Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der. (M EKLBest) der FGSV

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Transkript:

Lehrstuhl Gestaltung von Straßenverkehrsanlagen Merkblatt für die Übertragung des Prinzips der Entwurfsklassen auf den Bestand (M EKLBest) der FGSV - aktueller Stand - VSVI-Seminar 2 Jahre RAL, M EKLBest am 05.10.2015 in Potsdam Die Folien zeigen den aktuellen Entwurf des M EKLBest. Eine Endfassung liegt derzeit noch nicht vor. Univ.-Prof. Dr.-Ing. Christian Lippold Dipl.-Ing. Janette Zösch

Unfälle mit Getöteten nach Ortslage 58 58% % außerorts Außerorts (nur (ohne Landstraßen) Autobahn) Quelle: detatis 2011 2

Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp (Landstr.) 4646% % Fahrunfall Quelle: detatis 2011 3

Quelle: BASt 4

Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp (Landstr.) 25% 46% % Fahrunfall Unfall im Längsverkehr Quelle: detatis 2011 5

Unfälle mit Getöteten nach Unfalltyp 18% 9% 26% 47% Fahrunfall Unfall im Längsverkehr Knotenpunktunfälle übrige Unfalltypen 6 Quelle: destatis, Schwaebische.de 2011 / MK Kreiszeitung 03.2014 / Verkehrsflieger Sachsen

Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Geschwindigkeiten it senken, Überholvorgänge sichern, 7

8

Ansätze zur Verbesserung der Verkehrssicherheit Geschwindigkeiten it senken, Überholvorgänge sichern, Konflikte in Knotenpunkten reduzieren Schwache Verkehrsteilnehmer schützen Seitenräume sichern 7

Anforderungen an Landstraßen Straßen stärker standardisieren, Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8

Anforderungen an Landstraßen Straßen stärker standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8

Anforderungen an Landstraßen Straßen stärker standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Straßentypen an der Netzfunktion ausrichten, Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8

Anforderungen an Landstraßen Straßen stärker standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Straßentypen an der Netzfunktion ausrichten, Straßen möglichst selbsterklärend ausbilden. Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8

Selbsterklärende Straße 14

15

Selbsterklärende Straße Quelle: Birth / Vollpracht 16

Fehlerverzeihende Straßen Bsp. Frankreich Bsp. Holland 17

Human Factors Blickrichtung des Fahrers Szenerieerfassung Blickrichtungserfassung (Video mit Blickpunkt) Berührungsloses (Blickvektor kt als Logfile) Blickbewegungsmesssystem Fahrer kann sich frei bewegen keine Beeinträchtigung durch Messinstrumente st e te 18

Anforderungen an Landstraßen Straßen stärker standardisieren, wenige Straßentypen schaffen, Straßentypen an der Netzfunktion ausrichten, Straßen möglichst selbsterklärend ausbilden. Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 8

Streckenzüge und Netzabschnitte

Streckenzüge und Netzabschnitte Planungsabschnitt Ortsumgehung

Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. 22

Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Standardisierung fördert die Bereitschaft der Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten. 23

Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Standardisierung fördert die Bereitschaft der Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten. Dazu werden vier Entwurfsklassen für Landstraßen (EKL) festgelegt. 24

Standardisierung von Landstraßen Die Festlegungen der RAL verfolgen das Ziel, die Ausbildung von Landstraßen soweit wie möglich zu standardisieren. Standardisierung fördert die Bereitschaft der Kraftfahrer zu gleichartigem Verhalten. Dazu werden vier Entwurfsklassen für Landstraßen (EKL) festgelegt. Die Entwurfsklassen werden in der Regel bestimmt durch die Funktion einer Straße im Netz. 25

Unterscheidungsmerkmale der EKL Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer verkehrsrechtlich relevant sein. 26

Unterscheidungsmerkmale der EKL Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer verkehrsrechtlich relevant sein. Unterscheidungsmerkmal muss für den Fahrer kontinuierlich sichtbar sein. 27

Unterscheidungsmerkmale der EKL Unterscheidungsmerkmal muss für Fahrer verkehrsrechtlich relevant sein. Unterscheidungsmerkmal muss für den Fahrer kontinuierlich sichtbar sein. Beide Bedingungen erfüllt am besten die Längsmarkierung in Fahrbahnmitte / (am Fahrbahnrand). 28

Standardisierte / wiedererkennbare Straßentypen wenige, einheitliche für den Fahrer erkennbar voneinander unterscheidbar das Fahrverhalten beeinflussend 29

Geltungsbereich Kategoriengruppe Autobahnen Landstraßen anbaufreie Hauptverkehrsstraßen angebaute Hauptverkehrsstraßen Erschließungsstraßen Verbindungs- funktionsstufe f kti t f AS LS VS HS ES kontinental 0 AS 0 - - - großräumig I AS I LS I - - überregional II AS II LS II VS II - regional III - LS III VS III HS III nahräumig IV - LS IV VS IV HS IV ES IV kleinräumig V - LS V - - ES V RAA RAL RASt 30

Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 4 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 9

Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 4 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf 9

Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 ( ) EKL 3 EKL 4 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf ( ) prüfen 9

Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 ( ) EKL 3 EKL 4 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf ( ) prüfen 9

Entwurfsklassen für Landstraßen Entwurfsklasse Planungsgeschwindigkeit Betriebsform Überholprinzip/ Querschnittstyp Verkehrsführung in Knoten EKL 1 EKL 2 ( ) EKL 3 EKL 4 Quelle: FGSV RAL / Hartkopf ( ) prüfen 9

EKL 1 EKL 2 EKL 3 EKL 4 Quelle: TU Dresden / LS Straßenverkehrsanlagen 36

EKL 1 37

Regelwidrige Überfahrungen 38

Teststrecken 39

Pressespiegel 40

Pressespiegel 41

42

Diskussion im Internet wenn man von C. nach D. über die B 169 fährt, kommt man mehrere Kilometer an diesem grünen Mittelstreifen vorbei. Kurzum, was heißt das? 43

Diskussion im Internet 44

EKL 2 Ausnahme 45

Beispiele für Abschnitte mit Überholfahrstreifen 46

Markierung EKL 2 - Trennungsprinzip dreistreifige Abschnitte immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie) 47

Markierung EKL 2 dreistreifige Abschnitte immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie) zweistreifiger ifi Abschnitt wo das Überholen aufgrund von besonderen Risiken untersagt werden soll. 48

Markierung EKL 2 dreistreifige Abschnitte immer zwei Fahrstreifenbegrenzungen (durchgehende Doppellinie) zweistreifiger ifi Abschnitt wo das Überholen aufgrund von besonderen Risiken untersagt werden soll. übrige Abschnitte doppelte Leitlinie (unterbrochene Markierung) 49

Gelückte Mittelmarkierung (Bsp. Holland) 50

Pilotstrecke B 169 - Detail 51

EKL 3 ( ) ( ) prüfen 52

Beispiel für EKL 3 53

EKL 4 54

Nebennetz Quelle: TUD Quelle: Hegewald, BASt 55

Entwurfsklasse 4 - Nahbereichsstraßen

(Sächsische Zeitung/Region Döbeln 03.05.2011) Pressespiegel 57

59

Leserzuschrift 60

Quelle: Hartkopf 61

Quelle: Hartkopf 62

63