GEWÄHRLEISTUNGSERKLÄRUNG Nur vom Hersteller/Vertreiber auszufüllen

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Bitte zurücksenden an: Kassenärztliche Vereinigung Bremen Abt. Entwicklung und Qualität Schwachhauser Heerstr. 26/28 28209 Bremen Fax: 0421 / 3404-347 Arztstempel GEWÄHRLEISTUNGSERKLÄRUNG Nur vom Hersteller/Vertreiber auszufüllen Bitte geben Sie entsprechend den Bereich an: Radiologie/konventionelles Röntgen Interventionelle Radiologie Computertomographie Invasive Kardiologie Bitte geben Sie entsprechend an: das Röntgengerät wurde neu gekauft das Röntgengerät war bereits in der Praxis das Röntgengerät wurde in die neue Betriebsstätte übernommen das Röntgengerät ersetzt ein altes Gerät Bitte Name, Baujahr und Hersteller angeben: 1. 2. 3. 4. 5. Nutzer des Röntgengerät: Lebenslange Arztnummer (falls bereits vergeben): Standort des Gerätes: Betriebsstättennummer ggf. Nebenbetriebsstättennummer (falls bereits vergeben) Für die Durchführung der beantragten Leistungen wird das folgende Röntgengerät verwendet: Herstellerfirma: (Adresse) Bezeichnung des Gerätes (Vollständige Herstellerangaben) Seriennummer: Baujahr: Installationsdatum: Seite 1 von 11

Angaben über die Röntgeneinrichtung (entsprechend den Anwendungsklassen der Anlage I der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und - therapie der KBV vom 10.02.1993 in der Fassung vom 01. Oktober 2009) Klasse Ia (Zahnaufnahmen und Aufnahmen der Alveolarfortsätze der Kiefer) Röhrenspannung 50 kv Brennflecknennwert maximal 1,5 nach DIN 6823 Klasse Ib (entfällt) Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels und Zielvorrichtung Klasse Ic (Panorama-Schichtaufnahmen der Zähne und/oder der Kiefer sowie der Kiefergelenke) Panorama-Schichtaufnahmegerät mit eng eingeblendetem Strahlenbündel Klasse Id (Weichteilprofilaufnahmen des Gesichtsschädels, auch dentale Fernaufnahmen) Generatorleistung von 0,8 kw bei 80 kv Brennflecknennwert maximal 1,5 nach DIN 6823 Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels und zur Voranzeige des dem Untersuchungszweck angepassten Strahleneintrittsfeldes (Lichtvisier oder gleichwertige mechanische Zentriereinrichtung Klasse Ie (Aufnahmen des Gliedmaßenskeletts, ausgenommen Schultergelenk, Hüftgelenk und Oberschenkel) Generatorleistung von 1 kw bei 75 kv Brennflecknennwert maximal 1,5 nach DIN 6823 Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels und zur Voranzeige des dem Untersuchungszweck angepassten Strahleneintrittsfeldes (Lichtvisier oder gleichwertige mechanische Zentriereinrichtung Seite 2 von 11

Klasse II (Aufnahmen des Skeletts, Nativaufnahmen der Weichteile und des Bauchraumes, Aufnahmen des Harnapparates, Aufnahmen zur Lymphographie, Sialographie, Aufnahmen der Thoraxorgane) Mindestanforderung 30 kw bei 100 kv Generatorleistung kw bei 100 kv 6-Puls-Generator äquivalente Welligkeit mit einer der Kurzzeitnennleistung des Generators entsprechenden Drehanodenröhre Brennflecknennwert maximal 2,0 nach DIN 6823 Belichtungsautomatik und Möglichkeit zur freien Wahl der Aufnahmedaten für Spezialeinstellungen Schichtaufnahmegerät: Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels und zur Voranzeige des dem Untersuchungszweck angepassten Strahleneintrittsfeldes (Lichtvisier) Rasteraufnahmeeinrichtung mit auf den jeweiligen Fokus-Filmabstand fokussiertem Streustrahlenlaufraster für Aufnahmen am Stammskelett Rasteraufnahmevorrichtung mit Streustrahlenlaufraster für Aufnahmen im Stehen und Liegen; bei mindestens 60 Linien/cm genügt ein feststehendes Streustrahlenraster Ein Mindest-FFA von 1 m wird Ein Mindest-FFA von 1,5 m für Aufnahmen der Thoraxorgane wird Ein Mindest-FFA von 3 m für Wirbelsäulenganzaufnahmen wird Schichtaufnahmegerät für variable lineare Verwischung mit Schichtwinkel bis 40 Grad oder mehrdimensionale Verwischung Streustrahlenraster Klasse III (Gesamte Röntgendiagnostik, insbesondere alle Röntgenuntersuchungen, die eine Durchleuchtung erfordern können. Dazu gehören auch Arthrographie, Myelographie, Phlebographie und Hysterosalpingographie. Ausgenommen von Anwendungsklasse III sind: Aufnahmen zur arteriellen angiographischen Röntgenuntersuchung, zur Venographie des Körperstamms (Anwendungsklasse IV) und Aufnahmen der weiblichen und männlichen Brust (Anwendungsklasse VII)). Mindestanforderung 30 kw bei 100 kv Generatorleistung kw bei 100 kv 6-Puls-Generator äquivalente Welligkeit mit einer der Kurzzeitnennleistung des Generators entsprechenden Drehanodenröhre Brennflecknennwert maximal 2,0 nach DIN 6823 Belichtungsautomatik und Möglichkeit zur freien Wahl der Aufnahmedaten für Spezialeinstellungen Seite 3 von 11

Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels und zur Voranzeige des dem Untersuchungszweck angepassten Strahleneintrittsfeldes (Lichtvisier) Rasteraufnahmeeinrichtung mit auf den jeweiligen Fokus-Filmabstand fokussiertem Streustrahlenlaufraster für Aufnahmen am Stammskelett Rasteraufnahmevorrichtung mit Streustrahlenlaufraster für Aufnahmen im Stehen und Liegen; bei mindestens 60 Linien/cm genügt ein feststehendes Streustrahlenraster Ein Mindest-FFA von 1 m wird Ein Mindest-FFA von 1,5 m für Aufnahmen der Thoraxorgane wird Ein Mindest-FFA von 3 m für Wirbelsäulenganzaufnahmen wird Röntgen-Fernseh-Durchleuchtung: Einrichtung zur Röntgen-Fernseh-Durchleuchtung mit automatischer Dosisleistungsregelung Auflösung von mindestens 1 Lp/mm über zwei Drittel des Bilddurchmessers bezogen auf 25 cm BV-Nenndurchmesser (nach DIN 6868 Teil 50) Bei Aufzeichnung vom Ausgangsschirm des Röntgenbildverstärkers: Schichtaufnahmegerät: Caesiumjodid-Eingangsschirm und Auflösung von mindestens 2 Lp/mm über das gesamte Bildformat Für Röntgenuntersuchungen des Verdauungstraktes stufenlose Umlegbarkeit des Durchleuchtungsgerätes bis zur Kopftieflage und Zielaufnahmegerät oder BV-Aufnahmesystem mit automatischer Umschaltung der Betriebsdaten der Röntgenröhre von der Durchleuchtung zur Aufnahme Für Schichtuntersuchungen: Schichtaufnahmegerät für variable lineare Verwischung mit Schichtwinkel bis 40 Grad oder mehrdimensionale Verwischung Streustrahlenraster Klasse IV (Gesamte Röntgendiagnostik einschließlich Aufnahmen zur arteriellen angiographischen Röntgenuntersuchung und zur Venographie des Körperstammes. Ausgenommen von Anwendungsklasse IV sind: Aufnahmen der weiblichen und männlichen Brust (Anwendungsklasse VII)). Mindestanforderung 50 kw bei 100 kv Generatorleistung kw bei 100 kv 6-Puls-Generator äquivalente Welligkeit mit einer der Kurzzeitnennleistung des Generators entsprechenden Drehanodenröhre Brennflecknennwert maximal 1,5 nach DIN 6823 Belichtungsautomatik und Möglichkeit zur freien Wahl der Aufnahmedaten für Spezialeinstellungen Bei der Zweiebenen-Simultan-Serienangiographie müssen beide Röhren (ggf. zusammen) die volle Ausnutzung der Generatornennleistung gestatten Seite 4 von 11

Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels und zur Voranzeige des dem Untersuchungszweck angepassten Strahleneintrittsfeldes (Lichtvisier) Rasteraufnahmeeinrichtung mit auf den jeweiligen Fokus-Filmabstand fokussiertem Streustrahlenlaufraster; für Aufnahmen am Stammskelett Rasteraufnahmevorrichtung mit Streustrahlenlaufraster für Aufnahmen im Stehen und Liegen; bei mindestens 60 Linien/cm genügt ein feststehendes Streustrahlenraster Ein Mindest-FFA von 1 m kann werden Ein Mindest-FFA von 1,5 m für Aufnahmen der Thoraxorgane wird Ein Mindest-FFA von 3 m für Wirbelsäulenganzaufnahmen wird Röntgen-Fernseh-Durchleuchtung: Einrichtung zur Röntgen-Fernseh-Durchleuchtung mit automatischer Dosisleistungsregelung Auflösung von mindestens 1 Lp/mm über zwei Drittel des Bilddurchmessers bezogen auf 25 cm BV-Nenndurchmesser (nach DIN 6868 Teil 50) Bei Aufzeichnung vom Ausgangsschirm des Röntgenbildverstärkers: Caesiumjodid-Eingangsschirm und Auflösung von mindestens 2 Lp/mm über das gesamte Bildformat Für Röntgenuntersuchungen des Verdauungstraktes stufenlose Umlegbarkeit des Durchleuchtungsgerätes bis zur Kopftieflage und Zielaufnahmegerät oder BV-Aufnahmesystem mit automatischer Umschaltung der Betriebsdaten der Röntgenröhre von der Durchleuchtung zur Aufnahme Für angiographische Serienaufnahmen: Automatischer Film- oder Kassettenwechsler oder BV-Aufnahmesystem bzw. Kinematographie-Einrichtung Für Schichtuntersuchungen: Schichtaufnahmegerät für variable lineare Verwischung mit Schichtwinkel bis 40 Grad oder mehrdimensionale Verwischung Streustrahlenraster Klasse V (Durchleuchtungskontrolle und Kontrollaufnahmen bei Versorgung von Verletzungen der Gliedmaßen) Mindestanforderung 1 kw bei 75 kv Generatorleistung: kw bei 75 kv Brennflecknennwert maximal 1,8 Bei Brennflecknennwert maximal 0,3 Generatorleistung auch kleiner als 1 kw bei 75 kv für Untersuchungen der peripheren Extremitäten (ausschl. Knie) Seite 5 von 11

Mobile Röntgeneinrichtung mit Röntgen-Fernseh-Durchleuchtung: Mobile Röntgeneinrichtung mit Röntgen-Fernseh-Durchleuchtung mit automatischer Dosisleistungsregelung Auflösung von mindestens 1 Lp/mm über zwei Drittel des Bilddurchmessers bezogen auf 25 cm BV-Nenndurchmesser (nach DIN 6868 Teil 50) Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels Bei digitaler Bildaufzeichnung: Matrix 512 x 512, 8 bit, 50 Hz Möglichkeit zur digitalen Speicherung Klasse VI (Durchleuchtungskontrolle und Kontrollaufnahmen im Verlauf von Operationen, bei Versorgung von Verletzungen der Gliedmaßen oder des Rumpfes) Mindestanforderung an die Generatorleistung 2 kw bei 90 kv am 2-Puls-Generator (mit digitalem Bildspeicher: 1 kw) Brennflecknennwert maximal 1,8 Mobile Röntgeneinrichtung mit Röntgen-Fernseh-Durchleuchtung: Mobile Röntgeneinrichtung mit Röntgen-Fernseh-Durchleuchtung mit automatischer Dosisleistungsregelung Auflösung von mindestens 1 Lp/mm über zwei Drittel des Bilddurchmessers bezogen auf 25 cm BV-Nenndurchmesser (nach DIN 6868 Teil 50) Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels Bei digitaler Bildaufzeichnung: Matrix 512 x 512, 8 bit, 50 Hz Möglichkeit zur digitalen Speicherung Klasse VII Aufnahmen der weiblichen und männlichen Brust (Mammographie nach der Nr. 34270 EBM) Bitte verwenden Sie für den gesonderten technischen Datenbogen. Klasse VIII (Computertomographie (Kopf und/oder Körper)) Mindestanforderung 10 kw bei 100 kv Generatorleistung kw bei 100 kv Messfeld: mindestens 20 cm Durchmesser für den Kopf mindestens 40 cm für den Körperstamm Digitale Übersichtsaufnahme als Einstellhilfe a.p. und lateral: mindestens 20 x 20 cm für den Kopf mindestens 40 x 30 cm für den Körperstamm Dünnste Schicht: höchstens 2 mm Zwischen Abtastebene und Tischlängsachse ist eine Neigung von mindestens 20 möglich Seite 6 von 11

