Jugendhilfeplanung. Aufgaben und Rahmenbedingungen in BaWü

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Transkript:

Jugendhilfeplanung Aufgaben und Rahmenbedingungen in BaWü

Jugendhilfe-/(Sozial)- Planung Ist in die Zukunft gerichtet, basiert auf Fakten, Daten, Operationalisierung und Fachlichkeit, unterstützt die sozialpolitische Positionierung und Gestaltung der sozialen Infrastruktur, erfolgt im Zusammenwirken vieler Akteure (Betroffene, Beteiligte, Entscheider, Fachleute) und im Prozess. Jugendhilfeplanung ist ein Teil der sozialen Planung, sozialen Gestaltung im Planungsraum

Definition Sozialplanung ( auch Jugendhilfeplanung): bewegt sich im Spannungsfeld von Politik, Wissenschaft und Praxis. Sie ist Sozialforschungs-, Planungs- und Koordinationstätigkeit zugleich. Ermittelt und beschreibt Bedürfnisse und Lebenslagen, entwickelt vorausschauend soziale Unterstützungssysteme und überprüft diese auf ihre Wirkungen, hat eine wichtige steuerungsunterstützende Funktion im Sozialbereich. Quelle www.vsop.de

Planungsthemen Alle Themen, Aufgabengebiete der Jugendhilfe 79 SGB VIII Gesamtverantwortung der Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter) - einschließlich der Planungsverantwortung für die Erfüllung der Aufgaben nach SGB VIII

Teilplanungen Unterschiedlichste Teilplanungen bestehen innerhalb der Jugendhilfeplanung 1. Zielgruppenspezifische Planungen: bspw. Kinderbetreuungsplanung, Hilfe zur Erziehung, Jugendarbeit, Frühe Hilfen, 2. Sozialräumliche Planung, 3. Themenspezifische Planung (bspw. Bildung,...)

80 SGB VIII Jugendhilfeplanung (1) Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben im Rahmen ihrer Planungsverantwortung 1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen, 2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und 3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann. Hochschule Esslingen

80 SGB VIII (2) Einrichtungen und Dienste sollen so geplant werden, dass insbesondere Kontakte in der Familie und im sozialen Umfeld erhalten und gepflegt werden können, ein möglichst wirksames, vielfältiges und aufeinander abgestimmtes Angebot von Jugendhilfeleistungen gewährleistet ist, junge Menschen und Familien in gefährdeten Lebens- und Wohnbereichen besonders gefördert werden, Mütter und Väter Aufgaben in der Familie und Erwerbstätigkeit besser miteinander vereinbaren können.

Beteiligung Der Bedarf soll unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten ermittelt werden - 80 (1) 2 Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe in allen Phasen ihrer Planung frühzeitig zu beteiligen - 80 (3) Beteiligung im Sinne demokratischer Teilhabe und Gestaltung (Governance) sowie Empowermentstrategien werden in Planungsprozessen immer wichtiger Hochschule Esslingen

Bedürfnis und Bedarf Bedarf entsteht aus der politischen und fachlichen Verarbeitung von Bedürfnissen aus der Eingrenzung von Bedürfnissen auf das für politisch erforderlich und gleichzeitig für machbar Gehaltene. Planung organisiert den Prozess und nimmt inhaltlich/fachlich Stellung. Planung macht auch von sich aus auf Bedürfnisse und sozialpolitische Aufgaben aufmerksam.

Bedarf Planung dient der Bedarfsermittlung und - bestimmung, die Entscheidung der Bedarfsanerkennung fällt politisch. Die politische Bedarfsanerkennung löst die Bereitstellung von Mitteln oder die Aufgabenerteilung aus sie dient der Verwirklichung des politisch Beschlossenen

Abstimmung der Planungen Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe sollen darauf hinwirken, dass die Planungen insgesamt den Bedürfnissen und Interessen der jungen Menschen und ihrer Familien Rechnung tragen - 80 (3) und dass die Jugendhilfeplanung und andere örtliche und überörtliche Planungen aufeinander abgestimmt werden 80 (4)

Weitere Teilaufgaben Qualitätsentwicklung, Konzeptentwicklung, Umsetzungsberatung, Organisationsberatung, Innovative Impulse, Berichtswesen Steuerung der Jugendhilfe und.

JHP als Prozess Hochschule Esslingen

Planungskreislauf Zieldefinition Plan to Plan Evaluation/ Fortschreibung Bestandserhebung Maßnahmenplanung Bedarfsermittlung

Wer plant? Öffentlicher Träger der Jugendhilfe - Jugendhilfeausschuss - Leitung, - Planungsfachkräfte, - Mitarbeitende des öffentlichen Trägers, Freie Träger der Jugendhilfe Beteiligte und Betroffene Planende in anderen Fachbereichen

Fachkräfte in der JHP Es gibt keine allgemeingültigen Vorgaben wer, mit welchen Aufgaben und Profilen in der Jugendhilfeplanung zuständig ist. Zumeist gibt es Planungsfachkräfte, manchmal liegt sie auch im Bereich der Leitung oder ist verknüpft mit weiteren Aufgaben. Es gibt in BaWü auch Sozial- und Jugendhilfeplaner/innen in Personalunion

Stellenprozente JHP Landkreise (2015) Hochschule Esslingen

Spannungsfeld Jugendhilfeplanung ist ein weites Aufgabenfeld mit vielseitigen methodischen Ansätzen aber: die personelle Ausstattung ist für die komplexe Aufgabenstellung zumeist nicht vorhanden Folge: Auswahl der Themenfelder und Priorisierungen in den Ämtern muss erfolgen, Beteiligung wird zurückgestellt, weil aufwändig

Jugendhilfeplanung ist in den Stadt- und Landkreisen in BaWü unterschiedlich organisiert Die Aufgabenprofile der Planungsfachkräfte ebenso

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit