Das DigiNetz-Gesetz und seine Bedeutung für den Breitbandausbau

Ähnliche Dokumente
Breitbandbüro des Bundes

Das DigiNetzG und seine Bedeutung für Kommunen und kommunale Unternehmen - gekürzte Fassung -

Was das DigiNetz-Gesetz für Kommunen und Kreise bedeutet. 13. Oktober w ww.breitband.nrw.de

Gesetzentwurf der Bundesregierung

TOP 4: Breitband auf dem Weg zur kommunalen Pflichtaufgabe?

Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)

7. Thüringer Breitbandgipfel 15. Juni 2017 Comcenter Brühl, Erfurt

Die Zentrale Informationsstelle des Bundes informiert: Leitfaden für die Neuverpflichtung zur Datenlieferung für den Infrastrukturatlas (ISA- Planung)

Breitbandausbau in Bayern

Aktuelle Umsetzungsfragen zum TKG. Joachim Majcherek

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)

Breitbandstrategie des Landes Schleswig-Holstein

Inhouse-Verkabelung - Stand der Überlegungen i.r.d. TKG-Novelle

5. Hessischer Breitbandgipfel Eisenbahnsynergien beim Breitbandausbau

Aufgaben der Bundesnetzagentur in Zusammenhang mit den TK-Wegerechten. 18. September 2008 Ltd. RD Helmut Schadow

Breitbandstrategie Österreich 2020

Stellungnahme der Deutschen Telekom AG zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)

Schwerin, den 28. März 2017

Breitbandstrategie des Landes Schleswig-Holstein - Stand der Umsetzung -

Breitbandausbau Bedeutung und aktueller Status

Der Glasfaserausbau der Deutschen Telekom. 4. Bayerisches Breitbandforum Essenbach, 10. November 2016, Udo Harbers

Verwaltungsgemeinschaft Königstein

Die Vorgaben der ZIS-Einmelde-Verordnung im Überblick

Die Vorgaben der ZIS-Einmelde-Verordnung im Überblick

Ergänzende Stellungnahme zum Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und der SPD

Eckpunktepapier. Moderne Netze für ein modernes Land. Eckpunkte zur Breitbandinfrastruktur. Arbeitsgruppe Verkehr und digitale Infrastruktur

Mit 5 Schritten zum superschnellen Internet. Breitbandförderprogramm des Bundes für Kommunen

4. NGA-Breitbandforum NRW

Dritter Monitoringbericht zur Breitbandstrategie der Bundesregierung. Im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie

Zur Zukunft des NetzAusbaus der Deutschen Telekom

Mehr als nur Grundversorgung: Breitbandausbau im Eifelkreis Bitburg-Prüm

Stadtverwaltung Bad Elster

Stadt Leipzig. Markterkundungsverfahren für die Stadt Leipzig. I. Ausschreibende Stelle und Ansprechpartner

Schritt für Schritt zur Breitbandförderung

Gemeinsame Absichtserklärung, Memorandum of Understanding. Mainz, 5. Juli 2017

Breitbandausbau in Mecklenburg-Vorpommern

Hier besteht aus Sicht der ANGA im Hinblick auf einige Aspekte grundlegender Änderungsbedarf

Breitbandbüro des Bundes

Projekt: Glasfasernetz Landkreis Uelzen. Regionalkonferenz Breitband

NGA-Breitbandforum NRW Das hessische Modell Vorgehensweise zum NGA-Ausbau in Hessen

Breitbandstrategie 2020: Österreich soll sich in der Spitze der IKT-Nationen positionieren. Ende 2012

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze (DigiNetzG)

Neuordnung der Schifffahrtsgebühren

Stadtverwaltung Chemnitz

Die Breitbandstrategie des Bundes Umsetzungsstand und Perspektive

Gemeinde Bobritzsch-Hilbersdorf

Markterkundungsverfahren / Regelausbauabfrage Landkreis Sömmerda

Landkreis Elbe-Elster

zu Punkt der 943. Sitzung des Bundesrates am 18. März 2016

Landratsamt Saale-Holzland-Kreis

Breitbandausbau im Fokus der Regulierung

Aufbau einer Next Generation Access- Infrastruktur im Landkreis Rotenburg (Wümme)

