LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH

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Transkript:

LANDRATSAMT AMBERG-SULZBACH Landratsamt Amberg-Sulzbach, Postfach 1754, 92207 Amberg Deutscher Orden Klosterweg 1 83629 Weyarn Fachstelle für Pflege- und Behinderteneinrichtungen -Qualitätsentwicklung und Aufsicht- (FQA) Internet: www.amberg-sulzbach.de Direkt-E-Mail-Adresse: sozialamt@amberg-sulzbach.de Ihre Zeichen/Ihre Nachricht vom Bitte bei Antwort angeben Unser Zeichen 41-Jo Tel.: 09621/39-525 Fax: 09621/37605-324 Name: Jobst Zimmer-Nr. 537 Amberg 13.08.2012 Vollzug des Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetzes (PfleWoqG); Prüfbericht gemäß PfleWoqG nach erfolgter Anhörung gemäß Art. 28 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz (BayVwVfG) Träger der Einrichtung: Geprüfte Einrichtung: Deutscher Orden Klosterweg 1 83629 Weyarn www.deutschordenswerke.de Haus Königstein Steinbergweg 2 92281 Königstein www.deutschordenswerke.de/suchthilfe-soziotherapie-hauskoenigstein.php Im nachfolgenden Bericht wird die geschlechtsneutrale Schreibweise Bewohner und Mitarbeiter gewählt, um dadurch einen ungestörten Textfluss beim Lesen zu erreichen. Mit dieser Formulierung sind stets beide Geschlechter gemeint. In der Einrichtung wurde am 24.05.2012 von 9.00 bis 11.00 Uhr eine turnusgemäße Prüfung durchgeführt. Die Prüfung umfasste folgende Qualitätsbereiche: Wohnqualität Verpflegung Freiheitseinschränkende Maßnahmen Qualitätsmanagement Arzneimittel Personal Dienstgebäude Sprechzeiten Öffentliche Verkehrsmittel Bankverbindungen Schloßgraben 3 Mo., Di., Do. 08:00 16:00 Uhr Bus: Linie 4, 5, 10 Sparkasse Amberg-Sulzbach 92224 Amberg Mi., Fr. 08:00 12:00 Uhr Haltestelle: Kurfürstenbad BLZ 752 500 00 Konto 190 000 018 sowie nach Terminvereinbarung Volksbank-Raiffeisenbank Amberg Postanschrift E-Mail & Internet BLZ 752 900 00 Konto 6 433 103 Schloßgraben 3 Telefon (09621) 39-0 poststelle@amberg-sulzbach.de Postgiro Nürnberg 92224 Amberg Fax (09621) 39-698 www.amberg-sulzbach.de BLZ 760 100 85 Konto 17 577-858

- 2 - Mitwirkung Bauliche Gegebenheiten Hierzu hat die FQA für den Zeitpunkt der Prüfung folgendes festgestellt: I. Daten zur Einrichtung: Einrichtungsart: Stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung Angebotene Wohnformen: Wohnbereich für psychisch (seelisch) behinderte Menschen Wohnbereich für chronisch Suchtkranke Tagesstrukturierende Maßnahmen für Menschen mit Behinderung innerhalb der Einrichtung außerhalb der Einrichtung Therapieangebote (Mehrfachnennungen möglich): Ergotherapie sonstige Therapieangebote: Verhaltenstherapie Angebotene Plätze: 32 Belegte Plätze: 33 Einzelzimmerquote: 86,20 % (25 Einzel- und 4 Doppelzimmer) II. Informationen zur Einrichtung: II.1 Positive Aspekte und allgemeine Informationen [Hier erfolgt eine kurze, prägnante Aufstellung des positiven Sachverhalts bzw. der aus Sicht der FQA hervorzuhebenden Punkte und allgemeinen Informationen über die Einrichtung; bei anlassbezogenen Prüfungen muss hierauf nicht eingegangen werden.] Beim Hausrundgang wurde der Speiseraum besichtigt. Die Tische waren bewohnergerecht gestaltet und es wurden ausreichend Getränke zur Verfügung gestellt. In der Einrichtung werden derzeit keine freiheitseinschränkenden Maßnahmen durchgeführt. Die Bewohnerzimmer sind individuell eingerichtet und bieten somit einen persönlichen Wohnbereich mit privater Atmosphäre. Der Heimbeirat äußerte sich sehr positiv über die Mitarbeiter, die Arbeitstherapie und das Freizeitprogramm. Da inzwischen immer mehr Bewohner im Rentenalter sind, wird die Arbeitszeit in der Tagesstruktur flexibler gestaltet. Wer wegen seines Alters oder aufgrund von Einschränkungen nicht in der Lage ist, sechs Stunden am Tag an der Beschäftigungstherapie teilzunehmen, kann den Zeitraum in der Regel auf vier Stunden verkürzen. Die Bewohner erhalten für die Beschäftigungstherapie keine direkte geldwerte Ent-

