Informationen zur Besonderen Lernleistung in der Abiturprüfung"



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Informationen zur Besonderen Lernleistung in der Abiturprüfung" 1. Grundlage Die Grundlagen der nachfolgenden Information sind 2 und 11 der Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Fachgymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOFAK) sowie die ergänzenden Bestimmungen zur AVO-GOFAK. 2. Was ist eine besondere Lernleistung (BLL)? a) Ein umfassender Beitrag aus einem der folgenden vom Land geförderten Schülerwettbewerbe nach Anlage des Erlasses "Förderung von Schülerwettbewerben", und zwar -Bundeswettbewerb Fremdsprachen, -Schülerwettbewerb "Alte Sprachen", -Wettbewerb "Jugend musiziert", -Schülerwettbewerb "Schüler komponieren", -Schülerwettbewerb "Deutsche Geschichte" um den Preis des Bundespräsidenten, -Wettbewerb des Niedersächsischen Landtages für Schülerinnen und Schüler, -Europäischer Wettbewerb, -Bundeswettbewerb Mathematik, -Bundeswettbewerb Informatik, -Wettbewerb "Jugend forscht", -Schülerwettbewerb um den Preis der Evangelischen Landeskirchen in Niedersachsen oder b) eine Seminararbeit, sofern sie in keinem Zusammenhang zur Facharbeit nach Nr. 10.10 EB-VO-GO oder Nr. 12.11 EB-VO-GO steht. Die BLL umfasst einen schriftlichen und einen mündlichen Prüfungsteil. Der schriftliche Prüfungsteil besteht aus einer Dokumentation, die auf der Grundlage des Unterrichtsinhalts oder im Rahmen von mindestens zwei Schulhalbjahren erbracht worden ist. Waren mehrere Prüflinge an der Erstellung der Dokumentation beteiligt, so muss die individuelle Prüfungsleistung erkenn- und bewertbar sein. Der mündliche Prüfungsteil wird als Kolloquium auf der Grundlage der schriftlichen Dokumentation durchgeführt. Das Kolloquium ist eine Gruppen-prüfung, sofern mehrere Schülerinnen oder Schüler an der schriftlichen Dokumentation beteiligt waren; die Bewertung der individuellen Prüfungsleistung muss sichergestellt werden. Für die Leistungen des Prüflings in der schriftlichen Dokumentation und im Kolloquium wird vom 1

Fachprüfungsausschuss eine Gesamtnote gebildet. Das Ergebnis der schriftlichen Ausarbeitung ergibt 2/3, das Kolloquium 1/3 der Note der BLL 3. Termine Die Absicht, die Klausur im 4. Prüfungsfach in der Abiturprüfung durch eine BLL zu ersetzen, muss am Ende des 2. Kurshalbjahres angemeldet werden. Der Vorsitzende der Prüfungskommission entscheidet, ob das gewählte Thema und damit die besondere Lernleistung als Ersatz für die Klausur im vierten Abiturprüfungsfach anerkannt wird. Die verbindliche Anmeldung erfolgt nach ausführlicher Beratung spätestens 8 Wochen nach Beginn des 3. Kurshalbjahres. Die BLL ersetzt damit die Klausur im 4. Prüfungsfach in der Abiturprüfung. Die Abgabe der fertigen Arbeit erfolgt spätestens am letzten Unterrichtstag des vierten Halbjahres der Qualifikationsphase. Eine nicht fristgerechte Abgabe kommt einer Nichtabgabe gleich und zieht eine Bewertung mit 00 Punkten nach sich.. Das Kolloquium zur BLL findet in der Zeit der mündlichen Abiturprüfungen statt. Waren mehrere Prüflinge an der Erstellung der schriftlichen Dokumentation beteiligt, findet das Kolloquium mit der Schülergruppe statt; dabei ist die individuelle Schülerleistung sicherzustellen. 4. Vor der Entscheidung 4.1 Thema Die Auswahl des Themas sowie die Material- und Informationsbeschaffung ist Aufgabe der Schülerin/des Schülers in enger Absprache mit der betreuenden Lehrkraft; das Thema muss problemorientiert angelegt sein. Der Prüfling legt seiner Seminarfachlehrkraft ein Thema mit einem etwa 1 Seite umfassenden Konzept vor, aus dem die konkrete Fragestellung, das methodische Vorgehen und der Zeitplan der Erarbeitung hervorgehen. Die eigentliche Antragstellung für eine BLL erfolgt über ein Antragsformular das beim Oberstufenkoordinator/Jahrgangsleiter erhältlich ist. 4.2 Prüfer Die Seminarfachlehrkraft des Prüflings ist Prüfer. Die Betreuung/Prüfung kann von einer anderen Lehrkraft übernommen werden, wenn dies fachlich geboten ist oder von bestimmten Absprachen abhängig gemacht werden. Der Schulleiter als Vorsitzender der Abiturprüfungskommission legt nach der Genehmigung der besonderen Lernleistung einen Fachprüfungsausschuss fest, welcher neben der Beurteilung der schriftlichen Arbeit auch das Kolloquium durchführt. 2

