Stadtteilbücherei Münster-Hiltrup St. Clemens

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Transkript:

Stadtteilbücherei Münster-Hiltrup St. Clemens Hohe Geest 1b 48165 Münster Tel. 02501/16253 e-mail: info@stadtteilbuecherei-hiltrup.de URL.: www.stadtteilbuecherei-hiltrup.de Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtteilbücherei Münster-Hiltrup St. Clemens Träger der Bücherei ist die Kath. Kirchengemeinde St. Clemens, Münster-Hiltrup. Die Bücherei übernimmt als öffentliche Stadtteilbücherei im Stadtteil Münster-Hiltrup die Aufgaben der allgemeinen Literatur- und Informationsversorgung. Sie eröffnet den Zugang zu Büchern, Medien und Informationen zur allgemeinen, schulischen, beruflichen und kulturellen Bildung sowie zur Gestaltung der Freizeit. 1 Benutzerkreis Natürliche Personen sowie juristische Personen, Personenvereinigungen, Bildungsinstitute und Dienststellen sind im Rahmen dieser Satzung und des geltenden Rechts berechtigt, die Stadtteilbücherei zu benutzen. Kinder bis zum vollendeten siebten Lebensjahr dürfen die Stadtteilbücherei St. Clemens nur in Begleitung einer erziehungsberechtigten Person einer von dieser beauftragten Person benutzen. 2 Anmeldung 2.1 Die Zulassung zur Benutzung der Stadtteilbücherei St. Clemens erfolgt aufgrund einer persönlichen Anmeldung und durch Ausstellung eines Büchereiausweises. 2.2 Bei der Anmeldung ist zur Feststellung der Person und der Wohnung ein gültiger Personalausweis ein anderer Lichtbildausweis in Verbindung mit einem amtlichen Adressennachweis vorzulegen. Name, Geburtsdatum und Anschrift, ggf. auch die entsprechenden Daten des gesetzlichen Vertreters werden von der Stadtteilbücherei St. Clemens zu Zwecken der Rückgabe-, Termin-, und Gebührenkontrolle gespeichert. Für die Durchführung ihrer Aufgaben setzt die Stadtteilbücherei auch die elektronische Datenverarbeitung ein. Dabei wird das Datenschutzgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen in seiner jeweils gültigen Fassung beachtet. 2.3 Die Einwilligung in die Speicherung der Daten gem. 2 Abs. 2 Satz 2 dieser Satzung und die Kenntnisnahme der Satzung ist durch Unterschrift zu bestätigen. Bei Kindern bis zum vollendeten 7. Lebensjahr hat diese Unterschrift durch eine erziehungsberechtigte Person zu erfolgen, die damit zugleich ihre Einwilligung zur Büchereibenutzung erteilt. 2.4 Bei Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr kann die Stadtteilbücherei St. Clemens die schriftliche Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person verlangen, wonach diese dem Benutzungsverhältnis zustimmt, sich zur Haftung im Schadensfall und zur Begleichung der Gebühren verpflichtet. 2.5 Juristische Personen, Personenvereinigungen, Bildungsinstitute und Dienststellen können die Stadtteilbücherei durch von ihnen bevollmächtigte natürliche Personen nutzen. Mit der Unterschrift des Bevollmächtigten nach 2 Abs. 3 dieser Satzung gilt die Kenntnisnahme der Satzung auch mit Wirkung für die Institution als bestätigt.

