Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Techniker/Staatlichgeprüfte Technikerin - Raum und Innenausbau vom 29.05.2006



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Transkript:

Ausbildungsbeschreibung von Staatlich geprüfter Techniker/Staatlichgeprüfte Technikerin - Raum und Innenausbau vom 29.05.2006 Die Ausbildung im Überblick Ausbildungsinhalte Ausbildungssituation/-bedingungen Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Finanzielle Aspekte Ausbildungsdauer Ausbildungsform Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Abschlussbezeichnung Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Schulische Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - rechtlich Berufliche Vorbildung - praktiziert Mindestalter Höchstalter Perspektiven nach der Ausbildung Ausbildungsalternativen Gesetze/Regelungen Die Ausbildung im Überblick Staatlich geprüfte/r Techniker/in der Fachrichtung Raumgestaltung und Innenausbau ist eine landesrechtlich geregelte schulische Fortbildung an Fachschulen. Ausbildungsinhalte Im Rahmen dieser Fortbildung werden zum Beispiel folgende Fächer unterrichtet: Architektur- und Designgeschichte Entwurf Konstruktion Werkstofftechnik Baubetrieb Technische Kommunikation Deutsch/Kommunikation Englisch Mathematik Wirtschaft/Politik Naturwissenschaften und Werkstoffe Darstellungstechnik Produktentwicklung Betriebswirtschaft Als Zusatzqualifikationen werden angeboten: REFA-Grundscheine Vorbereitungskurse auf die Meisterprüfung Die Rechtsgrundlagen finden Sie in Rechtliche Regelungen. Arbeitsumgebung in der Ausbildung Staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Raumgestaltung und Innenausbau werden an Fachschulen ausgebildet. Der theoretische Unterricht findet in schulischen Unterrichtsräumen (Klassenzimmern) statt, daneben erfolgen praktische Übungen (z.b. in Lehrwerkstätten), eventuell auch Betriebsbesichtigungen und Exkursionen. Das während des Unterrichts Gelernte verarbeitet man dann am häuslichen Schreibtisch.

Ausbildungssituation/-bedingungen Die Ausbildung an den Fachschulen erfolgt in Vollzeitform und wird derzeit nur an einer Technikerschule in Flensburg angeboten. Theoretischer Unterricht im Klassenverband überwiegt, ergänzt wird er durch praktische Übungen bzw. Projektarbeit, je nach Aufgabenstellung im Team oder einzeln sowie durch Exkursionen in einschlägigen Betrieben. Bei den Schülern und Schülerinnen der Fachschulen handelt es sich in der Regel um einen lernmotivierten, aufstiegsorientierten Personenkreis, allerdings aufgrund der unterschiedlichen Allgemeinbildungsabschlüsse und Zugangsberufe mit unterschiedlichem Kenntnis- und Erfahrungsstand. Während der Ausbildung sind in der Regel Wohnort, Schulort und Praktikumsort nicht identisch. Die Ausbildung in Vollzeitform bringt im Einzelfall psychische Belastungen mit sich, beispielsweise durch die Trennung von Familie und sozialem Umfeld oder durch finanzielle Probleme. Arbeitszeit in der Ausbildung/Ausbildungsdauer Die "Arbeitszeit" während der Ausbildung im Vollzeitunterricht umfasst sowohl die tägliche Unterrichtszeit in der Schule (meist Unterricht am Vor- und Nachmittag) als auch die Zeiten der persönlichen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Aufgrund des umfangreichen und anspruchsvollen Unterrichtsstoffes ist besonders vor Klausuren und Prüfungen ein erhöhter Zeitaufwand erforderlich. Arbeitsmittel/-gegenstände in der Ausbildung Die im praktischen Unterricht (Fachschule) verwendeten Arbeitsgegenstände/-mittel entsprechen teilweise denen der späteren Berufstätigkeit. Für den theoretischen Unterricht sind die in einer Schule üblichen persönlichen Arbeitsmittel erforderlich. Zusammenarbeit und Kontakte in der Ausbildung Bei der Ausbildung an der Fachschule bestehen Kontakte zu anderen Fachschülern und Fachschülerinnen sowie Angehörigen der jeweiligen Schule, vor allem zu den Lehrkräften, aber auch zum Verwaltungspersonal. Finanzielle Aspekte Die Ausbildung zum/zur staatlich geprüften Techniker/in der Fachrichtung Raumgestaltung und Innenausbau ist eine schulische Fortbildung an staatlichen Einrichtungen, für die keine Ausbildungsvergütung gezahlt wird. Für die Teilnehmer und Teilnehmerinnen entstehen Kosten für Lernmittel und Exkursionen. Die Höhe dieser Kosten kann bei der Schule erfragt werden. Angaben dazu kann man auch der Datenbank KURSNET entnehmen. Für die schulische Fortbildung besteht gegebenenfalls eine individuelle Förderungsmöglichkeit nach den Bestimmungen des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG). Informationen hierzu erteilen die Agenturen für Arbeit. Ausbildungsdauer Die Ausbildung dauert in Vollzeit 2 Jahre. Ausbildungsform Der theoretische und praktische Unterricht wird an Fachschulen durchgeführt. In die Ausbildung sind auch fachpraktische Abschnitte integriert. Die Ausbildung ist in Vollzeit möglich und wird derzeit nur in Flensburg (Schleswig-Holstein) angeboten. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerausbildung in ihren Fachschulordnungen auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB) Rahmenvereinbarung der Kultusministerkonferenz über Fachschulen. Nähere Informationen finden Sie in der Datenbank KURSNET. Ausbildungsabschluss, Nachweise und Prüfungen Ausbildungsabschluss Die Staatliche Abschlussprüfung wird auf der Grundlage der Rahmenvereinbarung über Fachschulen und in Schleswig-Holstein gemäß der Fachschulordnung durchgeführt. Erforderliche Prüfungen Die staatliche Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und - soweit erforderlich - einem mündlichen Teil. Die praktische Prüfung in den Fächern Entwurf und Werkstattpraxis erfolgt innerhalb der letzten 10 Schulwochen vor der schriftlichen Prüfung, wo die Schüler/innen eine Aufgabe für die anzufertigenden Prüfungsarbeiten erhalten. Die schriftliche Prüfung umfasst die Prüfungsfächer: Konstruktion