4.3 Konzept Das Konzept soll darlegen : Welches Thema soll mit welchen Methoden und in welchem Zeitrahmen erarbeitet werden? Liegt der Schwerpunkt der Arbeit in einem bestimmten Fach oder ist sie fächerübergreifend angelegt? (in diesem Fall sollte die Betreuung von zwei Lehrkräften übernommen werden; als Referenzfächer gelten alle in der Schule angebotenen Fächer.) Geht die Arbeit aus einem Wettbewerb hervor oder ist eine Wettbewerbs-teilnahme geplant? In welchem Umfang werden voraussichtlich Einrichtungen, Geräte oder Materialien der Schule benötigt (Auflistung)? Unterstützen schulische oder außerschulische Institutionen (Förderverein, Institute, Firmen...) die Arbeit? In welchem voraussichtlichen Umfang? Wurden die geplante Arbeit oder wesentliche Bestandteile bereits anderweitig im Rahmen der Schule angerechnet? (In diesem Falle ist eine Einbringung als besondere Lernleistung in das Abitur nicht mehr möglich.) 4.4 Gruppenarbeit Wenn mehrere Schülerinnen/Schüler an einem Projekt arbeiten, muss die individuelle Leistung erkennbar sein. 5. Anmeldung Eine Schülerin oder ein Schüler kann am Ende des zweiten Semesters nach entsprechender Beratung durch die Seminarlehrkraft und/oder den zuständigenoberstufenkoordinator/jahrgangsleiter beim Schulleiter schriftlich beantragen, eine BLL in die Abiturprüfung einzubringen. Dann wird im Block der Abiturprüfungsleistungen der Gesamtqualifikation anstelle der Abiturprüfung und des vierten Halbjahresergebnisses des P4-Faches diebll vierfach gewertet. Dem schriftlichen Antrag ist das Thema und die Zustimmungserklärung der betreuenden Lehrkraft beizufügen. Der Schulleiter kann das Einbringen der besonderen Lernleistung ablehnen, wenn aufgrund der Themenstellung die Anforderungen an die Abiturprüfung nicht erfüllt werden. Es muss dies tun, wenn 11 der Verordnung über die gymnasiale Oberstufe, insbesondere die Bestimmungen (4) unter den fünf Prüfungsfächern müssen sein 1. aus jedem Aufgabenfeld mindestens ein Prüfungsfach 2. zwei der drei Fächer Deutsch, Fremdsprache und Mathematik nicht beachtet werden 3