Der 2. Abschnitt des TKG 2003 in der Fassung der Novelle im Überblick

Breitbandausbau im Landkreis Darmstadt-Dieburg. 10. September 2014

Erstellung eines FTTB-Masterplans für die Gemeinde Seeshaupt

KOMMUNALER BREITBANDAUSBAU

Breitband Austria 2020

Das neue it-sicherheitsgesetz - segen oder fluch? Jens Marschall Deutsche Telekom AG, Group Security Governance

Markterkundungsverfahren für den Landkreis Barnim

Wir machen Schifffahrt möglich. Sanierung der Ufermauer Badstraße

des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur (15. Ausschuss)

Breitbandausbau in NRW: Aktivitäten und Förderprogramme des Landes

Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts Michael Sauthoff, Greifswald. Voraussetzungen und Inhalt von Zustimmungsbescheiden nach 68 Abs.

Markterkundung Breitband Für die Stadt Meßkirch

Breitbandstrategie 2020

Glasfaser-Netzentwicklungskonzept für NRW: Nur wer einen Plan hat, kann gewinnen!

Vectoring Hintergründe und Verfahrensstand. Workshop zum Telekommunikationsrecht, 10. April 2013 Karsten Popp, Deutsche Telekom AG

Erneuerung, Nutzungsdauer von Infrastruktur

Neues Infrastrukturrecht unter dem TKG Dr. Martin Geppert, JUCONOMY Rechtsanwälte. München, 14. Februar 2012

HightechSummit 2016 Telekommunikation als Grundlage der Digitalen Transformation Irene Erbe, Leiterin Infrastrukturvertrieb Region Südwest und Region

Rechtliche Beurteilung von kommunalen Erschließungsverträgen unter dem Gesichtspunkt des 68 TKG RA/FAStR/StB/WP Dr. Henrik Bremer

Umsetzung der Koalitionsvereinbarung Wir werden ein Wassertourismuskonzept vorlegen

Schnelles Internet in Deutschland bis 2018 wie kann dieses Ziel erreicht werden? TÜV Rheinland Consulting GmbH

Deutscher Städtetag. 30. AKN Forum

DAS NGA CLUSTER NORDHESSEN

ECKPUNKTEPAPIER DER KOMMUNALEN SPITZENVERBÄNDE IN NRW UND DER VKU LANDESGRUPPE NRW ZUR WEITERENTWICKLUNG DER BREITBANDPOLITIK INSBESONDERE IN NRW

Aufbau eines Glasfasernetzes im Landkreis Regensburg Planungsstudie Abschlusspräsentation

Zukunft Gigabit-Netz

Breitbandausbau unter Berücksichtigung vorhandener Infrastrukturen

Bundesrat Drucksache 531/1/12 (Grunddrs. 823/11, 824/11 und 531/12)

V e r t r a g. Zwischen. und

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug

Breitbandausbau im Ländlichen Raum

Kabel im Kanal. Ist eigentlich aus der Idee ein Erfolg geworden?

Telekomanteile veräußern in Breitbandausbau investieren

Entwurf eines Gesetzes zum Vorschlag für einen Beschluss des Rates. des Rates über einen Dreigliedrigen Sozialgipfel für Wachstum und Beschäftigung

Neubau der Radarstation Emden

Umsetzung Förderstrategie Breitband Austria 2020

Harmonisierung auf Kosten des Wettbewerbs? Dr. Henseler-Unger TK-Tag Hessen 2014 Wiesbaden,

Mit 5 Schritten zum superschnellen Internet. Breitbandförderprogramm des Bundes für Kommunen

TK-Netze, Smart Metering und lokale Energienetze Rahmenbedingungen von der Bundesnetzagentur

Aktuelle Breitbandverfügbarkeit in Deutschland (Stand Mitte 2017) Erhebung des TÜV Rheinland im Auftrag des BMVI

Kabel BW GmbH Abt. Bauträger und Kommunen Herrn Hermann Kreimes

Breitbandtag 02. Dez Nürnberg. Erfahrungen beim Infrastrukturausbau am Beispiel der Gemeinde Happurg

Konferenz zukünftiges Internet. veranstaltet vom Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Netzinfrastruktur: Chancen und Herausforderungen

ÖPP im Bundesfernstraßenbereich: Erfahrungen und Ausblick

Glasfaserausbau überall und doch vor Ort Praxisbeispiel Chemnitz / Südsachsen BREKO Jahrestagung

