Preisblatt Netznutzung Strom
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- Maja Kruse
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1 Preisblatt Netznutzung Strom für das Verteilnetz der Westfalen Weser Netz GmbH gültig ab Netzentgelte Lastganggemessene Kunden 1 Jahresleistungspreisregelung Tabelle 1: Benutzungsdauer < h/a h/a [ /kw*a] Arbeits- Preis [ /kw*a] Arbeits- Preis Ebene HS 5,67 2,38 53,50 0,47 HS/MS 6,26 2,47 53,49 0,58 MS 9,99 3,77 79,39 1,00 MS/NS 11,16 3,87 76,66 1,25 NS 10,77 4,15 52,62 2,47 Reserveleistungspreise Tabelle 2: Inanspruchnahme 200 h/a 400 h/a 600 h/a [ /kw*a] [ /kw*a] [ /kw*a] Ebene HS 23,62 28,34 33,07 HS/MS 26,10 31,32 36,55 MS 41,64 49,97 58,30 MS/NS 46,49 55,78 65,08 NS 67,34 80,80 94,27 Monatsleistungspreisregelung Tabelle 3: [ /kw u. M.] Arbeits- Preis Ebene HS 8,92 0,47 HS/MS 8,92 0,58 MS 13,23 1,00 MS/NS 12,78 1,25 NS 8,77 2,47 Stand
2 Entgelt für Blindstrom Im Netzentgelt ist die Bereitstellung von induktivem Blindstrom bis zu einem Leistungsfaktor von max. cos phi = 0,9 enthalten. Überschreitet die gesamte während der Hochtarifzeit (HT-Zeit) in einem Abrechnungsmonat bezogene induktive Blindarbeit 50% der während der HT-Zeit in diesem Abrechnungsmonat bezogenen Wirkarbeit, wird für die 50% der Wirkarbeit (kwh) übersteigenden induktive Blindarbeit (kvarh) ein Entgelt erhoben. Tabelle 4: AP Ebene [ct/kvarh] alle Ebenen 1,00 Mess- und Abrechnungsentgelte Tabelle 5: Mess- Zählergruppe stellen- betrieb Messung Abrechnung Mittelspannungs-Zähler mit Lastgangmessung 203,40 147,72 121,80 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz MS 91, Niederspannungs- Zähler mit Lastgangmessung 120,48 147,72 121,80 Preisabschlag für kundenseitig gestellten Wandlersatz NS 8, Preisabschlag für kundenseitig gestellte Telekommunikationseinrichtung 20, Bei Entnahme der elektrischen Energie aus der Mittelspannungsebene und deren Erfassung durch eine niederspannungsseitige Messeinrichtung wird ein Zuschlag für Transformatorenverluste in Höhe von 1,6 % auf die Arbeitsmengen und die Leistungswerte erhoben. 2 Preisblatt
3 Anlagen ohne Leistungsmessung 1 Entgelt für die Netznutzung Tabelle 6: Grundpreis Arbeits- Preis Haushalt, Landwirtschaft und Gewerbe 36,00 5,60 Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (z.b. Elektroheizungen) 0,00 2,57 Mess- und Abrechnungsentgelte Tabelle 7: Mess- Zählergruppe stellen- betrieb* Messung* Abrechnung* Eintarifzähler ohne Lastgangmessung 6,36 3,09 8,67 Doppeltarifzähler ohne Lastgangmessung 7,20 4,75 8,81 Prepaymentzähler 48,36 14,86 10,83 Pauschalanlage - - 8,67 Wandler 6, Schaltgerät 7, * je Messstelle und Turnusabrechnung 1) Die Preise gelten zzgl. Mehrkosten gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz, zzgl. Mehrkosten aus der Umlage gemäß 19 Abs. 2 StromNEV, zzgl. Mehrkosten einer Offshore-Haftungsumlage nach 17f Abs. 5 EnWG, zzgl. Mehrkosten aus einer Umlage aufgrund der Verordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten gem. 13 Abs. 4a und 4b EnWG und aus der Umsetzung weiterer gesetzlicher Vorgaben, ggf. Blindleistungsinanspruchnahme, ggf. Konzessionsabgabe und Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Preisblatt 3
4 2 Weitere Preiskomponenten Entgelte für Jahresmehr- und Jahresmindermengen bei Lastprofilkunden Für die Abrechnung der jährlichen Abweichung zwischen der im Lastprofil vorgesehenen und der tatsächlichen verbrauchten Energie von Entnahmestellen ohne registrierende ¼-h-Leistungsmessung (Jahresmehr- und Jahresmindermengen) wird auf Grundlage der monatlichen Marktpreise ein einheitlicher Preis berechnet. Seit dem rechnet die Westfalen Weser Netz GmbH die Mehr- und Mindermengen mit den vom BDEW im Internet veröffentlichten SLP-Jahres-Mehr-/Mindermengenpreisen ab. Unter dem folgenden Link gelangen Sie zur Veröffentlichung des BDEW: Konzessionsabgaben Die Konzessionsabgaben richten sich nach der gültigen Konzessionsabgaben-verordnung vom 9. Januar 1992 (BGBl. I S. 12, 407), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 4 der Verordnung vom 1. November 2006 (BGBl. I S. 2477) geändert worden ist und den vom Netzbetreiber im jeweiligen Konzessionsgebiet abgeschlossenen Konzessionsverträgen. Stromlieferungen aus dem Niederspannungsnetz gelten konzessionsabgabenrechtlich als Lieferungen an Tarifkunden, es sei denn, die gemessene Leistung des Kunden überschreitet in mindestens zwei Monaten des Abrechnungsjahres 30 Kilowatt und der Jahresverbrauch beträgt mehr als Kilowattstunden ( 2 Abs. 7 KAV). Unter bestimmten Bedingungen ( 2 Abs. 4 KAV) fallen keine Konzessionsabgaben an. Der Nachweis, dass die Bedingungen erfüllt werden, ist vom Netznutzer zu erbringen. Tabelle 8: Konzessionsabgabensätze gemäß Konzessionsabgabenverordnung Belieferung von Tarifkunden bis Einwohner 1,32 ct/kwh bis Einwohner 1,59 ct/kwh bis Einwohner 1,99 ct/kwh über Einwohner 2,39 ct/kwh Schwachlasttarif nach 9 BTO Elt 0,61 ct/kwh Belieferung von Sondervertragskunden 0,11 ct/kwh 4 Preisblatt
