ejustice- Die Digitalisierung der Justiz in M-V Herzlich Willkommen

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2. Wie viele Planstellen gab es im Jahr 2012 im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz im Land Brandenburg?

Transkript:

ejustice- Die Digitalisierung der Justiz in M-V Herzlich Willkommen Sachverständigen-Runde der Industrie-und Handelskammer zu Schwerin, 15. Juni 2017

Agenda I. erv-was ist das? II. Gesetzliche Grundlagen III. Woran arbeiten wir aktuell? IV. Einführung einer eakte V. Sitzungssaalausstattung

I. erv- was ist das? = Überbegriff für sichere, rechtsverbindliche elektronische Kommunikation zwischen Verfahrensbeteiligten und Gerichten

"Elektronischer Rechtsverkehr" Kommunikation Multimedialer (elektronische Elektronische Gerichtssaal & Postein-und Akte mobiles ausgänge) Arbeiten erweiterte Definition:

1. Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten Inkrafttreten: Oktober 2013 Neuerung: feste Fristen für den erv Inhalt: Einreichung elektronischer Dokumente über definierte sichere Eingangskanäle (nicht: E-Mail) Gestuftes Inkrafttreten der Vorschriften nicht erfasst vor allem: Strafsachen Ordnungswidrigkeitenverfahren Grundbuchsachen

a) Einreichung elektronischer Dokumente Sichere Eingangskanäle werden definiert Zweck: Identifikation des Einreichers De-Mail elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) besonderes elektronische Anwaltspostfach (bea) Regeln für den Umgang mit elektronischen Dokumenten (drucken, speichern, )

b) besonderes elektronisches Anwaltspostfach eingerichtet bei Bundesrechtsanwaltskammer Vereinfachungen bei den Signaturanforderungen, soweit RA persönlich das Postfach nutzt Starttermin: 01.01.2016 29.09.2016 Ende November 2016 "Passive Nutzungspflicht" als Streitpunkt Integration in RA-Software: voraussichtlich 2. HJ 2017

c) Gestuftes Inkrafttreten der Vorschriften 2013: Gesetz zur Förderung des erv mit den Gerichten Ende 2016: Bereitstellung 2018: erv an allen Gerichten 2022: verbindlicher erv für professionelle Einreicher 2014 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2013 2016: Gesetzentwurf eakte in Strafsachen 2018 (Entwurf): erv in Strafsachen 2026 (Entwurf): verbindliche eakte in Strafsachen

Verordnung über den elektronischen Rechtsverkehr in Mecklenburg- Vorpommern Inkrafttreten am 18. Dezember2008, zuletzt geändert am 20. März 2017 Regelungsinhalt: I. Zulässige Dateiformate II. Bezeichnung der Gerichte, bei denen der erv eröffnet ist

Quelle: Abenteuer Change Management -Handfeste Tipps aus der Praxis für alle, die etwas bewegen wollen

II. Auflistung der Gerichte, an denen der elektronische Zugang nach Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs verfügbar ist (Anlage 1 der Verordnung): Gericht Verfahrensbereich Datum Sozialgericht Stralsund Alle Verfahrensarten 07.11.2016 Landgericht Rostock Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Strafsachen 08.11.2016 Landgericht Stralsund Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Strafsachen 08.11.2016 Amtsgericht Güstrow Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Straf-, Ordnungswidrigkeiten- und Grundbuchsachen 31.01.2017 Verwaltungsgericht Schwerin Alle Verfahrensarten 07.02.2017 Oberverwaltungsgericht Mecklenburg- Vorpommern Alle Verfahrensarten 14.02.2017 Verwaltungsgericht Greifswald Alle Verfahrensarten 14.02.2017

Gericht Verfahrensbereich Datum Landgericht Neubrandenburg Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Strafsachen 28.02.2017 Landgericht Schwerin Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Strafsachen 14.03.2017 Amtsgericht Ludwigslust Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Strafsachen 04.04.2017 Landessozialgericht Mecklenburg- Vorpommern Alle Verfahrensarten 04.04.2017 Amtsgericht Schwerin Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Strafsachen 25.04.2017 Sozialgericht Neubrandenburg Alle Verfahrensarten 03.05.2017 Sozialgericht Schwerin Alle Verfahrensarten 03.05.2017 Amtsgericht Waren/Müritz Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Strafsachen 16.05.2017

Gericht Verfahrensbereich Datum Sozialgericht Rostock Alle Verfahrensarten 30.05.2017 Amtsgericht Wismar Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Strafsachen 13.06.2017 Finanzgericht Mecklenburg- Vorpommern Alle Verfahrensarten 04.07.2017 Oberlandesgericht Rostock Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Strafsachen 04.07.2017 Amtsgericht Rostock Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Strafsachen 18.07.2017 Amtsgericht Greifswald Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Strafsachen 05.09.2017 Amtsgericht Pasewalk Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Strafsachen 26.09.2017 Arbeitsgericht Rostock Alle Verfahrensarten 10.10.2017

