Justizministerialblatt für das Land Brandenburg

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Transkript:

Justizministerialblatt für das Land Brandenburg Herausgegeben vom Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Nr. 8 27. Jahrgang Potsdam, 15. August 2017 Inhalt Seite Allgemeine Verfügungen und Rundverfügungen Dienstsiegel im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (Dienstsiegel-AV) vom 12. Juli 2017 (5413-I.1)... 62 Bekanntmachungen Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 25. Juli 2017... 63 Personalnachrichten... 64 Ausschreibungen... 64

62 JMBl. Allgemeine Verfügungen und Rundverfügungen Dienstsiegel im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (Dienstsiegel-AV) Vom 12. Juli 2017 (5413-I.1) I. 1. Die Gerichte, Staatsanwaltschaften, Justizvollzugsanstalten sowie die im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz errichteten Einrichtungen gemäß 9 Absatz 1 des Landesorganisationsgesetzes verwenden im Dienstgebrauch das kleine Landessiegel gemäß 5 der Hoheitszeichenverordnung (HzV) vom 20. April 2007 (GVBl. II S. 106), die zuletzt durch Artikel 2 der Verordnung vom 22. August 2013 (GVBl. II Nr. 62) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung. 2. Für die Gestaltung der Dienstsiegel (Prägesiegel und Farbdrucksiegel) sind die Muster der Anlage zu 5 HzV zu beachten. 3. Die Dienstsiegel sind in der erforderlichen Anzahl eigenverantwortlich zu bestellen. 4. Werden zur Ausfertigung von Schriftstücken Farbdrucksiegel benutzt, ist als Stempelfarbe nur lichtechte schwarze oder blaue Farbe zu verwenden, die auf dem Papier sicher haftet und sich durch chemische Mittel nicht entfernen lässt. 5. Die Dienstsiegel jedes Gerichts und jeder Justizbehörde sind in einem Verzeichnis zu erfassen. Das Verzeichnis soll in Kartei- oder Blattform geführt werden. Für jedes Siegel ist eine besondere Karteikarte oder ein besonderes Blatt nach dem Muster der Anlage anzulegen. Die Karteikarten oder Blätter sind fortlaufend zu nummerieren. 6. Die Eintragungen in dem Verzeichnis sind mindestens einmal in jedem Kalenderjahr von der Geschäftsleitung oder den sonst von der Dienststellenleitung beauftragten Bediensteten auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dabei ist insbesondere festzustellen, ob die Dienstsiegel vorhanden sind, ordnungsgemäß verwahrt werden und weiter uneingeschränkt brauchbar sind. Sie sind nur brauchbar, wenn ihre Abdrucke die Umschrift, das Landeswappen und die Kennziffer einwandfrei erkennen lassen. Über die jährlichen Prüfungen ist eine zu den Generalakten zu gebende Niederschrift aufzunehmen, die insbesondere festgestellte Mängel und Festlegungen zu deren Behebung zu enthalten hat. Auf einem Vorblatt zum Verzeichnis der Dienstsiegel ist ferner zu vermerken: Geprüft am...... Unterschrift, Amtsbezeichnung 7. Die Dienstsiegel sind in einer jeden Missbrauch ausschließenden Weise zu verwahren. Bei der Aushändigung von Dienstsiegeln sind die empfangenden Bediensteten hierauf hinzuweisen. Die Geschäftsleitung oder die sonst von der Dienststellenleitung beauftragten Bediensteten haben mindestens einmal in jedem Kalenderjahr durch Stichproben unvermutet die ordnungsgemäße Verwahrung der Dienstsiegel nach Dienstschluss zu prüfen. Hierüber ist eine zu den Generalakten zu nehmende Niederschrift zu fertigen, in die auch Vermerke über etwaige Prüfungsbeanstandungen und deren Behebung aufzunehmen sind. 8. Unbrauchbar gewordene Dienstsiegel sind zu vernichten. Die Vernichtung ist in dem Verzeichnis zu vermerken. Der Vermerk ist von der Dienststellenleitung oder von den von ihr beauftragten Bediensteten zu unterzeichnen. 9. Gerät ein Dienstsiegel in Verlust, so hat die Dienststellenleitung unverzüglich Ermittlungen nach dem Verbleib zu veranlassen. Jeder Verlust ist dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz anzuzeigen. In der Anzeige ist das abhandengekommene Dienstsiegel genau zu beschreiben. Dabei sind die Kennziffer des Siegels, seine Umschrift und sein Durchmesser sowie das Material anzugeben, aus dem das Siegel besteht. Die Anzeige soll auch Angaben darüber enthalten, ob der Verlust auf ein schuldhaftes Verhalten von Bediensteten zurückzuführen ist. Nach Eingang der Verlustanzeige wird die Ungültigkeitserklärung durch Bekanntmachung im Amtsblatt für Brandenburg und im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg veranlasst. Die Ungültigkeitserklärung ist in dem Verzeichnis zu vermerken. 10. Wird ein für ungültig erklärtes Dienstsiegel wieder aufgefunden, so ist dieses Siegel als unbrauchbar nach Nummer 8 zu vernichten. Hierüber ist unter Bezugnahme auf die Verlustanzeige zu berichten. 11. Die Kennziffer eines in Verlust geratenen Dienstsiegels darf bei derselben Behörde auf einem neuen Dienstsiegel nicht mehr verwendet werden, und zwar auch dann nicht, wenn das Siegel wieder aufgefunden und nach Nummer 10 vernichtet worden ist. II. Diese Allgemeine Verfügung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Justizministerialblatt für das Land Brandenburg in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz vom 5. September 1991 (JMBl. S. 65), die durch die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europaangelegenheiten vom 25. April 2000 (JMBl. S. 68) geändert worden ist, außer Kraft. Potsdam, den 12. Juli 2017 Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Stefan Ludwig

