AGVO Allgemeine Gruppenfreistellungsgsverordnung



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Transkript:

Abschreibung AGVO Allgemeine Gruppenfreistellungsgsverordnung Amortisation Annuität Anschaffungskosten Auszahlungskurs Wertminderung von Investitionen durch materiellen und moralischen Verschleiß. Abschreibungen werden als Kosten verbucht. Die Voraussetzungen für die Gewährung von verschiedenen Arten von Beihilfen (zum Beispiel Regionalbeihilfen, Investitions- und Beschäftigungsbeihilfen für KMU, Umweltbeihilfen, Beratungsbeihilfen, Ausbildungsbeihilfen) sind in der Verordnung (EG) Nr. 800/2008 der Kommission vom 6. August 2008 zur Erklärung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Gemeinsamen Markt in Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag geregelt (veröffentlicht im Amtsblatt der EU, Nummer L 214/3 vom 09.08.2008). Rückfluss investierter Mittel durch Abschreibung und zusätzliche Gewinne, die durch die Investition ermöglicht wurden. Beispiel: Eine Investition von 100.000 Euro amortisiert sich in 10 Jahren. Das heißt, jedes Jahr fließen 10.000 Euro zurück. Rückzahlungsbetrag, setzt sich aus Zins und Tilgung zusammen. Der Betrag bleibt immer gleich hoch, wobei der Anteil der Tilgung wächst und der Anteil der Zinsen entsprechend sinkt. Aufwendungen, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben (Hauptkosten) und betriebsbereit zu machen (Nebenkosten). Anteil der Kreditsumme, der nach Abzug von Auszahlungsabschlägen (z. B. Bearbeitungsgebühr oder Disagio) zur Auszahlung gelangt (in Prozent von 100). Beispiel: Kreditsumme: 100.000 Euro Bearbeitungsgebühr: 4.000 Euro Auszahlungsbetrag: 96.000 Euro Auszahlungskurs: 96 % Bearbeitungsgebühren Beleihungswert Beihilfen Entgelt für die Kosten der Kreditbearbeitung. Bearbeitungs- und Verzichtsgebühren werden für KfW-Kredite nicht berechnet. Die Kosten der durchleitenden Bank sind mit einer Marge abgegolten, die im Zinssatz bereits enthalten ist. Ausnahme: Reisekosten für Firmenbesuche oder Betriebsbesichtigungen, Kosten für Schätzgutachten, Überwachung von Sicherungsübereignungen, Fotokopien und Porto dürfen dem Kreditnehmer in Rechnung gestellt werden, wenn die Bank diese Kosten konkret belegt (keine Pauschalen). Wert, bis zu dem die Bank Vermögensgegenstände des Kreditnehmers als verwertbare Sicherheit akzeptiert. Die Beleihungsgrenze wird in Prozent des Beleihungswertes angegeben. In der Bankpraxis sind z. B. für festverzinsliche Wertpapiere zwischen 70 und 90 % und für Grundstücke zwischen 60 und 80 % üblich. Für Forderungen ist eine Beleihungsgrenze schwer bestimmbar. Häufig wird der voraussichtlich erzielbare Liquidationswert (für den schlechtesten Fall des Ausfalls der Forderung) angesetzt. Beihilfen sind öffentliche Zuwendungen, die für das empfangende

Beihilfewert = Subventionswert Beihilfeintensität, Kumulierung von Beihilfen, maximale Beihilfenintensität Unternehmen einen wirtschaftlichen Vorteil gegenüber einem Konkurrenzunternehmen, welches eine solche Zuwendung nicht erhält, bedeuten. Diese Zuwendungen können unter anderem in Form von Zuschüssen, Beteiligungen, zinsverbilligten Darlehen oder Garantien gewährt werden. Im Falle eines zinsverbilligten Darlehens errechnet sich die Beihilfe unter Zugrunde legen der Zinsdifferenz zwischen einem jeweils bei Zusage gültigen "Marktzinssatz" und dem Zinssatz des Darlehens. Als "Marktzinssatz" wird dabei der Referenzzinssatz verwendet. Die Methodik zu seiner Ermittlung hat die EU Kommission festgelegt. Bei der Berechnung der Beihilfe eines Darlehens wird auch berücksichtigt, dass der gesamte Zinsvorteil nicht - wie bei einem Zuschuss - in voller Höhe bei Auszahlung der Mittel, sondern über die gesamte Darlehenslaufzeit gewährt wird. Diese zeitliche Streckung wird durch die