RICHTSÄTZE ZUR SCHÄLSCHADENSBEWERTUNG an Einzelstämmen bei Fichte

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Transkript:

RICHTSÄTZE ZUR SCHÄLSCHADENSBEWERTUNG an Einzelstämmen bei Fichte Stand Mai 2016 Fotos: Fö Wirtitsch Grundlage: BINDER B. 1991: Hilfstafeln zur Erhebung und Bewertung von Schälschäden an Fichte, Herausgeber: Forstliche Bundesversuchsanstalt Wien. Erstellt und herausgegeben von: Landwirtschaftskammer Kärnten / Referat 10/Forstwirtschaft Museumgasse 5, 9020 Klagenfurt Die vorliegende Richtlinie steht auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Kärnten (www.lkkaernten.at) als Download ebenso zur Verfügung wie die dazugehörige Excel-Datei für die Berechnung der Entschädigung.

1 ERLÄUTERUNGEN FÜR DIE SCHADENSERHEBUNG 1.1 Allgemeine Hinweise Schälschäden werden durch Rot- und Muffelwild verursacht. Beim Schälen wird die Rinde plätzeartig (Winterschälung) oder streifenartig (Sommerschälung) vom Stamm abgenagt bzw. abgezogen. Rotfäulepilze dringen durch die Wunden in den Holzkörper ein und führen zu einer Entwertung des unteren Stammabschnittes. Die Anwendung dieser Richtlinie ist auf Einzelbaumschäden bei Fichte mit einem Wuchsalter von 15 bis 65 Jahren beschränkt. Zu den Einzelstammschäden zählen: Ertragseinbußen durch Qualitätsminderung infolge Wundfäule oder durch Ausfall (Totalschaden) und schädigungsbedingte Kosten, wie erhöhte Erntekosten bei geschälten Stämmen. Allfällige Bestandes- und Betriebsschäden sind gesondert zu bewerten. Für die Bewertung der Schälschäden sind der Schädigungsgrad, das Bestandesalter, die Standortsgüte und der Bestockungsgrad zu erheben sowie die geschälten Bäume dem Endbestand oder ausscheidenden Bestand zuzuordnen. 1.2 Der Schädigungsgrad Da sich die Entschädigungswerte für die Schälgrade 1 u. 2 nur geringfügig unterscheiden, sind bei der Aufnahme die folgenden 3 Schädigungsgrade zu erheben: Schädigungsgrad Schälwundbreite und Schälwundlänge schwach + mittel (1) + (2) bis 50 % des Stammumfanges und unter 100 cm stark (3) über 5 cm und über 100 cm sehr stark (4) über 50 % des Stammumfanges 1.3 Bestandesalter Das Bestandesalter ist die Zahl der Jahre seit der Bestandesbegründung bzw. Aufforstung. Bei Naturverjüngungen wird ein wirtschaftliches Alter unterstellt, welches dem Alter einer vergleichbaren Forstkultur entspricht. u:\referat10-forstwirtschaft\ablage\10 infomaterial_broschüren\lk kärnten\wildschäden\schälschäden\richtlinie lk Seite 2 von 11

1.4 Standortsgüte Das zutreffende Ertragstafelgebiet ist folgender Abbildung zu entnehmen: Hochgebirge Bruck Bayern 1.4.1 Standortsgüte nach Alter und Oberhöhe Die Oberhöhe entspricht etwa der durchschnittlichen Höhe der vorherrschenden Bäume. Alter Oberhöhe in Metern für Standortsgüte mittel für das Ertragstafelgebiet Hochgebirge Bayern Bruck 80 20,1-27,7 21,3-27,4 23,4-30,1 100 23,6-31,6 24,4-30,8 26,0-33,0 1.4.2 Standortsgüte aus 5-jährigem Höhenzuwachs über Brusthöhe Höhenzuwachs für Standortsgüte mittel für das Ertragstafelgebiet Hochgebirge Bayern Bruck 123-217 cm 121-222 cm 106-285 cm Die Standortsgüte gut und schlecht liegt dann vor, wenn die oben angeführten Tabellenwerte über- bzw. unterschritten werden. u:\referat10-forstwirtschaft\ablage\10 infomaterial_broschüren\lk kärnten\wildschäden\schälschäden\richtlinie lk Seite 3 von 11

1.5 Bestockungsgrad Bei der Schadenserhebung ist gutachtlich zwischen einer sehr dichten und normalen Bestockung zu unterscheiden. Bestockung sehr dicht : bei gegebener Bestandesoberhöhe werden folgende mittlere Baumabstände unter- bzw. Stammzahlen/ha überschritten: Oberhöhe in m 12 14 16 18 20 22 24 Mindestabstand in m 1,7 1,9 2,1 2,3 2,5 2,7 2,9 Stammzahl/Hektar 3.500 2.800 2.300 1.900 1.600 1.400 1.200 1.6 Zuordnung Endbestand / ausscheidender Bestand Jeder geschädigte Baum ist nach forstfachlichen Gesichtspunkten entweder dem Endbestand oder dem ausscheidenden Bestand zuzuordnen. Bei der Schadensberechnung nach den vorliegenden Richtlinien sind dabei grundsätzlich alle, also auch unterdrückte Bäume in nicht gepflegten Beständen aufzunehmen. 1.6.1 Endbestand Dazu zählen herrschende und mitherrschende Bäume, wobei je Hektar zwischen 600 bis 800 Individuen für den Endbestand gerechnet werden können. Zwei Endbestandsbäume haben daher einen durchschnittlichen Mindestabstand von ca. 3,5 m. 1.6.2 Ausscheidender Bestand Dazu zählen grundsätzlich alle anderen Bäume, die im Zuge von Durchforstungen entnommen werden. 2 Die Berechnung der Entschädigung 2.1 Tabellenwerte Aus den folgenden Tabellen können die Entschädigungsbeträge in EURO je Baum für den Endbestand und ausscheidenden Bestand in Abhängigkeit von Alter, Standortsgüte und Schälgrad entnommen werden. Bei deren Verwendung ist weiters zu beachten, dass diese für buchführende und pauschalierte Betriebe sowie für niedrige, mittlere und hohe Holzerntekosten berechnet wurden und daher die jeweils zutreffende Tabelle heranzuziehen ist. 2.2 Korrekturfaktor bei Überbestockung Liegt eine Überbestockung vor (siehe Pkt. 1.5), dann sind die Entschädigungswerte für den ausscheidenden Bestand gutachtlich mit 60 % des Tabellenwertes in Rechnung zu stellen. u:\referat10-forstwirtschaft\ablage\10 infomaterial_broschüren\lk kärnten\wildschäden\schälschäden\richtlinie lk Seite 4 von 11

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BEWERTUNG VON SCHÄLSCHÄDEN an EINZELSTÄMMEN bei FICHTE Grundeigentümer: Der Betrieb ist Alter (J) Name Katastralgemeinde: Grundstück-Nr.: Anschrift: PLZ, Ort: Schälschäden aus dem Zeitraum: erhoben von: erhoben am: Erntekosten im Endbestand (niedrig, mittel, hoch) pauschaliert Bonität: Bestockung: normal überbestockt: ja buchführend Schälgrad (SG) ENDBESTAND Anzahl /Baum 1 + 2 x = 3 x = 4 x = Summe: Gesamtsumme Endbestand: Schälgrad (SG) AUSSCHEIDENDER BESTAND Anzahl /Baum 1 + 2 x = 3 x = 4 x = Summe: Abschlag für Überbestockung: 40 % von Summe SG 1 bis 4 Gesamtsumme ausscheidender Bestand: GESAMTENTSCHÄDIGUNG in Euro Durchschnittliche Entschädigung in /Baum u:\referat10-forstwirtschaft\ablage\10 infomaterial_broschüren\lk kärnten\wildschäden\schälschäden\richtlinie lk Seite 11 von 11