Preistabelle 1 Netznutzungsentgelte für Kunden mit Lastgangmessung Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a > 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis Mittelspannung 5,29 /kwa 3,02 Cent/kWh 70,71 /kwa 0,40 Cent/kWh Umspannung zur Niederspannung 5,24 /kwa 3,71 Cent/kWh 95,16 /kwa 0,11 Cent/kWh Niederspannung 5,29 /kwa 4,38 Cent/kWh 76,25 /kwa 1,55 Cent/kWh Kunden mit Entnahmen aus der vorgelagerten Netzebene (Umspannung zu Mittelspannung) werden zu den vom vorgelagerten Netzbetreiber gegenüber SVO Energie GmbH angewandten Preisen abgerechnet. Diese betragen ab dem 01.01.2012 für Leistung 43,44 /kw sowie Arbeit 0,23 Cent/kWh. Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Lastgangmessung (Der Monatsleistungspreis beträgt 1/6 des Leistungspreises > 2.500 Jahresbenutzungsstun den) Leistungspreis Arbeitspreis Mittelspannung 11,79 /kw u. Monat 0,40 Cent/kWh Umspannung zur Nie derspannung 15,86 /kw u. Monat 0,11 Cent/kWh Niederspannung 12,71 /kw u. Monat 1,55 Cent/kWh Preistabelle 2 Netznutzungsentgelte für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Last gangmessung (Standardlastprofil) (Bei Letztverbrauchern mit einer Jahresenergiemenge von mehr als 100.000 kwh, kann SVO Energie GmbH eine fortlaufend registrierende 1/4 h Lastgangmessung fordern) Grundpreis Arbeitspreis 15,00 /a 4,71 Cent/kWh Netznutzungsentgelte für unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen im Niederspannungsnetz (z.b. für Elektro Speicherheizungen, Elektro Wärmepumpen, Beregnungsanlagen usw.) Arbeitspreis 1,80 Cent/kWh Celle, 23.12.2011.2 / SVO Energie GmbH Seite 1 von 5
Preistabelle 3 Entgelt für Messung, Messstellenbetrieb und Abrechnung von Leistung und Energie Messeinrichtung für Kunden mit Last gangmessung: Preis je Zähler Messung Messstellen Abrechnung* Gesamt betrieb (* Die Abrechnung beinhaltet eine monatl. Abrechnung) /Monat¹ /Monat² /Monat /Monat Standard Mittelspannung Messsatz 22,64 20,02 8,15 50,81 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 0,00 14,32 0,00 14,32 Standard Niederspannung Messsatz 22,64 5,11 8,15 35,90 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz 0,00 0,35 0,00 0,35 Preisabschlag für kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung über alle Spannungsebenen 0,00 1,17 0,00 1,17 Messeinrichtung für Kunden ohne Last gangmessung: Messung Preis je Zähler Messstellen Abrechnung** Gesamt betrieb (** Die Abrechnung beinhaltet eine jährliche Abrech nung) /Jahr 3 /Jahr 4 /Jahr 5 /Jahr Wechselstrom Eintarifzähler 3,61 6,31 7,76 17,68 Drehstrom Eintarifzähler 3,61 6,31 7,76 17,68 Drehstrom Zweitarifzähler inkl. Schaltgerät 5,77 10,38 8,15 24,30 Maximumzähler (Ein oder Zweitarifzähler) ohne Telekommunikationskomponente (Funk Modem) 15,00 23,56 13,98 52,54 Telekommunikationskomponente für Maximumzähler 0,00 14,04 0,00 14,04 Wandlersatz 0,00 4,20 0,00 4,20 Preisabschlag für kundenseitig gestelltes Schaltgerät in Niederspannung 0,00 2,64 0,00 2,64 Celle, den 23.12.2011.2 / SVO Energie GmbH Seite 2 von 5
Preistabelle 4 Entgelt für Netzreservekapazität bei Ausfall der Eigenerzeugung Reserveinanspruchnahme 0 bis 200 h/a > 200 bis 400 h/a > 400 bis 600 h/a Mittelspannungsnetz 26,44 /kwa 31,73 /kwa 37,01 /kwa Umspannung Mittel / Niederspannung 26,20 /kwa 31,44 /kwa 36,68 /kwa Niederspannungsnetz 53,01 /kwa 63,61 /kwa 74,21 /kwa Preistabelle 5 Entgelt für Blindarbeit Der Niederspannungsnetzkunde trifft Vorkehrungen, dass die elektrische Arbeit nicht mit einem ungünstigeren Leistungsfaktor als cos phi von 0,9 entnommen oder eingespeist wird. Ein kapazitiver Leistungsfaktor ist unzulässig. Netzkunden, welche an das Mittelspannungsnetz oder an die Umspannebene Mittelspan nung auf Niederspannung angeschlossen sind, treffen Vorkehrungen, dass die elektrische Arbeit nicht mit einem ungünstigeren Leistungsfaktor als cos phi von 0,95 entnommen oder eingespeist wird. Ein kapazitiver Leistungsfaktor ist unzulässig. Bei Unterschreitung eines Leistungsfaktors von 0,95 induktiv wird ein gestaffeltes Entgelt für die Lieferung von Blind arbeit berechnet. Grenzen der Entgeltberechnung cos (phi) < 0,95 cos (phi) < 0,9 Mittelspannungsnetz 0,97 Cent/kvarh 0,97 Cent/kvarh Umspannung Mittel / Niederspannung 0,97 Cent/kvarh 0,97 Cent/kvarh Grenzen der Entgeltberechnung cos (phi) < 0,9 Niederspannungsnetz 0,97 Cent/kvarh Celle, den 23.12.2011.2 / SVO Energie GmbH Seite 3 von 5
