ehealth-gesetz Auswirkungen auf das SNK, KV-Connect und den Arztbrief Partnermeeting der KV Telematik GmbH, 10.03.2015 K. Tenbrock / KBV
KVTG Partnermeeting ehealth-gesetz 10.03.2015 Seite 2 von 11 Agenda ehealth-gesetz zu eentlassbrief earztbrief Anwendungen ohne egk / angebundene Netze (SNK) Verhältnis zwischen TI und SNK Verhältnis zwischen KV-Connect und KOM-LE
KVTG Partnermeeting ehealth-gesetz 10.03.2015 Seite 3 von 11 Referentenentwurf zum ehealth-gesetz Ablauf und Zeitplan 19.01.2015 - Übersendung des Referentenentwurfs an die Verbände 10.02.2015 - Termin für die Abgabe einer Stellungnahme Die KBV-Stellungnahme findet sich hier: http://www.kbv.de/html/13711.php 25.02.2015 - Verbändeanhörung BMG Ziel: April 2015 - Kabinettsbeschluss - Regierungsentwurf Ende 1. HJ - Bundesrat (erster Durchgang) September voraussichtl. 1. Lesung Deutscher Bundestag Oktober/November 2./3. Lesung 01.01.2016 - Inkrafttreten
KVTG Partnermeeting ehealth-gesetz 10.03.2015 Seite 4 von 11 Referentenentwurf zum ehealth-gesetz elektronischer Entlassbrief, 291f und 291g Bis zum 31.03.2016 vereinbaren DKG mit KBV im Benehmen mit gematik und dem GKV-SV Inhalt und Struktur, Sicherheitsmaßnahmen sowie die technischen Schnittstellen. Dabei müssen Komponenten und Dienste der TI genutzt werden, sobald diese zur Verfügung stehen. Das SNK kann bereits genutzt werden, bis es an die TI angeschlossen wird. Begründung verweist auf Möglichkeit eines stufenweisen Vorgehens mit einer PDF-Lösung als ersten Stufe Vergleich KV-Connect earztbrief (Basis VHiTG Arztbrief light) Krankenhäuser erhalten 1 pro ausgestelltem und Ärzte 50 Cent für entgegengenommenen Brief im Zeitraum vom 01.07.2016-30.06.2018. Die notwendigen PVS-Anpassungen muss die KBV bestätigen.
KVTG Partnermeeting ehealth-gesetz 10.03.2015 Seite 5 von 11 Referentenentwurf zum ehealth-gesetz elektronischer Arztbrief (I/II), 291h Ärzte erhalten in den Jahren 2016 und 2017 eine Pauschale von 55Cent pro Übermittlung eines elektronischen Arztbriefes, wenn die Übertragung sicher erfolgt und der postalische Versand entfällt. Für den Zeitraum ab 2018 soll die Vergütung im BMV-Ä vereinbart werden. Die KBV regelt in Richtlinie in Benehmen mit GKV-SV und gematik Inhalt und Struktur des elektronischen Arztbriefes, Abrechnung und Sicherheitsmaßnahmen. Die PVS benötigen zur Abrechnung des Betrages eine Bestätigung/Zertifizierung durch die KBV.
KVTG Partnermeeting ehealth-gesetz 10.03.2015 Seite 6 von 11 Referentenentwurf zum ehealth-gesetz elektronischer Arztbrief (II/II), 291h Dabei müssen Komponenten und Dienste der TI genutzt werden, sobald diese zur Verfügung stehen. Das SNK kann bereits genutzt werden, bis es an die TI angeschlossen wird. 2016 und 2017 bzw. zu Beginn des TI-Rollouts (mit VSDM- Funktionalität) steht keine Signatur-Funktionalität (QES) der TI zur Verfügung ggf. Kartenterminal und Heilberufsausweis (HBA) sowie Signatur-Software im PVS notwendig.
KVTG Partnermeeting ehealth-gesetz 10.03.2015 Seite 7 von 11 Referentenentwurf zum ehealth-gesetz Anwendungen ohne egk / angebundene Netze, 291a+b Öffnung der TI für Anwendungen ohne egk und Anwendungen aus anderen Netzen wie dem SNK. Die gematik legt gemeinsam mit dem BSI bis zum 31.03.2016 Voraussetzungen für die Einbindung solcher Anwendungen sowie Maßnahmen zur Überwachung des Betriebes fest, um die Sicherheit und Verfügbarkeit der TI zu gewährleisten. Dazu gehört auch Offenlegung von Inhalt und Kommunikationsverhalten der Dienste. Regelungen unscharf formuliert: Komponenten und Dienste, die die TI nutzen, aber außerhalb betrieben werden können auch PVS oder Internet-Dienste sein. Für die Nutzung der TI kann die gematik Entgelte verlangen.
KVTG Partnermeeting ehealth-gesetz 10.03.2015 Seite 8 von 11 Referentenentwurf zum ehealth-gesetz Zeitachse Termine Förderungen Rollout-Prozesse 2016 2017 2018 eentlassbrief Vereinbarung Inhalt, Struktur, Schnittstellen, Sicherheit Vereinbarung Abrechnung Förderung für Ärzte 50 Cent / empfangenem Brief Elektr. Arztbrief Förderung für Ärzte: 55 Cent / Arztbrief Förderung für Ärzte (Neuverhandlung) VSDM Gematik hat Maßnahmen für VSDM inkl. TI getroffen Rollout Alle Praxen sind an die TI angebunden, sonst Honorarkürzung NFDM Gematik hat Maßnahmen für NFDM inkl. QES getroffen Rollout
KVTG Partnermeeting ehealth-gesetz 10.03.2015 Seite 9 von 11 Verhältnis zwischen TI und SNK Vorgehen in der Erprobung (Ende 2015) TI-Backbone Die Firma arvato (Los 3) realisiert das TI- Netz und ist auch mit der Kopplung zum KV-Backbone beauftragt. Dies haben die Gesellschafter der gematik beschlossen und dies wurde durch das BMG nicht beanstandet, also genehmigt. Die Vorgaben sind mit dem BSI abgestimmt, müssen sich aber ständig weiterentwickeln. Praxen in der Erprobung schalten ihren KV-SafeNet-Router temporär ab und erhalten einen gematik-konnektor. KV- Backbone Dieser verbindet zur TI, welche eine Kopplung zum KV-Backbone mit den KV-Anwendungen realisiert. Am 30.06.2014 bereits installiert durch arvato. KVen Die ca. 130 Online-Anwendungen der KVen stehen zur Verfügung! Damit kann auch KV-Connect weiterhin erreicht werden.
KVTG Partnermeeting ehealth-gesetz 10.03.2015 Seite 10 von 11 Verhältnis zwischen KV-Connect & KOM-LE Technik KV-Connect ist bereits heute die Kommunikationsplattform des KV- Systems. KOM-LE ist ein geplanter Kommunikationsweg der gematik und soll die gleichen Standards wie KV-Connect verwenden. KV-Connect beherrscht Arzt-Arzt-Kommunikation wie in KOM-LE geplant, ist aber insbesondere auch für den Massendatenversand (wie KV- Abrechnung oder DMP) konzipiert. Letzteres ist für KOM-LE aktuell nicht vorgesehen. Der earztbrief ist eine von zahlreichen Anwendungen, die über KV- Connect möglich sind und sein werden. Die Kompatibilität von KOM-LE und KV-Connect wird angestrebt, ähnlich der Weiterentwicklung von KV- SafeNet-Providern zu TI-Providern.
KVTG Partnermeeting ehealth-gesetz 10.03.2015 Seite 11 von 11 Verhältnis zwischen KV-Connect & KOM-LE Zeitlicher Verlauf In den Testregionen der gematik wird im Rahmen der QES-Anwendungen KV-Connect getestet werden. Dies steht bereits fest und ist Teil der Leistungsbeschreibung für die Industrie. Bisher war auch eine Erprobung von KOM-LE in den Testregionen angedacht dazu wurden Angebote bei der Industrie abgefragt. Ein Gesellschafterbeschluss abhängig von den Angeboten steht noch aus. Zwischenzeitlich kam der Referentenentwurf zum ehealth-gesetz, in dem KOM-LE nicht vorgesehen ist. Die Auswirkungen sind noch unklar. Für alle Praxen lohnt sich vor dem Hintergrund der Arztbriefförderungen im ehealth-gesetz der Einsatz des SNK und von KV-Connect!
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