5 Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-Gesetz) Zu den Netznutzungsentgelten werden Mehrkosten, die durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz entstehen, zusätzlich erhoben. Der Aufschlag in ct/kwh wird jährlich von den Übertragungsnetzbetreibern festgesetzt und auf folgender Internetseite veröffentlicht. Es werden derzeit Mehrkosten wie folgt von Letztverbrauchern erhoben. Tabelle 9: Verbrauchergruppe A kwh Verbrauchergruppe B - > kwh Verbrauchergruppe C - > kwh stromintensiv 0,178 ct/kwh 0,055 ct/kwh 0,025 ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge den angegebenen Preis. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für über kwh hinausgehende Strombezüge den angegebenen Preis. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Mehrkosten nach 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Nach der Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) vom 25. Juli 2005, die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung zur Änderung von Verordnungen auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts vom 14. August 2013 geändert wurde, können Letztverbraucher ein individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Satz 1 bzw. Satz 2 StromNEV beantragen. Die Betreiber von Übertragungsnetzen sind verpflichtet, entgangene Erlöse, die aus individuellen Netzentgelten resultieren, nachgelagerten Betreibern von Elektrizitätsverteilernetzen zu erstatten. Die Übertragungsnetzbetreiber haben diese Zahlungen sowie eigene entgangene Erlöse untereinander auszugleichen. Die damit verbundenen Kosten werden gem. 19 Abs. 2 S. 14 StromNEV als Aufschlag auf die Netzentgelte anteilig auf alle Letztverbraucher (LV) umgelegt. 19 Abs. 2 StromNEV - Rückabwicklung für 2012 und 2013 in 2014 Mit der Anpassung der StromNEV im Rahmen der Verordnung vom 14. August 2013 wurden die Regelungen zu den individuellen Netzentgelten gem. 19 Abs. 2 StromNEV und zu der 19 StromNEV-Umlage modifiziert. Dabei sind rückwirkend zum die für die Erhebung der 19 StromNEV-Umlage anzuwendenden Letztverbraucherbelastungsgrenzen abweichend von 9 Abs. 7 Satz 2 und 3 KWK-G auf kwh erhöht worden. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit der Rückabwicklung der 19 StromNEV-Umlage für die Jahre 2012 und 2013 sowie deren Neuerhebung unter Berücksichtigung der Änderungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen. Weitere Informationen zur Rückabwicklung der 19-Umlage der Jahre 2012 und 2013 finden Sie unter dem Link: Die von den deutschen Übertragungsnetzbetreibern 50Hertz Transmission GmbH, Amprion GmbH, TransnetBW GmbH und TenneT TSO GmbH auf dieser Basis ermittelte Umlage entnehmen sie bitte der beigefügten Tabelle. Preisblatt 5
6 Folgende Aufschläge werden von Letztverbrauchern erhoben. Tabelle 10: Jahr LV-Gruppe A LV-Gruppe A+ LV-Gruppe A++ LV-Gruppe B' LV-Gruppe C' ,092 0,482 0,532 0,050 0,025 Letztverbrauchergruppe A: Letztverbrauchern zahlen für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A. Letztverbrauchergruppe A+: Letztverbraucher, deren Abnahmemenge kwh je Abnahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A+. Letztverbrauchergruppe A++: Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahninfrastruktur zuzuordnen sind, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben und deren Abnahmemenge kwh je Ab-nahmestelle übersteigt, zahlen für über kwh hinausgehende Strommengen bis zu kwh den Umlagesatz für die Letztverbrauchergruppe A++. Letztverbrauchergruppe B': Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zah-len zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge eine maximale 19 Strom- NEV- Umlage von 0,05 ct/kwh. Letztverbrauchergruppe C': Letztverbraucher, die dem produzierenden Gewerbe, dem schienengebundenen Verkehr oder der Eisenbahn-infrastruktur zuzuordnen sind und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalender-jahr vier Prozent des Umsatzes überstiegen haben, zahlen für die über kwh hinausgehenden Strombezüge maximal 0,025 ct/kwh. Mehrkosten nach 17 f EnWG, Offshore-Haftungsumlage Die Netzbetreiber sind nach 17f Abs. 5 EnWG berechtigt die Kosten für geleistete Entschädigungszahlungen, soweit diese dem Belastungsausgleich unterliegen und nicht erstattet worden sind, und für Ausgleichszahlungen als Aufschlag auf die Netzentgelte gegenüber Letztverbrauchern geltend zu machen. Die nachstehenden Preis- und Mengenangaben basieren in dieser Weise auf der Veröffentlichung durch die Übertragungsnetzbetreiber auf der Internetseite: Folgende Aufschläge werden von Letztverbrauchern erhoben. 6 Preisblatt