Bildung des Barwertes, welcher alle zukünftigen Zahlungen auf den Wert zum Zeitpunkt der Darlehensgewährung abdiskontiert, berücksichtigt. Den so errechneten absoluten Betrag des Zinsvorteils bezeichnet man als "Subventionswert". Wird dieser ins Verhältnis zu den förderfähigen Investitionskosten gesetzt, ergibt sich daraus die sogenannte "Beihilfeintensität" in Prozent. Die "förderfähigen Investitionskosten" sind der Teil der Investitionskosten, für die nach einer Beihilferegelung Beihilfen gewährt werden dürfen. Die beihilferelevanten ERP-/KfW- Programme bestimmen die förderfähigen Kosten grundsätzlich so, dass sie auch den EU-Beihilfevorschriften genügen. Daher entsprechen die durch ein ERP-/KfW-Darlehen geförderten Investitionskosten in der Regel den förderfähigen Investitionskosten der EU-Beihilfevorschriften. Achtung: Es gibt auch mehrere Sonderbestimmungen Die Beihilfeintensität wird in der jeweiligen Darlehenszusage ausgewiesen. Jede EU-Beihilferegelung bestimmt eine Obergrenze, bis zu deren Höhe Beihilfen für bestimmte förderfähige Investitionskosten eines Vorhabens gewährt werden dürfen ("maximale Beihilfeintensität"). Diese maximale Beihilfeintensität ist unter anderem von der Art des Investitionsvorhabens, der Unternehmensgröße oder dem Investitionsort abhängig. Zur Förderung ein und desselben Investitionsvorhabens können Fördermittelgeber grundsätzlich auch mehrere Beihilfen vergeben. In diesen Fällen verlangt die EU-Kommission, dass alle für dasselbe Investitionsvorhaben gewährten Beihilfen addiert ("kumuliert") werden müssen. Sollten mehrere Beihilfen nach unterschiedlichen Beihilferegelungen gewährt werden, gilt die maximale Beihilfeintensität derjenigen Regelung mit der höchsten maximalen Beihilfeintensität. Erhält zum Beispiel ein Unternehmen für die Realisierung eines Innovationsvorhabens ein ERP-Darlehen mit einer Beihilfe unter dem Gemeinschaftsrahmen für staatliche Beihilfen im Bereich der Forschung, Entwicklung und Innovation, der für dieses Vorhaben eine maximale Beihilfeintensität von 35 % vorsieht, und einen

Bemessungsgrundlage (BG) Bereitstellungsprovision Betriebsmittel Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) Bilanz Bonität Branche Zuschuss unter den Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Umweltschutzbeihilfen, die für dieses Vorhaben eine maximale Beihilfeintensität von 60 % vorsehen, dann gilt für das Gesamtvorhaben eine maximale Beihilfeintensität von 60 Prozent. Im Falle der Kumulierung eines ERP-/KfW-Darlehens mit weiteren Beihilfen anderer Fördermittelgeber muss daher sichergestellt werden, dass die nach den einschlägigen EU-Regelungen höchste maximale Beihilfeintensität nicht überschritten wird. Dabei sind so genannte "De-minimis"-Beihilfen für ein Vorhaben in voller Höhe auf die nach den geltenden Regelungen maximale Beihilfeintensität anzurechnen. Der jeweilige Fördermittelgeber muss sicherstellen, dass die maximale Beihilfeintensität der Beihilferegelung, unter der er die Beihilfe vergibt, eingehalten wird Summe der maximal förderfähigen Aufwendungen. Provision für bereit gestellte, aber noch nicht abgerufene Kreditbeträge. z. B.: pro Monat 0,25% des nicht abgerufenen Betrages. Betriebsmittel im Sinne der KfW-Förderung sind laufenden Kosten der Geschäftstätigkeit eines Betriebes, z. B. Personalkosten, Miete oder Pacht. Die BWA basiert meist auf den Daten aus der Finanzbuchhaltung. Sie gibt dem Unternehmer während des laufenden Finanzjahres Auskunft über seine Gewinn- und Erlössituation sowie über Vermögens- und Schuldverhältnisse. Sie dient oft als Entscheidungsgrundlage für den Unternehmer und den Fremdkapitalgeber. Gegenüberstellung von Aktiva und Passiva zu einem bestimmten Stichtag. Aktiva sind z. B. Anlagevermögen und Umlaufvermögen wie Forderungen und Kassenbestand. Passiva sind z. B. das Eigenkapital, Rückstellungen und Verbindlichkeiten. Die Summe der Aktiva ist gleich der Summe der Passiva. Leistungsfähigkeit eines Schuldners oder Fähigkeit, Zins und Tilgung zu erbringen. Kreditwürdigkeit. Bei der Beurteilung der Bonität spielt sowohl die vorhandene Substanz als auch die erwartete zukünftige Ertragskraft eine Rolle. Siehe auch Rating. Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben sind Unternehmen in bestimmten Branchen, abhängig von der zugrunde liegenden EU- Beihilferegelung, von einer Förderung ausgeschlossen. Diese Branchen sind unter den nachfolgenden Beihilferegelungen aufgeführt. Die jeweiligen Programmmerkblätter informieren darüber, welche Beihilferegelung auf das ERP-/KfW-Darlehen anwendbar ist Folgende Unternehmen sind von einer Förderung unter der "Deminimis"-Verordnung ausgeschlossen: Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind Unternehmen, die in der Fischerei und der Aquakultur tätig sind

Break-Even-Analyse Unternehmen, die im Steinkohlenbergbau tätig sind der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports Auch Gewinnschwellenrechnung genannt. Planungsinstrument zur Ermittlung des Break-Even-Points, d. h. Erreichen der Gewinnschwelle. Ab diesem Zeitpunkt kommt das Unternehmen in die schwarzen Zahlen. Bürgschaft / Kreditbürgschaft Eine Erklärung Dritter, im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Schuldners für dessen Verbindlichkeiten einzustehen, z. B. einen Bankkredit zurückzuzahlen. Bürgschaften geben z. B. Bürgschaftsbanken, die es in allen Bundesländern gibt. Cash-flow Deckungsbeitrag De-minimis-Erklärung De-minimis-Verordnung Kennzahl für die Beurteilung der Finanz- und Ertragslage eines Unternehmens. Berechnung nach der direkten Methode: Cash-flow = einzahlungswirksame Erträge - auszahlungswirksame Aufwendungen Berechnung nach der indirekten Methode: Cash-flow= Jahresüberschuss + /./. nicht zahlungswirksame Aufwendungen und Erträge, z. B. Abschreibungen, Rückstellungen usw. Kennzahl für die Beurteilung einzelner Produkte oder Leistungssparten eines Unternehmens. Der Deckungsbeitrag zeigt an, was das einzelne Produkt zur Deckung der Fixkosten eines Unternehmens sowie zur Erzielung von Gewinn beiträgt. Bestätigung über im Kalenderjahr und in den vorangegangenen zwei Kalenderjahren erhaltene Beihilfen. Über diese Beihilfen hat der Empfänger Bewilligungsbescheide / Zusagen erhalten. Die "De-minimis"-Bescheinigung muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, damit sie bei einer eventuellen Anfrage, zum Beispiel der EU-Kommission, vorgelegt werden kann. Kann der Antragsteller dies nicht, muss er die erhaltene Beihilfe in voller Höhe zurückzahlen. Die Voraussetzungen für die Gewährung von so genannten "Deminimis"-Beihilfen sind in der Verordnung der Kommission über die Anwendung der Artikel 87 und 88 EG-Vertrag auf "De-minimis"- Beihilfen geregelt (veröffentlicht im Amtsblatt der EU, Nummer L 379/5 vom 28.12.2006). Bei "De-minimis"-Beihilfen handelt es sich um Beihilfen, die so gering sind, dass ihre Auswirkungen auf den Wettbewerb nicht spürbar sind. Damit diese nicht dadurch, dass ein Unternehmen mehrere Beihilfen dieser Art erhält, dennoch zu einer Wettbewerbsverzerrung führen, ist der Subventionswert aller für ein Unternehmen zulässigen "De-minimis"-Beihilfen auf 200.000 Euro innerhalb des laufenden und der zurückliegenden zwei Kalenderjahre begrenzt (Höchstbetrag). Das bedeutet, dass jede innerhalb dieses Zeitraums gewährte "De-minimis"-Beihilfe auf den Höchstbetrag von 200.000

