40-4000-05.2009 LVR-Dezernat Jugend LVR-Landesjugendamt Rheinland LVR-Fachbereich Kinder und Familie LVR Dezernat 4 50663 Köln Stadtverwaltung Kreisverwaltung -Jugendamt- nachrichtlich: Kommunale Spitzenverbände Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege Datum und Zeichen bitte stets angeben 16.09.2011 42.30 Fr. Hennings/Herr Gollisch Tel 0221 809-6276/-3911 Fax 0221 8284-1342/ 3516 sonja.hennings@lvr.de andreas.gollisch@lvr.de Rundschreiben Nr. 42/758/2011 Förderung von Kindertageseinrichtungen nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Erziehung von Kindern (Kinderbildungsgesetz KiBiz) hier: 1. KiBiz-Änderungsgesetz Kindergartenjahr 2011/2012 Mein Rundschreiben Nr. 42/753/2011 Erlass des Ministeriums für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen vom 25.08.2011, Zeichen 6000.5.19 Sehr geehrte Damen und Herren, mit o. g. Erlass des Ministeriums für Familien, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen wurde bereits mitgeteilt, dass die Anzahl der unterdreijährigen Kinder, für die eine zusätzliche U3-Pauschale nach 21 Abs. 3 KiBiz geleistet wird, bei Ihnen abgefragt wird. Ein entsprechendes Formblatt steht Ihnen nunmehr über das System KiBiz.web unter dem Menüpunkt Kindergartenjahr 11/12, Meldung zum Download zur Verfügung. Die in KiBiz.web hinterlegten Ausfüllhinweise habe ich diesem Schreiben als Anlage beigefügt. Ergänzend gebe ich folgende Hinweise: - Gemeldet werden können Kinder, für die zum 15.03. eine U3-Kindpauschale beantragt wurde. Hinsichtlich des der zusätzlichen Pauschale zugrunde zu legenden Betreuungsumfanges ist auf den tatsächlich abgeschlossenen Betreuungsvertrag abzustellen. Die Pauschalen sind einrichtungsbezogen zu ermitteln und einzusetzen. Wir freuen uns über Ihre Hinweise zur Verbesserung unserer Arbeit. Sie erreichen uns telefonisch unter der Telefonnummer 0221 809-2255 oder senden Sie uns eine E-Mail an Anregungen@lvr.de LVR Landschaftsverband Rheinland Bankverbindung: Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Westdeutsche Landesbank, Kto 60 061 (BLZ 300 500 00) Pakete: Ottoplatz 2, 50679 Köln BIC: WELADEDD, IBAN: DE 84 3005 0000 0000 060061 LVR im Internet: www.lvr.de Postbank Niederlassung Köln, Kto 564 501 (BLZ 370 100 50) USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 BIC: PBNKDEFF370, IBAN: DE 95 3701 0050 0000 564501
Seite 2 - Ein Kind, welches am 01.03.2009 geboren wurde, ist als überdreijähriges Kind zu werten. - Für den Fall, dass derzeit noch keine entspr. Betreuungsverträge abgeschlossen wurden (z.b. Einrichtungen/Gruppen gehen erst zu einem späteren Termin in Betrieb), kann eine weitere Meldung gegen Ende 2011 erfolgen. Neben den zusätzlichen U3-Pauschalen werden auch die Daten bzgl. der Förderung der Waldkindergärten, der Mieten im Fall einer wirtschaftlichen Einheit sowie der Familienzentren im Sozialen Brennpunkt bei Ihnen abgefragt. Ich weise darauf hin, dass die über dieses Formblatt vorgenommenen Meldungen außerhalb von KiBiz.web erfolgen und nicht über den Menüpunkt Zuschussantrag sichtbar sind. Durch die Bewilligung des Landesjugendamtes im Rahmen von KiBiz.web, die voraussichtl. ab November 2011 erfolgen kann, werden die entsprechenden Daten in den Menüpunkt Leistungsbescheid in KiBiz.web eingepflegt. Im Rahmen Ihrer Leistungsbescheiderstellung sind die entsprechenden Mittel dann einrichtungsgenau in das System einzugeben. Entsprechende Arbeitshinweise werden Sie zu gegebener Zeit erhalten. Ich bitte, mir die Meldung sowohl in elektronischer Form (E-Mail an andreas.gollisch@lvr.de) als auch rechtsverbindlich unterschrieben in Papierform bis zum 31.10.2011 zuzusenden. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Im Auftrag -gezeichnet- Dr. Schneider
