Eidgenössische Postkommission PostCom Häufig gestellte Fragen Unter FAQ finden Sie einen laufend erweiterten Fragekatalog von typischen Fragen und Antworten. Schauen Sie sich doch hier um, bevor Sie das Helpdesk kontaktieren. Sollten Sie keine Lösung für Ihr Problem finden, können Sie uns ein E-Mail an helpdesk@postcom.admin.ch schreiben. Wir werden uns dann umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Weitere Informationen finden Sie zusätzlich unter dem Leitfaden (Link). 1 Fragen und Antworten Haben Sie Fragen zur Registrierung, zum jährlichen Reporting oder zur Datenbank? Wir beantworten gerne Ihre Anfrage und werden die Antworten von allgemeinem Interesse hier veröffentlichen. Bitte senden Sie Ihre Frage an: helpdesk@postcom.admin.ch 2 Was ist die Definition von einem Postdienst? Postdienste umfassen das Annehmen, Abholen, Sortieren, Transportieren und Zustellen von Postsendungen. 3 Was ist die Definition von einer Postsendung? Postsendungen sind adressierte Sendungen in der endgültigen Form, in der sie von einer Anbieterin von Postdiensten übernommen werden (u.a. Briefe, Pakete, Express, Kuriersendungen, Zeitungen und Zeitschriften). 4 Was ist die Definition von einem Paket? Bei einem Paket ist die Grösse, das Gewicht und die zu erwartende Lieferzeit (Laufzeit) vorgegeben. Gemäss Postgesetz ist ein Paket eine Postsendung von mehr als 2 cm Dicke und bis zu einem Gewicht von 30 Kilogramm. 1
5 Was gehört zu den Postsendungen der Grundversorgung? Zu den Postsendungen der Grundversorgung gehören Briefe bis 1 kg und Pakete bis 20 kg, sowie abonnierte Zeitungen und Zeitschriften in der Tageszustellung (weitere Einzelheiten unter Art. 29 VPG und unter diesem Link 1 ). Diese Postsendungen sind entweder am nächsten Werktag zuzustellen oder bis am dritten dem Aufgabetag folgenden Werktag zuzustellen. Nicht zur postalischen Grundversorgung gehören Express und Kuriersendungen. Registrierung bei PostCom 6 Wer muss sich bei PostCom registrieren? Es müssen sich alle Unternehmen registrieren, die im Postmarkt (Briefe, Pakete, Zeitungen, Express, Kurier, Velokurier, Logistik, Spedition usw.) tätig sind und die Hauptverantwortung für adressierte Sendungen tragen. Diese Unternehmen tätigen alle Elemente der Wertschöpfungskette (dies umfasst Annahme, Abholung, Sortierung, Transport und Zustellung). Es müssen sich alle Unternehmen registrieren, welche den gesamten Prozess der Wertschöpfungskette steuern und die Verantwortung gegenüber der Kundschaft dafür tragen. Es müssen sich alle Unternehmen registrieren, welche mit adressierten Sendungen im Inland wie auch im grenzüberschreitenden Postverkehr Umsatz in eigenem Namen und auf eigene Rechnung generieren. Dabei ist die Anzahl aller adressierten Sendungen bis 30 Kilogramm bei PostCom zu melden, unabhängig davon, ob die Sendungen einzeln oder auf Paletten transportiert werden. Bei einer unklaren Sachlage entscheidet PostCom im Einzelfall ob das Unternehmen sich zu registrieren hat. 7 Welche Unternehmen sind nicht meldepflichtig bei PostCom und müssen sich nicht registrieren? Unternehmen, welche nur einzelne Postdienste im eigenen Namen anbieten und nicht für die ganze Wertschöpfungskette verantwortlich sind, sind nicht meldepflichtig. Subunternehmen, die nicht in eigenem Namen Postdienste erbringen, sind nicht meldepflichtig. Postagenturen sind nicht meldepflichtig. Transportunternehmen sind nicht meldepflichtig, wenn sie nicht Postdienste in eigenem Namen erbringen. Unternehmen, welche Stückgüter (über 30 Kilogramm, ausschliesslich auf Paletten oder in Container) transportieren und diese dem Empfänger auf Paletten oder in Container zustellen, sind nicht meldepflichtig. Unternehmen, welche mit Sendungen innerhalb einer klar definierten Gruppe handeln (dies umfasst Annahme, Abholung, Sortierung, Transport und Zustellung), und die Öffentlichkeit keinen Zugang zu dieser Gruppe hat (beispielsweise Autoreparaturteile für spezielle Garagen innerhalb der Schweiz), sind nicht meldepflichtig. Bei einer unklaren Sachlage entscheidet PostCom im Einzelfall ob das Unternehmen sich zu registrieren hat. 1 Link zu Website PostCom, Dokumentation, Gesetzgebung (http://www.postcom.admin.ch/de/dokumentation_gesetzgebung.htm ) 2
