertageseinrichtungen der Diözese Augsburg. Stand 1/2015

s neue ndeskinderschutzgesetz

Zusammenarbeit von Schulen und Institutionen der erzieherischen Hilfen (HzE)

Amt für Jugend und Familie. - Jugendamt -

Konzept zur Kinderschutzberatung

Datenschutz- und persönlichkeitsrechtliche Probleme bei der Gewährung früher Hilfen

Struktur Soziale Dienste

Frühe Hilfen im Landkreis Lörrach: Familienpaten

Datenschutzrechtliche Grundlagen, rechtliche Konfliktsituationen und Lösungsmöglichkeiten

2. Ostfriesischer Fachtag schulische Sozialarbeit. Kinderschutz und Schule Donnerstag

Dieses Bild kann durch ein eigenes Bild ersetzt werden oder löschen Sie diesen Hinweis

Gemeinsamer Schutzauftrag von Jugendamt und Familiengericht bei Kindeswohlgefährdung. Fachtag am 23. Juli 2014 in Augsburg

Münchner Grundvereinbarung zu 8a und 72a SGB VIII

Vereinbarung. zum Schutzauftrag der Jugendhilfe

Regelhafter Ausbau Frühe Hilfen aus Sicht des Landes Sachsen-Anhalt

Vereinbarungen. zum Schutzauftrag der SpOrt Stuttgart

Kinderschutz: Was Jugendämter leisten. Fragen und Antworten. DAS JUGENDAMT. Unterstützung, die ankommt.

Kindeswohlgefährdungen Jugendämter und Schulen: Leitfaden für eine verbesserte Zusammenarbeit der Schnittstelle

Das Bundeskinderschutzgesetz Umsetzungserfordernisse. Handreichung für Mitglieder von Jugendhilfeausschüssen

Datenschutz an der Schnittstelle zwischen Schule und Jugendhilfe

Herzlich Willkommen zur Veranstaltung. Alkoholabhängige Eltern, Erziehungsfähigkeit und Möglichkeiten der Hilfen für das Kind

3 Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung 3.1 Handlungsschritte bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung im Sinne des 8a SGB VIII

Kinderschutz braucht starke Netze. Zusammenarbeit zwischen Schule und Jugendamt

Datenschutz im Kinderschutz

Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung

Ergebnisse von Gefährdungseinschätzungsprozessen im Jugendamt ausgewählte Analysen der amtlichen 8a-Statistik

Datenschutz in den Frühen Hilfen Sind Frühe Hilfen Kinderschutz?

Verfahrensstandard. Gefahrenabwehr bei Kindeswohlgefährdung

Statistiken der Kinder- und Jugendhilfe

Ergebnis des Expertinnen- und Expertengespräch zum Fall Morsal im Deutschen Jugendinstitut in München -

Arbeitshilfen zum Umgang mit Kindeswohlgefährdung für ehrenamtliche Mitarbeiter in der Jugendarbeit

Akteure in und neben dem familiengerichtlichen. Rollendefinition und Profilschärfung zur Förderung von Einvernehmlichkeit

hrdung was ist zu beachten?

Georg Kohaupt Osnabrück Der Kontakt zu den Eltern im Konflikt um das Kindeswohl. Fotos: Georg Kohaupt

Rechtsansprüche auf Beratung nach 8b SGB VIII und 4 Abs. 2 S. 1 KKG und Einwilligungsfragen im Kinderschutz

Jugendhilfeausschuss

ZKJF. Konzept zum Begleiteten Umgang

Transkript:

Die Rolle der Kinderschutzfachkraft im kooperativen Kinderschutz Monheim, 16 Januar 2014

I. Kooperativer Kinderschutz II. Die Rolle der Kinderschutzfachkraft im kooperativen Kinderschutz III. Die Beratung: a) Auftrag und Prozessbegleitung b) Sozialpädagogische Diagnostik im kooperativen Kinderschutz IV. Tandem - Modell Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz

8a SGB VIII Schutzauftrag bei von Kindeswohlgefährdung (4) In Vereinbarungen mit den Trägern und Diensten, ( ), ist sicherzustellen, dass 1.deren Fachkräfte bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für Gefährdungen eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen 2.bei der Gefährdungseinschätzung eine insoweit erfahrene Fachkraft beratend hinzugezogen wird sowie 3. die Erziehungsberechtigten sowie das Kind oder der Jugendliche bei der Gefährdungseinschätzung einbezogen werden, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes nicht in Frage gestellt wird.

Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG) 4 Beratung und Übermittlung von Informationen durch Geheimnisträger bei Kindeswohlgefährdung 1. Werden Ärzte und Ärztinnen, Hebammen Angehörige anderer Heilberufe... staatlich anerkannten Sozialarbeiter/innen oder Lehrer/innen an öffentlichen Schulen( ) in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt, so sollen sie mit dem Kind oder Jugendlichen und den Personensorgeberechtigten die Situation erörtern und soweit erforderlich bei den Personensorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme von Hilfen hinwirken, soweit hierdurch der wirksame Schutz des Kindes oder des Jugendlichen nicht in Frage gestellt wird. 2. Die Personen nach Absatz 1 haben zur Einschätzung der Kindeswohlgefährdung gegenüber dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

8b SGB VIII Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen (1)Personen, die beruflich in Kontakt mit Kindern oder Jugendlichen stehen, haben bei der Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung im Einzelfall gegenüber dem örtlichen Träger der Jugendhilfe Anspruch auf Beratung durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Gewichtige Anhaltspunkte bei Pippilotta

Institution, fachliche Sicht: Einschätzung Empfehlung Lehrerin: Schulverweigerin, nicht beschulbar, Förderschulprüfverfahren einleiten, Jugendamt informieren Erzieherin aus der OGS Vernachlässigung, unorganisiert, Wildfang Beratung mit einer Kinderschutzfachkraft zum weiteren Vorgehen Integrationshelfer: Kinderschutzbund Impulsiv, extrovertiert, nach Grenzen suchend, kreativ, eigenständig.. Resilienz ist die Fähigkeit schwierigen Lebenssituationen ohne anhaltende Beeinträchtigungen zu überstehen. Soziale Gruppenarbeit, begleiten, Sozialkompetenztraining, theraupeutische Unterstützung Familienpaten oder Big-Sister installieren

Jugendamt: Kindeswohlgefährdung intensivpädagogische Maßnahme zur Abwendung der Gefährdung (soziales Training im Takkatukkaland) Familiengericht Kindeswohlgefährdung Eingriffsschwelle? Gutachter Kinderarzt/ Psychologe/ Neurologe/ SPZ: Bindungsstörung mit problematischer Prognose im Hinblick auf Sozialisationsprozesse Asperger-Syndrom, multiple Persönlichkeitsstörung (Pippilotta Viktualia Rollgardina Pfefferminz Efraimstochter Langstrumpf), ADHS Auftrag für ein Gutachten zur Einschätzung der Gefährdung und der Erziehungsfähigkeit von Efraim Langstrumpf, (Kapitän und König vom TakaTuka Land) in Auftrag geben Anregung eines medizinischen Gutachten Überweisung in die Kinderund Jugendpsychiatrie, Kinder- und Jugendpsychiatrie Keine akute Krise Keine Aufnahme

I. Kooperativer Kinderschutz. will die Perspektiven und Ressourcen aller kinder- und jugendrelevanten Systeme zum Schutz und Gefährdungsabwendung von Kindern nutzen setzt auf die Kraft des multiprofessionellen Zusammenwirkens beteiligter Fachkräfte ist Voraussetzung und Methode für systemübergreifendes Handeln im Kinderschutz braucht tragfähige und verlässliche Strukturen für interdisziplinäre Beratungen und parteiliche, für den Schutz der Kinder agierende Prozessbegleitung Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz

Die Kinderschutzfachkraft Akteurin im Kinderschutz seit 2005

Die Verantwortungsgemeinschaft im Kinderschutz Schule Und die Kinderschutzfachkraft? Freie Träger der Jugendhilfe Jugendamt - ASD Gesundheitswesen Kindertageseinrichtungen Familien gericht Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz

II. Die Rolle der Kinderschutzfachkraft im kooperativen Kinderschutz Im Kinderschutz erfahrene Fachkräfte sollen in einem System des kooperativen Kinderschutzes eine erweiterte Aufgabenstellung erhalten. Sie übernehmen nicht nur beratende und prozessbegleitende Aufgaben gegenüber Fachkräften in den Einrichtungen und Diensten der Kinder- und Jugendhilfe, sondern auch gegenüber außerhalb des Systems der Kinder- und Jugendhilfe tätigen Berufsgruppen, die im Kontakt mit Kindern und Jugendlichen stehen. (Begründung des Gesetzesentwurfs, S.38).

