STATISTISCHES LANDESAMT. Statistik nutzen. C II - j/16 Kennziffer: C ISSN:

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STATISTISCHES LANDESAMT 2017 Statistik nutzen 2016 C II - j/16 Kennziffer: C4043 201600 ISSN:

Zeichenerklärungen 0 Zahl ungleich Null, Betrag jedoch kleiner als die Hälfte von 1 in der letzten ausgewiesenen Stelle - nichts vorhanden. Zahl unbekannt oder geheim x Nachweis nicht sinnvoll... Zahl fällt später an / keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug ( ) Aussagewert eingeschränkt, da Zahl statistisch unsicher D p r s Durchschnitt vorläufig revidiert geschätzt Für die Abgrenzung von Größenklassen wird im Allgemeinen anstelle einer ausführlichen Beschreibung 50 bis unter 100 die Darstellungsform 50 100 verwendet. Einzelwerte in Tabellen werden im Allgemeinen ohne Rücksicht auf die Endsumme gerundet. Abkürzungen hl Hektoliter 1 hl = 100 l 2

Inhalt Informationen zur Statistik... 4 Glossar... 6 Seite Tabellen T 1 T 2 T 3 Weinerzeugung 2015 und 2016 nach Anbaugebieten... 7 Weinerzeugung 2009 bis 2016 nach Qualitätsstufen... 7 Weinmosternte und Weinerzeugung 2016 nach Anbaugebieten... 8 Grafiken G 1 Weinerzeugung 1986 2016 nach Weinarten... 8 G 2 Weinerzeugung 198 2016 nach Qualitätsstufen... 9 G 3 Weinerzeugung 2016 nach Anbaugebieten... 9 3

Informationen zur Statistik Ziel der Statistik Die Datenaufbereitung der Weinerzeugung dient der laufenden Beobachtung der Erzeugungsverhältnisse im Weinsektor. Die Erhebung liefert Grunddaten, die für weinbaupolitische Entscheidungen, Absatz fördernde Maßnahmen (Deutsche Weinfonds, Gebietsweinwerbung) und Beratungsempfehlungen erforderlich sind. Die Ergebnisse werden ferner zur Erstellung von Versorgungsbilanzen auf nationaler und supranationaler Ebene benötigt und dienen der Information und Beratung in der Landwirtschaft. Rechtsgrundlage Gesetz über Agrarstatistiken (Agrarstatistikgesetz - AgrStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Dezember 2009 (BGBl. I S. 3886), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 05. Dezember 2014 (BGBl. I S. 1975) geändert worden ist. Gesetz über die Statistik für Bundeszwecke (Bundesstatistikgesetz - BStatG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2394). Verordnung (EG) Nr. 436/2009 der Kommission vom 26. Mai 2009 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates hinsichtlich der Weinbaukartei, der obligatorischen Meldungen und der Sammlung von Informationen zur Überwachung des Marktes, der Begleitdokumente für die Beförderung von Weinbauerzeugnissen und der Ein- und Ausgangsbücher im Weinsektor (ABl. L 128 vom 27.5.2009, S. 15) in der jeweils geltenden Fassung. Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66) in der jeweils geltenden Fassung. Erhebungsumfang Grundlage für die statistischen Auswertungen bildet die Traubenernte- und Weinerzeugungsmeldung, die Bestandteil der für Verwaltungszwecke eingerichteten EU-Weinbaukartei ist. Die Meldung muss spätestens bis zum 15. Januar des auf die Ernte folgenden Jahres bei der EU-Weinbaukartei, die bei der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz geführt wird, abgegeben werden. Die Weinbaukartei übermittelt anschließend die Daten an das Statistische Landesamt. Regionale Ebene Die sekundärstatistische Auswertung erstreckt sich auf die Erntemenge nach Rebsorten, Anbaugebieten und Bereichen. Berichtskreis Eine Weinerzeugungsmeldung muss jeder abgeben (Winzer, Weingüter, Erzeugerzusammenschlüsse, Winzergenossenschaften, Weinhandel, Kellereibetriebe), der Wein aus eigenen oder zugekauften Erzeugnissen herstellt. Von der Meldepflicht ist nur befreit, wer weniger als 10 hl Wein aus zugekauften Erzeugnissen gewinnt oder Betriebe mit weniger als 10 Ar Rebfläche, sofern keine Vermarktung erfolgt. Erhebungsmerkmale und Berichtszeitraum/ -zeitpunkt Erhebungsmerkmale sind die Art der verwendeten Erzeugnisse, die Erzeugung nach Qualitätsstufen (Wein/Landwein, Qualitäts- und Prädikatswein) jeweils untergliedert nach Wein und Most sowie nach Weiß- und Rotwein. Der Berichtszeitraum ist der Zeitraum zwischen dem Beginn des Weinwirtschaftsjahres (1. August) und dem Erhebungszeitpunkt. Der Erhebungszeitpunkt für die Ernteerhebung ist der 15. Januar des Folgejahres. Hochrechnung Die Erhebung wird als Totalerhebung mit Abschneidegrenze durchgeführt. Hochrechnungsbedingte oder stichprobenbedingte Fehler können daher nicht auftreten. 4

