Anforderungen an die Getreidelagerung aus Sicht der Lebensmittelhygieneverordnung



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Transkript:

LANDESBETRIEB HESSEN LANDWIRTSCHAFT Anforderungen an die Getreidelagerung aus Sicht der Lebensmittelhygieneverordnung Herausgeber Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Kölnische Straße 48-50 34117 Kassel Tel. 0561 7299-0 Autor Volker Ruch Tel.: 05671-996-0 / 109 Email: ruchv@llh.hessen.de Fachgebiet Ökonomie/Verfahrenstechnik, Juni 2005 Nachdruck oder Verwendung auch auszugsweise nur mit Quellenangabe

Der Getreidevermarkter wird zukünftig bei seiner Vermarktung von eingelagertem Getreide sich mit erhöhten Anforderungen an die Hygiene und Dokumentation auseinandersetzen müssen. Damit möglichst auch in der Zukunft noch mit der eigenen Getreidelagerung die Wertschöpfung, also das Geldverdienen, erhöht wird, wurden von der Abteilung Beratung des Landesbetriebes Landwirtschaft Hessen (LLH) Beratungsempfehlungen zur hygienischen Lagerung des Lebensmittels Getreide erarbeitet, die nachfolgend von Volker Ruch, Berater für Verfahrenstechnik beim LLH, dargestellt werden. Der zukünftige Umfang zur Lebensmittelbehandlung von der Urproduktion (Landwirt) bis zum Verbraucher wird von den neuen EU-Verordnungen zur Lebensmittelhygiene vom 29. April 2004 vorgeschrieben (EU-VO 852-854). Sie gelten ab Januar 2006 und die Umsetzung wird derzeit auf Bundes- und Länderebene erarbeitet. In Hessen sollen die Veterinärämter, angesiedelt bei den Landräten und Städten, zukünftig die Überwachung und Umsetzung dieser EU Vorgaben übernehmen. Was besagt die EU Verordnung? Die Lebensmittelunternehmer müssen soweit wie möglich sicherstellen, dass Primärerzeugnisse im Hinblick auf eine spätere Verarbeitung vor Kontamination (Verunreinigung) geschützt werden (aus: Anhang 1, Teil 2). Alle Maßnahmen der sogenannten Guten, fachlichen Praxis sind zukünftig noch stärker auf die Minimierung unerwünschter Stoffe in der Nahrungsmittelkette auszurichten. Vor dem Hintergrund dieser Verordnung, nach der Getreide ab der Ernte 2005 dem Lebensmittelrecht und in Anlehnung der Lebensmittelhygieneverordnung unterliegt, ist die aufnehmende Hand (Handel, Mühlen u.a.) verpflichtet, sowohl für Konsum- als auch für Futtergetreide, verschärfte Qualitätsanforderungen zu stellen. Die Vermarktung unhygienisch gelagerten Getreides birgt zukünftig in weit stärkerem Maße die Gefahr, dass der gewerbliche Aufkäufer Getreide wegen kontaminierter Chargen nicht oder nur preismindernd abnimmt. Die gesetzliche Verpflichtung dazu sind dem gewerblichen Aufkäufer durch die Lebensmittelverordnung (LMHV) vom 5.8.1997 auferlegt worden. Darin heißt es: Mühlen und Handel sind verpflichtet, Lebensmittelrohstoffe nicht anzunehmen, wenn sie erwiesenermaßen oder aller Voraussicht nach mit tierischen Schädlingen, pathogenen Mikroorganismen oder gesundheitlich bedenklichen, (Exkremente wären beispielsweise bedenklich) verdorbenen oder fremden Stoffen (Glas, Erde, Sand, Düngerreste, u.a.) derart verunreinigt sind, dass sie auch nach normaler Aussortierung, (...) Behandlung oder Verarbeitung nicht für den Verzehr geeignet sind. (aus LMHV, Kapitel 5 der Anlage) Ziel der Lager-Hygienemaßnahmen des Landwirts sollte daher sein, eine Beeinträchtigung (Kontaminierung) der Lagerware durch Verunreinigung mit Schmutz, Schadstoff- und / oder Toxinhaltigen Stäuben, Fremdkörpern (Sand, Düngemittel, Glas, Erde), toten Insekten und Exkrementen von Schadnagern, Vögeln und anderen Tieren durch Befall mit Schaderregern wie Käfern, Milben, Motten und ihren Ausscheidungen durch Besatz mit mikrobiell geschädigten Körnern durch Pilze (Schwärze-, Schimmel-, Hefepilze) und Bakterien sowie deren hochgiftige Stoffwechselprodukte (Toxine) zu verhindern. Fachgebiet Ökonomie/Verfahrenstechnik 1

Reinigen vor dem Einlagern ist das Minimum (Mindeststandard) Ein Vorreiniger leistet gute Dienste vor der Einlagerung und evtl. nach der Auslagerung. Durch die Aussonderung eines möglichst hohen Anteils von Verunreinigungen wie Staub u. sonstige Leichteile (Kleinlebewesen) und je nach Bauart auch von Sand und Erde vereinfachen sich die nachfolgenden Maßnahmen erheblich. Die Trocknungs- und Belüftungsleistung steigt. Insbesondere stärker mit Fusarien belastetes Erntegut sollte intensiv gereinigt werden. Strohteilchen und Schmachtkörner sind nämlich in der Regel stärker mit Toxinen belastet als das vollständig ausgebildete Korn. Im Rahmen der Lebensmittelkette bilden Pilze und Stäube die Futtergrundlage für Milben und Staubläuse. Die wiederum werden von Raubmilben gefressen usw. Das Übel beginnt also beim Staub und nicht erst beim Getreidekäfer oder der Ratte. Am preiswertesten ist der einfache Windsichter als pneumatischer Kegelreiniger, besser der aufwändigere Vorreiniger mit Wind- und Sortiersieben. Bei höheren Ansprüchen an die Reinigungsqualität oder Sortierung sind Siebeinrichtungen, Trommelsortierer oder Siebtrommelreiniger einzusetzen. Für alle Reinigungsgeräte gilt: die Leistung sollte 10 bis 20 % höher eingeplant werden als die vorgeschaltete Förderkapazität. Lagerungsverfahren: Hochsilo Bild 1 Aus hygienischen und besonders auch aus Kosten- u. arbeitswirtschaftlichen Aspekten wird die Lagerung von Getreide in Außen-Silos favorisiert. Außensilos mit Dach sind absolut Schadnager- und Vogeldicht. Die Wände sind glatt, ritzenfrei und bilden zwar eine leicht zu reinigende Oberfläche, was aber aufgrund der Bauhöhe von innen einiges Kopfzerbrechen bereiten kann (sofern das mal nötig sein sollte). Jedenfalls geht seit den Zeiten von freiwilligen Qualitätssicherungssysteme (QS) eindeutig der Trend zu den Außensilos, so die einhellige Aussage von Firmenvertretern. So schreiben z.b. Getreidemühlen in Thüringen in ihren Abnahmeverträge mit Produzenten die Hoch-Silolagerung mit hermetisch geschlossener Wandung für Getreide vor. Fachgebiet Ökonomie/Verfahrenstechnik 2

Für Blechsilos (rund oder eckig) zur Innenaufstellung in Altgebäuden bietet die Firma A.B.S. Silo- und Förderanlagen GmbH, Osterburken, Tel. 06291-64220, mittlerweile Abdeckungen aus Polyestergewebe an bzw. werden maßgeschneidert angefertigt (mit Körnereinlaufstutzen und Abluftführungen bei Körnerbelüftung). Die Nachfrage dazu kam, so die Firma, von Landwirten die aufgrund der Teilnahme an Qualitätssicherungsprogrammen, Bild 2 das Lebensmittel Getreide vor Exkrementen von oben (Vögel) in ihren Silos schützen möchten. Die Variationen hinsichtlich Behältergröße und -form sind außerordentlich groß und passen sich gewünschten Chargenmengen an. Mit Durchmessern bis 21 m und Bauhöhen bis 30 m lassen sich bis zu 7000 to in einem Silo lagern. Überwachung (Temperatur), Lagermanagement (Belüftung) und Hygiene sind einfacher zu händeln als im Flachlager in einer Halle. Auch der arbeitswirtschaftliche Aspekt ist gegenüber der Hallenflachlagerung besser, da vollautomatische Entnahme möglich ist. Z.B. in Verbindung mit Mahl- und Mischanlage ist diese Verfahren auch für Veredelungsbetriebe voll zu automatisieren. Durch farbliche Beschichtung sind die glänzenden, verzinkten Stahlsilos in hessische Haufendörfer gut ins das dörfliche Umfeld einzubinden. Außerordentlich kostengünstig wird das Verfahren, wenn die Außensilos unmittelbar an eine abgeschriebene Halle / Scheune angebaut werden und Körnerannahme, Reinigung, Trocknung und Verwiegung i.d. Halle untergebracht werden. Bild 3 Fachgebiet Ökonomie/Verfahrenstechnik 3

Bild 4 Bild 5 Lagerungsverfahren: Hallen-Flachlagerung Die Hallenflachlagerung als reine Getreidelagerhalle kommt meist in Frage, wenn durch eine Lagerbelüftungstrocknung die Konservierung des Getreides erfolgen soll oder wenn eine mögliche alternative Nutzung der Halle nach Aufgabe der Getreidelagerung angestrebt wird. Probleme bei der Hallenflachlagerung ist, dass eingelagertes Getreide von Schadnagern / Vögeln und evtl. dadurch angezogenen Kleintieren wie Katzen, Marder, Iltis (Karnivoren) usw. verunreinigt werden kann. Nach dem Motto, der beste Schädling ist der, der nicht ins Lager kommt, sollte bei der Bauausführung von Hallen die Schädlingsfeindlichkeit im Kaufvertrag zur Auflage machen (Tordichtigkeit, Dach / Wandanschluss) Bild 7 Fachgebiet Ökonomie/Verfahrenstechnik 4

Bild 8 Bild 9 Die Halle sollte als absolute Dunkelhalle ohne natürliche Belichtung erstellt werden, um Vogeleinflug bei offenen Toren zu mindern. Vögel fliegen nicht gern in dunkle Räume. Bild 6 Fachgebiet Ökonomie/Verfahrenstechnik 5

Die Lagerwandungen und -böden sollten aus glatten gut zu reinigenden Materialen bestehen. Trapezwände aus Stahlblech oder Beton sind die Materialien für eine hygienische Lagerung. Mit diesen Baumaterialen für das Flachlager ist es möglich, dass die Lagerinnenwand gleichzeitig auch die Außenwand des Gebäudes darstellt. Ein nicht zugänglicher Zwischenraum, in den sich vorzüglich Ungeziefer jeglicher Art einnistet, wird so vermieden. Bild 11 Das Material Holz ist nicht empfehlenswert. Holz ist aufwändiger bis schlecht zu reinigen, hat eine grobe Porenstruktur für Staubeinlagerungen, bietet viele Unterschlupfmöglichkeiten (Ritze, Spalten) für Schädlinge (Kornkäfer) und beim chem. Vorratsschutz sind höhere Aufwendungen zu fahren (siehe Punkt Vorratsschutz). Ratten und Mäuse fressen sich durch Holz ins Lager. Allenfalls kann in Flachlagerzellen die Stirnwand aus Holzbalken erstellt werden, da diese für Ein- und Ausfahrt häufiger bewegt werden. Bild 10 Grundrissgestaltung und Verkehrsflächen bei der Hallenflachlagerung: Längsanordnung: Bei Anordnung der Lagerzellen, sofern diese gebaut werden, in Längsrichtung der Halle (Firstverlauf) wird meist die Getreideannahme (Körnersumpf) in der Halle in der Querdurchfahrt vor den Lagerzellen angeordnet (Bild 6. 10,11) Dies ist unter lebensmittelhygienischen Lagerbedingungen eine suboptimale Lösung, d.h. eine schlechte Lösung. Die sich bildenden Staub- und Dreckwolken schlagen sich dann zum Teil auf dem ein- Fachgebiet Ökonomie/Verfahrenstechnik 6

zulagernden Erntegut ab. Das bei der Annahme vorgereinigte u. eingelagerte Getreide wird dann im zweiten Zug wieder mit einer Staubschicht gepudert. Queranordnung: Bei Queranordnung der Lagerzellen kann der Sumpf unter einem Vordach angeordnet werden. Bei geschlossenen dichten Toren (Bild 9 + 7) bleibt Staub u. Dreck draußen. Empfehlenswert ist in d.f. eine Vordachbreite von 5 m. Wird der Sumpf dann noch länger als für die Annahme erforderlich gebaut, z.b. über drei Hallenraster / Lagerfelder, ist eine komfortable Entnahme durch gradliniges Einund Ausfahren mit mobilen Fahrzeugen möglich. Neben der in aller Regel befestigen Vordachfläche wäre unter lebensmittelhygienischen Bedingenungen eine weitere feste Fahrfläche (Pflaster, Beton, Asphalt) ab Vordachende bis zu 5 m empfehlenswert um Schmutzeintrag durch Räder zu vermeiden. Die letztendlich erforderliche Rangierfläche hängt natürlich vom Verladesystem ab. Belüftungseinrichtung (Mindeststandard) Bild 12 Jedes Getreidelager muss belüftet werden können, entweder mit normaler Außenluft oder mit technisch abgekühlter Luft (Körnerkühlgeräte). Die Belüftung des Getreides mit Außenluft gehört zu den einfachsten Maßnahmen, zumal es für alle Lagervarianten entsprechende, industrielle Belüftungssysteme gibt. Ein lagerfester Zustand für Konsum-Getreide heißt: Anzustrebende Getreidefeuchte 14 % oder weniger (ohne Körnerkühlung) Anzustrebende Getreidefeuchte 17 18 % oder weniger (mit Körnerkühlung) Lagertemperatur im Getreidestock 8 10 o C Schwarzbesatz unter 1 % Kein Schädlingsbesatz Kornbeschädigungen unter 4 % Unter diesen Parametern sind Atmungsverluste (= Masseverluste) beim Getreide minimiert und die Lebensbedingungen für die Vermehrung von Schädlingen und Mikroorganismen (Pilze, Bakterien) erheblich erschwert bzw. ausgeschaltet. Fachgebiet Ökonomie/Verfahrenstechnik 7

Messgeräte (Mindeststandard) Zu den wichtigsten Instrumenten der hofeigenen Getreidelagerung gehören Messgeräte zur Ermittlung von - Feuchtigkeit und Temperatur im Erntegut - Temperatur und Luftfeuchtigkeit für die Belüftungsluft. Erfolg und Misserfolg der Lagerhygiene hängen im wesentlichen von Faktoren diesen vier Einflussgrößen ab. Nicht eichfähige Körner-Feuchtemeßgeräte sind ausreichend und ab 300 rel. preiswert. Für geringe Lagermengen reichen einfache Stechthermometer mit analoger oder digitaler Anzeige. Für die Erfassung der Luftfeuchtigkeit gibt es Hygrometer ab 170 und ein Thermometer für die Außenluft gehört auch noch dazu. Für größere Lagermengen sind stationäre angebrachte Temperaturfühler verteilt über das Lager mit zentraler Elektronischer Ablesung sinnvoll. Die Investkosten liegen bei 1500-3000 je nach Anlagengröße und Lagerzellen. Bei der Außen-Silolagerung sollte die automatische Temperaturerfassung unbedingt dazugehören. Bei der Lagerbelüftungstrocknung im Flachlager sind diese Messgrößen integraler Bestandteil des Systems (außer dem Kornfeuchtemesser) Elektrische Anlagen Die gesamt elektrische Anlage sollte nach ATEX 95 erfolgen. Diese Installationsbestimmung beruht auf der EU-Richtlinie von 2003 für Geräte und Schutzsystem zur bestimmungsgemäßen Verwendung in explosionsgefährdeten Bereichen um Staubexplosionen zu verhindern. Die ATEX (Atmosphere Explosible) ist vergleichbar der früheren deutschen StaubEx 10. Kosten der Betriebseigenen Getreidelagerung Der Investitionsbedarf für Getreidelager ist in hohem Maße vom Lagerverfahren, der Größe des Lagers, der Technikkomponenten u.a. abhängig. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht sollten nicht mehr als 150 je to verausgabt werden. Die Auswertung abgerechneter Maßnahmen ergibt folgende Präferenzen: (Lagerkapazität ca. 1000-1500 to, Neubau): Am niedrigsten liegen die Gesamtinvestitionskosten bei der Außen-Hochsilolagerung mit 125 bis 160 je to, während diese bei der Hallen-Flachlagerung 180 bis 230 je to betragen. Die Außensilolagerung ist also im Durchschnitt ca. 40 % preiswerter zu erstellen. Allein dieses Kriterium dürfte unter kaufmännisch handelnden Landwirten eindeutig in diese Lagerungsrichtung führen. Die aus der hofeigenen Lagerung resultierenden Kosten (Abschreibung, Zinsansatz, variable Kosten, Schwund, u.a.) werden wesentlich durch die Höhe der Investitionskosten bestimmt, da allein auf die Abschreibung (AfA) ca. 50-60 % der Kosten entfallen. Die kalkulatorischen Kosten je dt (ohne Trocknung) liegen bei diesen Verfahren zwischen 1,37 /dt (142 /t) und 1,89 /dt (205 /t). Einlagerung beim Handel: Nach Auskunft der Fa. Roth, Kirchhain, kann der Produzent sein Getreide beim Landhandel zu folgenden Konditionen einlagern: Fachgebiet Ökonomie/Verfahrenstechnik 8

Für Ein- und Auslagerung werden 0,75 je dt und je Monat Lagerdauer 0,15 je dt berechnet. Bei einer 4-monatigen Einlagerungszeit errechnen sich dann Kosten von 1,35 je dt. Den Verkaufszeitpunkt des eingelagerten Getreides bestimmt dabei natürlich der Landwirt. Eine Alternative für Betriebe, die sich um Lebensmittellagerhygiene nicht kümmern wollen. Vorratschutz Getreidelagerung Ein hoher Feuchtegehalt (>14 %), hohe Getreidetemperatur des frisch eingelagerten Getreides ( > 15 Grad C) begünstigen einen späteren Befall mit Vorratsschädlingen. Oft treten verschiedene Schädlinge (Korn- und Reismehlkäfer, Mehlmilben, Motten, Staubläusen, Milben u.a.) gleichzeitig auf. Auch Schad- u. Schimmelpilze (Fusarien), Keime, Bakterien siedeln sich unter diesen Bedingungen an und können sich explosionsartig vermehren. Qualitätsschäden bis hin zum Verderb sowie Masseverluste können die Folgen sein. Das Getreide wird muffig und riecht unangenehm und verliert seinen Geschmack. Bei stärkerem Befall gibt es Verklumpung und Brückenbildung im Lager Es bilden sich gefährliche Pilzgifte (Mykotoxine) Getreide mit einer gesundheitlich bedenklichen Mikotoxinbelastung darf nicht in den Verkehr gebracht werden und ist auch als Futtermittel ungenießbar. Schlechte tierische Leistungen sind vielfach auch auf erhöhte Mykotoxinwerte zurückzuführen (bes. in der Veredelungswirtschaft). Die zulässigen Grenzwerte sind zu beachten. Die Grenzwerte sind unterschiedlich je nach Art des Mykotoxins und können über die Beratung erfragt werden. Der Erstbefall der neu eingelagerten Ernte geht meistens von Schädlingen aus, die in irgendwelchen Ritzen, Ecken, Fugen, toten Räumen überlebt haben. Zur Vorbeugung sind alle Getreidelager (Silos, Schüttböden, Hallen) einschließlich der Förder- und Reinigungstechnik gründlichst zu reinigen (Staubsaugerrein). Nach der mechanischen Reinigung ist eine zusätzliche chemische Behandlung der Lagerräume und Technik angebracht. In leeren Lagerräumen sind u.a. folgende Präparate zugelassen: ACTELLIC 50 (0,16 % ige Lösung), Bei Betonfußböden u. wänden 8 ml in 5 Liter Wasser je 100 m2; bei Holzböden u. wänden bis 32 ml in 20 Liter Wasser je 100 m2. BAYTHION EC (0,2 % ige Lösung), Beton: 20 ml in 10 Liter Wasser je 100 m2, Holz: 40 ml in 20 Liter Wasser je 100 m2. Getreide der letztjährigen Ernte sollte so gelagert werden, dass kein Kontakt mit dem neuen Erntegut zustande kommen kann. Befallenes Altgetreide ist unverzüglich zu vermahlen oder mit chem. Mitteln zu behandeln (z.b. Actellic 50). Nach der Behandlung mit einer PVC-Plane abdecken (keine Wartezeit), Dosierung: 5 Liter Spritzbrühe je to Getreide. Für beide Mittel gilt: max. 1 Behandlung. Denken Sie daran, diese Maßnahmen schriftlich zu dokumentieren (Aufzeichnungspflicht). Fachgebiet Ökonomie/Verfahrenstechnik 9

Literaturangaben: Professionelle Qualitätssicherung von Getreide und Körnerleguminosen, HDLGN, 2004; Qualität dokumentieren, Märkte sichern, Eckl, DLZ 7-2005. Fachgebiet Ökonomie/Verfahrenstechnik 10