Checkliste. Qualifikationsverfahren (QV) für Erwachsene ohne Lehrvertrag (Art. 32 BBV) Alle Berufe der beruflichen Grundausbildung EFZ / EBA

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Transkript:

Checkliste Telefn: 0556466260 E-Mail: berufsberatung@gl.ch Internet: www.biz-gl.ch Qualifikatinsverfahren (QV) für Erwachsene hne Lehrvertrag (Art. 32 BBV) Berufe Alle Berufe der beruflichen Grundausbildung EFZ / EBA Zuständigkeit Stipendienrechtlicher Whnsitz - Der Kantn Glarus ist für Persnen zuständig, die seit mindestens zwei Jahren den Whnsitz im Kantn Glarus nachweisen können. - Die Fachstelle Berufsbildung Glarus erteilt die Zulassung zum Qualifikatinsverfahren und gutsprache. Merkmale Kein Lehrvertrag - Es besteht ein nrmaler Arbeitsvertrag mit einem Betrieb. Individuelle Vrbereitung auf das Qualifikatinsverfahren - Der Besuch einer Berufsfachschule der eines speziellen Vrbereitungslehrganges und der Besuch vn prüfungsrelevanten überbetrieblichen Kursen (ÜK) wird dringend empfhlen. Zulassungsbedingungen 5 Jahre Berufserfahrung - Davn 2-4 Jahre einschlägige Berufserfahrung im angestrebten Beruf - Hilfsfunktinen können nur bedingt angerechnet werden - Teilzeit wird entsprechend angerechnet - Die Dauer der einschlägigen Berufserfahrung ist in der Bildungsverrdnung des Berufes geregelt - Die Verrdnungen finden Sie unter: - http://www.bvz.admin.ch/bvz/grundbildung/index.html Gute bis sehr gute Deutschkenntnisse Gemäss Eurpäischem Referenzrahmen: - Mindestens Niveau B1 für 2-jährige Lehren EBA für einfachere 3-jährige Lehren EFZ - Mindestens Niveau B2 für 4-jährige Lehren EFZ für 3-jährige Lehren EFZ, die sehr sprachlastig sind wie Kauffrau/- mann, Buchhändler/in, Fachmann/frau Gesundheit etc. - Gratis Einstufungstest: www.klubschule.ch/themen/einstufungstests/sprachtest - Es kann ein ffizieller Sprachtest verlangt werden. Fremdsprachenkenntnisse - Gemäss den Anfrderungen der jeweiligen Grundbildung

Vrgehen Beratungsgespräch beim Eingangsprtal des Kantns Glarus - Kntakt: Margrit Ammann, 055 646 62 62, margrit.ammann@gl.ch - Überprüfen der beruflichen Kmpetenzen. - Beratung und Empfehlung für das weitere Vrgehen. Gesuch für die Zulassung zum Qualifikatinsverfahren - Das Anmeldefrmular wird am Beratungsgespräch abgegeben der kann im Internet unter www.biz-gl.ch Berufsabschluss für Erwachsene heruntergeladen werden. - Das Gesuch für die Zulassung wird beim Eingangsprtal eingereicht. Entscheid - Die Fachstelle Berufsbildung Glarus erteilt die Zulassung und entscheidet über allfällige Dispensatinen vn Prüfungsfächern. - Die Fachstelle Berufsbildung Glarus entscheidet bezüglich der gutsprache. Anmeldung - Die Anmeldung bei einem Bildungsanbieter ist in der Verantwrtung des Gesuchstellers. Bildungsweg Fachunterricht - Mindestens ein Teilbesuch der Berufsfachschule wird empfhlen der kann vrgeschrieben werden. - Teilweise werden spezielle Lehrgänge als Vrbereitung auf das Qualifikatinsverfahren nach Artikel 32 angebten. - In Ausnahmefällen kann der Schulstff im Selbststudium erwrben werden. Dies setzt eine sehr hhe Lernmtivatin und Selbstdisziplin vraus. Allgemeinbildung - Persnen die bereits in einer Lehre die Allgemeinbildung abgeschlssen haben, der eine andere gleichwertige Vrbildung nachweisen, können vn der Allgemeinbildung dispensiert werden. - Lebenserfahrung, Familienarbeit, Weiterbildungen etc. kann angerechnet werden und zu einer Dispensatin vn der Allgemeinbildung führen. Überbetriebliche Kurse - Beim Kursanbieter klären, welche überbetrieblichen Kurse prüfungsrelevanten Stff vermitteln. Diese sind in der Regel zu besuchen. Berufliche Praxis - Es besteht ein nrmales Arbeitsverhältnis (kein Lehrvertrag). - Die fehlende berufliche Praxis kann im Betrieb bis zum Qualifikatinsverfahren (QV) angeeignet werden. 2

Qualifikatinsverfahren QV Qualifikatinsverfahren/Abschlussprüfung - Die Anmeldung zum Qualifikatinsverfahren läuft über die Fachstelle Berufsbildung. Praktische Prüfung IPA (individuelle praktische Arbeit) VPA (vrgegebene Praktische Arbeit) - Bei Berufen mit einer IPA der VPA die im Betrieb durchgeführt wird, liegt es in der Verantwrtung der Kandidatin/des Kandidaten einen Betrieb nachzuweisen, in dem das Qualifikatinsverfahren abslviert werden kann. - Der Kandidat/die Kandidatin hat dafür zu srgen, dass die Infrastruktur, freie Zeit und die Begleitung in der Firma zur Verfügung stehen. - Sind alle Bedingungen des Qualifikatinsverfahrens erfüllt, stellt die Fachstelle Berufsbildung den entsprechenden aus. EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EBA Eidgenössisches Berufsattest Nach Artikel 9 Abs. 3 des Reglements über die Qualifikatinsverfahren in der beruflichen Grundbildung müssen die Kandidatinnen und Kandidaten hne Lehrvertrag die für Material und Lkalmiete selber tragen. für die Lernenden - Verwaltungspauschale vn CHF 500.- (Rechnungstellung im Frühjahr) - Überbetriebliche Kurse ÜK - Weitere Spesen wie Reiseksten, Lehrmittel etc. - Material und Lkalmiete beim Qualifikatinsverfahren übernahme durch den Kantn Glarus - Die Schulksten für den ntwendigen Besuch des berufskundlichen und allgemeinbildenden Unterrichts bis zum Höchstbetrag gemäss Berufsfachschulvereinbarung. - Die für das Qualifikatinsverfahren (ausser Material und Lkalmiete) Der Kantn Glarus legt fest, für welche Schulen die Schulgeldbeiträge geleistet werden. Kntakt Margrit Ammann Gerichtshausstrasse 25 8750 Glarus Telefn: 055 646 62 62 E-Mail: margrit.ammann@gl.ch Internet: www.biz-gl.ch > Berufsabschluss für Erwachsene 3

Checkliste Telefn: 0556466260 E-Mail: berufsberatung@gl.ch Internet: www.biz-gl.ch Qualifikatinsverfahren (QV) für Erwachsene hne Lehrvertrag (Art. 32 BBV) Berufe Alle Berufe der beruflichen Grundausbildung EFZ / EBA Zuständigkeit Stipendienrechtlicher Whnsitz - Der Kantn Glarus ist für Persnen zuständig, die seit mindestens zwei Jahren den Whnsitz im Kantn Glarus nachweisen können. - Die Fachstelle Berufsbildung Glarus erteilt die Zulassung zum Qualifikatinsverfahren und gutsprache. Merkmale Kein Lehrvertrag - Es besteht ein nrmaler Arbeitsvertrag mit einem Betrieb. Individuelle Vrbereitung auf das Qualifikatinsverfahren - Der Besuch einer Berufsfachschule der eines speziellen Vrbereitungslehrganges und der Besuch vn prüfungsrelevanten überbetrieblichen Kursen (ÜK) wird dringend empfhlen. Zulassungsbedingungen 5 Jahre Berufserfahrung - Davn 2-4 Jahre einschlägige Berufserfahrung im angestrebten Beruf - Hilfsfunktinen können nur bedingt angerechnet werden - Teilzeit wird entsprechend angerechnet - Die Dauer der einschlägigen Berufserfahrung ist in der Bildungsverrdnung des Berufes geregelt - Die Verrdnungen finden Sie unter: - http://www.bvz.admin.ch/bvz/grundbildung/index.html Gute bis sehr gute Deutschkenntnisse Gemäss Eurpäischem Referenzrahmen: - Mindestens Niveau B1 für 2-jährige Lehren EBA für einfachere 3-jährige Lehren EFZ - Mindestens Niveau B2 für 4-jährige Lehren EFZ für 3-jährige Lehren EFZ, die sehr sprachlastig sind wie Kauffrau/- mann, Buchhändler/in, Fachmann/frau Gesundheit etc. - Gratis Einstufungstest: www.klubschule.ch/themen/einstufungstests/sprachtest - Es kann ein ffizieller Sprachtest verlangt werden. Fremdsprachenkenntnisse - Gemäss den Anfrderungen der jeweiligen Grundbildung