JMBl. 63 Anlage (zu Nummer 5) Dienstsiegel des/der Blatt-/Karten-Nr.... (Gericht/Behörde) Kennziffer:... Werkstoff:... (z. B. Gummi, Metall) Probeabdruck des Siegels: lfd. Nr. ausgehändigt an (Name, Dienstbezeichnung) Datum Empfangsbestätigung Rückgabe Bemerkungen (Vernichtung, Verlust) 1 Müller Vizepräsidentin 1.8.2015 Müller 2 Krause Geschäftsleiter 15.3.2016 Krause Bekanntmachungen Ungültigkeitserklärung eines Dienstsiegels Bekanntmachung des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Vom 25. Juli 2017 Folgendes Dienstsiegel ist beim Amtsgericht Bernau bei Berlin in Verlust geraten: Das Dienstsiegel wird hiermit für ungültig erklärt. Ich bitte alle Justizbehörden Vorkehrungen zu treffen, um eine missbräuchliche Benutzung des Dienstsiegels zu verhindern. Feststellungen über den Verbleib des Dienstsiegels bitte ich umgehend dem Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg zu berichten. Beschaffenheit: Gummistempel mit Holzgriff Durchmesser: 3,5 cm Umschrift: Amtsgericht Bernau bei Berlin Kennziffer: 20

64 JMBl. Personalnachrichten Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz Ruhestand: Sozialdirektorin Elisabeth Theine Ordentliche Gerichtsbarkeit Ruhestand: Erster Justizhauptwachtmeister Wolfgang Schmidt aus Brandenburg an der Havel Notarinnen und Notare Bestellt: zum Notariatsverwalter: Notarassessor Ronny Domröse in Potsdam für Amtsstelle Peter Koch Notaramt erloschen: Notar Peter Koch aus Potsdam Sozialgerichtsbarkeit Ernannt: zur Präsidentin des Landessozialgerichts: Präsidentin des Sozialgerichts Sabine Schudoma in Berlin Versetzt: Richterin am Sozialgericht Dr. Claudia Stahl vom Sozialgericht Frankfurt (Oder) an das Verwaltungsgericht Cottbus Justizvollzug Ernannt: zum Justizvollzugsamtsinspektor A 9 mit Amtszulage : Justizvollzugsamtsinspektor Jens Matuschke, zur Justizvollzugsamtsinspektorin/zum Justizvollzugsamtsinspektor: Justizvollzugshauptsekretärin Viviana Kursim und Justizvollzugshauptsekretär Andreas Seichter in der Justizvollzugsanstalt Cottbus-Dissenchen Ausschreibungen Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz I. Es wird unter dem Vorbehalt der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen Bewerbungen für die folgende Stelle entgegengesehen: bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin eine Stelle für eine Staatsanwältin oder einen Staatsanwalt (Besoldungsgruppe R 1 BbgBesO). Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 26. November 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im JMBl. vom 17. Dezember 2007, S. 180 ff., Bezug genommen. Da in diesem Bereich Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Richterinnen und Richter auf Probe, die bereits im staatsanwaltschaftlichen Dienst des Landes Brandenburg beschäftigt sind. Bewerbungen sind bis zum 15. September 2017 auf dem Dienstweg an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann- Allee 107, 14473 Potsdam, zu richten. Die Bewerberinnen und Bewerber sollen ihrer Bewerbung die Erklärung beifügen, dass sie mit einer Einsichtnahme in ihre Personalakten durch die Mitglieder des Gesamtstaatsanwaltsrates einverstanden sind. II. Es wird Bewerbungen für die folgenden Stellen entgegengesehen: bei dem Verwaltungsgericht Cottbus eine Stelle für eine Vorsitzende Richterin oder einen Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht (Besoldungsgruppe R 2 BbgBesO), bei dem Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) eine Stelle für eine Vorsitzende Richterin oder einen Vorsitzenden Richter am Verwaltungsgericht (Besoldungsgruppe R 2 BbgBesO), bei dem Verwaltungsgericht Potsdam zwei Stellen für Vorsitzende Richterinnen oder Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht (Besoldungsgruppe R 2 BbgBesO).