(Gesetzgebungsakte) RICHTLINIEN

Nutzung von Synergieeffekten beim Breitbandausbau. Empfehlungen-zum-NGA-Ausbau Runder-Tisch-Breitband Schleswig-Holstein

Transkript:

Das DigiNetz-Gesetz und seine Bedeutung für den Breitbandausbau 10. Breitbandforum Schleswig-Holstein, 03.04.2017 Dr. Mirko Paschke (BMVI, Recht der Digitalen Infrastruktur) www.bmvi.de

Agenda 1. Hintergrund und Inhalt des DigiNetz-Gesetzes 2. Praktische Relevanz für den Breitbandausbau 3. Aktuelle Entwicklungen 2

Agenda 1. Hintergrund und Inhalt des DigiNetz-Gesetzes 2. Praktische Relevanz für den Breitbandausbau 3. Aktuelle Entwicklungen 3

Die Breitbandziele 4 Schnelles Breitband Ziele Verfügbarkeit EU > 30 Mbit/s für Alle bis 2020 EU-Ø: 70,9 % aller HH (2015) D: 81,3 % aller HH (2015) SH: 79,9 % aller HH (2016) Deutschland > 50 Mbit/s für Alle bis 2018 Schleswig-Holstein Quelle: EU-scorecard 71,2 % aller HH (Mitte 2016) 75 % aller HH (Mitte 2016) Quelle: TÜV-Rheinland

Digitale Agenda DigiNetzG als eine Säule der Breitband-Strategie des Bundes: aktuelles Ziel der Digitalen Agenda: 50 Mbit/s flächendeckend bis 2018 1. Netzallianz für wettbewerblichen Ausbau 8 Mrd. Euro 2. Frequenzpolitik für bedarfsgerechte Ressourcenbereitstellung 3. Bundesförderung zur Lückenschliessung (>4 Mrd. Euro) 4. DigiNetzG für eine signifikante Kostensenkung des Ausbaus (Einsparpotential von bis zu 20 Mrd. Euro) 5

Hintergrund und Ziele des DigiNetz-Gesetzes 1. Ausrichtung des TK-Regulierungsregimes auf nachhaltigen, glasfaserbasierten Netzausbau (Digitale Agenda 2015) 2. Umsetzung der europäischen Richtlinie 2014/61/EU über Maßnahmen zur Reduzierung der Kosten des Ausbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen für die elektronische Kommunikation Kostensenkung (Kostensenkungsrichtlinie aus 5/2014) 3. Aktualisierung und Systematisierung der TK-Wegerechte vor dem Hintergrund der Anforderungen des Breitbandausbaus (BT-Beschluss Moderne Netze aus 10/2014) 6

Inkrafttreten des DigiNetz-Gesetzes Zustimmung des Bundesrats am 23.09.2016 Ausfertigung und Unterschrift des Bundespräsidenten am 04.11.2016 Verkündung in Teil I des Bundesgesetzblatts Nr. 52 vom 09.11.2016 Inkrafttreten des DigiNetz-Gesetzes am 10.11.2016 Verabschiedung des Bundeshaushalts 2017 am 25.11.2016 Ministerbrief an alle Ministerpräsidenten, kommunalen Spitzenverbände und Verbände vom 13.12.2016 7

Agenda 1. Hintergrund und Inhalt des DigiNetz-Gesetzes 2. Praktische Relevanz für den Breitbandausbau 3. Aktuelle Entwicklungen 8

Inhalte des DigiNetzG 1. Glasfaserregelungen - Glasfasermitverlegungsrecht - Sicherstellungsverpflichtung zur Mitverlegung - Überbaueinrede 2. Kostensenkungsmaßnahmen - Transparenz Einrichtung einer zentralen Informationsstelle - Entgeltliche Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen - Baustellenkoordinierung - Ausstattungspflichten (Neubauten & umfangreiche Renovierungen) - Inhouse-Zugang - Einrichtung einer nationalen Streitbeilegungsstelle 9 3. Wegerechtsanpassungen Systematische Trennung Zugang Mitverlegung Wegerecht Stärkung des zentralen Begriffs TK-Linie, inkl. Mobilfunkstandorte Wegfall Schriftformerfordernis bei Wegebaulastträger-Zustimmung Haftungsregelungen bei Umverlegung von Verkehrswegen Ausweitung Hausstich -Regelung auf digitale Hochleistungsnetze Geringere Verlegetiefe auch für konventionelle Tiefbaumethoden