1 Ausfüllhinweise zur Meldung des KGJ 2011/2012 Allgemeiner Hinweis: Damit für die Jugendämter in KiBiz.web bereits im November 2011 ein an die KiBiz- Revision angepasster Leistungsbescheid erstellt werden kann, erfolgt die Meldung der hierfür notwendigen Daten für das Kindergartenjahr 2011/2012 außerhalb des Systems KiBiz.web. Bis November erfolgt die Programmierung des entsprechend angepassten Moduls Leistungsbescheid. Für das kommende Kindergartenjahr 2012/2013 werden die in der Meldung abgefragten Fördertatbestände in KiBiz.web im Zuschussantrag oder einer zusätzlichen Meldung integriert, so dass der Workflow wieder komplett technisch unterstützt wird. Übermittlung der Meldung: Bitte senden Sie die Meldung und ggf. die Anlage Verbundfamilienzentren einmal ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben auf dem Postweg an Ihr zuständiges Landesjugendamt. Sowohl die Anschrift des Landesjugendamtes als auch Ihre Absenderdaten sind systemseitig voreingestellt. Die Excel-Datei der Meldung und die Anlage Verbundfamilienzentren sind mit einem Druckbereich versehen, so dass Sie die Meldung auf 2 DIN-A4 Seiten ausdrucken können. Bitte entfernen Sie deshalb keine Zeilen, da sonst der vorgesehene Seitenumbruch gestört wird und Sie den Druckbereich anpassen müssen. Bitte senden Sie die Meldung als Excel-Datei ergänzend zu dem postalischen Versand auch an die im Folgenden genannte E-Mail-Adresse Ihres Landesjugendamtes: für den LVR: andreas.gollisch@lvr.de für den LWL: raphaela.eilting@lwl.org Bitte übermitteln Sie Ihrem Landesjugendamt die Meldung bis spätestens zum 31.10.2011 (Eingang per Post und E-Mail). Ausfüllhinweise Förderung nach KiBiz (KiBiz.web): Bitte füllen Sie grundsätzlich nur die weißen Zellen aus! In die grauen Zellen werden die sich aus Ihren Angaben ergebenden Berechnungen automatisch übertragen.
2 Anzahl U3-Pauschalen (Stichtag 01.03.2012) Waldkindergärten 25 Std. (1.400 ) 35 Std. (1.800 ) 45 Std. (2.200 ) Verbundfamillienzentren, in denen der Zuschussempfänger kein Sozialer Brennpunkt ist, aber mindestens ein Verbundpartner das Merkmal "Sozialer Brennpunkt" erfüllt. (gesetzlich gefördertes Familienzentrum nach 21 Abs. 5 KiBiz)1 Abs. 1 Nr. 1 KiBiz (kirchlicher Träger) Abs. 1 Nr. 2 KiBiz (andere freie Träger) Abs. 1 Nr. 3 KiBiz (Elterninitiativen) Abs. 1 Nr. 4 KiBiz (kommunale Träger) Alle Trägergruppen 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 0 U3-Pauschalen (Stichtag 01.03.2012): Förderung nach 21 Abs. 3 KiBiz: Das Land gewährt dem Jugendamt für jedes unterdreijährige Kind einen zusätzlichen Zuschuss pro Kindergartenjahr (U3-Pauschale). Die Höhe der U3- Pauschalen ergibt sich aus der zweiten Anlage zu diesem Gesetz. Abweichend von 19 Abs. 5 ist bei der Alterszuordnung für das gesamte Kindergartenjahr das Alter zu Grunde zu legen, welches die Kinder zum Stichtag des 101 Abs. 2 Nr. 10 SGB VIII erreicht haben. Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend. Weitere Voraussetzung für diesen Zuschuss ist, dass das Jugendamt den Zuschuss an die Träger der Einrichtungen seines Bezirks weiterleitet und die Summe der nach diesem Absatz und der zweiten Anlage auf eine Tageseinrichtung entfallenden U3-Pauschalen für zusätzliche Personalkraftstunden eingesetzt wird. Das zusätzliche Personal muss mindestens über eine Qualifikation im Sinne von 2 Abs. 1 der Vereinbarung nach 26 Abs. 3 Nr. 3 verfügen. Bitte erfassen Sie in den weißen Feldern in der Tabelle je nach Betreuungsumfang (25. Std. / 35. Std. / 45 Std.) die Anzahl der Kinder, die am Stichtag 01.03.2012 