Leitern und Tritte KB 009. Beim Einsatz von Leitern und Tritten ist zu beachten

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KB 009 Wismut GmbH, Foto: Wismut GmbH Leitern und Tritte Der Einsatz von tragbaren Leitern und Tritten birgt in der betrieblichen Praxis ein hohes Gefährdungspotential. Deshalb dürfen Leitern nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden. Die Betriebssicherheitsverordnung sagt hierzu, dass die Verwendung von Leitern nur bei Arbeiten mit geringer Gefährdung und kurzer Dauer zulässig ist. Auswahl des geeigneten Arbeitsmittels im Rahmen der Planung des Arbeitsauftrages Bevor der Unternehmer eine Leiter oder einen Tritt als Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen zur Verwendung bereitstellt, muss er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung ermitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit sicherer ist. Der Einsatz einer Leiter/eines Tritts ist nur zulässig, wenn es sich um eine kurzzeitige Tätigkeit handelt und die Arbeiten mit der Leiter/dem Tritt sicher durchgeführt werden können. Es muss sich bei der Leiter also um ein geeignetes Arbeitsmittel handeln. Die folgenden Punkte sollen bei der Bewertung helfen: > Leiter als Arbeitsweg oder Arbeitsplatz? > Leitertyp, z. B. Stehleiter oder Anlegeleiter? > Arbeitshöhe bzw. Leiterlänge? > Aufstellort und -fläche (Verkehrsflächen?)? > Einsatzort: im Außenbereich oder Innenbereich, z. B. nass, windig? > Hilfsmittel beim Einsatz erforderlich? > Einsatz nach Betriebsanleitung (Leiteraufkleber) möglich? Beim Einsatz von Leitern und Tritten ist zu beachten > Unterweisung der Beschäftigten auf Basis der vorhandenen Betriebsanweisung. > Vor Arbeitsbeginn einfache Sicht- und Funktionsprüfung durchführen. > Defekte/schadhafte Leitern sind der weiteren Benutzung auch durch andere Personen zu entziehen. > Standsicherheit gewährleisten, z. B. durch dem Untergrund angepasste Leiterfüße, Fußverbreiterung, Holmverlängerung beim Einsatz auf Treppen. > Beim Arbeiten auf einer Leiter nicht hinauslehnen, der Schwerpunkt muss immer zwischen den Leiterholmen liegen. > Nur zertifiziertes und für die jeweilige Leiter geeignetes Zubehör verwenden wie z. B. schwenkbarer Leiterfuß, Einhängevorrichtung, Holmverlängerung. Abbildung 1: Schwenkbarer Leiterfuß Abbildung 2: Holmverlängerung 7/2017 kurz & bündig

KB 009 Leitern und Tritte > > Arbeitsbereich sichern, z. B. im Bereich von Verkehrs- und Fahrwegen oder hinter Türen. > > Das Gewicht des mitzuführenden Werkzeuges und Materials darf 10 kg nicht überschreiten. > > Die Windangriffsflache von mitgeführten Gegenständen darf nicht mehr als 1 m 2 betragen. Für die tägliche Arbeitsaufgabe kann eine Vielzahl von Leitern in Frage kommen. Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung der gängigsten Leitertypen inklusive Auswahlkriterien. Anlegeleitern > > Sie können eingesetzt werden, um einen höher liegenden Arbeitsplatz zu erreichen und auf ihn umzusteigen, dabei darf der zu überbrückende Höhenunterschied 5 m nicht überschreiten. > > Die maximale Arbeitshöhe auf Anlegeleitern beträgt 7 m. > > Zum Übersteigen auf höher gelegene Arbeitsplätze muss die Anlegeleiter mindestens 1 m über die Ausstiegsstelle hinausragen. > > Die obersten 3 Sprossen dürfen nicht benutzt werden, da sonst die Gefahr des Wegrutschens besteht. > > Es sind bestimmte Anlegewinkel einzuhalten: Sprossenanlegeleiter 65 75 (siehe Abbildung 3) Stufenanlegeleiter so stellen, dass Stufen waagerecht (60 70 ) sind > > Um die Standsicherheit der Leiter zu verbessern eignen sich: Einhängevorrichtungen Anbinden des Leiterkopfes > > Anlegeleitern gibt es auch als Schiebeleitern. Beim Einsatz muss auf das Einrasten der Feststelleinrichtung geachtet werden. Die Leiter darf nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Länge zusammengesteckt oder ausgezogen werden. > > Beim Arbeiten auf Anlegeleitern muss ein sicheres Festhalten gewährleistet sein. Der Beschäftigte muss sich immer mit einer Hand an der Leiter festhalten können. > > Der Beschäftigte muss bei der Erfüllung seiner Arbeitsaufgabe immer mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen. Stehleitern Stehleitern sind zweischenklige, freistehende Leitern mit oder ohne Plattform. > > Von Stehleitern darf nicht auf andere Arbeitsplätze oder Verkehrswege übergestiegen werden. > > Stehleitern nur mit fest angebrachten, gespannten bzw. eingerasteten Spreizsicherungen verwenden. Eine Verwendung als Anlegeleiter ist nicht zulässig. > > Bei Stehleitern ohne Halteeinrichtung die obersten zwei Sprossen nicht besteigen. > > Bei Stehleitern mit Halteeinrichtung die oberste Sprosse nicht besteigen, Ausnahme: sofern eine Sicherheitsbrücke vorhanden ist. Halteeinrichtung Sicherheitsbrücke Abbildung 4: Stehleiter mit Sicherheitsbrücke und Halteeinrichtung 65 75 Abbildung 3: Abschätzung des Anlegewinkels einer Sprossenleiter mit der Ellenbogenmethode Abbildung 5: Einsatz Stehleiter 2