3 Benutzerausweis 3.1 Die Ausstellung des Büchereiausweises ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühren ist in 12 dieser Satzung geregelt. Der Büchereiausweis berechtigt zur Benutzung der Stadtteilbücherei St. Clemens sowie auch der Stadtbücherei Münster und ihrer Einrichtungen. 3.2 Der Büchereiausweis ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtteilbücherei St. Clemens. Sein Verlust sowie Änderungen des Namens und der Anschrift sind unverzüglich der Stadtteilbücherei St. Clemens mitzuteilen. 3.3 Für den Ersatz eines verlorenen Ausweises ist eine Verwaltungsgebühr gem. 12 Abs. 2 dieser Satzung zu zahlen. 3.4 Im Falle eines Ausschlusses von der Benutzung gem. 13 dieser Satzung bei Fortfall der Benutzungsvoraussetzungen ist der Ausweis zurückzugeben. Eine Rückzahlung der bereits entrichteten Benutzungsgebühren ist ausgeschlossen. 3.5 Bei der Ausstellung des Büchereiausweises werden eine Ausweisnummer und ein Passwort vergeben. Diese Daten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 4 Formen der Benutzung Die Benutzung von Büchern und anderen Medien kann in der Bücherei durch Ausleihe außer Haus erfolgen. Innerhalb der Bücherei können alle öffentlich zugänglichen Studien- und Arbeitsmöglichkeiten einschließlich technischer Geräte genutzt und die Auskunftsdienste in Anspruch genommen werden. Es besteht kein Anspruch auf die ständige Verfügbarkeit der technischen Infrastruktur. Die Bücherei kann die Nutzungsdauer beschränken. Aufgestellte Kopiergeräte und Drucker können gegen Entgelt in Anspruch genommen werden, sofern die gesetzlichen Bestimmungen des Urheberrechts beachtet werden. Bei Verletzungen des Urheberrechts haftet die benutzende Person. Die öffentlich zugänglichen Internet-Arbeitsplätze können in Anspruch genommen werden, dabei gilt es die Nutzungsbedingungen zur Internetnutzung zu beachten. Die gezielte Suche im Internet nach menschenverachtenden, jugendgefährdendern und/ pornografischen Informationen ist nicht gestattet. Personen, die hiergegen verstoßen bzw. geltende Rechtsvorschriften missachten, können von der Benutzung ausgeschlossen werden. Dies gilt auch, wenn Veränderungen an Geräten und Softwarekonfigurationen vorgenommen wurden. Hierdurch entstandene Schäden sind der Bücherei zu ersetzen. 5 Ausleihe 5.1 Die Ausleihe von Büchern und anderen Medien erfolgt nur gegen Vorlage des Büchereiausweises an den dafür vorgesehenen Ausgabeplätzen. Für die Einhaltung der urheberrechtlichen Bestimmungen ist die entleihende Person verantwortlich. 5.2 Für die Ausleihe wird eine Benutzungsgebühr gem. 12 Abs. 3 dieser Satzung erhoben. Diese Gebühr wird erhoben für die Ausleihe der Bücher und Medien sowie aller damit verbundenen Aktivitäten sowie das Herunterladen elektronischer Medien via Internet. Kinder und Jugendlichen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr entrichten keine Benutzungsgebühr. 5.3 Für die Ausleihe bestimmter Medien ist über die Benutzungsgebühr gem. 12 Abs. 3 dieser Satzung hinaus eine Leihgebühr für jedes entliehene Exemplar gem. 12 Abs. 4 dieser Satzung zu entrichten. Diese Gebühr zahlen auch Kinder und Jugendliche. DVDs bzw. Konsolenspiele werden nur zum persönlichen Gebrauch ausgeliehen, dabei müssen die Alterskennzeichnung bei den Medien dem Lebensalter des Entleihers entsprechen und die Copyrightbestimmungen eingehalten werden. Festgestellte Schäden müssen unverzüglich der Stadtteilbücherei Clemens gemeldet werden. 5.4 Von der Ausleihe ausgenommen sind Präsenzbestände, die aufgrund ihres Nachschlagecharakters ihres Wertes nur in der Stadtteilbücherei benutzt werden dürfen. 5.5 Die Anzahl der von einer Person entleihbaren Bücher und Medien kann durch die Stadtteilbücherei St. Clemens begrenzt werden. Die Höchstzahl kann sowohl allgemein als auch nach Medienarten differenziert festgesetzt werden.