Vergleichbarkeit Bei zeitlichen Vergleichen ist zu beachten, das aufgrund des geänderten europäischen Weinrechts und der in Deutschland gelten Übergangsbestimmungen ab dem Erntejahr 2009 das Merkmal Tafelwein durch das Merkmal Wein/Landwein ersetzt wurde. Besondere fachliche Hinweise Die aus Trauben, Maische oder Most hergestellten Erzeugnisse werden einschließlich der Übermengen unabhängig vom Endprodukt (Wein, Traubenmost (Süßreserve), Sektgrundwein) erfasst. Beim Vergleich der Ergebnisse der endgültigen Weinmosternte mit der Weinerzeugung ist zu beachten, dass Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete in einem anderen Anbaugebiet hergestellt werden können als dem Gebiet, in dem die Trauben geerntet worden sind. Dies muss in der Kennzeichnung angegeben werden (siehe dazu 19 der Weinverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. April 2009 (BGBl. I S. 827)). 5

Glossar Anbaugebiet, bestimmtes (Weinbau) Die Festlegung bestimmter Anbaugebiete für Qualitätswein ergibt sich aus 3 Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66). Die Abgrenzung der rheinland-pfälzischen Anbaugebiete ist in Landesverordnungen geregelt. Bereich (Weinbau) Zusammenfassung mehrerer Weinbergslagen (Einzel- bzw. Großlagen) und lagenfreier Rebflächen, aus deren Erträgen Weine gleichartiger Geschmacksrichtung hergestellt zu werden pflegen und die in nahe beieinanderliegenden Gemeinden desselben bestimmten Anbaugebietes belegen sind. Bestockte Rebfläche Ertragsrebfläche und noch nicht im Ertrag stehende Rebfläche (Jungfelder). Erntemenge (Weinerzeugung) In der Weinerzeugungsmeldung sind die zu Wein oder Traubenmost (Süßreserve) ausgebauten Mengen zu melden. Anzugeben sind die Erzeugnisse ohne Trub. Die Mehrmenge durch Anreicherung und die Volumenminderung durch Konzentrierung sind zu berücksichtigen. Werden die Behandlungen nach der Meldungsabgabe durchgeführt und wurde diese Menge bei der Meldungserstellung nicht berücksichtigt, so ist eine Nachmeldung für die Mengenänderung erforderlich. Gibt der Traubenerzeuger Trauben, Traubenmost, in Gärung befindlicher Most oder Jungwein an andere ab, so sind diese in der Meldung der Abgabe mittels der vorgegebenen Faktoren umzurechnen und in Liter Wein anzugeben. Es gelten folgende Umrechnungsfaktoren: 100 kg Trauben, Maische = 78 Liter Wein 100 Liter Traubenmost (auch zur Süßreservebereitung), teilweise gegorener Traubenmost = 100 Liter Wein (Federweißer), Jungwein 100 Liter konzentrierter Traubenmost oder rektifiziertes Traubenmostkonzentrat = 500 Liter Wein Qualitätswein, Prädikatswein Wein, der den Bestimmungen der 16a bis 22 Weingesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Januar 2011 (BGBl. I S. 66) entspricht. Wein/Landwein Wein und Landwein bezeichnen Wein der niedrigsten Qualitätsstufen. Hierzu gehören alle Weine, die nicht unter die Regelungen für Qualitätsweine fallen. Weinwirtschaftsjahr Umschreibt das Geschäftsjahr für Unternehmen und Betriebe der Weinwirtschaft und im Marktordnungsrecht der EU. Seit 2001 umfasst das Weinwirtschaftsjahr den Zeitraum vom 1. August bis zum 31. Juli. Zuvor lief das Weinwirtschaftsjahr vom 1. September bis zum 31. August. 6