Hinweis zu den Preistabellen Im Entgelt sind die gewälzten Kosten unserer vorgelagerten Netzbetreiber, die Systemdienst leistungen und die beim Energietransport entstehenden Verluste enthalten. Mit der Zahlung der Mess, Messstellenbetriebs und Abrechnungspreise ist die Bereitstel lung der Messeinrichtung sowie die turnusmäßige Ablesung und Abrechnung abgegolten. Bei einem anderen Leistungsumfang werden die Preise jeweils individuell vereinbart. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. Konzessionsabgabe 6), Mehrkosten aus dem Kraft Wärme Kopplungs Modernisierungsgesetz (KWK Mod. G) 7), der jeweils gültigen MwSt. (zzt. 19 %) sowie der Umlage nach 19 Abs. 2 StromNEV 8). 6) Konzessionsabgabe Gemeinden bis 25.000 Einwohner bis 100.000 Einwohner < 30.000 kwh und < 30 kw 1,32 Cent/kWh 1,59 Cent/kWh > 30.000 kwh und > 30 kw* 0,11 Cent/kWh 0,11 Cent/kWh für Schwachlaststrom 0,61 Cent/kWh * diese Leistung muss mindestens an 2 Monaten des Abrechnungsjahres erreicht werden 7) Gesetz für die Erhaltung, Modernisierung und den Ausbau der Kraft Wärme Kopplung (Kraft Wärme Kopplungsgesetz) in der Fassung vom 19. März 2002, zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes zur Beschleunigung des Ausbaus der Höchstspannungsnetze vom 21. August 2009, für Letztverbraucher deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle bis 100.000 kwh beträgt der KWK G Aufschlag ab 01.01.2012 netto 0,002 ct/kwh, darüber hinaus gehende Strombezüge gemäß 9 Abs. 7 Satz 2 KWK Gesetz netto 0,050 ct/kwh bzw. gemäß 9 Abs 7 Satz 3 netto 0,025 ct/kwh. 8) Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 7 des Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften vom 26. Juli 2011 (veröffentlicht am 03. August 2011) geändert wurde, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV bzw. eine Netzentgelt befreiung gemäß 19 Abs. 2 Satz 2 StromNEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus indivi duellen Netzentgelten und Befreiungen von Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber ha ben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die entgangenen Erlöse werden gemäß 19 Abs. 2 Satz 7 StromNEV entsprechend 9 KWK G auf alle Letztverbraucher (LV) bzw. Lieferanten umgelegt. Celle, den 23.12.2011.2 / SVO Energie GmbH Seite 4 von 5
Die deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, EnBW Transportnetze AG und Tennet TSO GmbH veröffentlichten die Umlage auf Grundlage der Festlegung der BNetzA vom 14. Dezember 2011 Die 19 StromNEV Umlage für 2012 wird ab dem 01.01.2012 von Letztverbrauchern bzw. Lieferanten erhoben. Umlage je Letzverbrauchergruppe Jahr LV Gruppe A LV Gruppe B LV Gruppe C 2012 0,151 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten 100.000 kwh je Abnahmestelle. Letztverbrauchergruppe B (gemäß 9 Abs. 7 Satz 2 KWK Gesetz): Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle 100.000 kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über 100.000 kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 StromNEV Umlage von 0,05 ct/kwh. Letztverbrauchergruppe C (gemäß 9 Abs 7 Satz 3 KWK Gesetz): Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für den über 100.000 kwh hinausgehenden Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. Die Preise sind Nettopreise und verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen MwSt. (zzt. 19%). SVO behält sich die Änderung der Preise vor. Die Preisänderungen gelten ab dem in der Be kanntmachung genannten Zeitpunkt. Bei einem anderen Leistungsumfang werden die Preise jeweils individuell vereinbart. 1 Das Entgelt für Messung im Sinne des 3 Nr. 26c EnWG beinhaltet die tägliche Ab bzw. Auslesung der Messeinrichtung sowie die Weitergabe der Daten an die Berechtigten. 2 Das Entgelt für Messstellenbetrieb im Sinne des 3 Nr. 26b EnWG beinhaltet den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung. 3 Das Entgelt für Messung im Sinne des 3 Nr. 26c EnWG beinhaltet eine jährliche Ab bzw. Auslesung der Messeinrichtung sowie die Weitergabe der Daten an die Berechtigten. Jede zusätzliche Messung wird erneut abgerechnet. Ausgenommen von der zusätzlichen Berechnung sind Vorgänge aufgrund von Lieferantenwechsel (Ein und Auszug, etc.). 4 Das Entgelt für Messstellenbetrieb im Sinne des 3 Nr. 26b EnWG beinhaltet den Einbau, den Betrieb und die Wartung der Messeinrichtung. Bei Nutzung einer Messeinrichtung i.s.d. 21b Abs. 3a und 3b EnWG wird das Entgelt entsprechend der Messaufgabe (Eintarif bzw. Zweitarifzähler) berechnet. 5 Das Entgelt für Abrechnung beinhaltet eine jährliche Abrechnung der Netznutzung. Jede zusätzliche Abrechnung wird erneut berechnet. Ausgenommen von der zusätzlichen Berechnung sind Vorgänge aufgrund von Lieferantenwechsel (Ein und Auszug, etc.). Celle, den 23.12.2011.2 / SVO Energie GmbH Seite 5 von 5