Inhalte des DigiNetzG 1. Glasfaserregelungen - Glasfasermitverlegungsrecht - Sicherstellungsverpflichtung zur Mitverlegung - Überbaueinrede 2. Kostensenkungsmaßnahmen - Transparenz Einrichtung einer zentralen Informationsstelle - Entgeltliche Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen - Baustellenkoordinierung - Ausstattungspflichten (Neubauten & umfangreiche Renovierungen) - Inhouse-Zugang - Einrichtung einer nationalen Streitbeilegungsstelle 10 3. Wegerechtsanpassungen Systematische Trennung Zugang Mitverlegung Wegerecht Stärkung des zentralen Begriffs TK-Linie, inkl. Mobilfunkstandorte Wegfall Schriftformerfordernis bei Wegebaulastträger-Zustimmung Haftungsregelungen bei Umverlegung von Verkehrswegen Ausweitung Hausstich -Regelung auf digitale Hochleistungsnetze Geringere Verlegetiefe auch für konventionelle Tiefbaumethoden

DigiNetzG I. Die Sicherstellungsverpflichtung Grundsatz: Bedarfsgerechte Mitverlegung öffentlich finanzierter Baumaßnahmen öffentlicher Verkehrsnetze Ausnahme: Immer Mitverlegung bei Erschließung von Neubaugebieten 77i Koordinierung von Bauarbeiten und Mitverlegung (7) 1 Im Rahmen von ganz oder teilweise aus öffentlichen Mitteln finanzierten Bauarbeiten für die Bereitstellung von Verkehrsdiensten, deren anfänglich geplante Dauer acht Wochen überschreitet, ist sicherzustellen, dass geeignete passive Netzinfrastrukturen, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, bedarfsgerecht mitverlegt werden, um den Betrieb eines digitalen Hochgeschwindigkeitsnetzes durch private Betreiber öffentlicher Telekommunikationsnetze zu ermöglichen. 11 2 Im Rahmen der Erschließung von Neubaugebieten ist stets sicherzustellen, dass geeignete passive Netzinfrastrukturen, ausgestattet mit Glasfaserkabeln, mitverlegt werden.

Inhalte des DigiNetzG 1. Glasfaserregelungen - Glasfasermitverlegungsrecht - Sicherstellungsverpflichtung zur Mitverlegung - Überbaueinrede 2. Kostensenkungsmaßnahmen - Transparenz: Einrichtung einer zentralen Informationsstelle - (Entgeltliche) Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen - Baustellenkoordinierung - Ausstattungspflichten (Neubauten & umfangreiche Renovierungen - Inhouse-Zugang - Einrichtung einer nationalen Streitbeilegungsstelle 3. Wegerechtsanpassungen Systematische Trennung Zugang Mitverlegung Wegerecht Stärkung des zentralen Begriffs TK-Linie, inkl. Mobilfunkstandorte Wegfall Schriftformerfordernis bei Wegebaulastträger-Zustimmung Haftungsregelungen bei Umverlegung von Verkehrswegen Ausweitung Hausstich -Regelung auf digitale Hochleistungsnetze Geringere Verlegetiefe auch für konventionelle Tiefbaumethoden 12

DigiNetzG / TKG Kostensenkungsmaßnahmen Unterabschnitt 2 Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze 77a Infrastrukturatlas der zentralen Informationsstelle des Bundes 77b Informationen über passive Netzinfrastrukturen 77c Vor-Ort-Untersuchung passiver Netzinfrastrukturen 77d Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze 77e Umfang des Mitnutzungsanspruchs 77f Einnahmen aus Mitnutzungen 77g Ablehnung der Mitnutzung, Versagungsgründe 77h Informationen über Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen 77i Koordinierung von Bauarbeiten und Mitverlegung 77j Allgemeine Informationen über Verfahrensbedingungen bei Bauarbeiten 77k Netzinfrastruktur von Gebäuden 77l Antragsform und Reihenfolge der Verfahren 77m Vertraulichkeit der Verfahren 77n Fristen, Entgeltmaßstäbe und Regulierungsziele der nationalen Streitbeilegung 77o Verordnungsermächtigungen 77p Genehmigungsfristen für Bauarbeiten

DigiNetzG / TKG Kostensenkungsmaßnahmen Unterabschnitt 2 Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze 77a Infrastrukturatlas der zentralen Informationsstelle des Bundes 77b Informationen über passive Netzinfrastrukturen 77c Vor-Ort-Untersuchung passiver Netzinfrastrukturen 77d Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze 77e Umfang des Mitnutzungsanspruchs 77f Einnahmen aus Mitnutzungen 77g Ablehnung der Mitnutzung, Versagungsgründe 77h Informationen über Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen 77i Koordinierung von Bauarbeiten und Mitverlegung 77j Allgemeine Informationen über Verfahrensbedingungen bei Bauarbeiten 77k Netzinfrastruktur von Gebäuden 77l Antragsform und Reihenfolge der Verfahren 77m Vertraulichkeit der Verfahren 77n Fristen, Entgeltmaßstäbe und Regulierungsziele der nationalen Streitbeilegung 77o Verordnungsermächtigungen 77p Genehmigungsfristen für Bauarbeiten

15 Regelungsadressaten Eigentümer und Betreiber öffentlicher Versorgungsnetze ( 3 Nr. 16b TKG) Das umfasst entstehende, betriebene und stillgelegte Infrastrukturen für Telekommunikation Energie Abwasser Verkehrsdienste, insbesondere Schienenwege, Straßen, Wasserstraßen, Brücken, Häfen und Flugplätze Regelungsobjekt: passive Netzinfrastruktur Grund: Mitnutzung ist auf Träger- und Mantelstrukturen gerichtet Nicht umfasst sind: (Regulierte) Telekommunikationskabel sowie Verkehrswege an sich (Wegerechtliche Inanspruchnahme) (z.b. bloße Straßenkörper und Wasserwege) 3 Nr. 17b passive Netzinfrastrukturen Komponenten eines Netzes, die andere Netzkomponenten aufnehmen sollen, selbst jedoch nicht zu aktiven Netzkomponenten werden; hierzu zählen zum Beispiel Fernleitungen, Leer- und Leitungsrohre, Kabelkanäle, Kontrollkammern, Einstiegsschächte, Verteilerkästen, Gebäude und Gebäudeeingänge, Antennenanlagen und Trägerstrukturen, wie Türme, Masten und Pfähle; Kabel, einschließlich unbeschalteter Glasfaserkabel, sind vom Definitionsumfang ausgenommen;

Mitnutzung 77d Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze 77e Umfang des Mitnutzungsanspruchs 77f Einnahmen aus Mitnutzungen 77g Ablehnung der Mitnutzung, Versagungsgründe 77n Fristen, Entgeltmaßstäbe und Regulierungsziele Antrag auf Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur öffentlicher Versorgungsnetze Inhalt: Zeitplan, Ausbaugebiet und technische Umsetzung Grundsatz: Bewilligung binnen 2 Monaten Inhalte: - faire und angemessene Entgelte Details 77f, 77n - Umsetzungsauflagen Details 77e, - Haftungsregelungen Details 77d II Ausnahme: Ablehnung Details 77g Streitbeilegung durch BNetzA Details 77n Notifizierung von Einzelverträgen bei der Bundesnetzagentur Veröffentlichung von Standardverträgen über Bundesnetzagentur ( 77d IV) 16

Ablehnungsgründe ( 77g) schriftlicher Nachweis objektiver, transparenter und verhältnismäßiger Gründe Abschließende Liste von Ablehnungsgründen: 1. fehlende technische Eignung; 2. fehlender Platz innerhalb der nächsten 5 Jahre; 3. öffentliche Sicherheit und öffentliche Gesundheit; 4. Integrität und Sicherheit bestehender öffentlicher Versorgungsnetze, insbesondere wesentlicher Bestandteile kritischer Infrastrukturen; 5. Störung des Versorgungsdienstes; 6. Verfügbarkeit tragfähiger Alternativen seitens Versorgungsnetzbetreiber, z.b. Vorleistungsprodukte. 7. Überbau bestehender Glasfasernetze mit offenem Netzzugang 17