Mehrzweckleitern Mehrzweckleitern sind mehrteilige Sprossenleitern, die als Schiebeleiter, Stehleiter oder Stehleiter mit aufgesetzter Schiebe leiter benutzt werden können. Die Leiterteile können auch als einteilige Anlegeleiter benutzt werden. > > Die oberen vier Sprossen bei Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter nicht betreten. > > Leiter nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Länge zusammenstecken oder ausziehen. > > Bei Schiebeleitern auf Einrasten der Feststelleinrichtung achten. > > Einteilige Mehrzweckleitern mit Gelenken erst benutzen, wenn sich alle Gelenke in Sperrstellung befinden. Sonderbauformen von Leitern und Tritten für verschiedene Anwendungen Immer mehr Hersteller von Leitern und Tritten bieten Sonderbauformen, wie > > zusätzliche Geländer, > > vergrößerte Standflächen oder > > Ablagemöglichkeiten an. Somit können an spezielle Arbeits-/Aufstiegsanforderungen angepasste Leitern beschafft werden. Tritte Neben Leitern existieren auch Tritte, die zum Aufstieg bei geringen Höhen eingesetzt werden. Sie sind maximal 1 m hoch und haben bis zu 4 Stufen. Die obersten Stufen bzw. die Plattform dürfen auf Grund ihrer Bauart betreten werden. ZARGES GmbH, Foto: ZARGES GmbH Abbildung 6: Leitertritt Abbildung 8: Sonderlösung Betankungsleiter Unterweisung der Beschäftigten Die Unterweisung der Beschäftigten erfolgt auf Basis der durchgeführten Gefährdungsbeurteilung und auf Grundlage der Betriebsanweisung. Sie hat regelmäßig, mindestens einmal jährlich und anlassbezogen zu erfolgen. Abbildung 7: Elefantenfuß 3

Leitern und Tritte KB 009 Einweisung der Beschäftigten Die Einweisung der Beschäftigten erfolgt anhand der leiterspezifischen Betriebsanleitung (Leiteraufkleber und ggf. weitere Unterlagen des Herstellers). In der Regel beinhaltet die Einweisung: > > Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung, > > bauartspezifische Hinweise, > > Hinweise auf zusätzliche Gefährdungen, die sich auch aus der konkreten Tätigkeit oder dem Arbeitsumfeld ergeben können. Die Einweisung erfolgt vor der erstmaligen Benutzung. Reparatur/Wartung > > Beschädigungen sachgemäß reparieren, ggf. Neubeschaffung. > > Typische Reparaturen an Leitern sind: Füße wechseln, Spreizsicherung erneuern. > > Leitern von Verunreinigungen befreien, die die Funktionsfähigkeit und sichere Benutzung beeinträchtigen oder die tägliche einfache Sicht- und Funktionsprüfungen behindern. Einklappseite (um 15 mm verkürzt) Prüfung von Leitern > > Jede Leiter muss individuell erkennbar bzw. mit einer Kennung versehen sein. > > Leitern sind vor jedem Gebrauch einer einfachen Sicht- und Funktionsprüfung zu unterziehen. Bei der Sichtprüfung sind die Leitern in Gebrauchsstellung zu beurteilen. Besonders zu beachten sind dabei: Spreizscherung Spreizgelenke Beschädigungen von Füßen, Holmen und Sprossen > > Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden. Die Prüffristen sind festzulegen nach Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie nach Transport- und Lagerbedingungen. > > Die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfung sind zu dokumentieren. Hierzu kann die beigefügte Checkliste auf Seite 5 verwendet werden. Diese Checkliste kann auch als Orientierung für die einfache Sicht- und Funktionsprüfung verwandt werden. Abbildung 9: Leiteraufkleber Beispiel Separate Prüfplakette (auch häufig Teil des sogenannten Leiternaufklebers) Geprüft gemäß DGUV Information 208-016 (bisher BGI 694) Die Prüfplakette kann separat auf der Aufstiegshilfe angebracht sein. Sie kann aber auch Teil des Leiteraufklebers sein. 4