Vrgehen Beratungsgespräch beim Eingangsprtal des Kantns Glarus - Kntakt: Margrit Ammann, 055 646 62 62, margrit.ammann@gl.ch - Überprüfen der beruflichen Kmpetenzen. - Beratung und Empfehlung für das weitere Vrgehen. Gesuch für die Zulassung zum Qualifikatinsverfahren - Das Anmeldefrmular wird am Beratungsgespräch abgegeben der kann im Internet unter www.biz-gl.ch Berufsabschluss für Erwachsene heruntergeladen werden. - Das Gesuch für die Zulassung wird beim Eingangsprtal eingereicht. Entscheid - Die Fachstelle Berufsbildung Glarus erteilt die Zulassung und entscheidet über allfällige Dispensatinen vn Prüfungsfächern. - Die Fachstelle Berufsbildung Glarus entscheidet bezüglich der gutsprache. Anmeldung - Die Anmeldung bei einem Bildungsanbieter ist in der Verantwrtung des Gesuchstellers. Bildungsweg Fachunterricht - Mindestens ein Teilbesuch der Berufsfachschule wird empfhlen der kann vrgeschrieben werden. - Teilweise werden spezielle Lehrgänge als Vrbereitung auf das Qualifikatinsverfahren nach Artikel 32 angebten. - In Ausnahmefällen kann der Schulstff im Selbststudium erwrben werden. Dies setzt eine sehr hhe Lernmtivatin und Selbstdisziplin vraus. Allgemeinbildung - Persnen die bereits in einer Lehre die Allgemeinbildung abgeschlssen haben, der eine andere gleichwertige Vrbildung nachweisen, können vn der Allgemeinbildung dispensiert werden. - Lebenserfahrung, Familienarbeit, Weiterbildungen etc. kann angerechnet werden und zu einer Dispensatin vn der Allgemeinbildung führen. Überbetriebliche Kurse - Beim Kursanbieter klären, welche überbetrieblichen Kurse prüfungsrelevanten Stff vermitteln. Diese sind in der Regel zu besuchen. Berufliche Praxis - Es besteht ein nrmales Arbeitsverhältnis (kein Lehrvertrag). - Die fehlende berufliche Praxis kann im Betrieb bis zum Qualifikatinsverfahren (QV) angeeignet werden. 2

Qualifikatinsverfahren QV Qualifikatinsverfahren/Abschlussprüfung - Die Anmeldung zum Qualifikatinsverfahren läuft über die Fachstelle Berufsbildung. Praktische Prüfung IPA (individuelle praktische Arbeit) VPA (vrgegebene Praktische Arbeit) - Bei Berufen mit einer IPA der VPA die im Betrieb durchgeführt wird, liegt es in der Verantwrtung der Kandidatin/des Kandidaten einen Betrieb nachzuweisen, in dem das Qualifikatinsverfahren abslviert werden kann. - Der Kandidat/die Kandidatin hat dafür zu srgen, dass die Infrastruktur, freie Zeit und die Begleitung in der Firma zur Verfügung stehen. - Sind alle Bedingungen des Qualifikatinsverfahrens erfüllt, stellt die Fachstelle Berufsbildung den entsprechenden aus. EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EBA Eidgenössisches Berufsattest Nach Artikel 9 Abs. 3 des Reglements über die Qualifikatinsverfahren in der beruflichen Grundbildung müssen die Kandidatinnen und Kandidaten hne Lehrvertrag die für Material und Lkalmiete selber tragen. für die Lernenden - Verwaltungspauschale vn CHF 500.- (Rechnungstellung im Frühjahr) - Überbetriebliche Kurse ÜK - Weitere Spesen wie Reiseksten, Lehrmittel etc. - Material und Lkalmiete beim Qualifikatinsverfahren übernahme durch den Kantn Glarus - Die Schulksten für den ntwendigen Besuch des berufskundlichen und allgemeinbildenden Unterrichts bis zum Höchstbetrag gemäss Berufsfachschulvereinbarung. - Die für das Qualifikatinsverfahren (ausser Material und Lkalmiete) Der Kantn Glarus legt fest, für welche Schulen die Schulgeldbeiträge geleistet werden. Kntakt Margrit Ammann Gerichtshausstrasse 25 8750 Glarus Telefn: 055 646 62 62 E-Mail: margrit.ammann@gl.ch Internet: www.biz-gl.ch > Berufsabschluss für Erwachsene 3

Checkliste Telefn: 0556466260 E-Mail: berufsberatung@gl.ch Internet: www.biz-gl.ch Qualifikatinsverfahren (QV) für Erwachsene hne Lehrvertrag (Art. 32 BBV) Berufe Alle Berufe der beruflichen Grundausbildung EFZ / EBA Zuständigkeit Stipendienrechtlicher Whnsitz - Der Kantn Glarus ist für Persnen zuständig, die seit mindestens zwei Jahren den Whnsitz im Kantn Glarus nachweisen können. - Die Fachstelle Berufsbildung Glarus erteilt die Zulassung zum Qualifikatinsverfahren und gutsprache. Merkmale Kein Lehrvertrag - Es besteht ein nrmaler Arbeitsvertrag mit einem Betrieb. Individuelle Vrbereitung auf das Qualifikatinsverfahren - Der Besuch einer Berufsfachschule der eines speziellen Vrbereitungslehrganges und der Besuch vn prüfungsrelevanten überbetrieblichen Kursen (ÜK) wird dringend empfhlen. Zulassungsbedingungen 5 Jahre Berufserfahrung - Davn 2-4 Jahre einschlägige Berufserfahrung im angestrebten Beruf - Hilfsfunktinen können nur bedingt angerechnet werden - Teilzeit wird entsprechend angerechnet - Die Dauer der einschlägigen Berufserfahrung ist in der Bildungsverrdnung des Berufes geregelt - Die Verrdnungen finden Sie unter: - http://www.bvz.admin.ch/bvz/grundbildung/index.html Gute bis sehr gute Deutschkenntnisse Gemäss Eurpäischem Referenzrahmen: - Mindestens Niveau B1 für 2-jährige Lehren EBA für einfachere 3-jährige Lehren EFZ - Mindestens Niveau B2 für 4-jährige Lehren EFZ für 3-jährige Lehren EFZ, die sehr sprachlastig sind wie Kauffrau/- mann, Buchhändler/in, Fachmann/frau Gesundheit etc. - Gratis Einstufungstest: www.klubschule.ch/themen/einstufungstests/sprachtest - Es kann ein ffizieller Sprachtest verlangt werden. Fremdsprachenkenntnisse - Gemäss den Anfrderungen der jeweiligen Grundbildung

Vrgehen Beratungsgespräch beim Eingangsprtal des Kantns Glarus - Kntakt: Margrit Ammann, 055 646 62 62, margrit.ammann@gl.ch - Überprüfen der beruflichen Kmpetenzen. - Beratung und Empfehlung für das weitere Vrgehen. Gesuch für die Zulassung zum Qualifikatinsverfahren - Das Anmeldefrmular wird am Beratungsgespräch abgegeben der kann im Internet unter www.biz-gl.ch Berufsabschluss für Erwachsene heruntergeladen werden. - Das Gesuch für die Zulassung wird beim Eingangsprtal eingereicht. Entscheid - Die Fachstelle Berufsbildung Glarus erteilt die Zulassung und entscheidet über allfällige Dispensatinen vn Prüfungsfächern. - Die Fachstelle Berufsbildung Glarus entscheidet bezüglich der gutsprache. Anmeldung - Die Anmeldung bei einem Bildungsanbieter ist in der Verantwrtung des Gesuchstellers. Bildungsweg Fachunterricht - Mindestens ein Teilbesuch der Berufsfachschule wird empfhlen der kann vrgeschrieben werden. - Teilweise werden spezielle Lehrgänge als Vrbereitung auf das Qualifikatinsverfahren nach Artikel 32 angebten. - In Ausnahmefällen kann der Schulstff im Selbststudium erwrben werden. Dies setzt eine sehr hhe Lernmtivatin und Selbstdisziplin vraus. Allgemeinbildung - Persnen die bereits in einer Lehre die Allgemeinbildung abgeschlssen haben, der eine andere gleichwertige Vrbildung nachweisen, können vn der Allgemeinbildung dispensiert werden. - Lebenserfahrung, Familienarbeit, Weiterbildungen etc. kann angerechnet werden und zu einer Dispensatin vn der Allgemeinbildung führen. Überbetriebliche Kurse - Beim Kursanbieter klären, welche überbetrieblichen Kurse prüfungsrelevanten Stff vermitteln. Diese sind in der Regel zu besuchen. Berufliche Praxis - Es besteht ein nrmales Arbeitsverhältnis (kein Lehrvertrag). - Die fehlende berufliche Praxis kann im Betrieb bis zum Qualifikatinsverfahren (QV) angeeignet werden. 2

