Offshore-Netzanschluss»Baltic 2«Informationen zum Projekt
Windpark mit Umspannwerk auf See. Für die Steckdose und das Klima Vor der deutschen Ostseeküste sind eine ganze Reihe von Offshore-Windparks mit einer Gesamtleistung von mehr als 5.000 Megawatt geplant. Mit dem Anschluss dieser Windenergieanlagen leistet 50 Hertz Offshore einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Denn nur mit dem Netzanschluss der Windparks gelangt die CO 2 -frei produzierte Energie in das Stromnetz und damit zu den Verbrauchern. Derzeit liegen 50 Hertz Offshore 18 Anträge auf Netzanschluss in der deutschen Ostsee vor. Die Bauvorbereitungen für den Anschluss des Offshore-Windparks»Baltic 2«sind in vollem Gange. Netzanschluss in Betrieb Netzanschluss in Realisierung Kabeltrassen ( schematisch ) Fehmarn Bentwisch Lüdershagen MECKLENBURG- VORPOMMERN Rügen Lubmin Usedom Netzverknüpfungspunkt POLE Offshore-Windpark ( OWP ) in Betrieb OWP-Netzschlussantrag Neuer OWP-Netzschlussantrag
Auf großen Rollen wird das Seekabel auf dem Wasserweg zur Ostsee transportiert und dann auf das Legeschiff umgespult. Das Spezialschiff legt das Seekabel für den Netzanschluss. Die Wellen dürfen während der Arbeiten nicht höher als 1,5 Meter sein. Das Vorhaben Offshore-Windpark»Baltic 2«Mit»Baltic 2«stößt der Errichter EnBW Energie Baden- Württemberg in deutlich größere Dimensionen vor als mit dem 2011 in Betrieb genommenen ersten Offshore-Windpark in der Ostsee:»Baltic 2«wird viermal so groß sein wie»baltic 1«und erzeugt sechsmal so viel Strom. Die Meerestiefe variiert zwischen 23 und 44 Metern. Je nach Wassertiefe werden die Windenergieanlagen entweder auf Stahlpfählen, sogenannten Monopiles ( bis etwa 35 Meter ), oder auf Stahlfachwerkstrukturen, sogenannten Jackets ( ab rund 35 Meter ), montiert. Mit einem jährlichen Ertrag von rund 1,2 Milliarden Kilowattstunden wird»baltic 2«rund 340.000 Haushalte im Jahr versorgen können. Damit werden 900.000 Tonnen CO 2 gegenüber der Stromerzeugung in fossil betriebenen Kraftwerken eingespart.
Der Netzanschluss durch 50 Hertz Den Netzanschluss errichtet und betreibt 50 Hertz. Laut dem Energiewirtschaftsgesetz sind die Netzbetreiber verpflichtet, die Leitungen vom Umspannwerk des Offshore-Windparks bis zu dem technisch und wirtschaftlich günstigsten Verknüpfungspunkt des nächsten Übertragungs- oder Verteilnetzes zu legen und zu betreiben. Wie für»baltic 1«ist auch für»baltic 2«der Verknüpfungspunkt das Umspannwerk Bentwisch bei Rostock. Aufgrund der geografischen Lage und aus Effizienzgründen wird der Netzanschluss von»baltic 2«mit dem von»baltic 1«gebündelt. Für die Anbindung beider Windparks stehen künftig zwei parallel verlaufende Seekabel bis zur Umspannplattform»Baltic 1«und von dort aus zwei Seekabel bis zur Umspannplattform»Baltic 2«zur Verfügung. Das Genehmigungsverfahren für diese zweite Offshore-Anbindung ist abgeschlossen. Die Arbeiten für die Netzanbindung von»baltic 2«laufen auf Hochtouren.
