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Transkript:

Modulbezeichnung: Modulnummer: DLRABR Arbeitsrecht Semester: -- Dauer: Minimaldauer 1 Semester Modultyp: Pflicht Regulär angeboten im: WS, SS Workload: 300 h ECTS Punkte: 10 Zugangsvoraussetzungen: keine Unterrichtssprache: Deutsch Kurse im Modul: Arbeitsrecht I: Begründung des Arbeitsverhältnisses (DLRABR01) Arbeitsrecht II: Leistungsstörungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses (DLRABR02) Zeitaufwand: Selbststudium: 180 h Selbstüberprüfung: 60 h Tutorien: 60 h Kurskoordinatoren/Tutoren: Siehe aktuelle Liste der Tutoren im Learning Management System Modulverantwortliche(r): Kathrin Brüggmann Bezüge zu anderen Programmen: Bachelor Wirtschaftsrecht Bachelor Personalmanagement Bezüge zu anderen Modulen im Programm: Schuldrecht Besonderes Schuldrecht Qualifikations- und Lernziele des Moduls: Im Mittelpunkt des ersten Teils des Moduls stehen die Grundlagen des Arbeitsrechts, der Begriff des Arbeitnehmers, die Gesetze, Vorschriften und Vereinbarungen, also die Quellen des Arbeitsrechts und deren Rangfolge. Die Studierenden lernen die Begründung eines Arbeitsverhältnisses, Fragen im Vorstellungsgespräch, den Abschluss und die Ausgestaltung des Arbeitsvertrages, sowie die einzelnen Rechte und Pflichten des Arbeitsverhältnisses kennen. Die Störungen im Arbeitsverhältnis, durch Annahmeverzug des Arbeitgebers, durch persönliche Hinderungsgründe des Arbeitnehmers und das Betriebsrisiko, sowie die Besonderheiten des arbeitsrechtlichen Schadensersatzes werden den Studierenden zu Beginn des zweiten Teil des Moduls vermittelt. Der Schwerpunkt dieses Teils Modulteils bildet dann die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch ordentliche und außerordentliche Kündigung und der Kündigungsschutz. Das Lernziel ist erreicht, wenn die Studierenden verstanden haben, dass der Arbeitnehmer wegen seiner persönlichen Abhängigkeit vom Arbeitgeber geschützt werden soll und wie dieser Schutz durch die arbeitsrechtlichen Gesetze umgesetzt wird. Sie insbesondere die Begründung eines Arbeitsverhältnisses und den Abschluss und die Ausgestaltung eines Arbeitsvertrages beurteilen, die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch Kündigung kennen und die Gesetze zum Kündigungsschutz anwenden können. Lehrinhalt des Moduls: 1. Der Begriff und der Schutz des Arbeitnehmers 2. Die Begründung des Arbeitsverhältnisses und der Arbeitsvertrag 3. Störungen des Arbeitsverhältnisses 4. Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses, insbesondere durch Kündigung Lehrmethoden: Studienhefte, Übungsaufgaben, Video-Vorlesungen, Online-Tutorien Literatur: Siehe Literaturliste der vorliegenden Kursbeschreibungen

Anteil der Modulnote an der Gesamtabschlussnote des Programms: -- Fortlaufende Prüfungsleistungen: Begleitende Online-Lernkontrolle als Prüfungszulassungsvoraussetzung Abschlussprüfungen: Präsenzmodulklausur 180 Min. (100 %)

Kurs Nr.: DLRABR01 Kursname: Arbeitsrecht I: Begründung des Arbeitsverhältnisses Gesamtstunden: 150 h ECTS Punkte: 5 ECTS Kurstyp: Pflicht Kursangebot: Kursdauer: Minimaldauer 1 Semester Zugangsvoraussetzungen: keine Kurskoordinator / Dozenten / Lektoren: Siehe aktuelle Liste der Tutoren im Learning Management System Bezüge zu anderen Modulen: Siehe Modulbeschreibung Beschreibung des Kurses: Den Studierenden soll vermittelt werden, dass die Arbeitnehmer wegen ihrer persönlichen Abhängigkeit gegenüber dem Arbeitgeber durch die arbeitsrechtlichen Vorschriften besonders geschützt werden sollen. Im Mittelpunkt des Kurses stehen der Begriff des Arbeitnehmers, die Gesetze, Vorschriften und Vereinbarungen, also die Quellen des Arbeitsrechts und deren Rangfolge. Die Begründung des Arbeitsverhältnisses, durch Ausschreibung, das Vorstellungsgespräch und das Fragerecht des Arbeitgebers wird auf der Ebene der Vertragsanbahnung dargestellt. Die Studierenden werden lernen, dass auch bei Abschluss des Arbeitsvertrages der Grundsatz der Vertragsfreiheit gilt, dieser aber wiederum zum Schutz des Arbeitnehmers zahlreiche Einschränkungen erfahren hat. Die einzelnen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis, wie die Arbeitspflicht, der Beschäftigungsanspruch, die Lohnzahlungspflicht, der Anspruch auf Erholungsurlaub und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, werden dann den Studierenden ausführlich vermittelt. Am Ende des Kurses lernen Sie das befristete Arbeitsverhältnis, das Probearbeitsverhältnis und das Leiharbeitsverhältnis kennen. Kursziele: Das Kursziel ist erreicht, wenn die Studierenden verstanden haben, warum vor allem die persönliche Abhängigkeit vom Arbeitgeber den besonderen Schutz des Arbeitnehmers erfordert und es sich bei einer wirtschaftlichen Abhängigkeit um eine arbeitnehmerähnliche Person handelt. Nach der Teilnahme an diesem Kurs sollen Studierende die Quellen des Arbeitsrecht und deren Rangfolge beherrschen. wissen, wie ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung und eine betriebliche Übung wirkt. die Begründung eines Arbeitsverhältnisses und den Abschluss eines Arbeitsvertrages, insbesondere dessen Ausgestaltung sowie das befristete und das Probearbeitsverhältnis kennen. die Wirksamkeit von Fragen im Bewerbungsgespräch und auch die Nichtigkeit eines Arbeitsvertrages beurteilen. die einzelnen Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis sowie die in der Praxis auftauchenden Fragen und Probleme selbstständig lösen können. Lehrmethoden: Die Kursunterlagen (Studienhefte, Video-Vorlesungen, Podcasts, Web-based Training, Übungen, Online-Tutorien) sind so strukturiert, dass Studierende sie in freier Ortswahl und zeitlich unabhängig bearbeiten können. Ergänzt werden die Kursunterlagen durch Tutorien. Inhalte des Kurses: 1 Grundlagen 1.1 Sonderrecht der Arbeitnehmer 1.2 Arbeitnehmerähnliche Personen 1.3 Heimarbeit 1.4 Organmitglieder 2 Gesetze, Vorschriften und Vereinbarungen, die Quellen des Arbeitsrechts 2.1 Grundgesetz 2.2 Europäisches Gemeinschaftsrecht 2.3 Gesetze 2.4 Tarifvertrag 2.5 Betriebsvereinbarungen 2.6 Der Arbeitsvertrag

2.7 Direktionsrecht des Arbeitgebers 2.8 Die betriebliche Übung 3 Begründung des Arbeitsverhältnisses 3.1 Ausschreibung 3.2 Das Vorstellungsgespräch 3.3 Ersatz der Vorstellungskosten 3.4 Verschulden bei Vertragsanbahnung 4 Der Arbeitsvertrag 4.1 Grundsatz der Vertragsfreiheit 4.2 Einschränkungen der Vertragsfreiheit 4.3 Grundsatz der Formfreiheit 5 Mängel des Arbeitsvertrages 5.1 Geschäftsunfähigkeit und beschränkte Geschäftsfähigkeit 5.2 Gesetzliches Verbot und sittenwidriges Rechtsgeschäft 5.3 Die Anfechtung 6 Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis 6.1 Arbeitspflicht 6.2 Beschäftigungsanspruch 6.3 Arbeitszeit 6.4 Arbeitszeitverkürzung 6.5 Lohnzahlungspflicht 6.6 Gratifikationen, Anwesenheitsprämien und Fortbildungskosten 6.7 Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall 6.8 Erholungsurlaub 6.9 Ausbildung/Weiterbildung 6.10 Treuepflichten des Arbeitnehmers 6.11 Fürsorgepflichten des Arbeitgebers 7 Das befristete Arbeitsverhältnis 8 Das Probearbeitsverhältnis 9 Das Leiharbeitsverhältnis Literatur: Abbo Junker - Grundkurs Arbeitsrecht - Verlag C.H. Beck, 13. Auflage Wolfgang Zöllner / Karl-Georg Loritz / PCurt Wolfgang Hergenröder - Arbeitsrecht -Verlag C.H. Beck, 6. Auflage Günter Marschollek - Arbeitsrecht - Alpmann Schmidt, 20. Auflage Helmut Holzer - Arbeitsrecht - Verlag C.H. Beck, 9. Auflage Thomas Holbeck / Ernst Schwindl - Arbeitsrecht - Luchterhand Verlang, 11. Auflage Prüfungsleistung: Begleitende Online-Lernkontrolle (max. 15 Minuten je Lektion, Bestanden / Nicht bestanden) als Prüfungsvoraussetzung Integrierte Modulabschlussklausur (Präsenz, 180 Minuten), Gewichtung 100 % Zeitaufwand Studierenden (in Std.): 150 Selbststudium (in Std.): 90 Selbstüberprüfung (in Std.) 30 Tutorien (in Std.): 30

Kurs Nr.: DLRABR02 Kursname: Arbeitsrecht II: Leistungsstörungen und Beendigung des Arbeitsverhältnisses Gesamtstunden: 150 h ECTS Punkte: 5 ECTS Kurstyp: Pflicht Kursangebot: Kursdauer: Minimaldauer 1 Semester Zugangsvoraussetzungen: keine Kurskoordinator / Dozenten / Lektoren: Siehe aktuelle Liste der Tutoren im Learning Management System Bezüge zu anderen Modulen: Siehe Modulbeschreibung Beschreibung des Kurses: Den Studierenden soll der Zusammenhang zwischen Lohn und Arbeit vermittelt werden. Sie lernen den Grundsatz Kein Lohn ohne Arbeit und die Ausnahmen zu diesem Grundsatz, den Annahmeverzug des Arbeitgebers, die persönlichen Hinderungsgründe des Arbeitnehmers, das Betriebsrisiko und die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfalle kennen. Ihnen wir dann die Haftung im Arbeitsrecht auf Schadensersatz und insbesondere die Haftungsprivilegierung des Arbeitnehmers dargestellt. Im Mittelpunkt des Kurses steht die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Vertragsaufhebung, ordentliche und außerordentliche Kündigung und die Änderungskündigung. Der besondere Kündigungsschutz von Schwangeren, Eltern, Auszubildenden, Vertretern der Arbeitnehmerseite und Schwerbehinderten, insbesondere aber die Einzelheiten des Kündigungsschutzes durch das Kündigungsschutzgesetz werden den Studierenden vermittelt. Am Ende des Kurses wird den Studierenden der Arbeitsprozess, die Arbeitsgerichte und die Einzelheiten einer Kündigungsschutzklage dargestellt. Kursziele: Das Kursziel ist erreicht, wenn die Studierenden verstanden haben, wie die einzelnen Leistungsstörrungen, sowie die Haftung des Arbeitnehmers auf Schadensersatz geregelt sind und Sie die Gesichtspunkte zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ins besondere der Kündigung so beherrschen, dass Sie alle in der Praxis relevanten Fragen beantworten können. Nach der Teilnahme an diesem Kurs sollen Studierende den Grundsatz kein Lohn ohne Arbeit und die Ausnahmen zu diesem Grundsatz beherrschen. verstanden haben, warum der Arbeitnehmer im Schadensersatzrecht privilegiert wird. die Beendigung des Arbeitsvertrages, insbesondere durch ordentliche und außerordentliche Kündigung kennen und den besonderen Kündigungsschutz einzelner Arbeitnehmer sowie die Voraussetzungen des Kündigungsschutzgesetzes beurteilen können. und den Arbeitsprozess, die Arbeitsgerichte und die Einzelheiten einer Kündigungsschutzklage kennen. Lehrmethoden: Die Kursunterlagen (Studienhefte, Video-Vorlesungen, Podcasts, Web-based Training, Übungen, Online-Tutorien) sind so strukturiert, dass Studierende sie in freier Ortswahl und zeitlich unabhängig bearbeiten können. Ergänzt werden die Kursunterlagen durch Tutorien. Inhalte des Kurses: 1 Störungen im Arbeitsverhältnis 1.1 Grundsatz Kein Lohn ohne Arbeit 1.2 Ausnahmen Lohn ohne Arbeit 1.3 Schlechtleistung des Arbeitnehmers 2 Der Wechsel des Betriebsinhabers 3 Die Haftung auf Schadensersatz 3.1 Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber 3.2 Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten 3.3 Haftung bei Arbeitsunfällen 3.4 Die Haftung des Arbeitgebers 4 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses 4.1 Der Aufhebungsvertrag 4.2 Die ordentliche Kündigung

4.3 Die außerordentliche Kündigung 4.4 Die Änderungskündigung 5 Der Kündigungsschutz 5.1 Vertreter der Arbeitnehmerseite 5.2 Mutterschutz/Elternzeit 5.3 Auszubildende 5.4 Schwerbehinderte 6 Das Kündigungsschutzgesetz 6.1 Die personenbedingte Kündigung 6.2 Die verhaltensbedingte Kündigung 6.3 Die betriebsbedingte Kündigung 7 Der Arbeitsprozess 7.1 Das Arbeitsgericht 7.2 Die Kündigungsschutzklage Literatur: Abbo Junker - Grundkurs Arbeitsrecht - Verlag C.H. Beck, 13. Auflage Wolfgang Zöllner / Karl-Georg Loritz / PCurt Wolfgang Hergenröder - Arbeitsrecht -Verlag C.H. Beck, 6. Auflage Günter Marschollek - Arbeitsrecht - Alpmann Schmidt, 20. Auflage Helmut Holzer - Arbeitsrecht - Verlag C.H. Beck, 9. Auflage Thomas Holbeck / Ernst Schwindl - Arbeitsrecht - Luchterhand Verlang, 11. Auflage Prüfungsleistung: Begleitende Online-Lernkontrolle (max. 15 Minuten je Lektion, Bestanden / Nicht bestanden) als Prüfungsvoraussetzung Integrierte Modulabschlussklausur (Präsenz, 180 Minuten), Gewichtung 100 % Zeitaufwand Studierenden (in Std.): 150 Selbststudium (in Std.): 90 Selbstüberprüfung (in Std.) 30 Tutorien (in Std.): 30