8 Was kostet mich die Registrierung? Es werden Gebühren gemäss Art. 77 Abs. 1 Bst. a VPG verrechnet. 9 Muss sich ein Speditionsunternehmen registrieren? 10 Muss sich ein Transportvermittler registrieren? 11 Muss sich ein Taxiunternehmen registrieren? 12 Muss sich ein Zeitungszusteller registrieren? 13 Muss sich ein Pizzakurier registrieren? Datenbank 14 Ich bin bereits registriert. Ich kann jedoch kein Login machen. Was ist zu tun? Geben Sie zuerst nur Ihre E-Mail Adresse ein. Das Kennwort geben Sie separat ein (nicht die gespeicherte Version). Wenn dies nicht gelingt, ist das Passwort abgelaufen. Klicken Sie danach bitte unten auf den Link: Kennwort vergessen? Ihnen wird per E-Mail ein Link zugesendet, mit welchem Sie ein neues Kennwort generieren können. Bitte beachten Sie folgende Vorgaben für das Kennwort: Das Kennwort muss aus mindestens 8 Zeichen bestehen und mindestens ein Kleinbuchstaben, ein Grossbuchstaben und eine Zahl oder ein Sonderzeichen (+,,*,ç,%,&, @) enthalten. Zum Beispiel: P@sswort1234 Hinweis: Das Kennwort läuft nach 90 Tagen ab. 3
Reporting 15 Ich habe mich bei PostCom registriert, kann jedoch nicht das jährliche Reporting ausfüllen. Wieso? Das online Reporting kann jeweils ab Februar für das vergangene Geschäftsjahr ausgefüllt werden. Für das Reporting müssen Sie zuerst bei PostCom registriert sein. Die Registrierung wird bei Post- Com validiert. Die Validierung wird mit einem E-Mail von PostCom bestätigt. Danach können Sie das Reporting online ausfüllen. Wenn dies nicht gelingt, melden Sie sich bitte mit Email unter folgender Adresse: helpdesk@postcom.admin.ch. 16 Welche Angaben muss ich für das jährliche Reporting machen? Für das online Reporting sind je nach Umsatzhöhe unterschiedliche Angaben erforderlich: Wenn Sie einer vereinfachten Meldepflicht unterliegen das heisse der jährliche Umsatz mit Postdiensten beträgt weniger als 500 000 Schweizer Franken müssen Sie jährlich den Umsatz mit Postdiensten angeben. Zusätzlich müssen Sie eine Deklaration unterzeichnen, welche bestätigt, dass Sie die Vorschriften des anwendbaren Rechts betreffend der vereinfachten Meldepflicht einhalten. Wenn Sie der ordentlichen Meldepflicht unterliegen das heisst der jährliche Umsatz mit Postdiensten beträgt 500 000 Schweizer Franken oder mehr müssen Sie folgende Angaben jährlich machen: o Detaillierte Angaben über den Umsatz und das Sendevolumen (unterteilt nach Briefen (1 kg, 2 kg), Paketen (20 kg, 30 kg), Zeitungen, Zeitschriften, Express und Kuriersendungen); o Anzahl eigener Personaleinheiten, die im Bereich der Postdienste arbeiten (aufgeteilt nach Kantonen); o Angabe zum Versorgungsgebiet; o detaillierte Angaben zu den Mindestbedingungen betreffend Jahreslohn, Arbeitszeit und Ferien bei den Berufsgruppen Administration, Sortier-Mitarbeiter, Fahrer (bis 3.5t) und LKW Fahrer; o Angaben zum Nachweis der Erfüllung der Verhandlungspflicht für das vergangene Jahr und wenn vorhanden Gesamtarbeitsvertrag; o Deklaration, welche die Einhaltung des anwendbaren Rechtes bei der ordentlichen Meldepflicht bestätigt; o Liste der Subunternehmer; o Geschäftsbericht; o Bestätigung, dass die Informationspflichten eingehalten werden; o Angaben zu den Angebotslisten und den Listenpreisen. 17 Was beinhalten die Informationspflichten konkret? Gerne verweisen wir hier auf den Leitfaden, Punkt V. 4
18 Sind beim jährlichen Reporting Pakete oder Sendungen anzugeben? Es ist das gesamte Volumen (die Anzahl) der adressierten Pakete im jährlichen Reporting anzugeben. Oft ist eine Sendung ein Zusammenzug von mehreren Paketen von einem Versender zu einem Empfänger. In diesem Fall ist eine möglichst exakte Annäherung der Anzahl Pakete anzugeben. 19 Ich bin bereits erfolgreich registriert und habe das jährliche Reporting online ausgefüllt. Für das Reporting konnte ich jedoch das geforderte Begleitdokument (PdF) nicht ausdrucken und unterschreiben. Was ist zu tun? Sie müssen noch einmal das Reporting online auszufüllen. Wenn dies nicht gelingt, melden Sie sich bitte unter: helpdesk@postcom.admin.ch. Eventuell müssen wir Sie in der Datenbank freischalten. Danach können Sie noch einmal das Reporting online ausfüllen. Bitte beachten Sie, dass Sie nur 30 Minuten Zeit haben das Reporting auszufüllen, wenn Sie den Cursor nicht bewegen. 5