7 Folgende Aufschläge werden von Letztverbrauchern erhoben. Tabelle 11: Verbrauchergruppe A kwh Verbrauchergruppe B - > kwh Verbrauchergruppe C - > kwh stromintensiv 0,250 ct/kwh 0,050 ct/kwh 0,025 ct/kwh Letztverbrauchergruppe A: Strommengen von Letztverbrauchern für die jeweils ersten kwh je Abnahmestelle Letztverbrauchergruppe B: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge den angegebenen Preis. Letztverbrauchergruppe C: Letztverbraucher, deren Jahresverbrauch an einer Abnahmestelle kwh übersteigt und deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4 Prozent des Umsatzes überstieg, zahlen zusätzlich für über kwh hinausgehende Strombezüge den angegebenen Preis. Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Umlage für abschaltbare Lasten nach 18 AbLaV Der Bundestag hat am 13. Dezember 2012 eine Rechtsverordnung über Vereinbarungen zu abschaltbaren Lasten im Strombereich auf der Grundlage des 13 Abs. 4a und 4b EnWG verabschiedet. Die damit verbunden Kosten können in Form einer Umlage ggü. den Letztverbrauchern verrechnet werden. Die Umlage für abschaltbare Lasten wird ab dem von Letztverbrauchern erhoben. Die Berechnung der Umlage für 2014 erfolgte auf Basis der prognostizierten Kosten für 2014 sowie der bisher in 2013 angefallenen und bis zum Jahresende prognostizierten Kosten. Die nachstehenden Preisangaben basieren in dieser Weise auf der Veröffentlichung durch die Übertragungsnetzbetreiber auf der Internetseite Folgende Umlage wird Letztverbrauchern erhoben. Tabelle 12: Umlage 0,009 ct/kwh Messtechnische Zusatzleistungen Tabelle 13: Einmalige manuelle Ablesung vor Ort 150,00 Mehrwertsteuer Alle o.g. Preise sind netto ohne Mehrwertsteuer dargestellt. Zuzüglich zu den Nettobeträgen wird die Umsatzsteuer in der jeweils gültigen Höhe, zurzeit 19%, berechnet. Bei der Berechnung der Bruttopreise können sich Rundungsdifferenzen ergeben. Maßgeblich sind die Nettopreise. Preisblatt 7
8 Öffentliche Abgaben Falls der Netzbetreiber aufgrund gesetzlicher Vorschriften erhöhte oder zusätzliche öffentliche Abgaben zu entrichten hat, die im Zusammenhang mit der Elektrizitätsversorgung über sein Netz stehen, erhöhen sich die Preise entsprechend. Gleiches gilt, wenn der Netzbetreiber durch Abnahmeverpflichtungen, Umlagen oder sonstige gesetzliche Maßnahmen direkt oder indirekt genau zu beziffernde zusätzliche finanzielle Belastungen bei Erzeugung, Bezug, Weiterleitung, Verteilung oder Abgabe von elektrischer Energie auferlegt werden. Die Preise werden entsprechend ermäßigt, falls die von dem Netzbetreiber zu zahlenden zusätzlichen öffentlichen Abgaben ermäßigt werden oder fortfallen. 8 Preisblatt
9 3 Allgemeine Regelungen Basisdaten zur Ermittlung des Netzentgelts Jahreshöchstleistung [kw] Als Jahreshöchstleistung gilt der größte innerhalb eines Abrechnungszeitraumes (maximal ein Jahr) während der Dauer von 15 Minuten gemessene Mittelwert der Leistung je Entnahmepunkt. Die Leistung wird auf volle kw gerundet. Ermittlung der Jahresbenutzungsdauer Die Jahresbenutzungsdauer ergibt sich als Quotient aus der Jahresarbeit und der Jahreshöchstleistung. Jahresbenutzungsdauer = Jahresarbeit [kwh] Jahreshöchstleistung [kw] Diese Größe wird in der Einheit h/a angegeben. Spannungsebene der Entnahmestelle des Netzkunden Die Entnahme kann aus folgenden Spannungsebenen erfolgen: Netzebene 3: Hochspannungsebene Netzebene 4: Hochspannungsebene, inkl. Umspannung Netzebene 5: Mittelspannungsebene Netzebene 6: Mittelspannungsebene, inkl. Umspannung Netzebene 7: Niederspannungsebene Das Entgelt für die Nutzung der Netze setzt sich aus zwei Komponenten zusammen. Das Leistungsentgelt wird auf Basis der Jahreshöchstleistung ermittelt. Das Arbeitsentgelt ergibt sich aus der zugrunde gelegten Jahresarbeit. Die Summe der Einzelmultiplikationen ergibt das Netzentgelt: Netzentgelt = (Jahreshöchstleistung x Leistungsentgelt) + (Jahresarbeit x Arbeitsentgelt) Das Leistungsentgelt entfällt bei Kunden ohne Leistungsmessung. Dafür wird ein Grundpreis erhoben. Preisblatt 9
10 Zusammensetzung des Entgeltes Netzentgelt Nutzung der Infrastruktur Die Nutzung der Infrastruktur beinhaltet den Betrieb, die Instandhaltung sowie den Bau von Leitungen, Transformatoren und Schaltanlagen. Mit der Bezahlung des Entgeltes sind zugleich sämtliche Kosten für die Inanspruchnahme der vorgelagerten Netze anderer Spannungsebenen einschließlich der hierauf bezogenen System- und Netzdienstleistungen abgegolten. Deckung der beim Transport auftretenden Verluste Die durch die Übertragung von elektrischer Energie entstehenden Verluste werden durch Mehreinspeisungen kompensiert. Diese Mehreinspeisung ist im Netznutzungsentgelt enthalten. Zusätzliche Entgelte bei Netznutzung Reservenetzkapazität Netznutzer mit einer eigenen Stromerzeugung können Reservenetzkapazität getrennt zur vorzuhaltenden Netzkapazität beim Netzbetreiber bestellen. Die bestellte Reservenetzkapazität muss unabhängig von ihrer Inanspruchnahme bezahlt werden. Die Bestellung erfolgt einmal jährlich für die Dauer eines Jahres und richtet sich nach der Engpassleistung der Eigenerzeugungsanlage des Kunden. Für die Zeit der Reserveinanspruchnahme ist die über die Jahreshöchstleistung des Normalbezuges hinausgehende Leistung maximal bis zur Höhe der bestellten Reservenetzkapazität maßgeblich. Bei einer Inanspruchnahme der bestellten Reservenetzkapazität von mehr als 600 Stunden kommen die Preise für die Netzentgelte zur Anwendung. Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel nach 19 Abs. 3 StromNEV Die Netzentgeltverordnung Strom (StromNEV) stellt bei der Abgrenzung der Netzzugangsebenen auf kostenrechnerische Gegebenheiten ab. Diese Abgrenzung stellt somit die Basis für die Zuordnung der Kunden zu den jeweiligen Netzebenen dar. Bei von dieser Abgrenzung abweichenden Eigentumsgrenzen wird die singuläre Nutzung der entsprechenden Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV als Leistung des Netzbetreibers je Lieferstelle gesondert festgelegt und im Internet gemäß 27 Abs. 1 StromNEV veröffentlicht. Messung und Abrechnung Die Entgelte für den Messstellenbetrieb enthalten Einbau, Betrieb und Wartung der Messeinrichtungen, sofern sie durch WWN gestellt sind. Die Entgelte für Messung enthalten die Ab- und Auslesung der Messeinrichtung, sowie die Weitergabe der Daten an die Berechtigten. Werden Messstellenbetrieb und/oder Messung durch Dritte erbracht, entfällt der jeweilige Preisbestandteil. Die Abrechnung wird immer in Rechnung gestellt. 10 Preisblatt
Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG
Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Preisstand: 15.10.2014 Veröffentlichungspflicht
Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG
Stadtwerke Lippe-Weser Service GmbH & Co. KG Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Lastganggemessene Kunden 1 Jahresleistungspreisregelung
Preisblatt Netznutzung Strom
Preisblatt Netznutzung Strom für das Verteilnetz der Westfalen Weser Netz GmbH gültig ab 01.01.2015 1 Netzentgelte Lastganggemessene Kunden 1 Jahresleistungspreisregelung Tabelle 1: Benutzungsdauer < 2.500
Preisblatt Netznutzung Strom
Preisblatt Netznutzung Strom für das Verteilnetz der Westfalen Weser Netz GmbH gültig ab 01.01.2016 1 Netzentgelte Lastganggemessene Kunden 1 Jahresleistungspreisregelung Tabelle 1: Benutzungsdauer < 2.500
Jahrespreissystem Entnahme ohne Leistungsmessung Grundpreis Arbeitspreis
Stadt Burgbernheim Stadtwerke Preisblatt für Netznutzungstarife ab 01.01.2015 (Netznutzungsentgelte - Strom) Gültig ab 01.01.2015 vorläufige Netzentgelte veröffentlicht zum 15.10.2014 1. Netznutzungsentgelte
der EnergieNetz Mitte GmbH
Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 43,80 /a 4,99 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung
Preisblatt für Netzkunden mit 1/4-h-Leistungsmessung Jahresleistungspreissystem / Jahresbenutzungsdauer Netzzugang in der < 2.500 h 2.500 h Spannungsebene Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung)
Preisblatt 1 für die Netznutzung (Abnahmestellen mit registrierender Viertelstunden-Leistungsmessung) Gültig ab 1. Januar 2015 1. Netznutzung - Entgelt für die Bereitstellung des Netzes und der Systemdienstleistung
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 3 Entgelte für Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Monatsleistungspreissystem Monatsleistungspreissystem
Mittelspannung 9,94 1,93 41,79 0,66. Niederspannung 17,23 4,68 97,23 1,48
Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Entnahmen mit Lastgangmessung Jahresbenutzungsstunden Entnahmestelle Hoch-/Mittelspannung < 2.500 h/a >= 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH
Stadtwerke Gotha NETZ GmbH Preisblatt für den Netzzugang Strom gültig ab: 01.01. Preisblatt 2 Entgelte für die Entnahme ohne Leistungsmessung Für Kunden im Niederspannungsnetz ohne Leistungsmessung wird
Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH
Preisblatt Netzentgelte Strom der EnergieNetz Mitte GmbH 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 54,00 /a 5,46 ct/kwh 2. Netzentgelte unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen
GELSENWASSER Energienetze GmbH. Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom
GELSENWASSER Energienetze GmbH Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom Gültig ab 01.01.2015 Entgelte auf der Grundlage der Festlegung der Erlösobergrenze nach 4 Abs. 1 und 2 ARegV i.v.m. 32 Abs. 1 Nr. 1
Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom
Stadtwerke Lemgo GmbH, Anlage 1 zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2015 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die
www.gemeindewerke-grefrath.de
Netznutzungsentgelte Strom gültig ab 01. Januar 2015 Gemeindewerke Grefrath GmbH An der Plüschweberei 15 47929 Grefrath www.gemeindewerke-grefrath.de Seite 1 von 9 (Jahresleistungspreis-System) Entnahmestelle
ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM
ERLÄUTERUNGEN ZUR ANWENDUNG DER PREISBLÄTTER FÜR DIE NETZNUTZUNG STROM DER DORTMUNDER NETZ GMBH Gültig ab 01.01.2014 1. Netznutzung Die Dortmunder Netz GmbH stellt als Netzbetreiber ihr Stromversorgungsnetz
Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Suhl/ Zella-Mehlis Netz GmbH. gültig ab 01.01.2015
Seite 1 von 5 Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der gültig ab 01.01.2015 1. Netznutzungsentgelte 1.1 Netzpreise für Kunden mit Leistungsmessung < 2.500 h/a > 2.500 h/a Entnahmestelle im Mittelspannungsnetz
Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer und Entnahmenetzebene angegeben.
