Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften Institut für Erziehungswissenschaft und Institut für Bildung und Kultur



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Transkript:

Fakultät für Sozial- und Verhaltenswissenschaften Institut für Erziehungswissenschaft und Institut für Bildung und Kultur Informationen über das Praxismodul für das Fach Erziehungswissenschaft als Kernfach mit dem Abschluss Bachelor of Arts der Friedrich- Schiller- Universität Jena Ergänzende Bestimmungen zum Modulkatalog 2007/08 für das Fach Erziehungswissenschaft als Kernfach mit dem Abschluss Bachelor of Arts Inhaltsverzeichnis 1. Inhalte 1 2. Lern- und Qualifikationsziele 1 3. Organisation des Praktikums 1 3.1. Zeitlicher Verlauf 1 3.2. Praktikumsvertrag 3 3.3. Rechte und Pflichten des Praktikanten 3 3.4. Versicherungsschutz 3 3.5. Datenschutz/ Schweigepflicht 3 3.6. Übertragung der Aufsichtspflicht 4 3.7. Gesundheitszeugnis/ Polizeiliches Führungszeugnis 4 3.8. Fahrtkosten 4 3.9. Auswahl des Arbeitsfeldes, Bewerbung und Vorstellungsgespräch 4 4. Praktikumsbetreuung 5 4.1. Praktikumsbetreuung durch die Friedrich- Schiller- Universität Jena 5 4.2. Praktikumsbetreuung durch die Praxisstelle 6 5. Abschluss des Moduls 6 6. Nachweis des Praktikums 7 Anlagen: 8

1. Inhalte Im Praktikum sollen die Studierenden ein pädagogisch relevantes Handlungsfeld kennen lernen, handlungspraktische und arbeitsfeldbezogene Methoden erproben und im pädagogischen Bezug reflektieren. 2. Lern- und Qualifikationsziele Befähigung zur Reflexion über Erziehungswirklichkeit, Wahrnehmung der bisher erworbenen und erarbeiteten erziehungswissenschaftlichen Kenntnisse und Handlungskompetenzen und deren Verknüpfung mit der pädagogischen Praxis, Erwerb weiterer Handlungskompetenzen durch die professionalisierte Praxis Herausbildung/ Beförderung kasuistisch- fallrekonstruktiver Kompetenzen (Inhalte, Lern- und Qualifikationsziel sind dem Modulkatalog 2007/08 entnommen) 3. Organisation des Praktikums 3.1. Zeitlicher Verlauf Das berufsorientierte Praxismodul umfasst angeleitete pädagogische Tätigkeiten im Umfang von insgesamt 480 Stunden in einer selbst gewählten pädagogischen Einrichtung. Das Praktikum soll im zweiten Studienjahr absolviert werden (Hinweis: Die Praktikumszeit in den Einrichtungen kann bereits 8 Wochen vor Beginn des 2. Studienjahres beginnen). Grundsätzlich richtet sich die Arbeitszeit der Praktikanten nach den gesetzlichen oder tariflichen Regelungen für die hauptamtlichen Mitarbeiter der jeweiligen Einrichtung, in denen das Praktikum absolviert wird. Darüber hinaus können folgende Berechnungsgrundlagen für die Festsetzung der vorgesehenen Praktikumsdauer hilfreich sein. 480 Stunden = 60 Arbeitstage à 8 Stunden = 15 Wochen à 4 Arbeitstage 480 Stunden = 60 Arbeitstage à 8 Stunden = 20 Wochen à 3 Arbeitstage 480 Stunden = 60 Arbeitstage à 8 Stunden = 30 Wochen à 2 Arbeitstage Für das Ableisten des Praktikums ist auch die vorlesungsfreie Zeit des jeweiligen Winter- und Sommersemesters nutzbar. Im Wintersemester z. B.: 2 Arbeitstage à 8 Stunden à 17 Wochen = 272 abgeleistete Stunden, verbleiben 208 Stunden, die in einem Blockpraktikum von 5,2 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit im jeweiligen Wintersemester absolviert werden können. Die verbleibenden Stunden könnten aber auch in der Vorlesungszeit des darauf folgenden Sommersemesters abgeleistet werden. 1