Für die verwendeten Betriebsbedingungen: a) Auflösung bei 50 Prozent Kontrast: 0,8 mm für den Kopf 1,2 mm für den Körperstamm b) Auflösung bei 0,5 Prozent Kontrast: 7 mm für den Kopf 12 mm für den Körperstamm Für die unter a) und b) genannten Bedingungen beträgt die Scanzeit höchstens 5 sec und die Dosis nicht mehr als 0,05 Gray, gemessen frei Luft in der Systemachse Die Dosis wird üblicherweise aus einer Messung mit einer mindestens 10 cm langen Ionisationskammer ermittelt (Längendosisprodukt). Aus dem Längendosisprodukt wird durch Division mit der normierten Schichtdicke die Dosis in der Achse berechnet (siehe auch DIN 6868 Teil 53) Klasse IX Digitale Subtraktionsangiographie, ausgenommen DSA des Herzens (Anwendungsklasse X)) Mindestanforderung 50 kw bei 100 kv Generatorleistung kw bei 100 kv äquivalente Welligkeit Einstellung der Aufnahmedaten aus Testschussoder Durchleuchtungsdaten automatische Dosisleistungsregelung für Fernseh-Durchleuchtung Röntgenstrahler: kw Brennflecknennwert maximal 1,5 nach DIN 6823 Anodenspeicherkapazität mindestens 200 kw sec Dauerleistung 300 W Untersuchungsgerät mit der Möglichkeit für Spezialeinstellungen entsprechend der Untersuchungsart Fernsehkette: Signal: Rauschverhältnis 1000 : 1; Bandbreite 5 MHz Bildverarbeitung: Matrix 512 x 512 Pixel, 8 bit, 50 Hz, Frequenz mind. 2 Bilder/sec Speichermöglichkeit: 250 Bilder variable Kontrast- und Helligkeitsverstärkung Klasse X (Digitale (Subtraktions-) Angiographie des Herzens) Mindestanforderung 80 kw bei 100 kv Generatorleistung kw bei 100 kv 12-Puls äquivalente Welligkeit Einstellung der Aufnahmedaten aus Testschluss- oder Durchleuchtungswerten Automatische Dosisleistungsregelung für Röntgen-Fernseh- Durchleuchtung Seite 7 von 11

Röntgenstrahler: kw (Mindestanforderung 80 kw) Brennflecknennwert maximal 1,5 nach DIN 6823 Anodenspeicherkapazität mindestens 250 kw sec, Dauerleistung 300 W Fernsehkette: Untersuchungsgerät mit der Möglichkeit für Spezialeinstellung (C- oder U- Bogen-Gerät) zur Ventrikulographie u. Koronarographie, insbesondere sog. halbaxialer Aufnahmen Signal: Rauschverhältnis 1000 : 1; Bandbreite 5 MHz Bildverarbeitung: Matrix 512 x 512, 8 bit, 50 Hz, Frequenz mind. 25 Bilder/sec Speichermöglichkeit: 1200 Bilder, variable Kontrast- und Helligkeitsverstärkung Klasse XI (Knochendichtemessung) Bitte verwenden Sie für den gesonderten technischen Datenbogen. Klasse XII (Digitale Bildverstärker-Radiographie (Digitale Durchleuchtung, digitale Aufnahme, digitale Subtraktion) Untersuchungen wie in den Klassen I bis IV, Gesamte Röntgendiagnostik, insbesondere alle Röntgenuntersuchungen, die eine Durchleuchtung erfordern können. Dazu gehören auch Arthrographie, Myelographie, Phlebographie und Hysterosalpingographie einschließlich Aufnahmen zur arteriellen angiographischen Röntgenuntersuchung und zur Venographie des Körperstammes. Ausgenommen von Anwendungsklasse XII sind: Thoraxübersichtsaufnahmen, Feinstrukturaufnahmen des Skelettes, Aufnahmen der weiblichen und männlichen Brust) Strahlenerzeugungssystem: Mindestanforderung 50 kw bei 100 kv Generatorleistung kw bei 100 kv äquivalente Welligkeit Automatische Belichtungssteuerung der Aufnahmen Röntgenstrahler: 50 kw Brennflecknennwert max. 1,5 nach DIN 6823 Anodenspeicherkapazität mindestens 200 kw/sec Dauerleistung 300 W Allgemein: - Mindestanforderungen wie in den Klassen I bis IV - Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels und Zielvorrichtung - Panorama-Schichtaufnahmegerät mit eng eingeblendetem Strahlenbündel - Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels und zur Voranzeige des dem Untersuchungszweck angepassten Strahleneintrittsfeldes (Lichtvisier oder gleichwertige mechanische Zentriereinrichtung) - Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels und zur Voranzeige des dem Untersuchungszweck angepassten Strahleneintrittsfeldes (Lichtvisier) Seite 8 von 11