Streitbeilegung im Rahmen der Mitnutzung ( 77n, 132 II, 137) Bundesnetzagentur entscheidet durch Beschlusskammer in gerichtsähnlichem Verfahren als Nationale Streitbeilegungsstelle Herstellung von Konsistenz mit Regulierungsrahmen Entscheidung durch Verwaltungsakt Beilegungsfristen: 4 Monate bei Mitnutzungsstreitigkeiten 2 Monate bei allen übrigen Streitigkeiten (Transparenz, Baustellen, ) Verlängerung um 2 Monate in begründeten Ausnahmefällen ohne Vorverfahren Rechtsschutz vor Verwaltungsgerichten ( 137 II) Klagen haben keine aufschiebende Wirkung ( 137 I) 18

Inhalte des DigiNetzG 1. Glasfaserregelungen - Glasfasermitverlegungsrecht - Sicherstellungsverpflichtung zur Mitverlegung - Überbaueinrede 2. Kostensenkungsmaßnahmen - Transparenz Einrichtung einer zentralen Informationsstelle - Entgeltliche Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen - Baustellenkoordinierung - Ausstattungspflichten (Neubauten & umfangreiche Renovierungen) - Inhouse-Zugang - Einrichtung einer nationalen Streitbeilegungsstelle 3. Wegerechtsanpassungen Systematische Trennung Zugang Mitverlegung Wegerecht Stärkung des zentralen Begriffs TK-Linie, inkl. Mobilfunkstandorte Wegfall Schriftformerfordernis bei Wegebaulastträger-Zustimmung Haftungsregelungen bei Umverlegung von Verkehrswegen Ausweitung Hausstich -Regelung auf digitale Hochleistungsnetze Geringere Verlegetiefe auch für konventionelle Tiefbaumethoden 19

Agenda 1. Hintergrund und Inhalt des DigiNetz-Gesetzes 2. Praktische Relevanz für den Breitbandausbau in SH 3. Aktuelle Entwicklungen 20

Bedeutung für Schleswig-Holstein - Ausgangslage (Stand Mitte 2016): 75 % HH > 50 Mbit/s 97,9 % HH mit LTE-Versorgung - Glasfaserbasierter Strategieansatz wird durch DigiNetzG gestärkt - Mitnutzung des Netzausbaus der Energiewende wird erleichtert - Leerrohrnetze und Betreibermodelle werden wegerechtlich gestärkt - FTTH/FTTB-Modelle werden durch Ausstattungspflichten und Zugangsrechte zu inhouse-infrastruktur gestärkt - Alternative Verlegetechniken zur Kostensenkung werden gestärkt 21

Bedeutung für den kommunalen Breitbandausbau Intensivierung und Beschleunigung des privatwirtschaftlichen Netzausbaus durch kostensenkende Mitverlegungen und Mitnutzungen Weniger Förderbedarf und größere Reichweite von Fördermitteln Wegerechte auch für reine Leerrohrnetze / Betreibermodelle Klarstellung: Wegerechte für alle Netzbestandteile öffentlicher TK-Netze 4-Monatsfrist für Genehmigung von Bauarbeiten zum Breitbandausbau Prüfauftrag für Nutzungserlaubnis untiefer und oberirdischer Verlegung Mehr Information über bestehende Infrastrukturen durch Ausweitung des Datenbestandes und der Zugriffsrechte auf den Infrastrukturatlas Rechtsrahmen und Anreizsystem für Breitbandausbau durch kommunale Unternehmen Nachhaltige Erschließung von Neubaugebieten Vorbereitung von Wohn- und Gewerbeimmobilien für den Anschluss an Hochgeschwindigkeitsnetze Prüfpflicht der Baugenehmigungsbehörden Weniger Baumaßnahmen durch Baustellenkoordinierung Aber auch: planerischer Mehraufwand, Koordinierungs- und Kooperationsaufwand, Sicherstellungsverpflichtung, Vorfinanzierungsaufwand 22 insgesamt wird aktive Rolle im Breitbandausbau vorausgesetzt, diese Rolle aber wird gestärkt

Best practice am Beispiel Abwasser - Glasfaser in Hamburger Abwasserkanälen seit 20 Jahren, ~400km 80 km nicht begehbare Kanäle 110 km begehbare Kanäle 60 km stillgelegte Leitungen 140 km konventionelle Verlegung Erfahrung : insbesondere stillgelegte Leitungen (Druckrohre, Wasserleitungen und Leitungstunnel) sind ideal zur Mitnutzung - TWB Burscheid (7km mitgenutzte Abwasserleitungen) Erfahrung : längst nicht alle Abwasserleitungen sind bautechnisch geeignet, aber selbst bei restriktiven Anforderungsprofilen können sie einen Beitrag zur Senkung von Aufwand und Kosten leisten - Stadtentwässerungsbetrieb Düsseldorf (5 km) Erfahrung: auch im langjährigen Betrieb positive Erfahrungen (7-13 Jahre) 23