Im Sommersemester z. B.: 3 Arbeitstage à 8 Stunden à 14 Wochen = 360 abgeleistete Sunden, verbleiben 120 Stunden, die in einem Blockpraktikum von 3 Wochen in der vorlesungsfreien Zeit im jeweiligen Sommersemester absolviert werden können. Es ist ebenso sinnvoll, zunächst eine gewisse Zeit als Blockpraktikum in der Praktikumseinrichtung zu verbringen und so die grundlegenden Arbeitsabläufe kennenzulernen und im Anschluss die verbleibende Stundenzahl studienbegleitend im darauffolgenden Semester abzuleisten. Die Studierenden könnten diese Zeit für das Bearbeiten eigener arbeits- und projektbezogene Aufgaben nutzen. Im Folgenden wird auch hierfür ein Beispiel dargestellt. In der vorlesungsfreien Zeit zwischen Winter und Sommersemester werden 6 Wochen à 40 Stunden Praktikum abgeleistet, was einer Gesamtstundenzahl von 240 entspricht. Die verbleibenden 240 Stunden könnten dann im darauffolgenden Sommersemester studienbegleitend absolviert werden, z. B. 2 Arbeitstage à 8 Stunden à 15 Wochen. Die Berechnungsbeispiele dienen nur dazu, die Flexibilität der Gestaltung der Praktikumszeit zu verdeutlichen. Sie sind keinesfalls als verpflichtend anzusehen! Das Praktikum kann in Teilzeit durchgeführt werden. Der Umfang der abzuleistenden Stunden bleibt hiervon unberührt. Berechnungsbeispiele für die Festsetzung der vorgesehenen Praktikumsdauer in Teilzeit: 480 Stunden = 120 Arbeitstage à 4 Stunden = 40 Wochen à 3 Arbeitstage 480 Stunden = 120 Arbeitstage à 4 Stunden = 30 Wochen à 4 Arbeitstage 480 Stunden = 80 Arbeitstage à 6 Stunden = 40 Wochen à 2 Arbeitstage 480 Stunden = 80 Arbeitstage à 6 Stunden = 20 Wochen à 4 Arbeitstage Während des Praktikums müssen die Teilnahme am obligatorischen Begleitseminar sowie die Teilnahme an Veranstaltungen der Kernfachs Erziehungswissenschaft sowie des vom Studierenden gewählten Ergänzungsfachs gewährleistet sein. Die flexible Zeitgestaltung soll dies ermöglichen. Das Praktikum kann in zwei verschiedenen Einrichtungen durchgeführt werden. Auch ehrenamtliche pädagogische Tätigkeiten können als Praktikum nach Absprache mit dem Modulverantwortlichen anerkannt werden. Im Hinblick auf einen späteren Berufseinstieg wird jedoch ein Praktikum in einer pädagogischen Einrichtung dringend angeraten, um Kontakte zu potentiellen Arbeitgebern herzustellen. Wie im gesamten Studium stehen auch im Hinblick auf das Praktikum Selbständigkeit und Eigeninitiative der Studierenden im Vordergrund. Die Wahl des Handlungsfeldes und der Praktikumsstelle bleibt den Studierenden überlassen. Sie suchen sich ihren Praktikumsplatz selbstständig. Der Modulverantwortliche unterstützt die Suche durch Beratung und Information, z. B. zu Arbeitsfeldern und möglichen Praxisstellen. 2

3.2. Praktikumsvertrag Für den Abschluss eines Praktikumsvertrages stellt das Praktikumsbüro eine Vertragsvorlage auf der Homepage im Internet zur Verfügung. Diese soll von den Studierenden genutzt werden. 3.3. Rechte und Pflichten des Praktikanten Studierende stehen während des Praktikums in keinem Dienstverhältnis zur Praktikumseinrichtung und haben keinen Anspruch auf Vergütung. Jede Praktikumsstelle ist jedoch aufgefordert zu prüfen, ob eine Vergütung ermöglicht werden kann. Dies soll mit Rücksicht auf die Leistungen der Praktikanten erfolgen. Wird eine Vergütung bezahlt so wird diese auf das BAföG angerechnet. Der Studierende unterliegt für die Zeit des Praktikums den arbeitsrechtlichen Bestimmungen der Praktikumseinrichtung. Der Leiter der Praktikumseinrichtung ist dem Studierenden während des Praktikums weisungsberechtigt. Im Krankheitsfall sind der Praxisstelle die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen. Innerhalb von 3 Arbeitstagen ist die ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit beim Arbeitgeber, hier der Praktikumseinrichtung einzureichen. Im Krankheitsfall von 41 Stunden und mehr ist die Ausfallzeit nachzuholen. 3.4. Versicherungsschutz Der Praktikant ist für die Dauer des Praktikums gesetzlich gegen Unfall versichert. Zuständig ist der die Praxisstelle erfassende Unfallversicherungsträger ( 133 SGB VII). Die Haftpflichtversicherung des Praktikanten wird über die abgeschlossene Gruppenhaftpflichtversicherung des Studentenwerks Thüringen abgedeckt, soweit nicht die Haftpflichtversicherung der Praxisstelle eingreift. 3.5. Datenschutz/ Schweigepflicht Praktikanten unterliegen grundsätzlich der Schweigepflicht. Die Schweigepflicht gilt auch nach Beendigung des Praktikums. Staatlich anerkannte Sozialpädagogen und Personen, die bei Ihnen zur Vorbereitung auf den Beruf tätig sind, sind Personengruppen, für welche die Verletzung oder Verwertung fremder Geheimnisse strafbar ist ( 203/204 StGB). Dies betrifft den persönlichen Lebensbereich von Adressaten und Mitarbeitern sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse der Praxisstelle. Auch für öffentliche Arbeitgeber, die einen Praktikanten einstellen gelten ähnliche Bestimmungen. Die Einrichtungen sollten die Praktikanten über konkrete Regelungen ihrer Praxisstelle informieren. 3