Gericht Verfahrensbereich Datum Landesarbeitsgericht Mecklenburg- Vorpommern Alle Verfahrensarten 10.10.2017 Amtsgericht Neubrandenburg Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Strafsachen 17.10.2017 Arbeitsgericht Schwerin Alle Verfahrensarten 07.11.2017 Arbeitsgericht Stralsund Alle Verfahrensarten 07.11.2017 Amtsgericht Stralsund Alle Verfahrensarten, mit Ausnahme der Verfahren in Strafsachen 14.11.2017

2. Ist-Stand des elektronischen Rechtsverkehrs in Straund Bußgeldsachen

Durch Rechtsverordnung - entsprechend der Regelung in 13a Abs. 2 ZPO - ist der Zeitpunkt der Eröffnung und sind auch die Dateiformate zu bestimmen Eröffnung kann auf einzelne Gerichte und Staatsanwaltschaften beschränkt werden Dabei kann neben der qualifizierten elektronischen Signatur in der Rechtsverordnung auch ein anderes sicheres Verfahren zugelassen werden, das die Authenzität und Integrität des übermittelten Dokuments sicherstellt. nicht vorgesehen: elektronische Aktenführung

II. Bußgeldsachen 110a OWiG: Eröffnung des erv in Bußgeldsachen bei Staatsanwaltschaften und Verwaltungsbehörden, einschließlich der Vollstreckungsbehörden sowie der Behörden des Polizeidienstes soweit diese Aufgaben im Bußgeldverfahren wahrnehmen 110b OWiG: optionale elektronische Aktenführung bisher durch das JM noch nicht erlassen worden.

Einreichung elektronischer Dokumente

III. Woran arbeiten wir aktuell? (Gesetzlicher Auftrag) Eröffnung des erv bei 15 ordentlichen Gerichten sowie 12 Fachgerichten (ejustice I-Gesetz) Vorbereitungen zur Einführung der elektronischen Akte erv in Strafsachen Etablierung eines Teilprojektes erv für Gerichtsvollzieher? erv in Grundbuchsachen?

bei den Fachgerichten: auch Versand elektronischer Dokumente

Wie können Sie am elektronischen Rechtsverkehr teilnehmen? Wie funktioniert der elektronische Rechtsverkehr praktisch? Einreichervoraussetzungen

http://www.regierung-mv.de/landesregierung/ jm/justizministerium/themen/elektronischer-rechtsverkehr/

zulässige Dateiformate Das elektronische Dokument muss eines der folgenden Formate in einer für das adressierte Gericht bearbeitbaren Version aufweisen:.rtf Microsoft RTF (Rich Text Format),.pdf Adobe PDF (Portable Document Format),.xml XML (Extensible Markup Language), (nur für strukturierte Datensätze)..tiff TIFF (Tag Image File Format), (nur zugelassen für Posteingänge die Handels-, Genossenschafts-und Partnerschaftsregister betreffend).doc,.docx Microsoft Word, soweit keine aktiven Komponenten (zum Beispiel Makros) verwendet werden

IV. Einführung einer eakte einheitliche Software für alle Gerichte und Staatsanwaltschaften Weiternutzung Fachanwendungen (Integrationsportal "eip")

Roadmap zur Einführung des ERV und der eakte eakte Pilotierung ERV Nov. 2016 Rollout ERV 2017 Pilotierung eakte ab 2018

perspektivisch: Einführung der eakte Eingang in Papier ewelt Ausgang in Papier Scannen Drucken Bearbeitung eakte everhandlung edokument eeingang eausgang Kein Medienbruch!

Erste Überlegungen eakte "Plan" "Vorlauf" in einem anderen Verbundland von mindestens 2 Jahren - keine Kinderkrankheiten Dauer der Einführungsphase: 3 Monate je Gericht Zur Verfügung stehender Zeitraum: 2018 2024 2025 ist ein Pufferjahr

Erste Überlegungen eakte "Plan" Kompetenzaufbau bei JM und DVZ Fachliche, organisatorische und technische Vorbereitungen Akzeptanzmanagement IT-Kompetenz im Geschäftsbereich

Erste Überlegungen eakte "Build" Auswahl des Pilotgerichtes ("LG X") Tests Pilotierung (04/18 10/18) Start mit einer Kammer, später Ausweitung auf alle Kammern

Erste Überlegungen eakte "Run" Einführung eakte bei den weiteren Landgerichten und dem OLG den Amtsgerichten den Fachgerichten den Strafgerichten und Staatsanwaltschaften

V. Sitzungssaalaustattung

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit ejustice.jm@jm.mv-regierung.de