Taxordnung Stiftung Drei Tannen (SDT) gültig ab 1. Januar 2017

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Transkript:

Taxordnung Stiftung Drei Tannen (SDT) gültig ab 1. Januar 2017 1. Allgemeines Die Kosten zu Lasten der Bewohner setzen sich zusammen aus einem Eigenanteil an den Pflegekosten, den Betreuungstaxen, den Pensionstaxen mit Komfortzuschlägen sowie Nebenleistungen und Sonderleistungen. Die Taxordnung gilt ergänzend zum Pensionsvertrag. 2. Pensionstaxen und Komfortzuschläge pro Person und Tag Die Pensionstaxe umfasst die Unterkunft mit Pflegebett in einem Mehrbettzimmer, Zimmerreinigung, Bettwäsche sowie Wäsche fürs Badezimmer, Wäschebesorgung (exkl. chemische Reinigungen), Verpflegung gemäss Menüplan inkl. spezieller Kostformen. Die Komfortzuschläge bemessen sich nach der Lage, Ausstattung und Grösse der Zimmer, der Nasszelle, ob mit oder ohne Balkon, Alleinnutzung. Die Zuschläge sind kumulativ. Pensionskosten pro Tag Altersheim Pflegezentrum Grundtaxe 70.00 CHF 115.00 CHF Zuschläge erhöhter Komfort 15.00 80.00 CHF 15.00 50.00 CHF 3. Taxen Tages- und Nachtklinik Dauer Tarif Pension- und Betreuung 1 Tag (max. 9 Stunden) 120.00 CHF Pension- und Betreuung ½ Tag (max. 5 Stunden) 60.00 CHF Pension- und Betreuung 1 Nacht (max. 13 Stunden) 120.00 CHF Eigenanteil Pflegekosten max. 21.60 CHF 4. Pflegeleistungen und Pflegtaxen Die zur Berechnung gelangenden Ansätze des Pflegetarifes richten sich nach dem RAI-RUG- Pflegegrad (Bewohnereinstufungs- und Abrechnungssystem). Die Einstufung erfolgt rückwirkend auf den Eintrittstag, erstmals ca. zwei bis drei Wochen nach Eintritt. Bei einer allfälligen Neueinstufung mit schriftlicher Verordnung des Arztes wird der Pflegetarif jeweils sofort angepasst. Für den Bewohner wird nur der Eigenanteil durch die Stiftung Drei Tannen in Rechnung gestellt. Taxordnung 2017 final.docx Version: 29.11.16 Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 1 (6)