3.6. Übertragung der Aufsichtspflicht Minderjährige sind gemäß gesetzlicher Bestimmung ( 832 BGB) immer aufsichtsbedürftig. Der Träger hat die Aufsichtspflicht von den Personensorgeberechtigten ( 1632 BGB) und der Pädagoge wiederum vom Träger übertragen bekommen. Zur Erfüllung der Aufsichtspflicht können sich Institutionen verschiedener Einzelpersonen bedienen, u. a. Praktikanten. Die übertragende Person muss allerdings die konkrete Eignung des Praktikanten sorgfältig prüfen. Bei grober Fahrlässigkeit wegen Verletzung der Aufsichtspflicht können auch Praktikanten haftbar gemacht werden. Gehört zu den Aufgaben des Praktikanten die Übernahme von Aufsichten, sollte sich dieser über die bestehenden Bestimmungen der Praktikumseinrichtung informieren. 3.7. Gesundheitszeugnis/ Polizeiliches Führungszeugnis Manche Praxisstellen verlangen ein Gesundheitszeugnis oder ein polizeiliches Führungszeugnis. Die Praktikanten müssen sich vor dem Praktikum informieren, inwieweit diese Zeugnisse notwendig sind und wie alt diese sein dürfen. Die entstehenden Kosten werden nicht von der Friedrich- Schiller- Universität übernommen. 3.8. Fahrtkosten Fahrtkosten von der Praxisstelle zur eigenen Wohnung und zurück werden von der Friedrich- Schiller- Universität nicht übernommen. Für Fahrten im Auftrag der Praktikumseinrichtung werden dem Praktikanten die Unkosten nach der Reisekostenregelung der Einrichtung erstattet. 3.9. Auswahl des Arbeitsfeldes, Bewerbung und Vorstellungsgespräch Zunächst müssen sich die Studierenden für ein Arbeitsfeld entscheiden, in dem sie ihr Praktikum absolvieren wollen. Während des bisherigen Studiums haben die Studierenden bereits mögliche Arbeitsfelder kennengelernt. Sie können zu einer umfangreichen Sichtung auch vorhandene Literatur nutzen, welche das Praktikumsbüro zusammengestellt hat (Siehe Formblatt 1: Mögliche Arbeitsfelder des Bildungs- und Sozialwesens). Die Modulverantwortliche kontrolliert die Auswahl der Praktikumseinrichtung nicht. Sind sich die Studierenden unsicher, ob die gewählte Institution, den Ansprüchen an ein Praktikum im erziehungswissenschaftlichen Studium gerecht wird, muss Rücksprache mit der Modulverantwortlichen genommen werden. Sollte dies nicht erfolgen und das absolvierte Praktikum nicht als ein Praktikum für ein erziehungswissenschaftliches Studium anerkannt werden können, muss ein neues Praktikum abgeleistet werden. Grundsätzlich anerkannt werden alle Praxisstellen, deren Praxisprofile auf der Homepage im Internet zu finden sind. Eine Bewerbung muss rechtzeitig bei der gewünschten Einrichtung erfolgen (abhängig vom Arbeitsfeld bis zu einem Jahr vor dem Praktikum, mindestens jedoch drei Monate vorher). Der erste Kontakt erfolgt meist über ein Telefongespräch oder ein Bewerbungsschreiben, indem das entsprechende Anliegen (Arbeitsbereich, Zeit, Dauer) formuliert wird. Die schriftlichen Bewerbungsunterlagen sollten unbedingt den aktuellen Standards entsprechen. 4