5.6 Die Leihfrist beträgt in der Regel vier Wochen, für bestimmte Medienarten (z.b. Videos, DVDs, Zeitschriften, Konsolenspiele) können Ausnahmen durch die Stadtteilbücherei bestimmt werden. Die Stadtteilbücherei St. Clemens gibt einen Ausgabebeleg aus, dem das jeweils geltende Rückgabedatum zu entnehmen ist. 6 Verlängerungen Die Leihfrist kann vor ihrem Ablauf auf Antrag höchstens zweimal verlängert werden, sofern keine Vorbestellung für eine andere Person vorliegt. Die Verlängerung kann vor Ort unter Vorlage des Büchereiausweises, telefonisch unter Nennung der Ausweisnummer und des Geburtsdatums passwortgeschützt per Internet erfolgen. Auf Verlangen der Stadtteilbücherei sind die Medien vorzulegen. Für bestimmte Medienarten kann die Stadtteilbücherei St. Clemens die Verlängerungsmöglichkeit ausschließen. Die Verlängerung erfolgt zu den gleichen Bedingungen wie die Ausleihe. 7 Vorbestellungen 7.1 Medien aus dem Bestand der Stadtteilbücherei St. Clemens, die ausgeliehen sind, können kostenlos vorbestellt werden. Die Vorbestellung von Medien im internen Leihverkehr kann seitens der Stadtteilbücherei St. Clemens eingeschränkt werden. 7.2 Bestimmte Medienarten können seitens der Stadtteilbücherei St. Clemens von der Vorbestellung ausgeschlossen werden. 7.3 Die Anzahl der Vorbestellungen kann je Exemplar und je Person beschränkt werden. 8 Leihverkehr mit der Stadtbücherei Münster sowie auswärtiger Bibliotheken 8.1 Bücher und Zeitschriften aus der Stadtbücherei Münster können in der Stadtteilbücherei St. Clemens je Exemplar gegen eine Gebühr gem. 12 Abs. 5a dieser Satzung vorbestellt werden. Sollten die betreffenden Medien in der Stadtbücherei kostenpflichtig sein, sind diese Gebühren auch in der Stadtteilbücherei St. Clemens zu zahlen. 8.2 Die Anzahl der Vorbestellungen aus der Stadtbücherei Münster kann je Exemplar und Benutzer beschränkt werden. 8.3 Bücher und Zeitschriften, die nicht im Bestand der Stadtteilbücherei St. Clemens sowie der Stadtbücherei Münster vorhanden sind, können im Leihverkehr mit auswärtigen Bibliotheken nach der Leihverkehrsordnung für die deutschen Bibliotheken in ihrer jeweils gültigen Fassung beschafft werden. Für diese Vermittlung ist eine Gebühr gem. 12 Abs. 5b dieser Satzung zu entrichten. 9 Rückgabe 9.1 Die Medien sind vor Ablauf der Leihfrist und während der Öffnungszeiten an der Buchrücknahme zurückzugeben. 9.2 Bei Überschreitung der Leihfristen wird pro Tag eine Versäumnisgebühr gem. 12 Abs 6 dieser Satzung erhoben. Die Versäumnisgebühr wird nach Ablauf der Leihfrist direkt am nächsten Werktag fällig. 9.3 Bei nicht fristgemäßer Rückgabe wird innerhalb von 4 Wochen gemahnt. Die Versäumnisgebühr gem. 12 Abs. 6 dieser Satzung entsteht jedoch unabhängig von einer Mahnung. 9.4 Werden die ausgeliehenen Medien trotz Aufforderung nicht zurückgegeben, kann die Stadtteilbücherei anstelle der Rückgabe der ausgeliehenen Medien Schadensersatz in Geld fordern. 9.5 Die Stadtteilbücherei St. Clemens kann die Ausleihe weiterer Bücher und Medien von der Rückgabe angemahnter Gegenstände sowie der Erfüllung bestehender Zahlungsverpflichtungen abhängig machen. 10 Behandlung der ausgegebenen Gegenstände, Haftung 10.1 Ausgeliehene Bücher und Medien sind sorgfältig zu behandeln und vor Verlust, Veränderung, Beschmutzung und Beschädigung zu bewahren.