Pflegekosten und-taxen CH Total Pflegestufen Pflegekosten Krankenkasse Gemeinde Eigenanteil Bewohner 1 15.15 CHF 9.00 CHF 0.00 CHF 6.15 CHF 2 43.95 CHF 18.00 CHF 4.35 CHF 21.60 CHF 3 72.80 CHF 27.00 CHF 24.20 CHF 21.60 CHF 4 101.65 CHF 36.00 CHF 44.05 CHF 21.60 CHF 5 130.45 CHF 45.00 CHF 63.85 CHF 21.60 CHF 6 159.30 CHF 54.00 CHF 83.70 CHF 21.60 CHF 7 188.15 CHF 63.00 CHF 103.55 CHF 21.60 CHF 8 216.95 CHF 72.00 CHF 123.35 CHF 21.60 CHF 9 245.80 CHF 81.00 CHF 143.20 CHF 21.60 CHF 10 274.60 CHF 90.00 CHF 163.00 CHF 21.60 CHF 11 303.45 CHF 99.00 CHF 182.85 CHF 21.60 CHF 12 332.30 CHF 108.00 CHF 202.70 CHF 21.60 CHF 5. Akut- und Übergangspflege (AÜP) Bei der Akut- und Übergangspflege (AÜP) handelt es sich um eine Fortsetzung der Behandlung der stationären Pflege für die ersten 14 Tage nach einem Spitalaufenthalt und muss ärztlich verordnet sein. Während diesen 14 Tagen entfällt der Eigenanteil Bewohner. Ab dem 15. Tag werden die ordentlichen Taxen gemäss vorliegender Tarifordnung in Rechnung gestellt. CH Pflegestufen Total Pflegekosten Krankenkasse Gemeinde Eigenanteil Bewohner Betreuungs- Taxe Pflegetarif 168.00 CHF 75.60 CHF 92.40 CHF 0.00 CHF 75.00 CHF Die Verträge im Bereich Akut- und Übergangspflege haben Curaviva Kanton Zürich und die Stadt Zürich auf Ende 2016 gekündigt. Zurzeit sind die Verhandlungen mit tarifsuisse noch nicht abgeschlossen. Eine Tariffestsetzung wird erst im Januar 2017 erwartet, solange werden die Tarife 2016 angewendet. 6. Betreuungsleistungen und Betreuungstaxen Die Betreuungsleistungen umfassen: Einführung und Unterstützung beim Einleben in die Stiftung Drei Tannen, Tagesstruktur und -gestaltung Vermittlung von Sicherheit und Geborgenheit durch 24 Stunden Präsenz der Mitarbeitenden, gezielte Beobachtungen und Bewohneralarm Beschaffung von Arzneimitteln, Pflegematerial, medizinischem Material und Hilfsmitteln Koordination zwischen den verschiedenen an der Betreuung involvierten Diensten und den Bewohnern (Pflege, Arzt, Therapien, zentrale Dienste usw.) Unterstützung im Umgang mit Post- und Paketsendungen Kommunikation im Alltag, vermittelnde Gespräche mit Angehörigen bzw. Dritten, Beratung und Gespräche in alltäglichen Angelegenheiten, Förderung sozialer Kontakte Einfache Aktivierung und Betreuung Beratung und Motivation in Entscheidungsfindungen rund um die Freizeitgestaltung Gemeinsame Anlässe (z.b. Advents-, Weihnachts-, Osterfeiern, Hausfeste, Geburtstagsfeiern, Küchentreff, Angehörigenanlässe, Bewohnerrat, usw.) Taxordnung 2017 final.docx Version: 29.11.16 Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 2 (6)

Begleitung und Unterstützung in schwierigen Situationen oder Krisen Begleitung der Bewohner und deren Angehörigen in der Sterbephase sowie Betreuung und Begleitung der Angehörigen und Mitbewohner danach Nicht pflegespezifische Gemeinkosten für Verwaltung, Hausdienst, Nutzung der allgemeinen Anlagen Betreuungstaxen CH Pflegestufe Altersheim Pflegezentrum Demenzabteilung Ohne Einstufung 50.00 CHF 1 bis 12 50.00 CHF 75.00 CHF 85.00 CHF 7. Pauschalen bei einem Neueintritt Eintrittspauschale (auch bei AÜP und Kurzzeitaufenthalt) für Administrativ-, Einrichtungs- und Organisationsaufwand; Eintrittspauschale wird mit der ersten Monatsrechnung verrechnet. Eintrittspauschale in die Tages- und Nachtklinik für Administrativaufwand Unverzinsliche Vorauszahlung beim Heimeintritt Unverzinsliche Vorauszahlung bei Kurzaufenthalt und AÜP 500.00 CHF 350.00 CHF 5'000.00 CHF 3'000.00 CHF Die Vorauszahlung muss via Bank einbezahlt werden und wird mit der letzten Rechnung verrechnet. 8. Weitere Dienstleistungen Siehe separate Preisliste im Anhang zum Pensionsvertrag. 9. Allgemeine Bedingungen und Bestimmungen 9.1 Rechtsgrundlagen Die Tarife richten sich nach den jeweils gültigen Bestimmungen der Gesundheitsdirektion des Kantons Zürich bzw. der Curaviva und den aktuellen Verträgen mit den Krankenversicherern. Diese Tarife sind Bestandteil der durch den Stiftungsrat genehmigten Taxordnung. 9.2 Eintritt Ein Eintritt kann erst erfolgen, wenn die Finanzierung gesichert und die Bezahlung der erbrachten Leistungen garantiert ist. Die Geschäftsleitung ist befugt, vor Eintritt die notwendigen Garantien (z.b. subsidiäre Kostengutsprache beim Sozialamt der zuständigen Wohngemeinde) einzuholen. Taxordnung 2017 final.docx Version: 29.11.16 Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 3 (6)