Agenda 1. Hintergrund und Inhalt des DigiNetz-Gesetzes 2. Praktische Relevanz für den Breitbandausbau 3. Aktuelle Entwicklungen 24

Bund-Länder-AG Umsetzungsfragen BMVI StB BMVI - DG Breitbandbüro des Bundes 4 Vertreter der VMK WIMIKO LAK TIP Kommunale Spitzenverbände VKU TK-Verbände & Deutsche Telekom Struktur und Themen der Bund-Länder AG 1. Broschüre Verlegetechniken für den Breitbandausbau 2. Prüfschema Bedarfsgerechtigkeit 77i VII 3. UAG Materialkonzept 77i VII 4. Workshop Mitnutzungsentgelte 5. UAG inhouse 6. UAG Infrastrukturdaten 7. Sonstige Fragen 25

Konsultation zum ISA 06.02. - 10.03.2017 20 Stellungnahmen 26

DigiNetzG-Umsetzungserlass für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) des Bundes Das BMVI (Abteilung Wasserstraßen, Schifffahrt WS) hat am 8.12.2016 einen Erlass zur Umsetzung des durch das DigiNetzG geänderten TKG für die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) der Bundeswasserstraßen heraus gegeben. Der Umsetzungserlass dient als Einstieg in das durch das DigiNetzG stark veränderte neue Telekommunikatiosrecht. Der Erlass wird nach dem Prinzip eines lernenden Systems bei Bedarf zeitnah angepasst. Die Anpassung erfolgt durch die GDWS. Die WSV besteht aus der dem BMVI nachgeordneten Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), der wiederum die für den Betrieb und die Unterhaltung zuständigen Wasserstraßen- und Schifffahrtsämter (WSA) sowie die für den Aus- und Neubau von Bundeswasserstraßen zuständigen Neubauämter (NBA) unterstehen. Im Zuge des 1. Streitbeilegungsverfahrens wurde zwischen DG, WS und GDWS eine gemeinsame Überarbeitung des Umsetzungserlasses vereinbart 27

1. Streitbeilegung Mitnutzung passiver Netzinfrastruktur an Wasserwegen des Bundes 77d, n TKG mdl. Verhandlung am 19.01. Streitbeilegung grds bis 25.03.2017 (wg Vergleichsverhandlungen verlängert) 28 vorerst BK 3

Verkehrsträger Straße Richtlinien für die Benutzung der Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes (Nutzungsrichtlinien) bekanntgemacht mit Allgemeinem Rundschreiben Straßenbau Nr. 03/2014 des BMVI vom 04.02.2014 Überarbeitet und ergänzt aufgrund des Gesetzes zur Änderung telekommunikationsrechtlicher Regelungen vom 03. Mai 2012 (BGBl. I, S. 958) den Ländern zur Einführung empfohlen. Das umfassende Regelwerk enthält sämtliche im Bereich der Bundesfernstraßen zu beachtenden Handlungshinweise, Vertrags-, Bescheid- und Antragsmuster Aufgrund DigiNetz-Gesetz erneut zu überarbeiten 29

Muster / Normierung / Hinweise DWA Merkblatt M 137-1 Einbauten Dritter in Abwasseranlagen Teil 1: Elektronische Kommunikationseinrichtungen BDEW Mustervertrag über die Mitnutzung passiver Netzinfrastrukturen VKU-Infotage und Anwendungshilfen und nicht zuletzt der laufende review Des europäischen TK-Rechtsrahmens 30 3. April 2017

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Dr. Mirko Paschke Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur Digitale Gesellschaft und Infrastruktur DG 13 Recht der Digitalen Infrastruktur Robert-Schuman-Platz 1 53175 Bonn Telefon: 0228 99 300 6131 mailto: mirko.paschke@bmvi.bund.de ref-dg13@bmvi.bund.de Internet: www.bmvi.bund.de www.bmvi.de