Qualifikatinsverfahren QV Qualifikatinsverfahren/Abschlussprüfung - Die Anmeldung zum Qualifikatinsverfahren läuft über die Fachstelle Berufsbildung. Praktische Prüfung IPA (individuelle praktische Arbeit) VPA (vrgegebene Praktische Arbeit) - Bei Berufen mit einer IPA der VPA die im Betrieb durchgeführt wird, liegt es in der Verantwrtung der Kandidatin/des Kandidaten einen Betrieb nachzuweisen, in dem das Qualifikatinsverfahren abslviert werden kann. - Der Kandidat/die Kandidatin hat dafür zu srgen, dass die Infrastruktur, freie Zeit und die Begleitung in der Firma zur Verfügung stehen. - Sind alle Bedingungen des Qualifikatinsverfahrens erfüllt, stellt die Fachstelle Berufsbildung den entsprechenden aus. EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EBA Eidgenössisches Berufsattest Nach Artikel 9 Abs. 3 des Reglements über die Qualifikatinsverfahren in der beruflichen Grundbildung müssen die Kandidatinnen und Kandidaten hne Lehrvertrag die für Material und Lkalmiete selber tragen. für die Lernenden - Verwaltungspauschale vn CHF 500.- (Rechnungstellung im Frühjahr) - Überbetriebliche Kurse ÜK - Weitere Spesen wie Reiseksten, Lehrmittel etc. - Material und Lkalmiete beim Qualifikatinsverfahren übernahme durch den Kantn Glarus - Die Schulksten für den ntwendigen Besuch des berufskundlichen und allgemeinbildenden Unterrichts bis zum Höchstbetrag gemäss Berufsfachschulvereinbarung. - Die für das Qualifikatinsverfahren (ausser Material und Lkalmiete) Der Kantn Glarus legt fest, für welche Schulen die Schulgeldbeiträge geleistet werden. Kntakt Margrit Ammann Gerichtshausstrasse 25 8750 Glarus Telefn: 055 646 62 62 E-Mail: margrit.ammann@gl.ch Internet: www.biz-gl.ch > Berufsabschluss für Erwachsene 3

Checkliste Telefn: 0556466260 E-Mail: berufsberatung@gl.ch Internet: www.biz-gl.ch Qualifikatinsverfahren (QV) für Erwachsene hne Lehrvertrag (Art. 32 BBV) Berufe Alle Berufe der beruflichen Grundausbildung EFZ / EBA Zuständigkeit Stipendienrechtlicher Whnsitz - Der Kantn Glarus ist für Persnen zuständig, die seit mindestens zwei Jahren den Whnsitz im Kantn Glarus nachweisen können. - Die Fachstelle Berufsbildung Glarus erteilt die Zulassung zum Qualifikatinsverfahren und gutsprache. Merkmale Kein Lehrvertrag - Es besteht ein nrmaler Arbeitsvertrag mit einem Betrieb. Individuelle Vrbereitung auf das Qualifikatinsverfahren - Der Besuch einer Berufsfachschule der eines speziellen Vrbereitungslehrganges und der Besuch vn prüfungsrelevanten überbetrieblichen Kursen (ÜK) wird dringend empfhlen. Zulassungsbedingungen 5 Jahre Berufserfahrung - Davn 2-4 Jahre einschlägige Berufserfahrung im angestrebten Beruf - Hilfsfunktinen können nur bedingt angerechnet werden - Teilzeit wird entsprechend angerechnet - Die Dauer der einschlägigen Berufserfahrung ist in der Bildungsverrdnung des Berufes geregelt - Die Verrdnungen finden Sie unter: - http://www.bvz.admin.ch/bvz/grundbildung/index.html Gute bis sehr gute Deutschkenntnisse Gemäss Eurpäischem Referenzrahmen: - Mindestens Niveau B1 für 2-jährige Lehren EBA für einfachere 3-jährige Lehren EFZ - Mindestens Niveau B2 für 4-jährige Lehren EFZ für 3-jährige Lehren EFZ, die sehr sprachlastig sind wie Kauffrau/- mann, Buchhändler/in, Fachmann/frau Gesundheit etc. - Gratis Einstufungstest: www.klubschule.ch/themen/einstufungstests/sprachtest - Es kann ein ffizieller Sprachtest verlangt werden. Fremdsprachenkenntnisse - Gemäss den Anfrderungen der jeweiligen Grundbildung

Vrgehen Beratungsgespräch beim Eingangsprtal des Kantns Glarus - Kntakt: Margrit Ammann, 055 646 62 62, margrit.ammann@gl.ch - Überprüfen der beruflichen Kmpetenzen. - Beratung und Empfehlung für das weitere Vrgehen. Gesuch für die Zulassung zum Qualifikatinsverfahren - Das Anmeldefrmular wird am Beratungsgespräch abgegeben der kann im Internet unter www.biz-gl.ch Berufsabschluss für Erwachsene heruntergeladen werden. - Das Gesuch für die Zulassung wird beim Eingangsprtal eingereicht. Entscheid - Die Fachstelle Berufsbildung Glarus erteilt die Zulassung und entscheidet über allfällige Dispensatinen vn Prüfungsfächern. - Die Fachstelle Berufsbildung Glarus entscheidet bezüglich der gutsprache. Anmeldung - Die Anmeldung bei einem Bildungsanbieter ist in der Verantwrtung des Gesuchstellers. Bildungsweg Fachunterricht - Mindestens ein Teilbesuch der Berufsfachschule wird empfhlen der kann vrgeschrieben werden. - Teilweise werden spezielle Lehrgänge als Vrbereitung auf das Qualifikatinsverfahren nach Artikel 32 angebten. - In Ausnahmefällen kann der Schulstff im Selbststudium erwrben werden. Dies setzt eine sehr hhe Lernmtivatin und Selbstdisziplin vraus. Allgemeinbildung - Persnen die bereits in einer Lehre die Allgemeinbildung abgeschlssen haben, der eine andere gleichwertige Vrbildung nachweisen, können vn der Allgemeinbildung dispensiert werden. - Lebenserfahrung, Familienarbeit, Weiterbildungen etc. kann angerechnet werden und zu einer Dispensatin vn der Allgemeinbildung führen. Überbetriebliche Kurse - Beim Kursanbieter klären, welche überbetrieblichen Kurse prüfungsrelevanten Stff vermitteln. Diese sind in der Regel zu besuchen. Berufliche Praxis - Es besteht ein nrmales Arbeitsverhältnis (kein Lehrvertrag). - Die fehlende berufliche Praxis kann im Betrieb bis zum Qualifikatinsverfahren (QV) angeeignet werden. 2

Qualifikatinsverfahren QV Qualifikatinsverfahren/Abschlussprüfung - Die Anmeldung zum Qualifikatinsverfahren läuft über die Fachstelle Berufsbildung. Praktische Prüfung IPA (individuelle praktische Arbeit) VPA (vrgegebene Praktische Arbeit) - Bei Berufen mit einer IPA der VPA die im Betrieb durchgeführt wird, liegt es in der Verantwrtung der Kandidatin/des Kandidaten einen Betrieb nachzuweisen, in dem das Qualifikatinsverfahren abslviert werden kann. - Der Kandidat/die Kandidatin hat dafür zu srgen, dass die Infrastruktur, freie Zeit und die Begleitung in der Firma zur Verfügung stehen. - Sind alle Bedingungen des Qualifikatinsverfahrens erfüllt, stellt die Fachstelle Berufsbildung den entsprechenden aus. EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis EBA Eidgenössisches Berufsattest Nach Artikel 9 Abs. 3 des Reglements über die Qualifikatinsverfahren in der beruflichen Grundbildung müssen die Kandidatinnen und Kandidaten hne Lehrvertrag die für Material und Lkalmiete selber tragen. für die Lernenden - Verwaltungspauschale vn CHF 500.- (Rechnungstellung im Frühjahr) - Überbetriebliche Kurse ÜK - Weitere Spesen wie Reiseksten, Lehrmittel etc. - Material und Lkalmiete beim Qualifikatinsverfahren übernahme durch den Kantn Glarus - Die Schulksten für den ntwendigen Besuch des berufskundlichen und allgemeinbildenden Unterrichts bis zum Höchstbetrag gemäss Berufsfachschulvereinbarung. - Die für das Qualifikatinsverfahren (ausser Material und Lkalmiete) Der Kantn Glarus legt fest, für welche Schulen die Schulgeldbeiträge geleistet werden. Kntakt Margrit Ammann Gerichtshausstrasse 25 8750 Glarus Telefn: 055 646 62 62 E-Mail: margrit.ammann@gl.ch Internet: www.biz-gl.ch > Berufsabschluss für Erwachsene 3