Vorgründungsberatung für Existenzgründerinnen und gründer aus Beschäftigung - Ergänzende Förderkriterien - Stand: 14. Dezember 2012 Auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit (Rahmenrichtlinie Prioritätsachse A) gelten für die unter Ziff. 2.1.4 dieser Richtlinie genannte Aktion Vorgründungsberatung für Existenzgründerinnen und gründer aus Beschäftigung folgende vom Ministerium für Arbeit, Soziales und Gesundheit des Landes Schleswig-Holstein festgelegte förderspezifische Kriterien: Zuwendungszweck Schleswig-holsteinische Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die an einer Existenzgründung interessiert sind, können über die Vorgründungsberatung Unterstützung durch externe Beratung in Anspruch nehmen, um sich auf eine selbständige Tätigkeit vorzubereiten. Mit Hilfe externer Beratungskompetenz sollen ergänzend zu der bestehenden fachlichen Grundkompetenz der oder des Gründungswilligen vor allem die Kenntnisse im betriebswirtschaftlichen Bereich, beim Marketing oder bei der Erstellung eines Businessplanes vermittelt werden. Ein wichtiger Bestandteil der Beratung ist es, die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz der bzw. des Gründungsinteressierten zu ermöglichen. Darüber hinaus kann die Vorgründungsberatung für Fragen der notwendigen Kreditversorgung gefördert werden. 1
Gegenstand der Zuwendung Gefördert wird die Inanspruchnahme von Dienstleistungen externer Beratungsunternehmen für die Vorgründungsberatung von Gründungsinteressierten, die in der gewerblichen Wirtschaft (Handel, Handwerk, Industrie, Gast- und Fremdenverkehrsgewerbe, Handelsvertreter und -makler, sonstiges Dienstleistungsgewerbe) oder den Freien Berufen beschäftigt sind. Förderfähig sind Existenzgründungsberatungen vor der Gründung eines Unternehmens, zur Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der tätigen Beteiligung daran sowie zur Gründung einer freiberuflichen Existenz. Existenzgründungsberatungen müssen Entscheidungshilfen für die Vorbereitung und Durchführung des beabsichtigten Gründungsvorhabens geben; insbesondere soll geklärt werden, ob und auf welche Weise das Gründungsvorhaben die Sicherung der wirtschaftlichen Existenz ermöglichen kann. Demzufolge muss die Existenzgründungsberatung eine Prüfung des Objektes und des Betreibers, der Markt- und Wettbewerbsverhältnisse, der Unternehmenskonzeption, des Investitions- und Finanzierungskonzepts und der Wirtschaftlichkeit enthalten. Darüber hinaus müssen dem Existenzgründer Handlungsempfehlungen mit entsprechenden detaillierten Anleitungen zur Umsetzung gegeben werden. Bei Betriebsübernahmen sind zusätzlich eine Stärken- und Schwächeanalyse des zu übernehmenden Unternehmens durchzuführen und sofern erforderlich Verbesserungsvorschläge mit detaillierten Anleitungen zu erarbeiten. Die geförderten Gründungsinteressierten müssen ihren Wohnsitz in Schleswig-Holstein haben und eine Unternehmensgründung oder Unternehmensübernahme mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Schleswig-Holstein anstreben. 2
Nicht gefördert werden Gründungsberatungen von Gründungsinteressierten, die aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen wollen. Für diesen Personenkreis besteht die Möglichkeit der Qualifizierung und Begleitung in einem der bestehenden fünf Existenzgründungsprojekte in Schleswig-Holstein, die aus dem Zukunftsprogramm Arbeit gefördert werden. für neu zu gründende Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften, juristische Personen des öffentlichen Rechts bzw. Körperschaften des öffentlichen Rechts mehrheitlich unmittelbar oder mittelbar beteiligt sind oder eine solche Beteiligung anstreben, von Gründungsinteressierten, die als Unternehmensberaterin bzw. Unternehmensberater, als Steuerberaterin bzw. Steuerberater oder als vereidigte Buchprüferin bzw. vereidigter Buchprüfer tätig werden wollen. Zuwendungsempfängerinnen / Zuwendungsempfänger Zuwendungsempfängerin bzw. Zuwendungsempfänger können Beschäftigte sein, die ihren Wohnsitz in Schleswig- Holstein haben und eine Unternehmensgründung oder Unternehmensübernahme in Schleswig-Holstein anstreben. Die zu gründenden oder zu übernehmenden Unternehmen müssen die Voraussetzungen der Empfehlung der EU- Kommission 2003/361 EG vom 6. Mai 2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen (Amtsblatt EG L 124/36) erfüllen. Art, Umfang und Höhe der Zuwendung Die Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Anteilfinanzierung mit Höchstbetragsbegrenzung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderung besteht in der Gewährung einer Zuwendung zu den der Antragstellerin bzw. dem Antragsteller in Rechnung gestellten Beratungskosten des Beratungsunternehmens. 3
Zu den zuwendungsfähigen Beratungskosten gehören neben dem Honorar auch die Reisekosten; nicht jedoch die Umsatzsteuer. Grundlage für die Bemessung der Zuwendung bilden die geleisteten Beratungstage von mindestens acht Stunden. Eine Aufteilung der Beratung auf mehrere Stundenblöcke mit weniger als acht Stunden täglich ist zulässig, wenn daraus rechnerisch ganze Beratungstage gebildet werden. Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 300 pro Beratungstag für bis zu fünf Beratungstage. Es werden nur ganze Beratungstage gefördert. Sonstige Zuwendungsbestimmungen Es werden nur Beratungen gefördert, die von selbständigen Beratungsunternehmen durchgeführt werden, die über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und notwendige Zuverlässigkeit verfügen und deren überwiegender Geschäftszweck auf die entgeltliche Unternehmensberatung ausgerichtet ist. Das Beratungsunternehmen muss in der KfW Beraterbörse verzeichnet sein. Die einzelnen Beratungsschritte der geförderten Beratung sind einschließlich Zeitablauf und Inhalt in einem Beratungsbericht wiederzugeben. Der Beratungsbericht ist der Zuwendungsempfängerin bzw. dem Zuwendungsempfänger auszuhändigen und von ihr bzw. ihm gegenzuzeichnen. Die Beratung hat grundsätzlich mit Beteiligung der Gründungsinteressierten bzw. des Gründungsinteressierten zu erfolgen. Telefonische Beratungen sind nicht förderfähig. Der Beratungsbericht kann auch ohne Beteiligung des Gründungsinteressierten verfasst werden. Darüber hinaus sind Zeiten der Vor- und Nachbereitung einer Beratung abrechnungsfähig. 4
Ist für die Durchführung der Beratung die Abstimmung bzw. Kooperation mit Dritten, z.b. Agentur für Arbeit, Weiterbildungsträgern und Finanzierungsinstituten erforderlich, sind diese Beratungszeiten ausnahmsweise auch dann förderfähig, wenn sie in Abwesenheit der oder des Gründungsinteressierten erbracht werden. Jede Antragstellerin bzw. jeder Antragsteller kann das Angebot einer Förderung der Vorgründungsberatung nur einmal innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren in Anspruch nehmen. Messbare Ziele: 150 beratene Personen pro Jahr 80 % der geförderten Existenzgründerinnen und Existenzgründer haben sechs Monate nach Abschluss der Beratung ein Gewerbe angemeldet Es ist vorgesehen, die einzelnen Aktionen des Zukunftsprogramms Arbeit alle zwei Jahre zu evaluieren, um die Erreichung der messbaren Ziele zu überprüfen und die Aktionen an die aktuellen Entwicklungen anzupassen. Verfahren Anträge auf die Gewährung einer Zuwendung sind vor Beginn der Beratung schriftlich über die in der Anlage genannten Leitstellen an die Investitionsbank Schleswig-Holstein zu richten. Eine Förderung wird nur für solche Beratungen gewährt, mit denen vor Erteilung des Zuwendungsbescheides noch nicht begonnen wurde. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Investitionsbank Schleswig-Holstein. Die Leitstelle wirkt bei der Antragstellung mit und leitet die eingereichten Unterlagen mit einer fachkundigen Stellungnahme über die Erfüllung der persönlichen und fachlichen Vorausset- 5
zungen sowie die grundsätzlichen Marktchancen des Gründungsinteressierten an die Bewilligungsbehörde weiter. Anträge ohne eine positive fachkundige Stellungnahme einer Leitstelle sind nicht förderfähig. Die Zuwendung wird von der Investitionsbank Schleswig- Holstein nach Vorlage des Verwendungsnachweises ausgezahlt. Diese ergänzenden Förderkriterien gelten nur in Verbindung mit den Bestimmungen der Richtlinie zur Förderung von Aktionen zur Verbesserung der Anpassungsfähigkeit von Unternehmen und Beschäftigten im Rahmen des Zukunftsprogramms Arbeit (Rahmenrichtlinie Prioritätsachse A). 6
Anlage zu den ergänzenden Förderkriterien zur Förderung einer Vorgründungsberatung für Existenzgründerinnen und gründer aus Beschäftigung Verzeichnis der Leitstellen: IHK Flensburg Heinrichstraße 28 34 24937 Flensburg Tel.: 0461/806-806 Fax: 0461/806-9806 IHK zu Kiel Bergstraße 2 24103 Kiel Tel.: 0431/5194-0 Fax: 0431/5194-234 IHK zu Lübeck Fackenburger Allee 2 23554 Lübeck Tel.: 0451/6006-0 Fax: 0451/6006-999 Handwerkskammer Flensburg Johanniskirchhof 1-7 24937 Flensburg Tel.: 0461/866-0 Fax: 0461/866-110 Handwerkskammer Lübeck Breite Str. 10/ 12 23552 Lübeck Tel.: 04 51/15 06-0 Fax: 04 51/15 06-180 Landesverband der Freien Berufe Schleswig-Holstein Westring 496 24106 Kiel Tel.: 0431/92733 Fax: 0431/26092615 7