T 1 Weinerzeugung 1 2015 und 2016 nach Anbaugebieten Anbaugebiet Land 2015 2016 Von der Weinerzeugung 2016 entfällt auf Insgesamt hl Veränderung % Anteil Anbaugebiet Wein/Landwein Qualitätswein Prädikatswein hl Wein insgesamt Ahr 48 109 49 753 3,4 0,9 4 279 43 728 1 745 Mittelrhein 27 735 24 291-12,4 0,4 1 133 17 442 5 716 Mosel 1 250 496 1 204 903-3,6 20,7 38 064 950 605 216 234 Nahe 232 358 225 588-2,9 3,9 2 021 156 695 66 872 Rheinhessen 2 605 979 2 592 542-0,5 44,6 216 163 1 887 332 489 046 Pfalz 1 701 336 1 710 181 0,5 29,4 58 010 1 395 747 256 424 Rheinland-Pfalz 5 866 013 5 807 258-1,0 100 319 671 4 451 550 1 036 038 Weißwein Ahr 12 957 14 199 9,6 0,4 1 960 11 270 969 Mittelrhein 22 865 20 921-8,5 0,5 809 14 888 5 225 Mosel 952 222 945 056-0,8 24,1 37 480 693 670 213 906 Nahe 165 063 163 148-1,2 4,2 1 141 101 834 60 173 Rheinhessen 1 695 383 1 719 282 1,4 43,8 193 015 1 070 211 456 057 Pfalz 1 013 442 1 065 627 5,1 27,1 48 329 791 517 225 781 Rheinland-Pfalz 3 861 931 3 928 233 1,7 100 282 733 2 683 390 962 110 Rotwein Ahr 35 152 35 554 1,1 1,9 2 320 32 458 776 Mittelrhein 4 870 3 370-30,8 0,2 324 2 554 491 Mosel 298 274 259 848-12,9 13,8 584 256 935 2 328 Nahe 67 295 62 440-7,2 3,3 881 54 861 6 699 Rheinhessen 910 597 873 259-4,1 46,5 23 148 817 121 32 990 Pfalz 687 894 644 554-6,3 34,3 9 681 604 230 30 644 Rheinland-Pfalz 2 004 082 1 879 025-6,2 100 36 938 1 768 160 73 928 1 Einschließlich Traubenmost (Süßreserve). T 2 Weinerzeugung 1 2009 bis 2016 nach Qualitätsstufen Weinart Qualitätsstufe 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 Veränderung 2016 zu 2015 1 000 hl % Wein insgesamt 6 343 4 580 6 060 5 935 5 728 6 082 5 866 5 807 100-1,0 Wein/Landwein 346 121 299 510 312 328 263 320 5,5 21,4 Qualitätswein 3 891 3 539 4 246 3 807 4 518 4 868 4 137 4 452 76,7 7,6 Prädikatswein 2 106 920 1 515 1 617 898 886 1 465 1 036 17,8-29,3 Weißwein 3 971 2 916 3 852 3 843 3 730 4 133 3 862 3 928 100 1,7 Wein/Landwein 265 101 258 301 204 264 211 283 7,2 33,7 Qualitätswein 1 825 1 951 2 230 2 082 2 702 3 028 2 326 2 683 68,3 15,3 Prädikatswein 1 882 864 1 363 1 461 824 841 1 324 962 24,5-27,3 Rotwein 2 371 1 664 2 209 2 091 1 998 1 949 2 004 1 879 100-6,2 Wein/Landwein 81 20 41 209 108 64 52 37 2,0-28,9 Qualitätswein 2 066 1 588 2 016 1 726 1 816 1 840 1 811 1 768 94,1-2,4 Prädikatswein 224 57 151 157 74 45 141 74 3,9-47,7 1 Einschließlich Traubenmost (Süßreserve). 7