9.3 Ärztliche und therapeutische Leistungen sowie Nebenleistungen Ärztliche und therapeutische Leistungen, Arzneimittel, Laboruntersuchungen sowie Pflegematerial werden nach den jeweils gültigen Bestimmungen bzw. den aktuellen Verträgen mit den Krankenversicherungen einzeln oder in Pauschalen verrechnet. 9.4 Zusatzleistungen Folgende Zusatzleistungen werden im Altersheim und Pflegezentrum gemäss separater Preisliste pauschal oder nach Aufwand verrechnet: Konsumation in der Cafeteria Coiffeur, Podologie/Fusspflege Taschengeld Telefongesprächstarife Fahrdienst, Transporte, Kranken- und Verlegungstransporte Fernseh-, Telefon- und Computeranschlüsse Begleitung durch Personal zu Untersuchungen, Einkäufen usw. Anschaffung und Unterhalt von Kleider, Leibwäsche, Schuhen usw. Zusätzliche hauswirtschaftliche Leistungen, z.b. ausserordentliche Reinigungen, Nähund Flickarbeiten, chemische Kleiderreinigung, Reparaturen und Unterhalt von Bewohnereigentum usw. Zimmerservice auf eigenen Wunsch Administrative Unterstützung bei Korrespondenz, Zahlungsverkehr, Steuererklärung usw. Individuelle Betreuung durch Krisenbegleiterin Zimmerräumung durch Personal, Entsorgungskosten (Mobiliar usw.) Todesfallkosten Zimmerreinigung nach Austritt Mieten von TV-Geräten, Hilfsmitteln wie Rollstuhl, Rollator, Gehhilfen, Inhalier-, Sauerstoffgeräten usw. 9.5 Verrechnungen der Aufenthaltstage Ein- und Austrittstage werden als ganze Tage berechnet. 9.6 Taxreduktionen bei Abwesenheit und Freihaltung von Zimmern Bei Abwesenheit des Bewohners (z.b. Urlaubs- oder Spitalaufenthalt) wird eine Reduktion auf die Pensionstaxe (Hotellerie) von 20 Franken pro Tag gewährt. Die Taxen für Pflegeund Betreuung entfällt ab dem Folgetag, der Rückkehrtag wird voll verrechnet. Für die Freihaltung eines Zimmers im Altersheim (z.b. bei probeweiser Rückkehr ins Alltagsumfeld oder zur Reservation vor Eintritt) wird ab dem 8. Tag die aktuelle Pensionstaxe plus eine Freihaltetaxe von 60 Franken pro Tag in Rechnung gestellt. Im Pflegezentrum werden keine Zimmer frei gehalten. Taxordnung 2017 final.docx Version: 29.11.16 Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 4 (6)

9.7 Austritt durch Kündigung Die verrechenbare Mindestdauer beträgt 14 Tage. Eine Kündigung ist schriftlich einzureichen. Die Kündigungsfrist beträgt bei Langzeitaufenthalten 1 14 Tage und bei Kurzzeitaufenthalten 2 5 Tage. Vorzeitige Austritte werden analog 9.6 behandelt. 1 Aufenthalt ab 3 Monaten 2 Aufenthalt unter 3 Monate und Zwischenplatzierungen 9.8 Todesfall Die Todesfallpauschale beträgt 300 Franken. Bis zum Tag der Zimmerräumung wird analog 9.6 verrechnet. 9.9 Rechnungsstellung Die regelmässig anfallenden Kosten werden detailliert in Rechnung gestellt. Die Bezahlung der Rechnungen der Stiftung Drei Tannen erfolgt jeweils im Lastschriftverfahren. Die Rechnungen sind netto innert 10 Tagen zahlbar. Gegen die Rechnungsstellung kann der Bewohner bzw. der gesetzliche Vertreter innert 8 Tagen schriftlich Rekurs erheben. 9.10 Beschwerdestelle Allfällige Reklamationen, Wünsche und Anregungen sind an die Betriebsleitung oder die Geschäftsleitung der Stiftung Drei Tannen zu richten. Dafür steht ein Formular (Qualitätsmeldung) am Empfang zur Verfügung. Damit ist die Geschäftsleitung verpflichtet, solche Meldungen zu prüfen, allenfalls entsprechende Massnahmen einzuleiten sowie eine Rückmeldung zu geben. Werden Differenzen oder Beschwerden nicht zu beidseitigem Einverständnis beigelegt, wenden Sie sich bitte an die Aufsicht, den Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil. Die Taxordnung 2017 tritt ab 01.01.2017 in Kraft und ersetzt die Taxordnung 2016. Wald, 1. Januar 2017 Stiftung Drei Tannen Walter Ramseier Präsident Stiftungsrat Dr. Hubert J. Rüegg Vorsitzender der Geschäftsleitung Taxordnung 2017 final.docx Version: 29.11.16 Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 5 (6)

Anhang Taxübersicht Altersheim Pflegezentrum Pensionstaxen Grundtaxe pro Person 70.00 CHF 115.00 CHF Vorauszahlung Heimeintritt (siehe Taxordnung) 5'000.00 CHF 5'000.00 CHF Vorauszahlung AÜP (siehe Taxordnung) 3'000.00 CHF 3'000.00 CHF Komfortzuschläge Mehrbettzimmer mit Nasszelle 1er Zimmer ohne WC/Dusche 1er Zimmer mit WC/Dusche 2er Zimmer mit WC/Dusche zur Alleinbenützung Pro Tag 15.00 CHF 30.00 CHF 50.00 CHF 50.00 CHF Komfortzuschläge Einzelzimmer mit Nasszelle Einzelzimmer gross Einzelzimmer gross 2er Belegung Wohnung klein 1er Belegung Wohnung klein 2er Belegung Wohnung gross 1er Belegung Wohnung gross 2er Belegung Pro Tag 15.00 CHF 40.00 CHF 5.00 CHF 70.00 CHF 20.00 CHF 80.00 CHF 25.00 CHF Pension- und Betreuung Tages und Nachtklinik Tagesklinik ½ Tag (max. 5 Stunden) Tagesklinik 1 Tag (max. 9 Stunden) Nachtklinik 1 Nacht (max. 13 Stunden) 60.00 CHF 120.00 CHF 120.00 CHF Betreuungstaxe Demenzabteilung 85.00 CHF Betreuungsleistungen (für alle Pflegestufen gleich) 50.00 CHF 75.00 CHF Pflegekosten RAI-RUG Pflegetarif (siehe Taxordnung) Maximaler Eigenanteil Pflegekosten pro Tag 21.60 CHF 21.60 CHF Zusatzleistungen Eintrittspauschale 500.00 CHF 500.00 CHF Eintrittspauschale Tages- und Nachtklinik 350.00 CHF Todesfallpauschale 300.00 CHF 300.00 CHF Kranken- und Verlegungstransport durch Personal 70.00 CHF 70.00 CHF Individuelle Betreuung durch Krisenbegleitung 70.00 CHF 70.00 CHF Stundenansatz für Zusatzleistungen 70.00 CHF 70.00 CHF Miete von Krankenmobilien gemäss separater Preisliste Taxordnung 2017 final.docx Version: 29.11.16 Prozessverantwortliche/r: DIR/RW Freigegeben: DIR Seite: 6 (6)