Tarifvertrag Einkommensverbesserung 2010

Ähnliche Dokumente
Änderungstarifvertrag Nr. 5 zum Tarifvertrag für die Johann Wolfgang Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 23. April 2012.

Änderungstarifvertrag Nr. 10 zum Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV-G-U) vom 25. Juni 2015.

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Ausbildungsvergütungstarifvertrag Nr. 22 für Auszubildende. vom 31. Januar Zwischen

2. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk für die AWO Soziale Dienstleistungen ggmbh (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO SO) vom 18.

Vergütungstarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte des Universitätsklinikums Leipzig AöR (VergTVÄ UKL)

Vergütungstarifvertrag (VTV)

Tarifvertrag. 1 Geltungsbereich. 2 Entgelterhöhung

vom 1. Juni 2011 Zwischen und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Landesbezirkstarifvertrag Nr. 31/2006

Änderungstarifvertrag Nr. 12. und Entgelttarifvertrag zum Kirchlichen Tarifvertrag Diakonie (KTD) vom 21. November 2014

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

vom 19. April 2013 Zwischen und

Vom 13. November I. Allgemeine Bestimmungen. 1 Geltungsbereich

3. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe. (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Weser-Ems-Gruppe)

Tarifvertrag zur Entgeltumwandlung für die Beschäftigten der Technischen Universität Darmstadt (TV-EntgeltU-TU Darmstadt)

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 3. Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits.

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände, vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

vom 24. April 2013 Zwischen

1. Änderungstarifvertrag. Zwischen. Paritätische Tarifgemeinschaft e.v. und. dem Marburger Bund Landesverband Berlin/Brandenburg e. V.

über die Entgelterhöhung 2014/2015 für die Arbeitnehmerinnen der Universitätsklinika Freiburg, Heidelberg, Tübingen und Ulm

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, und

Änderungstarifvertrag Nr. 3. vom 23. April zum Tarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte an den hessischen Universitätskliniken (TV-Ärzte Hessen)

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Tarif vertrag Änderungstarifvertrag Nr. 2 vom 19. Mai 2017

Lohntarifvertrag. für die gewerblichen Arbeitnehmer des privaten Omnibusgewerbes des Landes Nordrhein-Westfalen. vom

1 Geltungsbereich. 2 Entgelterhöhung. gültig ab 1. Mai 2016

vom 12. Dezember 2012 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und ...

Tarifvertrag Soziale Dienste - Bereich: Altenpflege und Altenhilfe - im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände

1. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2011 AWO Braunschweig) vom 24. März 2011

Änderungstarifvertrag Nr. 10 vom 1. April 2014 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Entgelt- tarifvertrag

5. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Weser-Ems-Gruppe. (TV Tariferhöhung 2016/2017 AWO Weser-Ems-Gruppe)

4. Änderungstarifvertrag (TV Tariferhöhung 2014/2015 AWO Braunschweig) vom 14. Januar 2015

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

11. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung BayKiBiG 2016/2017 AWO Bayern) vom 13. Juli 2016

Tarifvertrag über Entgelterhöhungen für die Beschäftigten der AWO Bremen 2015/2016 (TV Entgelterhöhungen 2015/2016) vom 26.

Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit

zwischen Arbeitgeberverband AWO Deutschland ev, Sitz Berlin, Geschäftsstelle: Auf den Häfen 30-32, Bremen - vertreten durch den Vorstand -

Tarifvertrag über Entgelte und Ausbildungsvergütungen (TV Entgelt)

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Änderungstarifvertrag Nr. 3 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) vom 10. März Zwischen. und

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Lesefassung November 2016

MIBS-Tarifschl. V BewachBaWü GEHALTSTARIFVERTRAG. vom 13. Februar 2015, gültig ab 1. Januar 2015

vom 16. April 2013 Zwischen und

Vergütungstarifvertrag. vom 25. September 2015

Tarifvertrag über Einmalzahlungen für die Jahre 2006 und vom 8. Juni Zwischen. und

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

vom 17. Februar 2017 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes, einerseits und andererseits

Anderungstarifvertrag Nr. 4

2. Änderungstarifvertrag

Tarifvertrag zur Regelung von Mindestarbeitsbedingungen in der Zeitarbeit

Änderungstarifvertrag Nr. 7 vom 31. März 2012 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Änderungstarifvertrag Nr. 1. vom 6. Juli zu 41 TV-G-U Sonderregelungen für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken.

