Herzlich Willkommen! Hello to Europe! Informationsveranstaltung ERASMUS+ 2014/15

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Transkript:

Herzlich Willkommen! Hello to Europe! Informationsveranstaltung ERASMUS+ 2014/15 Changing lives. Opening minds. jjjjjjjjjjjjjjjjjlllllllll lllljjjj Stand: 20. Oktober 2014

Gliederung: 1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS + 2. ERASMUS+ Schlüsselaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen 3. Programmländer 4. ST Mobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken 5. ST Fördervoraussetzungen 6. Die Moblititätszuschüsse Stückkosten Aufenthalt 7. Die Moblititätszuschüsse (Stückkosten Fahrt) 8. Antragstellung 9. Sonderförderung 2

1. Überblick Gesamtprogramm ERASMUS+ Comenius (Schulbildung) LLP ERASMUS (Hochschulbildung) Grundtvig (Erwachsenenbildung) Leonardo (Berufliche Bildung) Internationale EU-Hochschulprogramme mit Drittländern: ERASMUS Mundus, Tempus, Alfa, Edulink/ Youth in Action...Programm ERASMUS + Laufzeit: 2014 2020/21 Budget: 14,77 Mrd. EUR Ziele im Hochschulbereich: internationale Kompetenzen, persönliche Entwicklung und Beschäftigungsfähigkeit verbessern,..attraktivität der EU als Studien- und Wissenschaftsstandort steigern, Entwicklung der Hochschulbildung in Drittländern Schlüsselaktion 1: Schlüsselaktion 2: Schlüsselaktion 3: Mobilität von Einzelpersonen Zusammenarbeit zur Förderung von Innovation und zum Austausch von bewährten Verfahren Unterstützung politischer Reformen 3

2. ERASMUS+ Schlüsselaktion 1: Mobilität von Einzelpersonen Studierendenmobilität: - Auslandsstudium (SMS) - Auslandspraktikum (SMP) Personalmobilität: - Mobilität zu Unterrichtszwecken (STA) - Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) In 2013/14: 704.000 Euro / 233 SMS, 132 SMP, 23 STA, 19 STT = 407 gesamt In 2014/15: 741.000 Euro 4

3. Programmländer Mitgliedstaaten der EU Belgien, Bulgarien, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Zypern Programmländer außerhalb der EU Mazedonien, Island, Lichtenstein, Norwegen, Türkei Überseeische Gebiete z.b. Grönland, Niederländische Antillen Vollständige Liste zum Download auf unserer HP: ERASMUS+ Allgemeines Informationen zum EU-Programm Die Schweiz ist 2014/15 kein Programmland. 5

4. ST Mobilität zu Lehr-, Fort- und Weiterbildungszwecken Besteht aus zwei Bereichen: - Mobilität zu Lehrzwecken (STA) für Dozenten, Lehrbeauftragte, wissenschaftl. MA, Unternehmenspersonal (incoming) und - Mobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken (STT) für Hochschulpersonal aus allen Bereichen (Bibliothek, Fakultäten, Finanzen, IO, Öffentlichkeitsarbeit, Imma-Amt etc.) z.b. Teilnahme an Workshops, Trainings wie z.b. Staff weeks, individuelle Besuche, work shadowing, Sprachkurse, Es gibt Mobilitätszuschüsse (Stückkosten) für Fahrtkosten und Aufenthaltskosten lt. Tabellen 6

5. ST Fördervoraussetzungen Wichtigste Voraussetzung ist das Bestehen eines ERASMUS+ Kooperationsvertrages mit der Gasthochschule, der Personalmobilität zu Fort- und Weiterbildungszwecken vorsieht (Ausnahme: Staff week oder Sprachkurs). Mit STT kann Hochschulpersonal (auch Auszubildende) aus allen Bereichen gefördert werden. Die Dauer der Mobilität kann (ohne Reisezeit) min. 2 Tage bis max. 2 Monate betragen. Vorrang haben Erstreisende und nicht international tätiges Hochschulpersonal. Ebenso werden Individualreisen vorrangig vor Sprachreisen gefördert. Eine wiederholte Förderung ist grundsätzlich möglich. 7

6. Die Mobilitätszuschüsse Stückkosten Aufenthalt Nicht erstattungsfähig sind Workshop-, Seminar-, Konferenz-, Tagungsgebühren, Gastgeschenke, Bewirtung o.ä. Die Stückkosten je Aufenthaltstag (ohne An- und Abreisetage) betragen: Zielland Tag 1-14 Tag 15-60 DK, IRL, NL, S, UK 160 112 B, BG, SF, F, G, IS, I, FL, L, N, A, PL, RO, CZ, TR, HU, CY 140 98 LV, MT, MK, P, SK, E 120 84 EE, HR, LT, SI 100 70 Je nach Mittelverfügbarkeit kann die Förderdauer gekürzt werden. 8

7. Die Moblititätszuschüsse (Stückkosten Fahrt) Die Stückkosten für die Hin- und Rückfahrt betragen: < 100 km entfällt 100-499 km 180 EUR 500-1.999 km 275 EUR 2.000-2.999 km 360 EUR 3.000-3.999 km 530 EUR 4.000-7.999 km 820 EUR 8.000 km und mehr 1.100 EUR Die Fahrtkosten werden über den von der EU-Kommission bereitgestellten Distance Calculator ermittelt. 9

8. Antragstellung - frühzeitige Ankündigung der Reise per Email (Um Planungssicherheit zu bekommen, sollte vorab im IO geklärt werden, ob Mittel für die angestrebte Reise vorhanden sind bzw. welche Kosten von der Fakultät getragen werden. - Spätestens zwei Wochen vor Reiseantritt Dienstreiseantrag im IO einreichen, gemeinsam mit den folgenden Unterlagen: - STA Grant Agreement - STA Mobilitätsvereinbarung Nach Eingang - Prüfung, ob alle Voraussetzungen erfüllt werden und - genügend Mittel zur Verfügung stehen und - welche Kosten in welcher Höhe übernommen werden. 10

8. Bewilligng Liegen alle Voraussetzungen vor, wird der bewilligte Reiseantrag vom International Office an die Haushaltsabteilung weitergeleitet. Bitte beachten Sie, dass vor der Mobilität die Stückkosten für die Hin- und Rückfahrt ausgezahlt werden plus max. die Stückkosten je Aufenthaltstag für 3 Tage pro Woche. Die restlichen Stückkosten je Aufenthaltstag werden nach Einreichung der Abschlussunterlagen ausgezahlt. 11

8. Abrechnung Innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung der Reise ist im International Office einzureichen: STA Letter of Confirmation Ebenso werden Sie von der EU aufgefordert einen Onlineteilnehmerbericht über Ihren ERASMUS+ Auslandsaufenthalt zu verfassen. Die Aufforderung erhalten Sie nach Beendigung Ihres Auslandsaufenthaltes per Email und haben dann zwei Wochen Bearbeitungszeit. 12

9. Sonderförderung Für Personal mit einem Grad der Behinderung von mind. 50 besteht die Möglichkeit Sondermittel auf Basis realer Kosten zu beantragen. Der Antrag wird auf Grundlage eingereichter Unterlagen bearbeitet. Übernommen werden behinderungsbedingte und beantragte Mehrkosten im Zusammenhang mit einem ERASMUS+ Auslandsaufenthalt, insofern nicht andere nationale Stellen (Krankenkassen, Sozialämter etc.) diese finanzieren. Um diese Art der Sondermittel zu beantragen müssen folgende Unterlagen wenigstens zwei Monate vor Beginn des Aufenthaltes eingereicht werden (die Unterlagen stehen zum Download auf unserer Homepage bereit): Antrag Personal mit Schwerbehinderung Kosteneinschätzung Kopie des Schwerbehindertenausweises Ärztliche Bescheinigung Kostenvoranschlag Gerne beraten wir Sie persönlich und unterstützen Sie bei der Beantragung der Sondermittel. 13

Ansprechpartner: Ilka Knippel Hochschule Bremen International Office ERASMUS+ Neustadtswall 30 28199 Bremen Raum SI 57 b Telefon +49 (0) 421-5905 - 4135 Telefax +49 (0) 421-5905 - 4109 erasmus@hs-bremen.de Sprechzeiten Mo: 13.00 15.00 Uhr Di und Do: 9.00 12.00 Uhr Homepage: http://www.hs-bremen.de/internet/de/international/office/erasmus/ 14

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Fragen? 15