Seite 1 von 5 Vom Bauherren- Schutzbund e.v. berufener unabhängiger Bauherrenberater Begehungs-Bericht Nr. 02 Bauvorhaben: Grund der Begehung: Bau eines Einfamilienhauses im Rebenweg 6, 52428 Jülich Kontrolle der Vorarbeiten für die Bodenplatte Auftraggeber: Eheleute Melanie und Michael Götting-Mosebach Artilleriestr. 30, 52428 Jülich Dieser Bericht umfasst 5 Textseiten Aachen, den 20.08.08 Eburonenwinkel 2
Seite 2 von 5 1 Auftrag und Gegenstand dieses Berichts Mit Auftrag vom 09.07.2008 wurde Elmar Zibis von den Eheleuten Götting-Mosebach beauftragt, bei ihrem Bauvorhaben Bau eines Einfamilienhauses im Rebenweg 6, 52428 Jülich, baubegleitende Ortsbegehungen durchzuführen und schriftlich zu dokumentieren. 2 Grundlagen der Ortsbegehung 2.1 Vom Auftraggeber übergebene Unterlagen Bauvertrag mit Leistungsbeschreibung vom 27.06.2008 Baugenehmigungsunterlagen vom 27.05.2008 Bodengutachten vom 23.06.2008 Wärmeschutznachweis Ausführungsplanung vom 21.07.2008 Pläne Statik Detail Bodenplatte 2.2 Ortsbesichtigung Am 20.08.08 fand eine Ortsbesichtigung in Jülichstatt, bei der außer dem Unterzeichner Mitarbeiter des Rohbauunternehmens Cranen anwesend waren. Während der Ortsbesichtigung wurden die Vorarbeiten zum Betonieren der Bodenplatte per Augenschein begutachtet, und 8 Fotos angefertigt. Dipl. Ing. Eburonenwinkel 2
Seite 3 von 5 3 Ergebnisse der Ortsbesichtigung Bei der Ortsbesichtigung wurden vom Unterzeichner folgende Feststellungen getroffen: 3.1 Allgemeines Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um ein eingeschossiges Einfamilienhaus in massiver Bauweise mit Satteldach und Garage, ohne Unterkellerung. Schlüsselfertige Erstellung ohne Maler-, Tapezier- und Bodenbelagsarbeiten durch die MP Projektmanagement GmbH, Schütz von Rode Straße 2e, 52134 Herzogenrath. 3.2 Bautenstand Zum Zeitpunkt der Ortsbesichtigung war das Gründungspolster fertig gestellt. Die Feinabsteckung des Gebäudes war erfolgt und die Grundleitungen waren verlegt. Die Stellbretter für die Randschalung der Bodenplatte waren aufgebaut. 3.3 Feststellungen - Beurteilung Die Grundleitungen waren verlegt, Nennweite DN 110 Dipl. Ing. Eburonenwinkel 2
Seite 4 von 5 Die Hausanschlußleitung war auf dem Grundstück mit einem Spülrohr versehen, das über OK Gelände geführt wurde. Die Leitung war nach der Fotodokumentation des BU an den Kanal angeschlossen. Die Leerrohre für die Versorgungsleitungen waren verlegt. Die zum Faserbeton zusätzlich einzubauenden Bewehrungsstäbe und matten lagen zum Einbau bereit. Die Streifenfundamente für die Garage waren frosttief ausgehoben. Die verbleibende Höhe des Gründungspolsters unter der Fundamentsohle konnte nicht geprüft werden. Nach Aussage des BU wird vom Banderder aus der Bodenplatte eine Fahne in das neben dem Haus liegende Streifenfundament geführt. Die Fahne wird in verzinktem Stahl mit Betonummantelung ausgeführt. Zu Bedenken ist, dass dieses Fundament durch das kapillarbrechende Gründungspolster keinen direkten Erdkontakt hat. Die Wirksamkeit des Erders wird damit in Frage gestellt. Vom Verkäufer sollte der Nachweis der Wirksamkeit durch eine Erdübergangswiderstandsmessung bzw. eine Stellungnahme des Elektrikers geführt werden. Dipl. Ing. Eburonenwinkel 2
Seite 5 von 5 Dränleitungen wurden nicht gefunden, über deren Lage konnten vom BU keine Angaben gemacht werden. 4 Empfehlungen für das weitere Vorgehen Im Folgenden sollte die Ausführung des Erdgeschossmauerwerks überprüft werden. Aachen, den 20.08.2008 Dipl. Ing. Architekt Verteiler: Eheleute Götting-Mosebach MP-Projektmanagement, Herrn Rincke Dipl. Ing. Eburonenwinkel 2