10.2 Die Stadtteilbücherei St. Clemens haftet nicht für Schäden, die durch die Benutzung der Medien entstehen. 10.3 Ausgeliehene Bücher und Medien dürfen vom Benutzer nicht an Dritte weitergegeben werden. 10.4 Der Verlust die Beschädigung ausgeliehener Medien ist der Stadtteilbücherei St. Clemens unverzüglich anzuzeigen. Es ist untersagt, Beschädigungen selbst zu beheben beheben zu lassen. 10.5 Für den Verlust die Beschädigung ausgeliehener Bücher und Medien einschließlich Verpackungsmaterial ist Schadensersatz in Geld zu leisten. Dies gilt auch dann, wenn die entleihende Person kein Verschulden trifft. Die entleihende Person haftet auch für Schäden, die der Stadtteilbücherei St. Clemens durch unzulässige Weitergabe an Dritte durch den Missbrauch des Ausweises entstehen, sofern der Ausweisverlust nicht gemeldet wurde. Die Zahlung von Versäumnisgebühren gem. 13 Abs. 6 dieser Satzung bleibt davon unberührt. 10.6 Bücher und Medien, die sich während der Ausleihzeit in einer Wohnung befanden, für die aufgrund einer meldepflichtigen übertragbaren Krankheit Desinfektion angeordnet wurde, dürfen erst nach erfolgter Desinfektion zurückgegeben werden. Eventuell entstandene Kosten hierfür trägt, wer die Bücher und Medien entliehen hat. 11 Internetnutzung Der Internetnutzer verpflichtet sich, die Anmeldedaten nicht an Dritte weiterzugeben und keine jugendgefährdenden illegalen Seiten aufzurufen. Er akzeptiert, dass aufgerufene Domains, URLS, Zeitpunkt und Anmeldedaten im Zusammenhang für rechtmäßige Verfolgungen gespeichert werden. Die Speicherdauer beträgt maximal 6 Tage. Zudem verpflichtet sich der Nutzer, sich nach der Nutzung des Internetzugangs von diesem abzumelden. Der Nutzer hat zur Kenntnis genommen, dass seine Zugangsdaten innerhalb der nächsten 12 Stunden gelöscht werden und für eine erneute Nutzung neu angefragt werden müssen. 12 Höhe der Gebühren 12.1 für die erstmalige Ausstellung eines Benutzungsausweises - für Erwachsene 5,00 - für Kinder 3,00 (Kinder u. Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr mit Münsterpass frei) 12.2 für die Ausstellung eines Ersatzausweises bei Verlust 5,00 12.3 Benutzungsgebühr ab dem vollendeten 18. Lebensjahr für - 1 Tag 5,00-3 Monate (90 Tage) 8,00-12 Monate (365 Tage) 24,00 Ermäßigung für Inhaber des Münsterpasses 12,00 - für Partnerausweis (2 Pers. im gemeinsamen Haushalt) 39,00 12.4 für die Ausleihe von Filmen 1,00 12.5 a) für die Vorbestellung von Büchern und Medien je Exemplar aus der Stadtbücherei Münster 2,00 b) für die Bestellung im auswärtigen Leihverkehr je Exemplar 3,00 12.6 für das Überschreiten der Leihfrist (je Gegenstand und Tag aus dem Erwachsenenangebot) 0,50 (je Gegenstand und Tag aus dem Kinderangebot) 0,30

13 Hausordnung Wer die Stadtteilbücherei St. Clemens betritt, ist der für die Stadtteilbücherei St. Clemens erlassenen Hausordnung unterworfen. 13.1 Die Leitung der Bücherei kann für die Benutzung besondere Anweisungen treffen, z.b. müssen Taschen u.a. im Eingangsbereich der Bücherei abgelegt werden. Generell besteht das Verbot von Rauchen, Essen und Trinken in den Büchereiräumen. Tiere dürfen nicht mit in die Bibliotheksräume gebracht werden. 13.2 Die Garderobe kann an der Garderobenablage abgelegt werden. Für abhandengekommene Gegenstände wird keine Haftung übernommen. 14 Ausschluss von der Benutzung 14.1 Personen, die gegen die Bestimmung dieser Benutzungs- und Gebührenordnung verstoßen, können von der Benutzung der Stadtteilbücherei St. Clemens auf Zeit Dauer ausgeschlossen werden. 14.2 Die Stadtteilbücherei St. Clemens darf von Personen, die an einer nach dem geltenden Bundesseuchengesetz meldepflichtigen übertragbaren Krankheit leiden, nicht benutzt werden. 15 Ausnahmen Von den Bestimmungen dieser Satzung kann die Stadtteilbücherei St. Clemens in begründeten Einzelfällen und sofern kein öffentliches Interesse entgegensteht, auf Antrag Ausnahmen zulassen. 16 Inkrafttreten Diese Benutzungs- und Gebührenordnung tritt am 01. Februar 2017 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Benutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtteilbücherei St. Clemens in der Fassung vom 01. Oktober 2011 außer Kraft.