Entgelt für die Nutzung der Netzinfrastruktur (vorläufig) Gültig ab 01.01.2015-1. Netznutzungsentgelte für Kunden mit registrierender Lastgangmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit
Netznutzungsentgelte Strom gemäß Genehmigung der Landesregulierungsbehörde NRW
Netznutzungsentgelte Strom gemäß Genehmigung der Landesregulierungsbehörde NRW gültig ab 01. Januar 2012 beinhaltet die Netzentgelte des vorgelagerten Netzbetreibers Stadtwerke Kempen GmbH Heinrich - Horten
Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3. Preisblatt 2: Netzentgelte für Kunden ohne Lastgangmessung 4
Die im Folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zu den Stromverteilungsnetzen der Mainnetz GmbH basieren auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur für die 2. Regulierungsperiode.
Vorläufige Netzentgelte Strom Gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016. Preiskomponenten 2. Preisblatt 1: Netzentgelte für Kunden mit Lastgangmessung 3
Nach 20 Abs. 1 EnWG sind spätestens zum 15. Oktober vorläufige Netzentgelte durch die Netzbetreiber für das Folgejahr zu veröffentlichen, die sich voraussichtlich auf Basis der für das Folgejahr geltenden
Messung EURO/Jahr. Umspannung zur Niederspannung 300,00 300,00
Gemeinde Gochsheim Elektrizitätsversorgung Am Plan 4-6 97469 Gochsheim Netznutzungsentgelte des EVU Gochsheim für das Jahr 2013 Mit Bescheid vom 15.12.2008 (Az 22-3163.10-11/08) bzw. 05.05.2010 (Az 22-3163.10-10/09)
Vorläufige Netznutzungsentgelte Strom
Vorläufige Netznutzungsentgelte Strom gültig ab 01. Januar 2016 Stadtwerke Kempen GmbH Heinrich-Horten-Straße 50 47906 Kempen Internet: www.stadtwerke-kempen.de Preisblatt 1 Preise für Zählpunkte mit Leistungsmessung
Preisblatt für die Netznutzung des Stromnetzes der Mittelhessen Netz GmbH
Kunden mit ¼-h-Leistungsmessung Netzentgelt Entnahmestelle LP [ /kw/a] Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a > 2.500 h/a AP [Ct/kWh] LP [ /kw/a] AP [Ct/kWh] Umspannung HS/MS 8,10 1,60 42,85 0,21 Mittelspannung
Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte)
Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2014. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze
Stadtwerke Fröndenberg GmbH Netznutzungsentgelte nach StromNEV gültig ab 1.1.2015
Stadtwerke Fröndenberg GmbH Netznutzungsentgelte nach StromNEV gültig ab 1.1.2015 1. Entnahmen von Kunden mit registrierender Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer: < 2500 Vollbenutzungsstunden Jahresbenutzungsdauer:
Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom
Stadtwerke Lemgo GmbH Anlage a zum LRV Strom Preisblatt für die Netznutzung Strom, gültig ab dem 01.01.2016 (inklusive Kosten für das vorgelagerte Netz) Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die
Preisblatt. I. Entgelte für den Stromnetzzugang gültig ab 01.01.2016
Preisblatt Das Preisblatt stellt gemäß 20 Abs. 1 S. 2 EnWG die voraussichtlichen Netzentgelte ab dem 01.01.2016 dar. Aufgrund der noch nicht vollständig vorliegenden Datengrundlage ist eine Veröffentlichung
Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:
Anlage 1b Preisblatt für Kunden ohne Leistungsmessung (Stand 01.01.2015) Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze
Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2015 im Solar Valley Thalheim
Preisblatt Netznutzung Strom ab 01.01.2015 im Solar Valley Thalheim Die unter den nachfolgenden Punkten 1 und 2 aufgeführten Preise für die Netznutzung beinhalten die Kosten für die Netzinfrastruktur,
der E.ON Mitte AG Netzgebiet 1 (E.ON Mitte) und Netzgebiet 2 (Stadt Gelnhausen)
Preisblatt Netzentgelte Strom der E.ON Mitte AG Netzgebiet 1 (E.ON Mitte) und Netzgebiet 2 (Stadt Gelnhausen) 1. Kunden ohne registrierende 1/4h Leistungsmessung Grundpreis (GP) Arbeitspreis (AP) 15,00
PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM
PREISBLATT NETZNUTZUNGSENTGELTE STROM zum 01.01.2016 1. Voraussichtliche Netznutzungsentgelte für Kunden mit Leistungsmessung Die Entgelte für die Netznutzung sind in Abhängigkeit von Jahresbenutzungsdauer
Netzentgelte Strom der Netrion GmbH für die Netzgebiete Mannheim und Offenbach Gültig vom 01.01.2016 bis 31.12.2016
Die im Folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zu den Stromverteilungsnetzen der Netrion GmbH basieren auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur für die 2. Regulierungsperiode.
Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet sich aus:
Anlage 1a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung Stand 01.01.2015 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze berechnet
Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2016 (Indikation) Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 15.10.2015 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet,
Netzentgelte Strom der Netrion GmbH für die Netzgebiete Mannheim und Offenbach Gültig vom 01.01.2015 bis 31.12.2015
Die im Folgenden veröffentlichten Entgelte für den Zugang zu den Stromverteilungsnetzen der Netrion GmbH basieren auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch die Bundesnetzagentur für die 2. Regulierungsperiode.
Version: 17.12.2014 Preisstand gültig ab 01.01.2015. Leistungspreis [EUR / kwa] Mittelspannung (MS) 12,24 4,15 97,80 0,73
Preisblätter für die Netznutzung (Strom) der Avacon AG Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahme mit Leistungsmessung 1 Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Umspannung Höchst- in Hochspannung
Preisblatt für den Stromnetzzugang gem. StromNEV inkl. vorgelageres Netz
Langensalza Preisblatt für den Stromnetzzugang gem. StromNEV inkl. vorgelageres Netz 1. Netzentgelte für Entnahmestellen mit 1/4-h-Leistungsmessung im Stromverteilungsnetz esleistungspreissystem Benutzungsdauer
Preisblatt für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS)
: gültig ab 01.01.2015 für den Zugang zum Stromnetz der Netzgesellschaft Schwerin mbh (NGS) Netznutzungsentgelte Netzkunden mit Leistungsmessung Jahresbenutzungsdauer Mittelspannungsnetz 20 kv Umspannung
Preisblatt Netznutzung Strom
Preisblatt Netznutzung Strom Zum 01.01.2016 gelten die nachstehend aufgeführten Netzentgelte. Die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsversorgungsnetzes des Netzbetreibers beinhalten folgende Leistungen:
Vorläufige Entgelte gemäß 20 Abs.1 EnWG
Seite 1 von 5 Preisblatt zur Nutzung des Stromverteilnetzes der Unter Vorbehalt gültig ab 01.01.2014 Vorläufige Entgelte gemäß 20 Abs.1 EnWG 1. Netznutzungsentgelte 1.1 Netzpreise für Kunden mit Leistungsmessung
Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015
Preisblatt Netznutzungsentgelte 2015 Entgelte 2015 für Entnahme aus dem geschlossenen Stromverteilnetz der Fraport AG inklusive der Kosten für die vorgelagerten Netze der Übertragungsnetzbetreiber 2 NETZENTGELTE
Jahresleistungspreissystem
Preisblatt 1: Netznutzung für Kunden mit reg. Leistungsmessung (RLM) Preisstand ab 01. Januar 2013, Stand: 21.12.2012 Ab einer Jahresenergiemenge von 100.000 kwh ist gemäß 12 der Netzzugangsverordnung
1. Netznutzungsentgelte für Entnahmestellen mit ¼-Stunden-Leistungsmessung. Mittelspannungsnetz (MSP) 2,24 3,33 75,09 0,42
Preisblatt für die Nutzung von Elektrizitätsversorgungsnetzen der Freisinger Stadtwerke Versorgungs-GmbH (Netznutzungsentgelte) Die Preise sind gültig ab 01.01.2015. Für die Nutzung der Elektrizitätsversorgungsnetze
Netzentgelte Strom - Preisblatt
Entgelt für den Netzzugang Strom gemäß 21ff EnWG 01.01.2015 Netzentgelte Strom - Preisblatt Das Preisblatt, gültig ab 01.01.2015, beruht auf der Festlegung der Erlösobergrenze durch das Hessische Ministerium
Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom der Energieversorgung Pirna GmbH 1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme mit ¼-h-Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem) 1.1 Jahresleistungspreissystem
Entgelte für Netznutzung
Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Netz- oder Umspannebene Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h/a 2.500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis [
Netzgebiet Überseehafen Rostock. Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile. Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung
Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile voraussichtliche Netzentgelte gültig ab 01.01.2015 Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung Netznutzung Die Entgelte bestehen aus Netznutzung, Messung, Messstellenbetrieb
Preisblätter Netznutzung Strom
1. Entgelte für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreis) Entnahmestelle in Hoch- /Mittelspannung Leistungspreis [ /kwa] Jahresleistungspreis < 2.500 h / a >= 2.500 h / a Leistungspreis [
Stadtwerke Bad Nauheim GmbH Preisblatt Netzentgelte Strom
Netzentgelte für Entnahme mit 1/4h Leistungsmessung Jahrespreissystem Benutzungsdauer < 2500 h/a Benutzungsdauer > 2500 h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kw a Ct/kWh /kw a Ct/kWh
Netznutzung Die Preise gelten nur für die Niederspannungsebene und bestehen aus dem Arbeitspreis und dem Grundpreis.