Baubetrieb Werkstofftechnik Mathematik Deutsch/Kommunikation Englisch Die Gesamtdauer der Prüfung soll mindestens zehn, jedoch nicht mehr als zwölf Zeitstunden betragen. Die mündliche Prüfung kann sich auf alle Unterrichtsfächer erstrecken. Erwerb von Zusatzqualifikationen In Schleswig-Holstein wird die Fachhochschulreife mit dem Abschluss Techniker/in - Fachrichtung Raumgestaltung und Innenausbau erworben. Es besteht die Möglichkeit, durch Zusatzkurse die Ausbildereignung und den REFA-Schein zu erlangen. Prüfungswiederholung Nicht bestandene Abschlussprüfungen können in der Regel einmal wiederholt werden. Für die Wiederholung der Prüfung gilt die Fachschulverordnung in Schleswig-Holstein. Prüfende Stelle Die Prüfung wird vom Prüfungsausschuss der zuständigen Schulaufsichtsbehörde abgenommen. Die Rechtsgrundlagen finden Sie unter Rechtliche Regelungen. Abschlussbezeichnung Die Abschlussbezeichnung lautet: Staatlich geprüfter Techniker/Staatlich geprüfte Technikerin - Fachrichtung Raumgestaltung und Innenausbau. Zugangsvoraussetzungen für die Ausbildung Vorausgesetzt wird die Abschlussprüfung in einem anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf - einschließlich des Berufsschulabschlusses - sowie entsprechende Berufspraxis. Schulische Mindestvoraussetzung ist in Schleswig-Holstein ein Hauptschulabschluss. Schulische Vorbildung - rechtlich In Schleswig-Holstein wird vorausgesetzt: Ein Hauptschulabschluss oder ein anderer gleichwertiger Bildungsstand Berufliche Vorbildung - rechtlich In Schleswig-Holstein wird vorausgesetzt: Die Abschlussprüfung in einem nach dem Berufsbildungsgesetz bzw. der Handwerksordnung oder nach Länderrecht anerkannten und für die Zielsetzung der jeweiligen Fachrichtung einschlägigen Ausbildungsberuf und eine Berufstätigkeit von mindestens zwei Jahren oder Eine einschlägige Berufstätigkeit von 7 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung Hierauf kann der Besuch einer einschlägigen Berufsfachschule angerechnet werden. Als einschlägige Berufstätigkeit im Sinne der Rahmenvereinbarung über Fachschulen gilt für Soldaten/Soldatinnen auf Zeit, für Berufssoldaten/- soldatinnen sowie für Wehrpflichtige mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung eine entsprechende Tätigkeit - einschließlich der hierzu erforderlichen Ausbildungszeit - bei der Bundeswehr (gemeinsame Liste des Bundesministers der Verteidigung und der Kultusministerkonferenz über die "Zuordnung von Tätigkeiten in der Bundeswehr zu Zugangsberufen für Fachschulen"). Der Nachweis über die in der Bundeswehr erbrachte einschlägige Berufstätigkeit und ihre Dauer wird durch eine vom zuständigen Kreiswehrersatzamt ausgestellte Bescheinigung geführt.

Berufliche Vorbildung - praktiziert Einschlägige Zugangsberufe sind zum Beispiel: Bauzeichner/in Bootsbauer/in Holzmechaniker/in Modellbauer/in Raumausstatter/in Schauwerbegestalter/in Tischler/in Mindestalter Es ist kein bestimmtes Mindestalter vorgeschrieben. Höchstalter Es ist kein bestimmtes Höchstalter vorgeschrieben. Perspektiven nach der Ausbildung Techniker und Technikerinnen für Raum- und Innenausbau verfügen über ein breitgefächertes technisches Grundlagenwissen, das die Ausübung verschiedener Tätigkeitsbereiche in der Holz be- und verarbeitenden Wirtschaft ermöglicht. Sie spezialisieren sich nach ihrer Berufsausbildung aber häufig auf bestimmte Teilgebiete, beispielsweise auf den Entwurf von Inneneinrichtungen oder Produkten des Innenausbaus, die Auftragsabwicklung, die Organisation und Planung der Arbeitsabläufe, die Fertigung und Montage oder auf Einkauf und Vertrieb. Mit dem erfolgreichen Abschluss der Fortbildung ist die berufliche Bildung für staatlich geprüfte Techniker/innen der Fachrichtung Raum- und Innenausbau jedoch nicht beendet. Um den jeweiligen Anforderungen des Arbeitsalltags gerecht zu werden, ist es notwendig, immer über ein aktuelles Fachwissen zu verfügen sowie Neuerungen zu kennen und anzuwenden. Neue Technologien in der Holzbranche oder weiterentwickelte Software zur Konstruktion und Projektplanung erfordern eine laufende Anpassung und Vertiefung des Wissensstandes. Die Notwendigkeit des Lernens wird mit dem Berufsabschluss also nicht beendet sein, sondern sich durch das ganze Berufsleben ziehen (lebenslanges Lernen). Welches Wissen und welche Fähigkeiten erworben werden, hängt vor allem vom Arbeitsplatz und den Interessen und Vorlieben des/der jeweiligen Beschäftigten ab. Viele Kenntnisse und Fertigkeiten, die zu spezialisierten Tätigkeiten oder in führenden Positionen benötigt werden, lassen sich nur im Rahmen von Weiterbildungen erwerben. In Seminaren und Kursen zu Themen wie beispielsweise CAD in Holz, Kunststoff, Möbel- und Polsterwesen, Holzverarbeitung oder Innenraumgestaltung können Raum- und Innenausbautechniker/innen ihre Kenntnisse auf den neuesten Stand bringen. Daneben bietet sich ihnen z.b. die Möglichkeit einer Fortbildung zum technischen Betriebswirt/zur technischen Betriebswirtin. Für Techniker/innen mit Hochschulzugangsberechtigung kommen z.b. auch Studiengänge wie Innenarchitektur, Industrie-Design oder Holzwirtschaft in Frage. Des Weiteren ist der Schritt in die Selbstständigkeit möglich, beispielsweise als Inhaber/in eines Raumausstattungs- oder Innenausbaubetriebes. Ausbildungsalternativen Sollte sich Ihr Berufsziel Techniker/in - Raum- und Innenausbau nicht verwirklichen lassen, so bedenken Sie bitte, dass es viele Berufe gibt, die ähnliche oder vergleichbare Tätigkeiten aufweisen. Vielleicht findet sich hier ein neuer Wunschberuf - eine echte Alternative. Zum Berufsziel Techniker/in - Raum- und Innenausbau gibt es Alternativen in den Bereichen: Holztechnik, Holzbe- und -verarbeitung Holzhandel Eine Gemeinsamkeit dieser Berufsbereiche mit Ihrem Wunschberuf besteht in der Arbeit mit Holz und Holzprodukten. Gesetze/Regelungen Rahmenvereinbarung über Fachschulen, Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 07.11.2002 Fundstelle: 2002 (KMK-Beschlusssammlung) Volltext (pdf, 68kB) Der Beschluss der Kultusministerkonferenz über die Ausbildung an Fachschulen in Form einer Rahmenvereinbarung ist kein unmittelbar geltendes Recht. Die einzelnen Bundesländer regeln die Technikerausbildungen in ihren Schul- bzw. Fachschulordnungen auf Grundlage der Rahmenvereinbarung. Länderregelungen: Dies gilt nur für Bundesland Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Fachschule (Fachschulordnung - FSO) vom 12.08.1999 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 354), zuletzt geändert durch Art. 3 der LVO vom 26.06.2006 (NBl.MBF.Schl.-H. S. 187) Fundstelle: 1999 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 354, 403), 2001 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 393), 2003 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 238), 2004 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 213, ber. S. 285), 2005 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 198), 2005 (LVO v. 12.10.2005, GVOBl. S. 487),

2006 (NBl.MBF.SL Internet Dies gilt nur für Bundesland Schleswig-Holstein: Landesverordnung über die Abschlussprüfung an berufsbildenden Schulen (Prüfungsverordnung berufsbildende Schulen - BS-PrüfVO) vom 25.07.2000 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 606), zuletzt geändert durch Landesverordnung vom 27.07.2005 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 198) Fundstelle: 2000 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 606), 2003 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 238), 2004 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 213, ber. S. 285), 2005 (NBl. MBWFK. Schl.-H. S. 198) Volltext (pdf, 793kB)