Euro angerechnet werden muss. Dieser Zeitraum ist dabei fließend, das heißt, alle innerhalb dieses Zeitraums gewährten "De-minimis"- Beihilfen müssen zusammen den Höchstbetrag von 200.000 Euro einhalten. Liegt die Gewährung der letzten "De-minimis"-Beihilfe länger zurück, braucht sie nicht mehr berücksichtigt zu werden. Bei Unternehmen des Straßentransportsektors gilt ein reduzierter "De-minimis"-Höchstbetrag von 100.000 Euro. Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports dürfen für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport überhaupt keine "De-minimis"-Beihilfen erhalten. Direktkredit Disagio Dispositionskredit Durchleitende Bank Effektivzinssatz Eigenkapital Um die Einhaltung des "De-minimis"-Höchstbetrags sicherzustellen, ist vom Antragsteller bei Antragstellung eine sogenannte "Deminimis"-Erklärung (Formularnummer 6000000075) abzugeben, in der dieser der KfW mitteilt, welche "De-minimis"-Beihilfen er innerhalb des laufenden und der zurückliegenden zwei Kalenderjahre bereits erhalten hat. Die "De-minimis"-Bescheinigung muss mindestens 10 Jahre aufbewahrt werden, damit sie bei einer eventuellen Anfrage, zum Beispiel der EU-Kommission, vorgelegt werden kann. Kann der Antragsteller dies nicht, muss er die erhaltene Beihilfe in voller Höhe zurückzahlen. Folgende Unternehmen sind von einer Förderung unter der "Deminimis"-Verordnung ausgeschlossen: Unternehmen, die in der Primärerzeugung von landwirtschaftlichen Erzeugnissen tätig sind Unternehmen, die in der Fischerei und der Aquakultur tätig sind Unternehmen, die im Steinkohlenbergbau tätig sind der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport von Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports Kredit, der direkt bei der KfW beantragt wird und nicht, wie bei den meisten Förderkrediten der KfW üblich, über die Hausbanken. Prozentualer Abschlag vom Kreditbetrag bei der Auszahlung (siehe auch Auszahlungskurs). Die KfW bindet sich langfristig an einen Zinssatz, räumt dem Kreditnehmer aber das Recht ein, den Kredit vorzeitig zurückzuzahlen (siehe auch Sondertilgung). Das Disagio dient zum Ausgleich für das Risiko einer Zinsänderung während der Zinsbindungsfrist. Eine Vorfälligkeitsentschädigung fällt dann nicht an. siehe Kontokorrentkredit Bank oder Sparkasse, über die ein Darlehen der KfW beantragt wird, häufig die Hausbank des Antragstellers. Die Bank zahlt den Kredit an den Kreditnehmer aus und leitet dessen Rückzahlungen an die KfW weiter. Gesamtpreis eines Kredits, setzt sich zusammen aus Sollzinssatz und Nebenkosten, wird in Prozent bezogen auf ein Jahr (% p. a.) angegeben. Der Effektivzinssatz zeigt dem Verbraucher die tatsächlichen Finanzierungskosten eines Kredits und macht so Angebote von verschiedenen Kreditinstituten vergleichbar. Finanzielle Mittel, die einem Unternehmen von den rechtlichen

Eigenmittel Einzelunternehmen Endfällige Darlehen ERP-Mittel EURIBOR Existenzgründer Eigentümern zur Verfügung gestellt werden. Eigenkapital und Fremdkapital ergeben zusammen das Gesamtkapital. Das bilanzielle Eigenkapital wird aus der Differenz der Aktiva und Passiva errechnet. (siehe auch Bilanz) Eigenkapitalquote = Eigenkapital x 100 / Bilanzsumme Mittel, die man "aus eigener Tasche" für eine Finanzierung aufbringen kann. Als Eigenmittel zählen: Bargeld und Bankguthaben Realistisch bewertete Eigenleistungen Einlagen in Form betriebsnotwendiger Güter wie Maschinen, Fahrzeuge etc. Darlehen Dritter mit Eigenkapitalcharakter Finanzmittel durch Beleihung von Haus- und Grundbesitz oder Lebensversicherungen Die einfachste, schnellste und preiswerteste Unternehmensgründung ist das Einzelunternehmen. Wer alleine und in seinem Namen am Markt tätig wird, trägt aber auch das uneingeschränkte Haftungsrisiko für sein Handeln: bei unternehmerischen Misserfolgen haftet der Einzelunternehmer insbesondere auch mit seinem Privatvermögen. Einzelunternehmen sind die von einer natürlichen Person geführten Gewerbebetriebe, eingetragene Kaufleute oder Freiberufler. Endfällige Darlehen werden am Ende der Laufzeit in einem Betrag zurückgezahlt. Es sind während der Darlehenslaufzeit also nur die Zinsen und keine Tilgungsraten zu zahlen. Mittel aus dem European Recovery Programme (ERP), die 1948 als "Marshallplanhilfe" für den Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft bereitgestellt wurden. Daraus entstand später das ERP-Sondervermögen des Bundes. Die KfW refinanziert verschiedene Programme aus dem ERP- Sondervermögen, diese tragen die Bezeichnung ERP-Programme. EURo InterBank Offered Rate (EURIBOR) ist der Zinssatz für Termingelder (in Euro), die zwischen europäischen Banken gehandelt werden (Interbankengeschäft). Täglich melden bis zu 43 Kreditinstitute, darunter 10 deutsche Banken, ihre Angebotszinssätze (Briefsätze) für Termingelder mit einer Laufzeit von 1-12 Monaten um 11:00 Uhr Brüsseler Zeit an einen Informationsanbieter, der die Durchschnittszinssätze ermittelt und mit drei Nachkommastellen veröffentlicht. Als Existenzgründer wird jemand bezeichnet, der die Realisierung einer beruflichen Selbstständigkeit einleitet und umsetzt. Persönlich bedeutet Existenzgründung regelmäßig einen entschiedenen Wandel im Lebensalltag: neben der Fachkompetenz sind insbesondere Selbstkompetenz und Methodenkompetenz gefragt, um die Unternehmeraufgaben zu lösen. Hierzu gehören: - Definition von Produkten, Leistungen und Argumenten für Kundengespräche - Marktbeobachtung und Einschätzung von Risiken und Chancen

Existenzgründung - private Vorsorge für Unfälle, Alter und unvorhergesehene Ereignisse (auch die Sorge für die laufenden Betriebskosten, Löhne usw.) - Kommunikation und Auseinandersetzung mit Ämtern und Behörden (Ordnungsamt, Finanzamt, Gesundheitsamt usw.) - Kommunikation und Auseinandersetzung mit Verbänden (IHK, Handwerkskammer, Berufsgenossenschaft usw.) - Erstellen von Kalkulationen und Vorgaben (z. B. Absatzvorgaben) sowie deren Steuerung und Erfolgskontrolle - Selbstmotivation und Selbstkontrolle (Termine, Aufgaben, Arbeits-/Freizeit usw.) Die Existenzgründung erfolgt durch Beginn der Geschäftstätigkeit, formaljuristisch durch die Gewerbeanmeldung oder bei freien Berufen durch Anmeldung der freiberuflichen Tätigkeit beim zuständigen Finanzamt. Damit ist der erste Teil der Gründung abgeschlossen. Im Nachgang können weitere Formalitäten auf die Gründer zukommen, wie etwa die Mitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer (IHK) oder die Eintragung in die Handwerksrolle. Hierbei ist zu beachten, dass die Mitgliedschaft in der IHK eine Pflichtmitgliedschaft ist. Ähnliches gilt für die Eintragung in die Handwerksrolle. Hier ist zwischen Tätigkeiten, die einen Meistertitel erforderlich machen und Tätigkeiten, die diesen nicht mehr erfordern zu unterscheiden. Zusätzlich gibt es die handwerksähnlichen Tätigkeiten. Hier sind keine beruflichen Qualifikationen vonnöten. Eine Aufnahme in die Handwerksrolle (kostenpflichtig) lässt sich in den meisten Fällen nicht umgehen. Für bestimmte Tätigkeiten aus den Branchen Industrie, Handel und Dienstleistung ist die Gewerbefreiheit eingeschränkt. D.h., dass die Erteilung der Erlaubnis an bestimmte Voraussetzungen geknüpft wird. Eine spezielle Erlaubnis benötigen z.b. Versicherungsvermittler, bestimmte Gastronomen sowie Waffenhändler oder Apotheker. Gemäß der EG-Dienstleistungsrichtlinie ist es seit dem 28. Dezember 2009 möglich, sämtliche Verwaltungsverfahren, die mit der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit zusammenhängen, elektronisch abzuwickeln. Außerdem kann für diese Verfahren ein Einheitlicher Ansprechpartner in Anspruch genommen werden. In der Regel werden bei einer Gewerbeanmeldung neben den Kammern auch das Finanzamt, die Berufsgenossenschaft sowie das statistische Landesamt automatisch informiert.