T 3 Weinmosternte und Weinerzeugung 2016 nach Anbaugebieten Anbaugebiet Land Traubenerntemeldung Weinerzeugung 1 nach Sitz des weinausbauenden nach Herkunft der Trauben Unternehmens hl Wein insgesamt Ahr 39 569 49 753 39 387 Mittelrhein 23 874 24 291 23 709 Mosel 698 450 1 204 903 690 523 Nahe 307 952 225 588 303 858 Rheinhessen 2 557 486 2 592 542 2 539 548 Pfalz 2 209 311 1 710 181 2 201 093 Übrige Anbaugebiete. x 9 141 Rheinland-Pfalz 5 836 642 5 807 258 5 807 258 Weißwein Ahr 6 768 14 199 6 988 Mittelrhein 20 740 20 921 20 597 Mosel 633 119 945 056 626 205 Nahe 222 899 163 148 217 521 Rheinhessen 1 747 988 1 719 282 1 718 515 Pfalz 1 350 513 1 065 627 1 329 323 Übrige Anbaugebiete. x 9 084 Rheinland-Pfalz 3 982 027 3 928 233 3 928 233 Rotwein Ahr 32 801 35 554 32 400 Mittelrhein 3 134 3 370 3 113 Mosel 65 331 259 848 64 318 Nahe 85 053 62 440 86 337 Rheinhessen 809 497 873 259 821 032 Pfalz 858 798 644 554 871 770 Übrige Anbaugebiete. x 56 Rheinland-Pfalz 1 854 615 1 879 025 1 879 025 1 Einschließlich Traubenmost (Süßreserve). G 1 Weinerzeugung 1986 2016 nach Weinarten Mill. hl 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1 % 100 90 80 70 60 50 40 30 20 10 0 1986 1988 1990 1992 1994 1996 1998 2000 2002 2004 2006 2008 2010 2012 2014 2016 0 Rotwein Weißwein Rotweinanteil in % 8

G 2 Weinerzeugung 1987 2016 nach Qualitätsstufen 10 in Mill. Hektoliter 9 8 7 6 5 4 3 2 1 0 1987 1989 1991 1993 1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 Wein/Landwein Qualitätswein Prädikatswein G 3 Weinerzeugung 2016 nach Anbaugebieten 2.800 2.600 in 1 000 Hektoliter 2 540 2 593 2.400 2.200 2 201 2.000 1.800 1 710 1.600 1.400 1.200 1 205 1.000 800 691 600 400 200 0 39 50 24 24 304 226 Ahr Mittelrhein Mosel Nahe Rheinhessen Pfalz Übrige Anbaugebiete 9 Herkunft der Trauben für die Weinerzeugung Weinerzeugung nach Sitz des weinausbauenden Unternehmens/Betriebes 9

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