Netzentgelte und weitere Entgeltbestandteile gültig ab 01.01.2014 Entgelt für Kunden ohne Leistungsmessung Netznutzung Die Preise gelten nur für die Niederspannungsebene und bestehen aus dem Arbeitspreis
Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2012) der Versorgungsbetriebe Zellingen Die Preisangaben sind netto, ohne Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer fällt in der jeweils
3. Entgelte für Monatsleistungspreissystem der Entnahmestellen mit Leistungsmessung
e für die Nutzung des Stromverteilnetzes der Stadtwerke Sindelfingen GmbH (gültig ab 01.01.2015) Die Stadtwerke Sindelfingen GmbH erhebt für die Nutzung ihres Stromverteilnetzes ab 01. Januar 2015 die
Preisblatt der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH zu den Strom-Netzentgelten gültig ab 01. Januar 2013-
Preisblatt der Stadtwerke Bad Kissingen GmbH zu den Strom-Netzentgelten gültig ab 01. Januar 2013- I. Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung 1.Jahresleistungspreissystem: Jahresbenutzungsdauer
Preisblatt 5 Konzessionsabgabe und Umlagen
Preisblatt 5 gültig ab 1. Januar 2015 Die Entgelte stehen unter dem Vorbehalt möglicher Änderungen der Rahmenbedingungen und gesetzlicher Regelungen. 1. Konzessionsabgabe Die Konzessionsabgabe wird zusätzlich
Mittelspannung (MS) 12,16 0,84 Umspannung Mittel-/Niederspannung (MS/NS) 15,30 0,70 Niederspannung (NS) 15,06 1,05
RLM - 1/3 Preisblatt 1 - Netzentgelte für Entnahmen mit Leistungsmessung gültig ab 01.01.2014 Sämtliche Entgelte verstehen sich zzgl. Umsatzsteuer. 1 Entgelte für Netznutzung - Jahresleistungspreissystem
Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014)
Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2014) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes
1. Entnahmestellen ohne registrierende ¼h Leistungsmessung (Kleinkunden)
Preisblatt Netznutzungsentgelte Strom der Stadtwerke Bebra GmbH gültig ab 01.01.2015 Die nachfolgenden Preise und Regelungen für die Nutzung des Stromnetzes der Stadtwerke Bebra GmbH basieren auf dem Energiewirtschaftsgesetz
Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte
Preisblatt 2014 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 10.12.2013 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer
Netzzugangsentgelte Strom. endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom endgültiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 01.01.2016, gültig 01.01.2016 bis 31.12.2016) der Energieversorgung Pirna GmbH 1. Entgelte für Netznutzung für Entnahme
Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung
Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle im Hochspannungsnetz einschl. Umspannung Leistungspreis / kwa Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h / a > 2.500 h / a Arbeitspreis
Preisblatt Netznutzung Strom der SWS Netze Solingen GmbH gültig ab 01.01.2015 (inkl. Kosten des vorgelagerten Netzes)
Das Preisblatt umfasst die Entgelte für die Nutzung des Elektrizitätsverteilnetzes der SWS Netze Solingen GmbH sowie die Entgelte für die Nutzung des vorgelagerten Transportnetzes der WESTNETZ GmbH. Die
Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015)
Preisblatt für den Netzzugang Strom (gültig ab 01.01.2015) Die Energieversorgung Filstal GmbH & Co. KG (EVF) ermöglicht Letztverbrauchern und Weiterverteilern unter Berücksichtigung des Energiewirtschaftsgesetzes
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur Strom
gültig ab 1. Januar 2016 Alle Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer (derzeit 19 %). Entgelte für Kunden mit Leistungsmessung Entnahmestelle b < 2.500 h/a b >= 2.500 h/a Euro/kW/a
Netznutzungsentgelte für Kundenanlagen mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem)
Preisblatt 1 der Netznutzungsentgelte für Kundenanlagen mit registrierender Leistungsmessung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in der 110 kv / 20 kv Mittelspannungsnetz 20 kv 20 kv / 400 V Niederspannungsnetz
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der. Albwerk GmbH & Co. KG
Entgelte für die Nutzung der Netzinfrastruktur der Albwerk GmbH & Co. KG Preise ab 01.01.2014 Preisblatt 1 Entgelte für das Leistungspreissystem für Entnahmestellen mit Lastgangzählung Jahresbenutzungsdauer
Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte
Preisblatt 2015 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 19.12.2014 www.infraserv-knapsack.de 1. Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle in Jahresbenutzungsdauer
Preisblätter Netznutzung Strom
Preisblätter Netznutzung Strom Bei Fragen zu den v. g. Preisblättern, stehen wir Ihnen unter [email protected] zur Verfügung. Preisblatt 1: Netznutzungsentgelte für Kunden mit Lastgangmessung Preisblatt
Preisblatt Netznutzungsentgelte 2014
Preisblatt Netznutzungsentgelte 2014 Entgelte ab dem 1.1.2014 für Entnahme aus dem geschlossenen Stromverteilnetz der Fraport inklusive der Kosten für die vorgelagerten Netze der Übertragungsnetzbetreiber
Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom
Vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom Dieses Preisblatt wird gemäß 20 Absatz 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Es stellt die voraussichtlichen Entgelte ab dem 01.01.2015 dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden
Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012)
Preisblätter 2013 (Stand 28.12.2012) Im Zuge der am 29.10.2007 in Kraft getretenen Anreizregulierungsverordnung sind Netzbetreiber der Energieversorgung verpflichtet, die Netznutzungspreise nach Maßgabe
Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte
Vorläufiges Preisblatt 2013 Strom - Netznutzungsentgelte Stand: 31.10.2012 www.infraserv-knapsack.de Unverbindlichkeit des Preisblattes Gemäß 20 Abs. 1 S.1, 2 EnWG sind Netzbetreiber verpflichtet, bis
Preisblatt 1 Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung
Preisblatt 1 Entgelte für Leistungspreissystem für Entnahme mit Leistungsmessung Für die Nutzung des Versorgungsnetzes gelten die nachstehenden Preise: Jahresleistungspreissystem Leistungspreissystem für
Preiskomponenten. Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht.