6. Betreuung Die Betreuung der besonderen Lernleistung erfolgt analog den Bestimmungen zur Facharbeit. Der Prüfling und die betreuenden Lehrkräfte dokumentieren die Arbeit an der BLL und die Absprachen schriftlich in Form eines Berichtsheftes, das vom Prüfling und dem/der Betreuer/in unterschrieben wird. Die Dokumentation wird der BLL als Anlage beigefügt, ist aber nicht Bestandteil der Bewertung. 7. Anforderungen In der BLL kommt es auf das eigenständige Erarbeiten eines komplexen Themas an. In einer schriftlichen Ausarbeitung, die wissenschaftlichen Anforderungen genügt, wird das Thema untersucht und reflektiert. Die schriftliche Arbeit muss inhaltlich die drei Anforderungsbereiche des Abiturs abdecken. Daraus folgt, dass die BLL einen problemorientierten Ansatz haben muss, der ein gewisses Maß an Eigenständigkeit erfordert und sich nicht auf die zusammenfassende Wiedergabe von Literatur beschränken kann, wie es bei Referaten z.t. der Fall ist. Zur schriftlichen Ausarbeitung gehören insbesondere: + die Darstellungen des Problems, von Lösungswegen, Methoden und Ergebnissen, wichtiger Materialien und Präsentationselemente. + eine kritisch-reflektierende Darstellung des Arbeitsprozesses in Form eines Arbeitsberichtes. + die wertende Zusammenfassung der Ergebnisse in kurzer Form. + die Quellenangaben zu der verwendeten Literatur und Internetadressen sowie weiteren Hilfsmitteln. Der schriftliche Teil der BLL ist vom Anspruch und auch vom Umfang her mehr als eine erweiterte Facharbeit. Der Umfang sollte 20 Seiten nicht unter- und 30 Seiten (ohne Anhang) nicht überschreiten. Die Fachsprache ist angemessen zu verwenden. Die formalen Anforderungen hinsichtlich Layout und Zitierweise müssen den Vorgaben des Dudenheftes Die schriftliche Arbeit" entsprechen (DIN A4; Zeilenabstand 1,5; Times New Roman; 12 P). Am Ende der Arbeit ist durch Unterschrift zu versichern, dass die BLL selbstständig angefertigt wurde, keine anderen als die angegebenen Hilfsmittel benutzt und die Stellen der schriftlichen Dokumentation die im Wortlaut oder im wesentlichen Inhalt anderen Werken entnommen wurden, mit genauer Quellenangabe kenntlich gemacht wurden. Ferner ist zu erklären, dass die Arbeit bzw. Teile der Arbeit nicht bereits anderweitig in der Schule verwendet worden ist. Die URL-Adressen im Rahmen des verwendeten Internetmaterials sind zusammen mit erforderlichen Belegen anzugeben und im Materialanhang aufzuführen. 4

Plagiate sind Täuschungen und werden als solche behandelt. Sie führen in der Regel zu einer Beurteilung der besonderen Lernleistung mit 00 Punkten und damit möglicherweise zum Nichtbestehen der Abiturprüfung. Die schriftliche Arbeit muss in gedruckter Form abgegeben werden Das Kolloquium wird von dem oben genannten Fachprüfungsausschuss durchgeführt und wie eine mündliche Prüfung dokumentiert. Der mündliche Teil dauert mindestens 20 Minuten. In den ersten 10 Minuten stellt der Prüfling die Ergebnisse der schriftlichen Arbeit dar, der zweite Teil ist einem Prüfungsgespräch vorbehalten, in dem Fragen des Fachprüfungsausschusses beantwortet werden. Der Prüfling erhält keine Vorbereitungszeit. Er muss die Ergebnisse mediengestützt präsentieren und erstellt diese Präsentation im Vorfeld. 8. Bewertung 8.1 Die schriftliche Arbeit: Der schriftliche Teil der BLL wird von einem Fachprüfungsausschuss, bestehend aus der betreuenden Lehrkraft, einem Korreferenten und einem Fachprüfungsleiter (analog zu anderen Abiturprüfungen) beurteilt. Falls keine Übereinkunft über die Benotung erzielt werden kann, entscheidet der Vorsitzende der Prüfungskommission. Die Bewertungskriterien (formale Anlage, methodische Durchführung und inhaltliche Bewältigung) sind vergleichbar mit denen der Facharbeit: Bei Gruppenarbeiten muss die individuelle Einzelleistung erkennbar sein. Ist die individuelle Schülerleistung bei der schriftlichen Dokumentation nicht nachweis- und / oder bewertbar, so ist die besondere Lernleistung mit 00 Punkten zu bewerten. 8.2. Das Kolloquium wird von dem jeweiligen Fachprüfungsausschuss durchgeführt und protokolliert. Bewertungskriterien des mündlichen Teils (Kolloquium): Aufbau, Inhalt und Gliederung des Schülervortrages, Präsentationstechnik, Kommunikationsleistung, dokumentierter Kenntnisstand. gez. ID/20.09.2010 5