- 3 - schädigung. Die Bewohner erhalten aber Zuschüsse für die Gruppenkasse. Mit diesen Mitteln werden Urlaubsmaßnahmen oder das Freizeitprogramm finanziert sowie zu persönlichen Anschaffungen Beihilfen gewährt. Die Bewohner halten die Verfahrensweise für sehr gut. Der Heimbeirat schildert, dass 12 Bewohner einen einwöchigen Urlaub in einem Ferienhaus in Thalmässing planen, daneben besteht die Möglichkeit des Bewohneraustausches mit anderen DO-Einrichtungen, der ebenfalls gut angenommen wird. Die Urlaubstage können aber auch in der Einrichtung verbracht werden, in dieser Zeit ist der Bewohner dann von der Arbeitstherapie befreit und kann Ausflüge in die Umgebung unternehmen. Der Hausausflug letztes Jahr ging in den Bayerischen Wald und die Fahrt des Heimbeirats nach Buttenheim ins Jeans-Museum. Daneben laufen regelmäßige Aktivitäten wie Kegeln, Bowling, Freibad, Kino, Einkaufsfahrten, Tagesausflüge. Weiter hat der Heimbeirat im Jahr 2011 eine Bewohnerversammlung abgehalten und einen entsprechenden Tätigkeitsbericht erstattet. Die Einrichtung hat ein Beschwerdemanagement implementiert Der Beschwerdeführer hat die Möglichkeit, sich bei Beschwerden an den Heimbeirat oder an die Mitarbeiter der Einrichtung zu wenden. Eingehende Beschwerden werden dokumentiert und der Beschwerdeführer erhält eine Rückmeldung über durchgeführte Maßnahmen. Die Mitglieder des Heimbeirates wurden auf die derzeitigen Betreuungszeiten angesprochen. Im Haus Königstein ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 17.00 Uhr und am Freitag in der Zeit von 8.30 Uhr bis 15.30 Uhr dauernd eine Fachkraft anwesend. Für den Spät- bzw. Nachtdienst und am Wochenende werden überwiegend Hilfskräfte für den Betreuungsdienst eingesetzt. Zusätzlich befindet sich eine Fachkraft in Rufbereitschaft. Diese Regelung halten die Bewohner für ausreichend und bisher habe es keinerlei Probleme gegeben. Die vorhandenen Medikamente wurden stichprobenartig überprüft. Die Arzneimittel werden in einem verschlossenen Schrank übersichtlich und bewohnerbezogen geordnet, lichtgeschützt und sauber gelagert. Die Vertragsapotheke hat die Medikamente im Jahr 2011 halbjährlich überprüft und keine Mängel festgestellt. Die Zusammenarbeit mit der Einrichtungsleitung, den Mitarbeitern der Einrichtung und den Mitgliedern des Heimbeirates bei der Qualitätsprüfung war sehr gut. Es fand ein offener Gedankenaustausch statt. Auskünfte wurden bereitwillig erteilt und die entsprechenden Unterlagen zur Verfügung gestellt bzw. umgehend in Kopie nachgereicht. II.2 Qualitätsentwicklung [Hier erfolgt die Darstellung der Entwicklung einzelner Qualitätsbereiche der Einrichtung über mindestens zwei turnusgemäße Überprüfungen hinweg.] Während der Prüfung erhielten die Prüfer einen positiven Gesamteindruck der Einrichtung. In der Einrichtung kann eine beständige Weiterentwicklung auf gutem Qualitätsniveau festgestellt werden. Positiv hervorzuheben ist auch das Engagement der Einrichtungsleitung, einzelne Verbesserungspotentiale aufzunehmen und umzusetzen. Der Heimbeirat wird weitestgehend in die Abläufe einbezogen und arbeitet intensiv beim Freizeitprogramm mit. Das Verhältnis zwischen Bewohnern und Personal ist freundschaftlich und entspannt. Seitens des Heimbeirats konnten keine Verbesserungsvorschläge und Beschwerden mitgeteilt werden. II.3. Qualitätsempfehlungen

- 4 - [Hier können Empfehlungen in einzelnen Qualitätsbereichen ausgesprochen werden, die aus Sicht der FQA zur weiteren Optimierung der Qualitätsentwicklung von der Einrichtung berücksichtigt werden können, jedoch nicht müssen. Es kann sich dabei nur um Sachverhalte handeln, bei denen die Anforderungen des Gesetzes erfüllt sind, die also keinen Mangel darstellen.] Im Rahmen des kontinuierlichen Verbesserungsprozesses (PDCA-Zyklus) wäre es aus unserer Sicht sinnvoll, für die Einarbeitung neuer Mitarbeiter ein Einarbeitungskonzept zu erstellen und in der Einrichtung umzusetzen. So wird für die neuen Mitarbeiter ein kontrollierter und schneller Einstieg in die Aufgaben, Strukturen und Arbeitsabläufe sichergestellt. Derzeit werden in der Einrichtung keine Betäubungsmittel (BtM) benötigt. Dies war jedoch in der Vergangenheit vereinzelt der Fall. In der Einrichtung gibt es jedoch keinen BtM-Tresor. Da bei Bewohnern auch mit schwereren Erkrankungen, die eine analgetische Behandlung notwendig machen können, gerechnet werden muss, ist mittelfristig die Einrichtung eines Wertschutzschrankes nach EN 1143-1 zur sicheren Aufbewahrung von Arzneimitteln, die dem Betäubungsmittelgesetz unterliegen, dringend anzuraten ( vgl. 15 Betäubungsmittelgesetz und die Richtlinien über Maßnahmen zur Sicherung von Betäubungsmittelvorräten des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte Stand: 01.01.2007). Die kühl zu lagernden Arzneimittel werden in einem separaten Kühlschrank im Mitarbeiterzimmer im Erdgeschoss gelagert. Die Temperatur sollte immer zwischen 2 C und 8 C betragen. Am Prüfungstag betrug sie 8 C und war auf dem Thermometer nur schwer abzulesen. Die Temperatur sollte täglich überprüft werden und das Ergebnis mit Datum, Temperatur und Handzeichen der kontrollierenden Person dokumentieren werden. Ferner wäre die Verwendung eines MIN-MAX Thermometers sinnvoll. Abgelaufene oder nicht mehr benötigte Medikamente werden von der Einrichtung aussortiert und zur Entsorgung an die beliefernden Apotheken zurückgegeben. Hierzu ist anzumerken, dass Medikamente mit Ausnahme von Betäubungsmittel Eigentum des Bewohners sind. Bevor diese Medikamente entsorgt bzw. an die Apotheke zurückgegeben werden, empfehlen wir eine entsprechende Einverständniserklärung des Bewohners oder ggf. des Betreuers einzuholen. In Einrichtungen mit Mehrbettzimmern muss ein Einzelzimmer zur vorübergehenden Nutzung durch einen Bewohner vorhanden sein. Durch diese Regelung soll sichergestellt werden, dass für den Fall, dass das Zusammenleben mehrerer Heimbewohner in einem Mehrbettzimmer unzumutbar für die Betroffenen geworden ist, kurzfristig Ausweichmöglichkeiten bestehen. Auf die Ursache der erforderlichen Trennung kommt es nicht an. Sie kann in der Krankheit eines Heimbewohners, aber auch in anderen Umständen begründet liegen. Der Raum zur vorübergehenden Nutzung ist derzeit durch einen Bewohner belegt. Im Gespräch mit der Einrichtungsleitung stellt sich jedoch heraus, dass es, wenn auch selten, Situationen gibt, wo dieser Raum in Krisensituationen benötigt wird. Die Einrichtung sollte ein Einzelzimmer als Raum zur vorübergehenden Nutzung in Zukunft nicht mehr belegen. Der Träger und die Leitung einer stationären Einrichtung haben u. a. sicherzustellen, dass eine angemessene Qualität der Betreuung, Pflege, Verpflegung, ärztliche und gesundheitliche Betreuung der Bewohner sichergestellt wird. Es sollte deshalb in Zukunft dringend darauf geachtet werden, dass keine Mitarbeiter ohne Erste Hilfe Kenntnisse eingestellt werden und alle Mitarbeiter regelmäßig in entsprechenden

- 5 - Maßnahmen geschult werden. Der Zugang zum Gemeinschaftsraum im Erdgeschoss wurde durch Betonpflaster rollstuhlgerecht gestaltet. Allerdings befindet sich in der Tür ein ca. 5 cm hohes Alublech, das für Rollstuhlfahrer von drinnen nach draußen zu hoch wäre. Diese Schwelle könnte mit einer kleinen schiefen Ebene entschärft werden. Im ersten Stock wurde für den Notfallausstieg im Brandfall inzwischen eine Trittleiter angeschafft. Da aber auch der Übergang zum Flachdach, auf dem sich die Bewohner im Brandfalle evtl. aufhalten könnten, vom Fenster zum Dach recht hoch ist wird empfohlen, auch im Außenbereich Trittstufen, die an der Mauer befestigt werden könnten, anzubringen. III. Erstmals festgestellte Abweichungen (Mängel): Erstmals festgestellte Abweichungen von den Vorgaben des Gesetzes nach Art. 11 Abs. 4 S. 1 PfleWoqG, aufgrund derer gegebenenfalls eine Mängelberatung nach Art. 12 Abs. 2 S. 1 PfleWoqG erfolgt: [Eine Beratung über Möglichkeiten zur Abstellung der festgestellten Abweichungen erhebt keinen Anspruch auf Verbindlichkeit oder Vollständigkeit. Die Art und Weise der Umsetzung der Behebung der Abweichungen bleibt der Einrichtung bzw. dem Träger überlassen.] III.1. Qualitätsbereich: Personal III.1.1. Sachverhalt: Nach Art. 3 Abs. 2 Nr. 11 PfleWoqG haben der Träger und die Leitung einer stationären Einrichtung sicherzustellen, dass die in der Pflege und Betreuung tätigen Personen einmal im Jahr über den sachgerechten Umgang mit Arzneimitteln beraten werden. Diese Beratung erfolgt im Jahr 2011 nicht. III.1.2. Der Träger ist kraft Gesetzes verpflichtet, den festgestellten Mangel abzustellen, um die Qualitätsanforderungen an den Betrieb der Einrichtung sicherzustellen (Art. 3 PfleWoqG). III.1.3. Es wird dringend empfohlen, die geforderte jährliche Beratung der in der Pflege und Betreuung tätigen Mitarbeiter sicherzustellen und entsprechend zu dokumentieren (Teilnehmerlisten inklusive Unterschrift der Teilnehmer). IV. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erneuten Mängel festgestellt. V. Am Tag der Überprüfung wurden in den geprüften Qualitätsbereichen keine erheblichen Mängel festgestellt. VI. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe entweder Widerspruch eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar Klage erhoben (siehe 2.) werden. 1. Wenn Widerspruch eingelegt wird:

- 6 - Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift beim Landratsamt Amberg-Sulzbach, Schloßgraben 3, 92224 Amberg, einzulegen. Sollte über den Widerspruch ohne zureichenden Grund in angemessener Frist sachlich nicht entschieden werden, so kann Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg, (Postfachanschrift: Postfach 110165, 93014 Regensburg) Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts erhoben werden. Die Klage kann nicht vor Ablauf von drei Monaten seit der Einlegung des Widerspruchs erhoben werden, außer wenn wegen besonderer Umstände des Falles eine kürzere Frist geboten ist. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden. 2. Wenn unmittelbar Klage erhoben wird: Die Klage ist bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in Regensburg (Postfachanschrift: Postfach 110165, 93014 Regensburg), Hausanschrift: Haidplatz 1, 93047 Regensburg, schriftlich oder zur Niederschrift des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle dieses Gerichts zu erheben. Die Klage muss den Kläger, den Beklagten (Freistaat Bayern) und den Gegenstand des Klagebegehrens bezeichnen und soll einen bestimmten Antrag enthalten. Die zur Begründung dienenden Tatsachen und Beweismittel sollen angegeben, der angefochtene Bescheid soll in Urschrift oder in Abschrift beigefügt werden. Der Klage und allen Schriftsätzen sollen Abschriften für die übrigen Beteiligten beigefügt werden.