unter 3 Jahre alt sind. Nehmen Sie die Erfassung bitte getrennt nach den 4 Trägerarten vor. Dies ist für die Systematik der Leistungsbescheiderstellung in KiBiz.web und für statistische Zwecke nötig. Waldkindergärten: Förderung nach 20 Abs. 3 KiBiz: Bei eingruppigen Einrichtungen, die am 28. Februar 2007 in Betrieb waren, sowie für Waldkindergärten und Einrichtungen in sozialen Brennpunkten, kann unter Berücksichtigung des in Absatz 1 zugrunde liegenden Eigenanteils des Trägers ein weiterer Pauschalbetrag von bis zu 15.000 EUR geleistet werden, wenn der Träger ohne diesen zusätzlichen Betrag die Einrichtung unter Berücksichtigung der nach dem Gesetz über Tageseinrichtungen für Kinder zugrunde gelegten anerkennungsfähigen Kosten nicht ausreichend finanzieren kann. Soweit diese
3 Voraussetzungen vorliegen, können für eine Einrichtung Pauschalbeträge nach Satz 1 auch nebeneinander geleistet werden. Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem Träger der Einrichtung. Bitte erfassen Sie in den weißen Feldern in der Tabelle die Anzahl der Waldkindergärten, die gefördert werden sollen. Nehmen Sie die Erfassung bitte getrennt nach den 4 Trägerarten vor. Dies ist für die Systematik der Leistungsbescheiderstellung in KiBiz.web und für statistische Zwecke nötig, aber insbesondere für die Bescheidung des korrekten Landesanteils von Bedeutung. Verbundfamillienzentren, in denen der Zuschussempfänger kein Sozialer Brennpunkt ist, aber mindestens ein Verbundpartner des Merkmal Sozialer Brennpunkt erfüllt. (zum 15.03. beantragtes/gesetzlich gefördertes FamZ): Förderung nach 21 Abs. 5 KiBiz: Das Land gewährt Familienzentren in sozialen Brennpunkten einen weiteren Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR. Absatz 2 Satz 2 gilt entsprechend. Bitte erfassen Sie hier keine Anzahl von Einzelfamilienzentren und Verbundfamilienzentren, in denen für den Zuschussempfänger bereits ein Sozialer Brennpunkt im Zuschussantrag zum 15.03. beantragt wurde (Betrag > 0 ). Bei diesen Familienzentren kann die Zuschussermittlung automatisch aus KiBiz.web berechnet werden. Bitte erfassen Sie hier die Anzahl der Verbundfamilienzentren in Sozialen Brennpunkten, wenn die zum 15.03. in KiBiz.web als Zuschussempfänger aufgeführte Einrichtung nicht als Sozialer Brennpunkt beantragt war, aber ein Verbundpartner im Sozialen Brennpunkt liegt. Eine Förderung als Familienzentrum im Sozialen Brennpunkt ist für das KGJ 11/12 gegeben, wenn im Zuschussantrag zum 15.03. eine Förderung größer 0 Euro für einen Sozialen Brennpunkt beantragt wurde. Für die Förderung von 1.000 reicht es aus, wenn ein Verbundpartner das Merkmal Sozialer Brennpunkt erfüllt. Voraussetzung ist, dass es sich bei diesem Verbundpartner ebenfalls um eine KiBiz-geförderte Einrichtung handelt. Unabhängig davon, wie viele Einrichtungen eines Verbundfamilienzentrums sich im Sozialen Brennpunkt befinden, wird dieser Zuschuss nur einmal pro Verbund gewährt, so dass Sie bitte pro Verbundfamilienzentrum, das den beschriebenen Tatbestand erfüllt, nur eine 1 bei der Anzahl berücksichtigen. Bitte erfassen Sie in den weißen Feldern in der Tabelle nur die Anzahl dieser Verbundfamilienzentren. Nehmen Sie die Erfassung bitte getrennt nach den 4 Trägerarten vor. Dies ist für die Systematik der Leistungsbescheiderstellung in KiBiz.web und für statistische Zwecke nötig. Bitte benennen Sie in der weiteren Tabelle (Reiter Anlage Verbundfamilienzentren) die Verbundeinrichtung, die im Sozialen Brennpunkt liegt, sowie den entsprechenden zum 15.03. in KiBiz.web aufgeführten Zuschussempfänger des Verbundes (jeweils LJA-AZ, Name und Anschrift der Einrichtung).
