e j n b Köln Bonn Airport

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1 Bürgerinformationsveranstaltung zum Planfeststellungsverfahren des Flughafens Köln Bonn (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung nach 25 Abs.3 VwVfG) HERZLICH WILLKOMMEN! Februar 2016

2 Frühe Öffentlichkeitsbeteiligung Vorhabenträger, also hier der Flughafen Köln/Bonn, sollen die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig über die Ziele von Vorhaben, die Mittel hierfür und die voraussichtlichen Auswirkungen unterrichten. Dies soll möglichst vor der Antragsstellung erfolgen. Februar

3 Wie läuft das Verfahren ab? Ablauf eines Planfeststellungsverfahrens und Beteiligungsmöglichkeiten 0 Frühe Beteiligung der Öffentlichkeit 1 Erarbeiten der Planungsunterlagen und externen Gutachten 2 Einreichen der Planungsunterlagen bei der Planfeststellungsbehörde 3 Ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung in den Gemeinden 4 Erheben schriftlicher Stellungnahmen und Einwendungen bei der Anhörungsbehörde 5 Erörterungstermin durchgeführt von der Anhörungsbehörde mit den Behörden und Einwendern 6 Zusammenstellen der Ergebnisse durch die Anhörungsbehörde und Weiterleitung an die Planfeststellungsbehörde 7 Abwägung und Erlass des Planfeststellungsbeschlusses durch die Planfeststellungsbehörde 8 Ortsübliche Bekanntmachung und Auslegung in den Gemeinden Februar

4 Wie kann ich mich einbringen? Öffentlichkeitsbeteiligung am Planfeststellungsverfahren formell Öffentliche Auslegung aller Planungen und Gutachten Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme Teilnahme am Erörterungstermin informell Anschließende Frage & Antwort Runde Aktuelle Informationen und Kontaktmöglichkeiten auf der Webseite des Flughafens Kontakt über die Planfeststellungs- Kontakt zum Expertenteam zum Thema Lärmschutz Februar

5 Welches Ziel hat das Projekt? Was sollen die Maßnahmen bringen? Betriebsoptimierung Anpassung an aktuelle betriebliche Anforderungen Steigerung des Komforts Steigerung der Wirtschaftlichkeit Anpassung der Infrastruktur an die sich wandelnden Mobilitätsansprüche Sicherung des Standortes Rechtssicherheit Was ist nicht Gegenstand dieses Verfahrens? Keine neuen Start und Landebahnen Keine Erweiterung der Rollbahnen Keine Erweiterung des Flughafengeländes Februar

6 Übersicht des Antragsgegenstandes Februar

7 Teilerweiterung Vorfeld A Vorfeld A Erweiterung und Teilfläche Gepäckhalle Überfliegung 2005 Erweiterung der Vorfeldfläche A um eine Gesamtfläche von m² (davon Vorfeldfläche: m²) ErnserBild Beabsichtigte Nutzung: Abstellung und Abfertigung von Passagierfliegern (z.b. A 320/ Boeing 737) Februar

8 Rückbau Gepäckhalle Vorfeld A Erweiterung und Teilfläche Gepäckhalle Rückbau der provisorischen Gepäckhalle auf Vorfeld A und Reaktivierung der Vorfeldfläche Beabsichtigte Nutzung: Abstellung und Abfertigung von Passagierfliegern (z.b. A 320/ Boeing 737) ErnserBild Februar

9 Vorfeldlückenschluss E/F Schließung der Vorfeldlücke von m² am nordöstlichen Frachtriegel Bis 2011 befand sich auf der Fläche die Sprengstoffsimulationskammer (S- Kammer) Beabsichtigte Nutzung: Abstellung und Abfertigung von Frachtfliegern Luftbild 2003 Februar

10 Bebauungsplan Frachtriegel Festlegung von Art und Maß baulicher Nutzung des Frachtriegels Maximale Gebäudeausmaße Nutzung der Gebäude Ziel: Rechtsrahmen für die künftigen Hallengrößen und Optimierung der Nutzungen Februar

11 Bebauungsplan General Cargo Frachtzentrum zum Umschlag zwischen Straße und Flugzeug Erweiterung der nahezu vollständig ausgelasteten Bestandshalle Ziel: Vereinfachung der Prozesse in der Standardfracht durch Lage an der Grenze des Sicherheitsbereiches ErnserBild NICKEL PHOTOGRAPHY Olaf-Wull Nickel Februar

12 Bebauungsplan T-Walk Luftseitige Verbindung zwischen Terminal 1 und Terminal 2 Baufeld: rd m² Gebäudegrundfläche: rd m² Layout analog des bereits existierenden Star-Walk zwischen den Sternen B und C Ziel: Vereinfachung und Entzerrung der Passagierströme ErnserBild Februar

13 Bebauungsplan Hotel und Parkhaus Fläche im Flughafeninnenbereich zwischen den Terminalvorfahrten ErnserBild Abriss und Neubau des Parkhauses P1 Verbesserung des besonders nachgefragten, terminalnahen Stellplatzangebotes Errichtung eines terminalnahen Flughafenhotels mit rund 220 Zimmern Februar

14 Was sind die Folgen? Mit welchen Auswirkungen der Maßnahmen ist zu rechnen? Zweck des Planfeststellungsverfahrens ist es diese Fragen zu untersuchen und zu beantworten. Nach unserer derzeitigen Einschätzung wird es keine relevanten Auswirkungen geben. Wie will der Flughafen diese Auswirkungen beurteilen? Im Rahmen des Verfahrens werden Gutachten eingeholt, die die Auswirkungen einschätzen und beurteilen u.a. Umweltverträglichkeitsgutachten Lärmphysikalisches Gutachten Luftschadstoffgutachten Lärmmedizinisches Gutachten Februar

15 Welche Mittel stehen zur Verfügung? Mittel zur Verwirklichung der Vorhaben Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt nicht über öffentliche Haushalte oder mit Mitteln der öffentlichen Hand. Die Maßnahmen werden über die Flughafen Köln/Bonn GmbH selbst über Eigenmittel, Darlehen und/oder Investoren finanziert. Februar

16 Zeit für Ihre Fragen Februar

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