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

9. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO Bayern) vom 31. März 2015

Entgelttabellen 2017 beim DRK

igz Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz),

Tarifvertrag. zur Regelung der Entgelte der Ärztinnen und Ärzte der Paracelsus-Klinik Zwickau vom 21. Mai Präambel

Unterschriebene Endfassung, Tarifvertrag zur Übernahme des TV-L für die Humboldt-Universität zu Berlin (TV-L HU) vom

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Präambel. gültig ab 1. Mai 2016

Tarifabschluss Einkommensrunde DB AG 2014/2015

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Entgelttarifvertrag über die Gewährung von Einmalzahlungen. zwischen. und. 1 GeItuugsbereich

Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bayerischen

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Änderungstarifvertrag Nr. 5 vom 27. Februar 2010 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) vom 13. September 2005

Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit

2. Anderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter-Wolfenbüttel (TV Tariferhöhung 2015 AWO Salzgitter-Wolfenbüttel) vom 01.

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Entgelttarifvertrag. für die bayerische Metall- und Elektroindustrie. vom 23. Februar gültig ab 1. Mai

1. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Salzgitter (TV Tariferhöhung 2013 AWO Salzgitter) vom 12. April 2013

Zwischen. der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), vertreten durch den Vorstand, einerseits. und

Änderungstarifvertrag Nr. 1 zum Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 27. August Zwischen.

Tarifvertrag. für die Praktikantinnen/Praktikanten der Arbeiterwohlfahrt Braunschweig (TV-Prakt AWO Braunschweig) vom 02.

Tarifvertrag über eine Ertragsbeteiligung der Beschäftigten an Flughäfen. (TV Ertragsbeteiligung Flughäfen)

KAV Nds. A 10/2012 Anlage 2. Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Entgeltrahmentarifvertrag Zeitarbeit

8. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO Bayern (TV Tariferhöhung BayKiBiG 2014/2015. AWO Bayern) vom 28. Mai 2014

4. Änderungstarifvertrag. zum. Manteltarifvertrag für die Ärztinnen und Ärzte am Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden. (Mantel-TV Ärzte UKD)

Tarifvertrag zur Regelung von Mindeststundenentgelten in der Zeitarbeit

Gehaltstarifvertrag. Holz und Kunststoff verarbeitende Industrie. Tarifgebiet Baden-Württemberg

Zwischen. der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und

Tarifvertrag zur Zukunftssicherung der Krankenhäuser im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (TV-ZUSI)

DEUTSCHE RENTENVERSICHERUNG. Entgelttabelle. Deutsche Rentenversicherung Bund. Knappschaft-Bahn-See Tarifgemeinschaft der Deutschen

5. Änderungstarifvertrag zum Tarifwerk AWO NRW (TV Tariferhöhung 2015/2016 AWO NRW) vom 31. Januar 2015

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

5. Änderungstarifvertrag zum TV-Ärzte Chemnitz vom 25. Januar 2016

Rundschreiben 9/2013

Vergütungstarifvertrag für Ärzte der KMG Klinik Boizenburg GmbH in der Fassung vom

Transkript:

Tarifvertrag Einkommensverbesserung 2010 vom 22. Februar 2010 zwischen der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main vertreten durch den Präsidenten - nachfolgend Universität - und - einerseits - den Gewerkschaften ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft, vertreten durch die Landesbezirksleitung Hessen, Frankfurt am Main GEW, Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft, Landesverband Hessen - andererseits -

1 Geltungsbereich Dieser Tarifvertrag gilt für die Beschäftigten der Universität, auf deren Beschäftigungsverhältnis mit der Universität 1. der Tarifvertrag für die Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main (TV- G-U) vom 22. Februar 2010, 2. der Tarifvertrag für Auszubildende der Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main in Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-G-U BBiG) vom 22. Februar 2010 angewendet wird. 2 Lineare Erhöhung Die Entgelttabelle, Anlage A 2 des zum 1. März 2010 in Kraft tretenden TV-G-U, ist in der Anlage 15 festgelegt. 3 Erhöhung der Ausbildungsvergütung 1 Zum 1. März 2010 wird die Ausbildungsvergütung um 1,2 v. H. erhöht. 2 Die erhöhte Ausbildungsvergütung ist in der Anlage 11 festgelegt. 4 Dynamische Bezugnahme 1 Zukünftige Entgelttarifverträge zwischen dem Land Hessen einerseits und den Gewerkschaften ver.di, GEW andererseits gelten künftig zeit- und inhaltsgleich für die Beschäftigten der Universität, die unter den Geltungsbereich des vorliegenden Tarifvertrages fallen. 2 Voraussetzung hierfür ist, dass die Regelungsgegenstände der künftigen Entgelttarifverträge des Landes Hessen dem Tarifvertrag der Universität zur Einkommensverbesserung 2008 vom 26.6.2008 entsprechen. 3 Ist dies nicht der Fall, werden also weitere und/oder andere Regelungsgegenstände in dem Entgelttarifvertrag zwischen dem Land Hessen und den genannten Gewerkschaften aufgenommen, wird der neue Entgelttarifvertrag nur dann von dem vorliegenden Anerkennungstarifvertrag erfasst, wenn keine der beiden Vertragsparteien innerhalb zweier Monate nach offizieller schriftlicher Information der Universität durch ver.di über den Abschluss des neuen Entgelttarifvertrags der Übernahme schriftlich widerspricht. 4 Erfolgt kein fristgerechter Widerspruch, treten die Änderungen zeit- und inhaltsgleich in Kraft. 5 Wird der vorliegende Tarifvertrag gekündigt oder endet er aus sonstigen Gründen, wirkt auch der in Bezug genommene und anerkannte Entgelttarifvertrag des Landes Hessen für die Beschäftigten, die dem Geltungsbereich dieses Tarifvertrages unterfallen, nur noch nach. 6 Spätere Änderungen oder Ergänzungen des Entgelttarifvertrags zwischen dem Land Hessen Seite 2 von 5