4 Betrag (100%) U3-Pauschalen (Stichtag 01.03.2012) Waldkindergärten 25 Std. (1.400 ) 35 Std. (1.800 ) 45 Std. (2.200 ) Miete im wirtschaftlichen Verbund Verbundfamillienzentren, in denen der Zuschussempfänger kein Sozialer Brennpunkt ist, aber mindestens ein Verbundpartner das Merkmal "Sozialer Brennpunkt" erfüllt. (gesetzlich gefördertes Familienzentrum nach 21 Abs. 5 KiBiz)1 Abs. 1 Nr. 1 KiBiz (kirchlicher Träger) Abs. 1 Nr. 2 KiBiz (andere freie Träger) Abs. 1 Nr. 3 KiBiz (Elterninitiativen) Abs. 1 Nr. 4 KiBiz (kommunale Träger) Alle Trägergruppen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Landesanteil 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bitte füllen Sie grundsätzlich nur die weißen Zellen aus! Der Förderbetrag bzgl. der U3-Pauschalen und der Verbundfamilienzentren wird aus der oben genannten Anzahl automatisch berechnet. Waldkindergärten: Nachdem Sie im ersten Tabellenteil die Anzahl der Waldkindergärten, die eine Förderung nach 20 Abs. 3 KiBiz erhalten sollen, angegeben haben, erfassen Sie in den weißen Feldern im zweiten Tabellenteil nun den Betrag, mit dem die Waldkindergärten gefördert werden sollen (max. 15.000 pro Einrichtung). Nehmen Sie die Erfassung bitte getrennt nach den 4 Trägerarten vor. Dies ist für die Systematik der Leistungsbescheiderstellung in KiBiz.web und für statistische Zwecke nötig, aber insbesondere für die Bescheidung des korrekten Landesanteils von Bedeutung. Miete im wirtschaftlichen Verbund (Förderung nach 20 Abs. 2 KiBiz): Nach 20 Abs. 2 S. 6 KiBiz kann, wenn nach Abschluss der Verwaltungsvereinbarung zum Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008-2013 am 18.10.2007 neue Plätze für unterdreijährige Kinder geschaffen worden sind, auch bei Einrichtungen, die im Eigentum einer juristsichen Person stehen, an der der Träger mehrheitlich beteiligt ist, ein Zuschuss zur Kaltmiete gewährt werden. Sofern in Ihrem Jugendamtsbereich entsprechende Konstellationen bestehen und die Förderung einer Miete nach dieser Vorschrift für das Kigajahr 2011/2012 erfolgen soll, kann für diese Fälle nunmehr eine entspr. Miete beantragt werden.