JMBl. 65 Wegen der an die Bewerberinnen und Bewerber zu stellenden Anforderungen wird auf die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 26. November 2007 (AnforderungsAV), veröffentlicht im JMBl. für das Land Brandenburg vom 17. Dezember 2007, S. 180 ff., Bezug genommen. Da in diesem Bereich Frauen unterrepräsentiert sind, sind sie besonders aufgefordert, sich zu bewerben. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung, Befähigung und Leistung bevorzugt berücksichtigt. Die Ausschreibung richtet sich ausschließlich an Beförderungsbewerberinnen und -bewerber aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit des Landes Brandenburg. Bewerbungen sind bis zum 15. September 2017 auf dem Dienstweg an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Heinrich-Mann- Allee 107, 14473 Potsdam, zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass für die Bewerberinnen und Bewerber eine Mitteilung des Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zur Feststellung einer hauptamtlichen oder inoffiziellen Tätigkeit für den Staatssicherheitsdienst eingeholt wird. III. Es wird Bewerbungen entgegengesehen für die Neubesetzung einer Notarstelle mit Amtssitz in Brandenburg a. d. Havel zum 7. November 2017. Die Bewerberinnen/Bewerber müssen die Befähigung zum Richteramt nach dem Deutschen Richtergesetz erlangt haben oder ein rechtswissenschaftliches Studium an einer Universität oder Hochschule der ehemaligen DDR mit dem Staatsexamen abgeschlossen und einen zweijährigen Vorbereitungsdienst mit einer Staatsprüfung absolviert haben. Auf den Vorbereitungsdienst mit der Staatsprüfung wird verzichtet, wenn die Bewerberin/der Bewerber als Notarin/Notar in einem Staatlichen Notariat tätig war oder zehn Jahre als Juristin/Jurist gearbeitet hat und notarspezifische Kenntnisse nachweist. Nach 7 Absatz 1 der Bundesnotarordnung soll zur hauptberuflichen Amtsausübung als Notarin/Notar in der Regel nur bestellt werden, wer einen dreijährigen Anwärterdienst als Notarassessorin/Notarassessor geleistet hat und sich im Anwärterdienst der Notarkammer des Landes befindet, in dem sie oder er sich um die Bestellung bewirbt. Es besteht die Verpflichtung zur Übernahme der Aktenverwaltung der Urkundengeschäfte des Amtsvorgängers. Bewerbungen sind in drei Stücken bis zum 14. September 2017 beim Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Abteilung II (Notarangelegenheiten), Heinrich-Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, einzureichen. Sie müssen die in Abschnitt II Nummer 3 der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz über die Angelegenheiten der Notare (AVNot) vom 6. Mai 2014 (JMBl. S. 68) vorgesehenen Angaben enthalten. IV. Im Geschäftsbereich der Notarkammer des Landes Brandenburg sind drei Stellen für eine Notarassessorin/einen Notarassessor zu besetzen. Die Ausschreibung richtet sich in erster Linie an Bewerberinnen und Bewerber, die die zweite juristische Staatsprüfung in den Prüfungsjahren 2015 bis 2017 abgelegt haben. Mindestens eine Staatsprüfung sollte mit der Note vollbefriedigend oder besser bestanden worden sein. Schwerbehinderte Bewerber werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Einzelheiten zum Notaranwärterdienst sind in der Verordnung zur Regelung von Angelegenheiten auf dem Gebiet des Notarwesens (Notarverordnung NotV) vom 6. Januar 2015 (GVBl. II S. 3) geregelt. Bewerbungen sind in dreifacher Ausfertigung an das Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg, Abteilung II Notarangelegenheiten, Heinrich- Mann-Allee 107, 14473 Potsdam, zu richten und müssen bis zum 7. September 2017 eingegangen sein. Sie haben die in Abschnitt II Nummer 3 Buchstabe a bis d und f bis m der Allgemeinen Verfügung des Ministers der Justiz über Angelegenheiten der Notarinnen und Notare (AVNot) vom 6. Mai 2014 (JMBl. S. 68), die zuletzt durch die Allgemeine Verfügung vom 16. Mai 2017 (JMBl. S. 42) geändert worden ist, vorgesehenen Angaben zu enthalten. Weitere Auskünfte erteilt Herr Dr. Olizeg (Tel.: 0331 866-3231). Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) Beim Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) ist unter dem Vorbehalt des Vorliegens der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Stelle für eine Dipl.-Rechtspflegerin/ einen Dipl.-Rechtspfleger bis Besoldungsgruppe A 10 BbgBesO unbefristet zu besetzen. Neben den anfallenden Aufgaben im Bereich der Rechtspflege bei einem Verwaltungsgericht ist das Aufgabengebiet auch durch Tätigkeiten im Bereich der Verwaltung geprägt. Die Bereitschaft zur Übernahme von Sonderaufgaben im Rahmen der dienstlichen Tätigkeit wird vorausgesetzt.

