Jahresabschluss Anlagevermögen Prof. Dr. Werner Müller https://mueller-consulting.jimdo.com/ rechnungswesen/hgb-bilanzierung-steuer/ https://www.noteninflation.de/an-meine-studenten/
Inventur, Inventar HGB: Inventur => Inventar => Bilanz Praxis: Inventur Konto Bilanz Kontrolle Korrektur
Zusammenhänge Warenwirtschaft + Fakturierung Anlagevermög. Lohn + Gehalt Debitoren + Mahnwesen Kreditoren + Zahlungsverkehr Sachkonten Jahresabschluss + Reporting Kostenrechnung
B i l a n z Aktiva Anlagevermögen Umlaufvermögen - Vorräte - Forderungen - Zahlungsmittel Passiva Eigenkapital Rückstellungen Verbindichkeiten - Kreditinstitute - Lieferanten
B i l a n z Anlagenbuchhaltung Aktiva Anlagevermögen Passiva Eigenkapital Eigenkapitalspiegel Lagerwesen Debitorenbuchhaltung Umlaufvermögen - Vorräte - Forderungen Rückstellungen Verbindichkeiten - Kreditinstitute Risikomanagement Finanzierung Cashmanagement - Zahlungsmittel - Lieferanten Kreditorenbuchhaltung
A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 2. entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte uund ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3. Geschäfts- oder Firmenwert 4. geleistete Anzahlungen II. Sachanlagen... III. Finanzanlagen...
Geschäfts- und Firmenwert 246 Abs. 1 Satz 4 HGB: Der Unterschiedsbetrag, um den die für die Übernahme eines Unternehmens bewirkte Gegenleistung den Wert der einzelnen Vermögensgegenstände des Unternehmens abzüglich der Schulden im Zeitpunkt der Übernahme übersteigt (entgeltlich erworbener Geschäfts- oder Firmenwert), gilt als zeitlich begrenzt nutzbarer Vermögensgegenstand. 253 Abs. 3 Satz 3 + 4 HGB: Kann in Ausnahmefällen die voraussichtliche Nutzungsdauer eines selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenstands des Anlagevermögens nicht verlässlich geschätzt werden, sind planmäßige Abschreibungen auf die Herstellungskosten über einen Zeitraum von zehn Jahren vorzunehmen. Satz 3 findet auf einen entgeltlich erworbenen Geschäfts- oder Firmenwert entsprechende Anwendung.
Beispiel: Kaufpreis: 2.000.000 Vermögen: Immat. Vermögen 50.000 2.500.000 Sachanlagen 2.200.000 Schulden: Vorräte 100.000 750.000 Forderungen 150.000 Eigenkapital Verbindlichkeiten 750.000 1.750.000 Firmenwert 250.000
Anwendung Share Deal Verkauf von Aktien oder Geschäftsanteilen Finanzanlage 2 Mio. kein Raum für einen Firmenwert Asset Deal Verkauf eines Betriebes oder Verschmelzung Vermögen 2,5 Mio. + Schulden 750.000 Firmenwert als Ausgleichposten
Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 248 Abs. 2 Satz 1 HGB: Selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens können als Aktivposten in die Bilanz aufgenommen werden. => Bewertung nach 255 Abs. 2a HGB: = Herstellungskosten für die Entwicklung (keine Forschung) = Können Forschung und Entwicklung nicht verlässlich voneinander unterschieden werden, ist eine Aktivierung ausgeschlossen. (Satz 4)
Beispiel: selbst entwickelte Technik Materialverbrauch 125.000 Materialgemeinko. 9.000 davon Entwicklung 2.500 dav. freiw. soz. L. 250 Personalkosten 600.000 Fertigungsgem.ko. 693.960 davon Entwicklung 6.000 dav. freiw. soz. L. 960 davon Einzelko.lö. 120.000 Verwalt.gem.kost. 94.796 dav. freiw. soz. L. 480 Wertuntergrenze??? Vertriebsgem.ko. 75.835 Wertobergrenze??? dav. freiw. soz. L. 400
L ö s u n g Wertuntergrenze gesamt Entwickl. Fertigungsmaterial 125.000 2.500 Materialgemeinkost. 8.750 175 7,00% Einzelkostenlöhne 120.000 6.000 Fertigungsgemeinko. 693.000 34.650 577,50% 946.750 43.325 Wertobergrenze gesamt Entwickl. Fertigungsmaterial 125.000 2.500 Materialgemeinkost. 9.000 180 7,20% Einzelkostenlöhne 120.000 6.000 Fertigungsgemeinko. 693.960 34.698 578,30% 947.960 43.378 Verwaltungsgem.ko. 94.796 4.337,80 10,00% 1.042.756 47.715,80
A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände... II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 2. technische Anlagen und Maschinen 3. andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 4. geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau III. Finanzanlagen...
Grundstücke und Bauten Was ist der Vermögens- Gegenstand? - Bauten : Gebäude
Bauten : Gebäude Bauten sind fest mit Grund und Boden verbunden Gebäude sind fest mit Grund und Boden verbunden bieten durch räumliche Umschließung Schutz vor äußeren Einwirkungen erlauben den dauernden Aufenthalt von Menschen
Grundstücke und Bauten Was ist der Vermögens- Gegenstand? - Bauten : Gebäude - Betriebsvorrichtungen
Betriebsvorrichtungen dienen dem Betriebszweck und nicht der Gebäudenutzung sind i.d.r. fest mit einem Gebäude verbunden und damit rechtlich Teil des Grundstücks werden als technische Anlagen oder andere Anlagen bilanziert gelten als bewegliche Wirtschaftsgüter
Grundstücke und Bauten Was ist der Vermögens- Gegenstand? - Bauten : Gebäude - Betriebsvorrichtungen - Außenanlagen
Außenanlagen sind keine Gebäude, aber Bauten dienen der Nutzung des Grundstücks sind eigene unbewegliche Wirtschaftsgüter z.b. Wege, Grünanlagen, Zäune, Leitungssysteme zwischen Gebäuden
Grundstücke und Bauten Was ist der Vermögens- Gegenstand? - Bauten : Gebäude - Betriebsvorrichtungen - Außenanlagen - Gebäudeteile
Selbständige Gebäudeteile bei gemischter Eigennutzung und Vermietung für eigene betriebliche Zwecke genutzt für fremde betriebliche Zwecke genutzt = vermietete betriebliche Räume / Büros für fremde Wohnzwecke genutzt = vermietete Wohnungen
Selbständige Gebäudeteile bei gemischter Eigennutzung und Vermietung für eigene betriebliche Zwecke genutzt für fremde betriebliche Zwecke genutzt = vermietete betriebliche Räume / Büros für fremde Wohnzwecke genutzt = vermietete Wohnungen (auch an Gesellschafter) vom Einzelunternehmer genutzte Wohnung ist notwendiges Privatvermögen
Grundstücke und Bauten Was ist der Vermögens- Gegenstand? Herstellung oder Erhaltung? - Bauten : Gebäude - Betriebsvorrichtungen - Außenanlagen - Gebäudeteile = Tendenz zur Aufteilung
Erhaltung oder Herstellung 255 Abs. 2 HGB: für die Herstellung eines Vermögensgegenstands, seine Erweiterung oder für eine über seinen ursprünglichen Zustand hinausgehende wesentliche Verbesserung... funktionsgleicher Ersatz = Erhaltung, auch bei Verbesserung Verlängerung der Nutzungsdauer = Herstellung Sonderfall: anschaffungsnaher Erhaltungsaufwand
Grundstücke und Bauten Was ist der Vermögens- Gegenstand? - Bauten : Gebäude - Betriebsvorrichtungen Herstellung oder Erhaltung? Behandlung von Abbruchkosten? - Außenanlagen - Gebäudeteile = Tendenz zur Aufteilung
Abbruchkosten (+ Restwert) selbst hergestellt => Aufwand Erwerb ohne Abbruchabsicht => Aufwand Erwerb mit Abbruchabsicht und werthaltiges Gebäude => Herstellungskosten des neuen Gebäudes objektiv wertloses Gebäude => Anschaffungskosten des Grund und Bodens
Grundstücke und Bauten Was ist der Vermögens- Gegenstand? - Bauten : Gebäude - Betriebsvorrichtungen - Außenanlagen - Gebäudeteile Herstellung oder Erhaltung? Behandlung von Abbruchkosten? Abgang oder Wertminderung => teilweise Abschreibung? = Tendenz zur Aufteilung
Abgang oder Wertminderung teilweiser Abgang: mengenmäßig weniger vorhanden sonst. betr. Aufwand bei Wiederaufbau nachträgliche Herstellungskosten außerplanmäßige Abschreibung mengenmäßig gleich Abschreibung (AfaA) bei Reparatur Wertaufholung (Zuschreib.)
Grundstück + Gebäude rechtlich ein Gegenstand lt. Grundbuch wirtschaftlich zwei getrennte Vermögensgegenstände + Grund und Boden: nicht abnutzbar + Gebäude: über 50 Jahre abschreiben Kaufpreis + Nebenkosten aufteilen
Anschaffungskosten ( 255 Abs. 1 HGB) Anschaffungskosten sind die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Zu den Anschaffungskosten gehören auch die Nebenkosten sowie die nachträglichen Anschaffungskosten. Anschaffungspreisminderungen, die dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können, sind abzusetzen.
Beispiel: Haus gekauft Kaufpreis Haus 500.000 Grunderwerbsteuer 25.000 Gericht + Notar 5.000 Wand entfernt 3.500 neues Firmenschild 1.500 Wände neu gestrichen 5.000 540.000 50 % vermietet wie wird der Vorgang bilanziert?
L ö s u n g Kaufpreis Haus 500.000 Grunderwerbsteuer 25.000 Gericht + Notar 5.000 530.000 * Wand entfernt 3.500 Aufwand neues Firmenschild 1.500 bewegliches Wirtschaftsgut Wände neu gestrichen 5.000 Aufwand 540.000 * aufteilen: Grund + Boden / Gebäude(-teile)
Bewegliches Anlagevermögen Anlagen = komplex Technische Anlagen und Maschinen von anderen Anlagen, Betriebs- u. Geschäftsausstattung abgrenzen Merkmal Technik und Anlage => nichttechnisch = ggf. andere Anlage => klein und transportierbar = Betriebsausstattung => groß und faktisch unbeweglich = Maschine
Abschreibungen Gebäude: 2 % der Anschaffungskosten nachträgliche Herstellungskosten verlängern die Abschreibungsdauer bewegliche Wirtschaftsgüter: feste Nutzungsdauer nachträgliche Herstellungskosten erhöhen den Abschreibungsbetrag Restbuchwert : Restnutzungsdauer nachträgliche Herstellungskosten werden für das ganze Jahr abgeschrieben (nicht zeitanteilig)
Anlagen im Bau schwebende Vermögensgegenstände keine planmäßige Abschreibung nicht nur bauliche Anlagen Gegenstand ist das Herstellungsprojekt nach Fertigstellung auf neue Gegenstände umbuchen
A. Anlagevermögen: I. Immaterielle Vermögensgegenstände... II. Sachanlagen... III. Finanzanlagen 1. Anteile an verbundenen Unternehmen 2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3. Beteiligungen 4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 5. Wertpapiere des Anlagevermögens 6. sonstige Ausleihungen
verbundene Unternehmen Konzernverbund 18 AktG: einheitliche Leitung i.d.r. Stimmenmehrheit (> 50 %) persönliche Haftung bei PersG
Beteiligungen ( 271 Abs. 1 HGB) Beteiligungen sind Anteile an anderen Unternehmen, die bestimmt sind, dem eigenen Geschäftsbetrieb durch Herstellung einer dauernden Verbindung zu jenen Unternehmen zu dienen. Dabei ist es unerheblich, ob die Anteile in Wertpapieren verbrieft sind oder nicht. Eine Beteiligung wird vermutet, wenn die Anteile an einem Unternehmen insgesamt den fünften Teil des Nennkapitals dieses Unternehmens... überschreiten.
Beteiligungen - Faustformel < 10 % i.d.r. keine Beteiligung 10-20 % Beteiligung, wenn weitere Indizien für eine dauerhafte Verbindung vorliegen > 20 % immer Beteiligung (gesetzl. Vermutung) PersG aber: i.d.r. Beteiligung Mehrheitsbeteiligungen sind verbundene Unternehmen
Ausleihungen von Forderungen abgrenzen Forderung aus Leistung entstanden Ausleihung aus Zahlung entstanden i.d.r. Darlehensvertrag geschlossen zusätzlich: auf Dauer ( 247 Abs. 2 HGB)
Anlagenspiegel ( 284 Abs. 3 HGB) Im Anhang ist die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens in einer gesonderten Aufgliederung darzustellen. Dabei sind, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten, die Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahrs sowie die Abschreibungen gesondert aufzuführen. Zu den Abschreibungen sind gesondert folgende Angaben zu machen: 1. die Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe zu Beginn und Ende des Geschäftsjahrs, 2. die im Laufe des Geschäftsjahrs vorgenommenen Abschreibungen und 3. Änderungen in den Abschreibungen in ihrer gesamten Höhe im Zusammenhang mit Zu- und Abgängen sowie Umbuchungen im Laufe des Geschäftsjahrs. Sind in die Herstellungskosten Zinsen für Fremdkapital einbezogen worden, ist für jeden Posten des Anlagevermögens anzugeben, welcher Betrag an Zinsen im Geschäftsjahr aktiviert worden ist.
Durchführung je Vermögensgegenstand! Anschaffungskosten planmäßige Abschreibung außerplanm. Abschreibung Anfangsbestand Zugänge Abgänge Umbuchung Zuschreibung Endbestand