5 Bitte erfassen Sie hierzu in den weißen Feldern in der Tabelle den Betrag, den Sie als bezuschussungsfähigen Mietanteil für den genannten Tatbestand melden möchten. Nehmen Sie die Erfassung bitte getrennt nach den 4 Trägerarten vor. Dies ist für die Systematik der Leistungsbescheiderstellung in KiBiz.web und für statistische Zwecke nötig, aber insbesondere für die Bescheidung des korrekten Landesanteils von Bedeutung. Als Hilfestellung können Sie dazu den Reiter 2 der Excel-Tabelle nutzen, der die Berechnung des bezuschussungsfähigen Mietanteils aus KiBiz.web abbildet. Mit Hilfe dieser Berechnung können Sie den bezuschussungsfähigen Mietanteil für eine Einrichtung berechnen. Bitte tätigen Sie auch dort Eingaben in den weißen Feldern. Die grau unterlegten Felder berechnen sich automatisch. Ausfüllhinweise Freiwillige Förderung von Familienzentren (FamZ.web): Verbundfamillienzentren, in denen der Zuschussempfänger kein Sozialer Brennpunkt ist, aber mindestens ein Verbundpartner das Merkmal "Sozialer Brennpunkt" erfüllt. (freiwillig gefördertes Familienzentrum nach 21 Abs. 6 KiBiz)1 Anzahl Betrag 0 0,00 Förderung nach 21 Abs. 6 KiBiz: Das Land gewährt auch Familienzentren in sozialen Brennpunkten, die an dem Verfahren für das vom Land anerkannte Gütesiegel Familienzentrum NRW teilnehmen, einen weiteren Zuschuss in Höhe von 1.000 EUR. Bitte erfassen Sie hier keine Anzahl von Einzelfamilienzentren und Verbundfamilienzentren, in denen für den Zuschussempfänger bereits ein Sozialer Brennpunkt im Zuschussantrag zum 15.03. in KiBiz.web beantragt wurde (Betrag > 0 ). Bei diesen Familienzentren kann die Zuschussermittlung automatisch aus KiBiz.web in FamZ.web berechnet werden. Bitte erfassen Sie hier die Anzahl der Verbundfamilienzentren in Sozialen Brennpunkten, wenn der Zuschussempfänger (der freiwilligen Förderung) nicht das Merkmal Sozialer Brennpunkt erfüllt, sondern ein Verbundpartner im Sozialen
6 Brennpunkt liegt. Eine Förderung als Familienzentrum im Sozialen Brennpunkt ist für das KGJ 11/12 gegeben, wenn für die Einrichtung im Zuschussantrag zum 15.03. in KiBiz.web eine Förderung größer 0 Euro für einen Sozialen Brennpunkt beantragt wurde. Für die Förderung von 1.000 reicht es aus, wenn ein Verbundpartner das Merkmal Sozialer Brennpunkt erfüllt. Voraussetzung ist, dass es sich bei diesem Verbundpartner ebenfalls um eine KiBiz-geförderte Einrichtung handelt. Unabhängig davon, wie viele Einrichtungen eines Verbundfamilienzentrums sich im Sozialen Brennpunkt befinden, wird dieser Zuschuss pro Verbund nur einmal gewährt, so dass Sie bitte pro Verbundfamilienzentrum, das den beschriebenen Tatbestand erfüllt nur eine 1 bei der Anzahl berücksichtigen. Bitte erfassen Sie in dem weißen Feld in der Tabelle die Anzahl dieser Verbundfamilienzentren. Die Berechnung der Summe erfolgt automatisch. Bitte benennen Sie in der weiteren Tabelle (Reiter Anlage Verbundfamilienzentren) die Verbundeinrichtung, die im Sozialen Brennpunkt liegt, sowie den entsprechenden Zuschussempfänger des Verbundes (jeweils LJA-AZ, Name und Anschrift der Einrichtung). Hinweis zur Bearbeitung der Anlage Verbundfamilienzentren: Förderung nach KiBiz (KiBiz.web) (gemeldete Anzahl: 0 ) Freiwillige Förderung von Familienzentren (FamZ.web) (gemeldete Anzahl: 0 ) Bitte machen Sie genau zu der Anzahl der gemeldeten Verbundfamilienzentren in Sozialen Brennpunkten (getrennt für die Förderung über KiBiz.web und FamZ.web) Angaben zum AZ LJA, Name der Einrichtung und Anschrift. 1. gemeldetes Verbundfamilienzentrum im Sozialen Brennpunkt Angaben zum Zuschussempfänger AZ LJA Name der Einrichtung Anschrift