Ein Taucher macht sich klar und erhält dabei Hilfe. An vielen Stellen werden Unterwasser arbeiter gebraucht. Nachdem die Seekabelabschnitte gelegt sind, werden die Enden nochmals vom Ostseegrund gehoben und mittels Muffen verbunden. Die Netzanbindung ist eine komplizierte technische Aufgabe. Von den Windenergieanlagen in der Ostsee führen Mittelspannungskabel auf dem Meeresgrund zum Umspannwerk auf See. Hier befinden sich die Schaltanlage und die Transformatoren, die den auf See produzierten Strom von 33 auf 150 Kilovolt Hochspannung transformieren. Vom Umspannwerk»Baltic 2«verlaufen die Seekabel über 120 Kilometer bis zum Ostseestrand nach Markgrafenheide, von wo aus der Netzanschluss als Landkabel unterirdisch über eine Entfernung von 16 Kilometern bis zum Umspannwerk Bentwisch geführt wird. Dort wird der Strom noch einmal auf 380 Kilovolt hochgespannt und ins Über tragungsnetz eingespeist. Die Legung der Seekabel stellt eine besondere Herausforderung an Mensch und Material dar. Spezialschiffe bringen die Kabel, die in Köln und Nordenham gefertigt und auf riesigen Trommeln angeliefert werden, vom Hafen aus hinaus auf hohe See. Mittels eines Unterwasser-Roboters werden die Kabel anderthalb oder drei Meter tief in den Meeresgrund eingespült.
Die Muffen für die Verbindung von See- und Landkabel sind fertig montiert. Technisches zum Netzanschluss Die beabsichtigte Netzanbindung wird als Drehstromübertragungssystem geplant. Eingesetzt werden 150-Kilovolt- Drehstromkabelsysteme über die gesamte Länge von den Umspannwerken der Offshore-Windparks»Baltic 1«und»Baltic 2«bis zum Netzverknüpfungspunkt im Umspannwerk Bentwisch ( bei Rostock ). Die Seekabel bestehen aus einem kunststoffi solierten Dreileiterkabel aus Kupfer mit drei gegeneinander isolierten Einzelleitern und einem hersteller abhängigen Gesamtdurchmesser von etwa 250 Millimetern sowie einem inte grierten Glasfaserleiter ( Lichtwellenleiter ) für die Prozessdatenübertragung ( auf dem Titel ist ein Seekabel zu sehen ). Das Landkabel besteht aus drei einzelnen kunststoffisolierten Einleiterkabeln, die in Schutzrohren verlegt werden. Der Übergang vom Seekabel zum Landkabel erfolgt mit einer speziellen unterirdischen Kabelmuffe mindestens 100 Meter hinter der Küstenlinie am Anlandepunkt.
Das Landkabel wird in 1,5 Meter Tiefe bis zum Umspannwerk gelegt. Der gesetzliche Rahmen Mit Inkrafttreten des Infrastrukturplanungsbeschleunigungsgesetzes ( IPBG ) am 17. Dezember 2006 und der damit erfolgten Ergänzung des Energiewirtschaftsgesetzes ( EnWG, u. a. um 17 Abs. 2 a ) sind die Übertragungsnetzbetreiber für den Anschluss der geplanten deutschen Offshore-Windparks ( OWP ) direkt auf See verantwortlich. Zunächst war diese Pflicht auf den Anschluss von OWP begrenzt, deren Errichtung bis Ende 2011 begonnen wurde. Diese Frist wurde durch eine entsprechende Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes ( EEG ) auf Ende 2015 verlängert und ist im Zuge des Gesetzespakets zur Energiewende im Sommer 2011 ersatzlos gestrichen worden. 50 Hertz hat am 29. Juni 2007 die 50 Hertz Offshore GmbH mit dem Auftrag gegründet, die Netzanbindungen der OWP zu bauen und zu betreiben. Die 50 Hertz Offshore GmbH ist eine 100-prozentige Tochter des Übertragungsnetzbetreibers 50 Hertz, der die technische Grundlage für die sichere Stromversorgung von mehr als 18 Millionen Menschen bietet und für die Integration erneuerbarer Energien sorgt.
Legung des»baltic 1«-Seekabels. Zwei Schlepper sorgen für die richtige Position des Legeschiffes. Vom Heck aus sinkt das pro Meter 120 Kilogramm schwere Kabel auf den Ostseegrund.
Was ist eigentlich ein Raumordnungsverfahren? Ziel des Raumordnungsverfahrens ist es, aus mehreren möglichen Raumkorridoren für die geplante Leitung den sogenannten Planungskorridor auszuwählen, der mit den geringsten Beeinträchtigungen der Schutzgüter Mensch, Natur und Umwelt verbunden ist. Die vom Vorhabensträger erarbeiteten Planungsunterlagen werden den Behörden und den Trägern öffentlicher Belange ( u. a. Gemeinden, Naturschutzverbänden, Industrie- und Handelskammern ) vorgestellt und bei den Ämtern und Behörden der betroffenen Gemeinden öffentlich ausgelegt. Den Abschluss des Verfahrens bildet die Landesplanerische Beurteilung, mit der die raumordnende Behörde einen etwa 500 Meter breiten Korridor zur weiteren»feintrassierung«( also der Planung einer präzisen Trasse für die Leitung ) empfiehlt. Was ist eigentlich ein Planfeststellungsverfahren? An das Raumordnungsverfahren schließt sich in der Regel ein Planfeststellungsverfahren an. Der Vorhabensträger reicht einen Plan mit dem grundstückskonkreten Trassenverlauf ein, der öffentlich ausgelegt wird und von jedermann eingesehen werden kann. Während der Auslegungsfrist besteht für Betroffene die Möglichkeit, schriftlich Einwendungen geltend zu machen. Alternativ kann, z. B. auch für Teilabschnitte, ein Plangenehmigungsverfahren durchgeführt werden. Hierfür ist jedoch das vorherige Einverständnis aller Grundstückseigentümer erforderlich. Dann kann auf eine öffentliche Auslegung verzichtet werden.
Die Planfeststellungsbehörde sammelt die Einwendungen Privater und die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange, auf welche der Vorhabensträger dann schriftlich antwortet. Zum Abschluss dieses Verfahrens wägt die Behörde alle Einwendungen und Stellungnahmen gegeneinander ab, erteilt Auflagen und erlässt schließlich den Planfeststellungsbeschluss. Damit darf die Leitung gebaut werden. Grundstücks- und Leitungsrecht was sind eigentlich Dienstbarkeiten? Um eine Höchstspannungskabelanlage zu errichten und zu betreiben, ist die Inanspruchnahme von Grundstücken erforderlich. Diese Grundstücke werden dabei nicht käuflich erworben, sondern lediglich»dinglich«gesichert. Dies erfolgt, indem der Grundeigentümer der Belastung seines Grundbuchs mit einer sogenannten beschränkten persönlichen Dienstbarkeit zustimmt. Dazu werden durch eine von 50 Hertz beauftragte Firma persönliche Gespräche und Verhandlungen über die vertragliche Regelung zur Grundstücksmitnutzung mit den Grundstückseigentümern geführt. Die Grundlage hierfür bilden die Planungsunterlagen. Danach erhält der Eigentümer die Vertragsunterlagen. Soweit zusätzlicher Erläuterungsbedarf besteht, führen die beauftragten Fachfirmen gern auch weitere persönliche Gespräche mit dem Eigentümer. 50 Hertz ist es wichtig, diese Gespräche, in deren Fortgang der Grundstückseigentümer natürlich auch eine Bedenkzeit bzw. Widerspruchsfrist hat, gleichermaßen offen und sensibel zu führen. Als Ausgleich für die Inanspruchnahme der benötigten Flächen erhält der Eigentümer von 50 Hertz eine Entschädigung. Flur- und Aufwuchsschäden, die bei der Errichtung entstehen können, werden separat entschädigt.
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