66 JMBl. Anforderungsprofil: Dipl.-Rechtspflegerin bzw. Dipl.-Rechtspfleger (FH) Vorausgesetzt werden: gründliche und umfassende Fach- und Rechtskenntnisse der für die Laufbahn einschlägigen Vorschriften sowie der für die Verwaltungsgerichtsbarkeit maßgeblichen Vorschriften; Leistungs-, Lern- und Veränderungsfähigkeit; Zuverlässigkeit; Kooperations- und Teamfähigkeit; Organisationsfähigkeit; Ziel- und Ergebnisorientierung; Entscheidungsfähigkeit, sicheres mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen; Einfühlungsvermögen für die Belange der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter; Kommunikationsfähigkeit und die Fähigkeit, die Vielfalt von Menschen wahrzunehmen, in der Aufgabenwahrnehmung zu berücksichtigen und einen diskriminierungsfreien und wertschätzenden Umgang zu pflegen; Flexibilität und freundlicher Umgang mit den Rechtsuchenden; sehr wichtig sind eine hohe, auch gesundheitliche Belastbarkeit zur Bewältigung großer Arbeitsmengen bei gleichbleibender Qualität sowie die Fähigkeit, sich in ein bestehendes Team zu integrieren; sichere Kenntnisse der modernen Informationstechniken (insbesondere Word, Excel und Outlook, gerichtsspezifische Fachanwendungen); Bereitschaft zur Dienstleistung auch außerhalb der regulären Dienstzeiten (Bereitschaftsdienst). Auch Bewerbungen mit dem Wunsch nach Teilzeitarbeit werden berücksichtigt. Die personellen und organisatorischen Möglichkeiten für gewünschte Teilzeitarbeit werden bei Eingang von entsprechenden Bewerbungen geprüft. Bewerberinnen und Bewerber werden gebeten, ihre Bewerbung mit aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen sowie einer Einverständniserklärung zur Personalakteneinsicht bis zum 25. August 2017 zu richten an den: Präsidenten des Verwaltungsgerichts Frankfurt (Oder) Logenstraße 13 15230 Frankfurt (Oder) Bewerbungsunterlagen werden grundsätzlich nicht zurückgesandt. Verzichten Sie daher bitte auf das Einreichen von Bewerbungsmappen und Originalen. Sollten Sie eine Rücksendung der Bewerbungsunterlagen wünschen, fügen Sie bitte einen ausreichend frankierten Rückumschlag bei. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach einer Aufbewahrungsfrist von 3 Monaten nach Abschluss des Verfahrens vernichtet. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass eine Kostenerstattung für Auslagen/Reisekosten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens nicht möglich ist. Von der Zusendung von Eingangsbestätigungen und Zwischennachrichten wird abgesehen. Nähere Informationen zum Verwaltungsgericht Frankfurt (Oder) erhalten Sie unter www.vg-frankfurt-oder.brandenburg.de. Das Aufgabengebiet ist für schwerbehinderte Menschen grundsätzlich geeignet. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.

JMBl. 67

Justizministerialblatt für das Land Brandenburg Das Justizministerialblatt erscheint in der Regel am 15. eines jeden Monats. Herausgeber: Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg. Der Preis für ein Bezugsjahr beträgt 58,80 EUR (einschließlich Postzustellgebühren und 7 % Mehrwertsteuer). Die Einweisung kann jederzeit erfolgen. Die Kündigung ist nur zum Ende eines Kalenderjahres zulässig; sie muss bis spätestens 30. 9. dem Verlag zugegangen sein. Einzelverkaufspreis: 4,86 EUR zuzüglich Versand und Portokosten und 7 % Mehrwertsteuer (nur Nachnahmeversand). Die Lieferung des Blattes erfolgt durch die Post. Reklamationen bei Nichtzustellung, Neu- bzw. Abbestellungen, Änderungswünsche und sonstige Anforderungen sind an die Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbh zu richten. Herstellung, Verlag und Vertrieb: Brandenburgische Universitätsdruckerei und Verlagsgesellschaft Potsdam mbh, Karl-Liebknecht-Straße 24-25, Haus 2, 14476 Potsdam (OT Golm), Telefon: 0331 5689-0