und den genannten Gewerkschaften wirken nicht mehr für die Beschäftigten der Universität. 7 Wird der über den vorliegenden Tarifvertrag einbezogene Entgelttarifvertrag des Landes Hessen gekündigt, so gilt er auch zwischen den Vertragsparteien dieses Tarifvertrages als gekündigt. 8 Endet die Geltung des einbezogenen Entgelttarifvertrags, tritt die gleiche Rechtsfolge auch zwischen den Parteien dieses Tarifvertrages ein. 9 Die tariflichen Rechte wirken ab diesem Zeitpunkt auch gegenüber den Beschäftigten der Universität, die unter den Geltungsbereich dieser Tarifverträge fallen, gem. 4 Abs. 5 TVG nur noch nach. 5 Schlussbestimmungen 1 Dieser Tarifvertrag tritt, unabhängig vom Zeitpunkt der Unterzeichnung, zum 1. März 2010 in Kraft. 2 Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von einem Monat zum Schluss eines Kalendermonats, frühestens jedoch jeweils zu dem Zeitpunkt, zu dem der in Bezug genommene Entgelttarifvertrag gekündigt werden kann, erstmalig damit zum 31. Dezember 2010, schriftlich gekündigt werden. Frankfurt, den 11. März 2010 Johann-Wolfgang-Goethe-Universität Frankfurt am Main Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft GEW Seite 3 von 5

Anlage 11 Ausbildungsvergütung Manteltarifvertrag für Auszubildende vom 6. Dezember 1974 gültig ab 1. März 2010 (mtl. in ) 1. Ausbildungsjahr 704,21 2. Ausbildungsjahr 755,08 3. Ausbildungsjahr 801,77 4. Ausbildungsjahr 866,53 Anlage 15 Entgeltgruppe Entgelte für die Beschäftigten des Landes Hessen gültig ab 01. März 2010 Grundentgelt Entwicklungsstufen Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 15 3.674,32 4.075,63 4.226,77 4.763,59 5.170,11 14 3.325,13 3.689,95 3.903,64 4.226,77 4.721,89 13 3.064,54 3.403,31 3.585,72 3.940,12 4.430,03 12 2.746,62 3.048,90 3.476,27 3.851,52 4.336,22 11 2.652,81 2.939,46 3.153,14 3.476,27 3.945,33 10 2.553,78 2.835,22 3.048,90 3.262,59 3.669,11 9 2.256,71 2.501,66 2.626,75 2.970,73 3.241,74 8 2.110,78 2.340,10 2.444,33 2.543,36 2.652,81 2.720,56 7 1.975,27 2.188,96 2.329,67 2.433,91 2.517,30 2.590,26 6 1.938,79 2.147,26 2.251,50 2.355,73 2.423,49 2.496,45 5 1.855,40 2.053,45 2.157,69 2.256,71 2.334,89 2.387,00 Seite 4 von 5

4 1.761,59 1.954,43 2.084,72 2.157,69 2.230,65 2.277,56 3 1.735,53 1.923,15 1.975,27 2.058,66 2.126,41 2.183,74 2 1.600,02 1.772,01 1.824,13 1.876,25 1.996,12 2.121,20 1 Je 4 Jahre 1.422,82 1.448,88 1.480,15 1.511,42 1.589,60 Für Beschäftigte im Pflegedienst, die unter 43 fallen E 9 b Stufe 3 Stufe 4 Stufe 5 Stufe 6 2.720,56 2.887,34 3.090,60 3.283,43 3.455,42 2.762,25 2.027,39 2.548,57 1.813,71 Seite 5 von 5