In der Kinderschutzpraxis stehen sich nicht selten "rivalisierende" Hilfesysteme im Streit um die "richtige" Sichtweise gegenüber. Daraus resultierende Konflikte drohen mitunter den Blick auf das Kind und seine Gefährdung zu behindern. Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz

also nicht so. besser so

Prozessbegleitung durch Kinderschutzfachkräfte ist Fachberatung und Qualitätssicherung Stärkung der Handlungs- und Verfahrenssicherheit aller Fachkräfte in der Wahrnehmung des Schutzauftrages Gefährdungseinschätzung durch Methodensicherheit und Multiprofessionalität optimieren Rollenklärung der Beteiligten im Verfahren der Gefährdungseinschätzung und -abwendung Reflexion von institutions- und hierarchieabhängigen Sichtweisen ( und "blinden Flecken") Strukturierte und transparente Verabredungen im Schutzplan Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz

Die Kinderschutzfachkraft im Prozess der Gefährdungseinschätzung: will Qualität durch fachliche Kompetenz im Beratungsprozess sicherstellen. In der Prozessbegleitung ergeben sich dabei unterschiedliche Aufgabenstellungen: Unterstützung bei der Einschätzung gewichtiger Anhaltspunkte Verbindlichkeit in der Kommunikationsstruktur der zur Zusammenarbeit aufgeforderten Fachkräfte Vermittlung zwischen den Akteuren, die im Rahmen eines "Schutzplanes" für das betroffene Kind, verlässlich und aus ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich ihre Aufgaben zur Abwendung der Gefährdung definieren sollten. Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz

die Kinderschutzfachkraft: muss im Netzwerk arbeiten, um Menschen und Hilfen zu kennen braucht Intervision mit anderen Kinderschutzfachkräften braucht Rahmenbedingungen, um ihre Tätigkeit auszuführen muss in ihrer Rolle anerkannt sein braucht Lebensfreude, Humor und gute Nerven

Damit das gelingen kann Voraussetzungen Akzeptanz der beschriebenen Rolle der Kinderschutzfachkraft Von Respekt getragene Arbeitsbeziehungen Verlässlichkeit und Transparenz getroffener Verabredungen Begleitung der Kooperationsstandorte und Vermittlung bei Konflikten Gemeinsame Konzeptentwicklung und Kooperationszeit Dokumentation und Auswertung Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz

III. Die Beratung Niemand ist (allein) für das Problem, aber alle sind für die Lösung verantwortlich! (B. Furman). Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz

Sozialpädagogische Diagnostik in der Jugendhilfe Überprüfung, ob das Ziel der Intervention erreicht wurde Evaluation Anamnese Informationen aus allen Systemen werden zusammengetragen Intervention Diagnose Filter = Steuerungs- und Kompetenzanspruch der Jugendhilfe (verordnete?) oder verabredete Maßnahmen nach 27ff SGB VIII oder familiengerichtliche Auflagen, mit denen das diagnostizierte Problem bearbeitet wird Filter = Interne Anweisungen, Finanzierung, fehlende Hilfs- Angebote, Überbetonung des Elternrechts Gefährdungseinschätzung als Aufgabe der Jugendhilfe die Fachkräfte des Jugendamts, ggf. mit freien Trägern der JH, bleiben unter sich

Sozialpädagogische Diagnostik im kooperativen Kinderschutz Überprüfung, ob das Ziel der Intervention erreicht wurde Evaluation Anamnese Informationen aus allen Systemen werden zusammengetragen Intervention Diagnose Hilfs-oder Schutzplan der Verantwortungsgemeinschaft = verlässliche Klärung der Aufgaben der jeweiligen Akteure zur Abwendung der Gefährdung und Einleitung der systemspezifischen Maßnahmen Gefährdungseinschätzung als systemübergreifende Aufgabe

Dem Beratungsanspruch nach 4KKG differenziert nachkommen Die Erfüllung des Beratungsanspruchs muss sich an den Abläufen und Strukturen der jeweiligen Arbeitsfelder orientieren und kommunale Strukturen berücksichtigen. Ein sozialpädiatrisches Zentrum hat andere, für den Kinderschutz relevante Perspektiven und Ressourcen zur Verfügung, als eine Kinderarztpraxis, ein Familienzentrum oder eine Schule Monheim tickt anders als Unna!!! Aber: Systemübergreifende Zusammenarbeit muss gemeinsam verabredet und dann verlässlich gestaltet werden.

Beratungsmodell Tandem interne Kinderschutzfachkraft begleitet Prozess der Gefährdungseinschätzung im Team (Schule, SPZ, usw.) die Fachberatung Kinderschutz wird z.b. hinzugezogen: Bei eigener Fallbeteiligung Zur Vermittlung anderer oder zusätzlicher Beratungskompetenzen Zum Coaching von Gesprächen mit Kindern/Jugendlichen/ Eltern Im Zweifel vor Mitteilung ans Jugendamt. Britta Discher, Fachberatung und Fortbildung im Kinderschutz

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

Themen für den Fachtag der Kinderschutzfachkräfte in Monheim Beratung: Struktur: Standards: