Stellungnahme zum 8. Rahmenprogramm der EU. Wien, im August 2010

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Transkript:

Stellungnahme zum 8. Rahmenprogramm der EU Wien, im August 2010

Stellungnahme zum 8. Rahmenprogramm der EU Ausgangslage Rahmenprogramme (RP) sind die wichtigsten Finanzierungsinstrumente, mit denen die Europäische Union Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten in fast allen wissenschaftlichen Disziplinen fördert. Das derzeit aktuelle 7. Rahmenprogramm umfasst eine Laufzeit von 7 Jahren (2007 2013) und ein Gesamtbudget von rund 54 Milliarden Euro (davon 4 Milliarden Euro für das EURATOM-Programm). Das entspricht einer Aufstockung der jährlichen Mittel um rund 60 Prozent im Vergleich zum 6. Rahmenprogramm. Das 7. Rahmenprogramm baut im Hinblick auf die Schaffung eines Europäischen Forschungsraumes auf den Erfolgen der vorhergehenden Programme auf und strebt durch Schwerpunktsetzungen in Form der Hauptfördermaßnahmen Zusammenarbeit Menschen Ideen Kapazitäten sowie die Maßnahmen zur Nuklearforschung (EURATOM) und die Gemeinsame Forschungsstelle der Kommission eine wissensgestützte europäische Wirtschaft und Gesellschaft an. Parallel dazu werden auch auf Basis von Zwischenevaluierungen des laufenden Programmes bereits Überlegungen zur Schwerpunktsetzung des 8. RP angestellt. Mit einer Tagung unter dem Motto Österreichs Rolle in der Europäischen Forschungspolitik Fragen an das 8. Rahmenprogramm eröffnete das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung (BMWF) Ende November 2009 den nationalen Diskussionsprozess über das 8. Rahmenprogramm. Ein folgender Konsultationsprozess richtete sich vor allem an die scientific communities und Forschungsförderagenturen. Gesprächen mit den Akteuren der österreichischen Forschungspolitik soll bis Ende 2010 ein nationales Reflexionspapier zum 8. Rahmenprogramm folgen.

Stellungnahme Der Österreichische Wissenschaftsrat weist in seinen Analysen und Empfehlungen Universität Österreich 2025 (Wissenschaftsrat 2009, S. 241ff.) darauf hin, dass die Bedingungen der Rahmenprogramme die Struktur der nationalen Wissenschaftssysteme verändern, indem sie Kooperationen, Fusionen und Netzwerkbildungen zur Herstellung kritischer Größen fördern und zugleich die Überwindung der traditionellen institutionellen Grenzen zwischen universitärer, außeruniversitärer und Wirtschaftsforschung befördern. Ein nationales Wissenschaftssystem, zumal ein kleines wie das österreichische, muss auf die Anforderungen der Rahmenprogramme in aktiver Weise reagieren, um sowohl die Entwicklungsvorstellungen des europäischen Forschungsraumes mitzugestalten als auch die Instrumentarien für die Steigerung der eigenen wissenschaftlichen Präsenz in Europa zu nutzen. Eine ausdifferenzierte Wissenschaftslandschaft sollte nicht in kleinteilige Förderinstrumentarien zerfallen, sondern durch ein in der Förderpolitik abgestimmtes strategisches Denken den europäischen Forschungsraum aktiv mitgestalten. Folgende Schwerpunktsetzungen des 8. RP können der Weiterentwicklung des österreichischen Wissenschaftssystems dienlich sein: Inhaltlich Förderung von belastbaren Kooperationen durch Synergien schaffende, standortstärkende Kooperationen, sowohl interuniversitär als auch zwischen Universitäten und außeruniversitären, auch unternehmensnahen Forschungseinrichtungen (z.b. durch die Förderung der Einrichtung von Knowledge and Innovation Communities (KIC). Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses durch innovative und transparente Strukturen der Doktorandenausbildung, z.b. in internationalen, interdisziplinär angelegten Graduiertenschulen. Förderung der Profilbildung von Universitäten, Standortstärkung durch Standortbereinigung, fachliche und disziplinäre Differenzierung. Förderung von aktiven Mitgliedschaften/strategischen Partnerschaften in internationalen Forschungseinrichtungen bzw. Forschungsnetzwerken, gekoppelt mit einer nachhaltigen Verankerung von zentralen Forschungsthemen in der nationalen, in diesem Falle österreichischen, Forschung. 2

Strukturell Ausbau der Anbahnungsfinanzierung: Nationale Förderungen sind dringend notwendig, um die Einreichung eines Antrages für ein Rahmenprogramm finanzieren zu können. Ausbau nationaler Förderschienen: Vor allem solche, die vorbereitend wie auch komplementär zum 8. RP gestaltet sind, um die nationale und die EU-Ebene der Forschungsförderung besser zusammenzuführen. Das Modell einer wissenschaftsbasierten strategischen Steuerung sollte hier im Vordergrund stehen. Reduktion der bürokratischen Bewilligungsverfahren: Abbau der überbordenden administrativen Erfordernisse sowohl bei der Erstellung eines Antrages als auch bei seiner Durchführung. Offene Fragen Österreich ist im Wettbewerb um die europäischen Forschungsmittel durchaus erfolgreich. So ist z.b. der Anteil der österreichischen Koordinatoren und Koordinatorinnen im Bewilligungsprozess deutlich gestiegen. Öffentlich finanzierte Einrichtungen tragen den Hauptanteil dieser Einreichungen; der größte Anteil entfällt dabei mit 37 Prozent auf die Universitäten. Auffallend ist, dass diese Erfolge kaum zu einer nachhaltigen Internationalisierung der Forschungseinrichtungen beitragen. Zu analysieren wäre, aus welchen Disziplinen und Institutionen die höchsten Bewilligungsquoten stammen und aus welchem Grund. Daraus könnten sich folgende Fragestellungen ergeben: Wäre es sinnvoll, andere Disziplinen bei der Beantragung von Forschungsmitteln auf EU-Ebene zu fördern? Wäre es sinnvoll, bestimmte Teilsysteme des Hochschulsektors bei der Beantragung zu fördern, oder sollten die Erfolgreichen verstärkt gefördert werden? Wäre es sinnvoll, nationale Wissenschafts- bzw. Technologieentwicklungsfelder zu bestimmen, die im 8. Rahmenprogramm verstärkt Förderung erfahren sollen? 3

Zuletzt ist auf eine wesentliche Rahmenbedingung hinzuweisen: Wenn sich Österreich auch in der Zukunft erfolgreich an den europäischen Forschungsprogrammen beteiligen möchte, müssen die Träger der Forschung auf verlässliche finanzielle Rahmenbedingungen bauen können, und zwar nicht nur im Hinblick auf die Anbahnungsfinanzierung, sondern vor allem auch im Rahmen komplementärer nationaler Forschungsaktivitäten, welche die Grundlage und die Voraussetzung einer erfolgreichen Beteiligung an den europäischen Programmen sind. Die Entscheidung der österreichischen Bundesregierung, die lange angekündigte Forschungsstrategie mit einem verbindlichen Finanzierungspfad aufzuschieben, ist in höchstem Maße kontraproduktiv und erschwert alle Bemühungen, die österreichische Forschung auch im Rahmen des 8. Rahmenprogramms erfolgreich zu platzieren. Wien, im August 2010 4