Schichtuntersuchungen: - Rasteraufnahmeeinrichtung mit auf den jeweiligen Fokus-Filmabstand fokussiertem Streustrahlenlaufraster; für Aufnahmen am Stammskelett Rasteraufnahmevorrichtung mit Streustrahlenlaufraster für Aufnahmen im Stehen und Liegen; bei mindestens 60 Linien/cm genügt ein feststehendes Streustrahlenraster - Ein Mindest-FFA von 1 m, für Aufnahmen der Thoraxorgane von 1,5 m, für Wirbelsäulenganzaufnahmen von 3 m, muss werden können - Schichtaufnahmegerät für variable lineare Verwischung mit Schichtwinkel bis 40 Grad oder mehrdimensionale Verwischung; Streustrahlenraster. - Einrichtung zur Röntgen-Fernseh-Durchleuchtung mit automatischer Dosisleistungsregelung; Auflösung von mindestens 1 Lp/mm über zwei Drittel des Bilddurchmessers bezogen auf 25 cm BV-Nenndurchmesser (nach DIN 6868 Teil 50). - Bei Aufzeichnung vom Ausgangsschirm des Röntgenbildverstärkers: Caesiumjodid- Eingangsschirm und Auflösung von mindestens 2 Lp/mm über das gesamte Bildformat. - Für Röntgenuntersuchungen des Verdauungstraktes stufenlose Umlegbarkeit des Durchleuchtungsgerätes bis zur Kopftieflage und Zielaufnahmegerät oder BV- Aufnahmesystem mit automatischer Umschaltung der Betriebsdaten der Röntgenröhre von der Durchleuchtung zur Aufnahme - Für angiographische Serienaufnahmen: automatischer Film- oder Kassettenwechsler oder BV-Aufnahmesystem bzw. Kinematographie-Einrichtung Die Untersuchungseinrichtung entspricht den vorgenannten Mindestanforderungen Zusätzlich: Hochauflösende Röntgen-Fernseh-Durchleuchtung mit automatischer Dosisleistungsregelung Fernsehkette: Signal: Rauschverhältnis = 1000 : 1 Bandbreite 15 MHz Bildverarbeitung: Matrix 1024 x 1024 8 bit 50 Hz bezogen auf 25 cm BV-Nenndurchmesser Frequenz mind. 1 Bild/sec Speichermöglichkeit: 32 Bilder Möglichkeiten der Fensterung, Filterung und Grauwerttransformation Bilddokumentation in voller Auflösung als Hardcopy Klasse XIII (Digitale Lumineszens-Radiographie, Digitale Aufnahmen, Digitale Subtraktion, Untersuchungen wie in den Klassen I bis VI) Mindestanforderung 30 kw bei 100 kv Generatorleistung kw bei 100 kv 6-Puls-Generator äquivalente Welligkeit mit einer der Kurzzeitnennleistung des Generators entsprechenden Drehanodenröhre; Brennflecknennwert max. 1,8 nach DIN 6823 Belichtungsautomatik und Möglichkeit zur freien Wahl der Aufnahmedaten insbesondere für Spezialeinstellungen Allgemein: Mindestanforderungen wie in den Klassen I bis VI - Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels und Zielvorrichtung - Panorama-Schichtaufnahmegerät mit eng eingeblendetem Strahlenbündel - Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels und zur Voranzeige des dem Untersuchungszweck angepassten Strahleneintrittsfeldes (Lichtvisier oder gleichwertige mechanische Zentriereinrichtung) Seite 9 von 11

- Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels und zur Voranzeige des dem Untersuchungszweck angepassten Strahleneintrittsfeldes (Lichtvisier) Schichtuntersuchungen: - Rasteraufnahmeeinrichtung mit auf den jeweiligen Fokus-Filmabstand fokussiertem Streustrahlenlaufraster; - für Aufnahmen am Stammskelett Rasteraufnahmevorrichtung mit Streustrahlenlaufraster - für Aufnahmen im Stehen und Liegen; bei mindestens 60 Linien/cm genügt ein feststehendes Streustrahlenraster - Ein Mindest-FFA von 1 m, für Aufnahmen der Thoraxorgane von 1,5 m, für Wirbelsäulenganzaufnahmen - von 3 m, muss werden können - Schichtaufnahmegerät für variable lineare Verwischung mit Schichtwinkel bis 40 Grad oder mehrdimensionale Verwischung; Streustrahlenraster - Einrichtung zur Röntgen-Fernseh-Durchleuchtung mit automatischer Dosisleistungsregelung; Auflösung von mindestens 1 Lp/mm über zwei Drittel des Bilddurchmessers bezogen auf 25 cm BV-Nenndurchmesser (nach DIN 6868 Teil 50) Bei Aufzeichnung vom Ausgangsschirm des Röntgenbildverstärkers: - Caesiumjodid-Eingangsschirm und Auflösung von mindestens 2 Lp/mm über das gesamte Bildformat. Für Röntgenuntersuchungen des Verdauungstraktes: - stufenlose Umlegbarkeit des Durchleuchtungsgerätes bis zur Kopftieflage und Zielaufnahmegerät oder BV-Aufnahmesystem mit automatischer Umschaltung der Betriebsdaten der Röntgenröhre von der Durchleuchtung zur Aufnahme. Für angiographische Serienaufnahmen: - automatischer Film- oder Kassettenwechsler oder BV-Aufnahmesystem bzw. Kinematographie- Einrichtung. - Mobile Röntgeneinrichtung mit Röntgen-Fernseh-Durchleuchtung mit automatischer Dosisleistungsregelung Auflösung von mindestens 1 Lp/mm über zwei Drittel des Bilddurchmessers bezogen auf 25 cm BV- Nenndurchmesser (nach DIN 6868 Teil 50) Einrichtung zur Begrenzung des Nutzstrahlenbündels bei digitaler Bildaufzeichnung: - Matrix 512 x 512, 8 bit, 50 Hz - Möglichkeit zur digitalen Speicherung - FFA mindestens 60 cm (mit Zusatzeinrichtung mind. 55 cm) Die Untersuchungseinrichtung entspricht den vorgenannten Mindestanforderungen Zusätzlich: Formate der Speicherleuchtstofffolien entsprechend der untersuchten Region und Fragestellung Bilddatenerfassung: Matrix 1700 x 1700 Format unabhängig 10 bit, 50 Hz Bildelementgröße: 0,2 mm bei maximalem Format Objektbezogene Bildverarbeitung Darstellung der ausgelesenen Matrix sowie Dokumentation in voller Auflösung und in den gewählten Grautönen auf einem Film (Hardcopy) Seite 10 von 11

Bildempfänger: Film-Folien-System Film: Folie: DLG (Speicherfolie) Digitale Lumineszensradiographie Hersteller: System: Halbleiterdetektoren Hersteller: System: Befundung über: Bildwiedergabegerät Filmbetrachtungsgerät Archivierung: Film digitale Archivierung gemäß DIN 6878-1 Integration in PACS Zusatzanforderungen nach der Vereinbarung invasive Kardiologie oder 1. Die Röntgeneinrichtung nach der Apparateklasse wurde vor in Kraft treten der Vereinbarung invasive Kardiologie (01.10.1999) betrieben und verfügt über eine Dokumentationsmöglichkeit mittels: Kinokamera oder Digitaler oder analoger Bildpalette oder einer CD-Medical, die dem DICOM-ACC/ESC Standard nicht entspricht, und kann daher in der vertragsärztlichen Versorgung weiter verwendet werden. 2. Die Röntgeneinrichtung nach der Apparateklasse verfügt über die Möglichkeit der Dokumentation der Katheterisierung mittels CD-Medical im DICOM-ACC/ESC Standard. Gewährleistungsgarantie Hiermit wird ausdrücklich versichert, dass das/die umseitig aufgeführten Gerät/e der Klasse VII mit der Bezeichnung/en die gesetzlichen Voraussetzungen und die Anforderungen nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und therapie vom 10.02.1993 in der Fassung vom 01. Oktober 2009 erfüllt/erfüllen. Ort, Datum Stempel und Unterschrift Hersteller/Vertreiber Seite 11 von 11