Leitern und Tritte KB 009 Einklappseite (um 15 mm verkürzt) Kontrollblatt/Checkliste Leitern und Tritte Das folgende Kontrollblatt/Checkliste wurde in Anlehnung an die DGUV Information 208-016 erstellt. Es fasst eine Prüfung von Leitern und Tritten beispielhaft zusammen und kann für die Prüfung verwendet werden. Bei mindestens einem Mangel in einem Prüfkriterium ist dieses als mangelhaft anzusehen und die Leiter/der Tritt ist der Benutzung zu entziehen. Eine weitere Benutzung darf erst nach sachgemäßer Reparatur erfolgen. Ist dies nicht möglich, ist eine Neuanschaffung erforderlich. Inventar-Nr. der Leiter/des Tritts, Typ, Größe, Werkstoff: Name des/der Prüfenden: Prüfkriterien 1. Holme/Sprossen/Stufen/Plattform Verformung Beschädigung (z. B. Risse, Löcher) Scharfe Kanten, Splitter, Grat Schutzbehandlung (bei Holz) Verbindung zum Holm (z. B. Bördelung, Schraub-/Nietverbindung, Schweißnaht) Abnutzung (z. B. Holme, Trittflächen, Plattformauflage) 2. Spreizsicherungen Vollständigkeit/Befestigung Funktionsfähigkeit Beschädigung 3. Beschlagteile Beschädigung/Korrosion Vollständigkeit/Befestigung Funktionsfähigkeit Abnutzung Schmierung (mechanische Teile) 4. Leiter-/Trittfüße/Rollen Vollständigkeit/Befestigung Abnutzung/Beschädigung Funktionsfähigkeit 5. Zubehör (z. B. Holmverlängerung, Fußverbreiterung, Wandabstützung) Vollständigkeit/Befestigung/keine Beschädigung 6. Kennzeichnung Betriebsanleitung (z. B. Piktogramm) 7. Kontrollergebnis Leiter/Tritt i. O. und verwendungsfähig Bewertung in Ordnung mangelhaft Reparatur notwendig Leiter/Tritt sofort aussondern Bemerkungen: Nächste Prüfung (Monat/Jahr): Leiter/Tritt überprüft am/durch (Prüfdatum/Name): 5

November 2007 Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie Postfach 10 14 80 69004 Heidelberg Kurfürsten-Anlage 62 69115 Heidelberg www.bgrci.de Diese Schrift können Sie über den Medienshop unter medienshop.bgrci.de beziehen. Haben Sie zu dieser Schrift Fragen, Anregungen, Kritik? Dann nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf. > Schriftlich: Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie, Prävention, KC Präventionsprodukte und -marketing, Referat Medien Postfach 10 14 80, 69004 Heidelberg > E-Mail: praeventionsprodukte@bgrci.de > Kontaktformular: www.bgrci.de/kontakt-schriften Die VISION ZERO ist die Vision einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkrankungen. Höchste Priorität hat dabei die Vermeidung tödlicher und schwerer Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Eine umfassende Präventionskultur hat die Vision Zero zum Ziel. Weitere Informationen 208-016 DGUV Information 208-016 SKG 021 Bezugsquellen: Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten Leitern und Tritte Sicherheitskurzgespräche 09/2015 1 Freier Download von Gesetzen und Verordnungen unter www.gesetze-im-internet.de 2 Freier Download: publikationen.dguv.de 3 medienshop.bgrci.de Mit glieds betriebe der BG RCI können alle Schriften der BG RCI in einer der Betriebsgröße angemessenen Anzahl kostenlos beziehen. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) 1 Anhang 1 der BetrSichV 1 DGUV Information 208-016: Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten 2 SKG 021: Leitern und Tritte (Unterweisungshilfe) 3 medienshop.bgrci.de downloadcenter.bgrci.de www.bgrci.de/praevention/vision-zero fachwissen.bgrci.de ISBN: 978-3-86825-201-9