Preiskomponenten Diese Preisblätter werden gemäß 20 Abs. 1 Satz 2 EnWG veröffentlicht. Sie stellen die voraussichtlichen Entgelte dar, die auf Basis der derzeit vorliegenden nicht vollständigen Erkenntnisse
Preisblatt für den Netzzugang Strom
Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: ab 01.01.2015) e-rp GmbH inkl. vorgelagerter Netze Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise
Preisblatt 2014 50Hertz Transmission GmbH
Preisblatt 2014 50Hertz Transmission GmbH Für den Zugang zum Übertragungsnetz in der Regelzone der 50Hertz Transmission GmbH (gültig ab 01.01.2014 bis 31.12.2014) Gemäß den Regelungen der Anreizregulierungsverordnung
Netzzugangsentgelte Strom. Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom Vorläufiges Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 15.10.2014, voraussichtlich gültig ab 01.01.2015) der Energieversorgung Pirna GmbH Hinweis: Bei diesem Preisblatt handelt
Entgelte für Netznutzung
Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Netz- oder Umspannebene
Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012
Anlage 1 a Preisblatt für Kunden mit Leistungsmessung - Stand 01.01.2012 Das Entgelt für die Nutzung des Stromverteilungsnetzes der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh sowie der vorgelagerten Netze
Preisblatt der GEW Wilhelmshaven GmbH für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2015
Preisblatt der GEW Wilhelmshaven GmbH für den Netzzugang Strom inkl. vorgelagerter Netze gültig ab 01.01.2015 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben.
Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung bei atypischer Netznutzung
Preise für Netznutzung mit Lastgangzählung (Jahresleistungspreissystem) Entnahmestelle im Hochspannungsnetz einschl. Umspannung Leistungspreis / kwa Jahresbenutzungsdauer < 2.500 h / a 2.500 h / a Arbeitspreis
Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt Nr. 8
Anlage 3 Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt Nr. 8 für die Netznutzung von Elektrizitätsverteilernetzen in 59320 Ennigerloh, 48291 Telgte, 48346 Ostbevern (gültig ab 01.01.2013) der Stadtwerke ETO GmbH
Preisblatt Netznutzung Stromnetz (E2/2015 Stand: Feb 2015) Gültig ab 01.01.2015 bis 31.12.2015
Seite 1 von 7 Preisblatt Netznutzung Stromnetz (E2/2015 Stand: Feb 2015) Gültig ab bis 31.12.2015 Nachfolgend sind die Preise für die Netznutzung des Stromnetzes in Ludwigsburg und Kornwestheim (Regelzone
Netzzugangsentgelte Strom. Preisblatt für den Netzzugang Strom
Netzzugangsentgelte Strom Preisblatt für den Netzzugang Strom (Stand: 23.12.2014, gültig ab 01.01.2015) der Stadtwerke Bad Lauterberg im Harz GmbH Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck
NetzentgelteStrom. gültig ab 01.01.2013. Inhalt. 1 Preisblatt 1 Netznutzungsentgelt für Zählpunkte mit Leistungsmessung
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Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab 01.01.2016. Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung)
Preisblatt "Netzentgelte Strom" Preise gültig ab 01.01.2016 A B C D Preise für die Nutzung der Netzinfrastruktur (Kunden mit/ohne Leistungsmessung) Preise für Messstellenbetrieb, Messung, Abrechnung und
vorläufiges Preisblatt 2016 der Netznutzungsentgelte der Schleswiger Stadtwerke GmbH - Stand: 15.10.2015
Entgelte Strom Preisblätter 1-7 für die Netznutzung (Strom) im Netzgebiet der Schleswiger Stadtwerke GmbH erstellt am: 15.10.2015 erstellt zum: 15.10.2015 Preisblatt 1 Netzentgelte für Kunden mit registrierender
Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH
Netzzugangsentgelte Strom der Stadtwerke Villingen-Schwenningen GmbH gültig ab 01.01.2015 Die Preisangaben sind ohne Umsatzsteuer, im Fettdruck mit Umsatzsteuer (z. Zt. 19 %) angegeben. Die Preise mit
Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015
Preisblatt Netzentgelte Strom gültig ab 01.01.2015 1. Kunden mit Lastgangzählung und einer Jahresnutzungsdauer von mindestens 2.500 Vollbenutzungsstunden/a Entnahmestelle Leistungspreis /kw Arbeitspreis
Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung
Netzentgelte für Entnahmestellen mit Leistungsmessung Preisblatt LG Jahresleistungspreissystem: Benutzungsdauer < 2.500 h/a Entnahme Leistungspreis in / kw*a Arbeitspreis in ct/ kwh Umspannung in Hochspannung
Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2016
1 Entgelte für Netznutzung Jahresleistungspreissystem Preisblatt 1 gültig ab 01.01.2016 Für Kunden mit einer Jahresenergiemenge größer 100.000 kwh ist im Regelfall eine ¼-Std.- Lastgangmessung mit Datenfernübertragung
Preisblatt STROM. Stadtwerke Oberkirch GmbH 2015
Preisblatt STROM Leistungen des Strom-Netzbetreibers Stadtwerke Oberkirch GmbH 2015 Preisbestandteile sind im Einzelnen: Nutzung der Netzinfrastruktur aller Netzebenen (z. B. Leitungen, Transformatoren
enwor energie & wasser vor ort GmbH Preisregelung für die Nutzung von Elektrizitätsverteilungsnetzen Preisstand 01. Januar 2009
Preisblatt 1 Netznutzungsentgelte für Kunden mit registrierender Leistungsmessung Die Leistungsmessung erfolgt in Form einer registrierenden ¼ Stunden-Zeitraster-Messung. Dieses Preisblatt gilt regelmäßig
Preisblatt Netznutzung Strom
Preisblatt Netznutzung Strom für das Verteilnetz der Westfalen Weser Netz GmbH gültig ab 01.01.2015 1 Netzentgelte Lastganggemessene Kunden 1 Jahresleistungspreisregelung Tabelle 1: Benutzungsdauer < 2.500