Informationen und individuelle Beratung zur Erstellung der eigenen Bewerbungsmappe bieten bei Bedarf der Modulverantwortliche an. Einige Zeit vor Antritt des Praktikums sollte ein Vorstellungsgespräch in der Praxisstelle erfolgen, um gegenseitige Erwartungen und Möglichkeiten abzuklären. Der Praktikant sollte sich auf dieses Gespräch vorbereiten, indem er sich über die Praxisstelle informiert (ggf. Angaben in der Datenbank nutzbar). Er sollte zudem Auskunft über die eigene Person geben können (z. B. über bisherige berufspraktische Erfahrungen, über den gegenwärtigen Stand im Studium, über die Motivation zur Auswahl dieser Praktikumsstelle). Zudem kann er der Praxisstelle Vorstellungen und Ideen mitteilen, an deren Umsetzung er durch seine persönlichen Fähigkeiten und Kenntnisse mitwirken könnte. Im Vorstellungsgespräch können folgende Punkte bereits geklärt werden: Einsatzmöglichkeiten Arbeitszeit, Arbeitsplatzbedingungen Unkostenerstattungen oder Honorare, Verpflegungs- und ggf. Unterkunftsmöglichkeiten, Versicherungsfragen, spezielle Regelungen zum Datenschutz und zur Schweigepflicht ggf. Vereinbarung verbindlicher Termine zur Anleitung in der Orientierungsphase des Praktikums ggf. Absprache über die gemeinsame Erarbeitung von Lern- und Qualifikationszielen während der Praxisphase (siehe Formblatt 2) 4. Praktikumsbetreuung 4.1. Praktikumsbetreuung durch die Friedrich- Schiller- Universität Jena Die Beratung und Betreuung der Studierenden im Praktikum wird durch den Modulverantwortlichen sichergestellt. Neben individueller Beratung, z. B. zur Suche des Praktikumsplatzes, sowie bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen (s. o.) dienen hierzu das obligatorische Begleitseminar im Umfang von insgesamt 30 Stunden. Termine für das Begleitseminar werden jeweils im Winter- wie auch im Sommersemester zur Verfügung stehen. Auch wird es Kompaktveranstaltungen für Studierende geben, die z. B. ihr Praktikum im Ausland absolvieren bzw. überregionale Praktikumseinrichtungen in Anspruch nehmen. Genaue Termine sind dem jeweiligen Vorlesungsverzeichnis zu entnehmen. Mit der Anmeldung zu einem Begleitseminar sind die Studierenden auch für das Praxismodul angemeldet. Durch den gegenseitigen Austausch über Praktikumseinrichtungen lernen die Studierenden andere Institutionen und deren Funktionsweisen kennen. Während des Praktikums soll das problemorientierte Lernen in einer Kleingruppe ermöglichen, Erlebnisse und Probleme in der Praxis aufzuarbeiten und sowohl fall- und kontextspezifisch als auch übergreifende Problematiken und Antinomien pädagogischen Handelns zu reflektieren und an wissenschaftliche Theorien zurückzubinden. Darüber sollen die kasuistisch- fallrekonstruktiven Kompetenzen der Studierenden herausgebildet bzw. gestärkt werden. 5

4.2. Praktikumsbetreuung durch die Praxisstelle Die Einrichtungen sollten die Betreuung durch einen Praktikumsbeauftragten sicherstellen, um die Studierenden in der Praxis anzuleiten. Die Praktikumsbetreuer sollten eine einschlägige Hochschulausbildung absolviert haben oder über eine mehrjährige Berufserfahrung verfügen. Die Studierenden erhalten keinen konkreten Praktikumsauftrag von Seiten der Universität. Sie sollen eigenständig konkrete Absprachen mit der Praxisstelle über das gewünschte Einsatzgebiet treffen. Damit ein Lernerfolg gesichert und für die Studierenden transparent gemacht werden kann, wird von Seiten der Universität das Treffen einer schriftlichen Vereinbarung über die personen- und praxisfeldbezogenen Lern- und Qualifikationsziele empfohlen. Diese Vereinbarung sollte nicht als ein zusätzlicher Arbeitsaufwand betrachtet werden, sondern als ein Mittel den Lernprozess des Studierenden zu begleiten, Fortschritte aber auch Bedarf an Weiterentwicklung aufzuzeigen. Der Praktikant sollte während des Praktikums zunehmend selbständig tätig werden. Die Vereinbarung über die personen- und praxisfeldbezogenen Lern- und Qualifikationsziele beschreibt: die inhaltliche und (grobe) zeitliche Struktur der Praxisphase, persönliche Lernziele in Bezug auf das ausgewählte Praxisfeld sowie Maßnahmen, durch die diese Ziele erreicht werden sollen, verbindliche Termine für Anleitungsgespräche, den Zeitpunkt von Zwischen- und Endauswertung. (Siehe Formblatt 2: Vereinbarung über die personen- und praxisfeldbezogenen Lern- und Qualifikationsziele im berufsorientierenden Praxismodul) 5. Abschluss des Moduls Um das Modul Praktikum erfolgreich zu absolvieren, müssen die Studierenden neben der Teilnahme am obligatorischen Begleitseminar und dem erfolgreichen Absolvieren eines Praktikums im Umfang von 480 Stunden, ihre Praktikumseinrichtung sowie eine Fallkasuistik im Rahmen des Begleitseminars vorstellen, sowie einen Praktikumsbericht verfassen. Weitere Hinweise zum Verfassen des Praktikumsberichts finden sich im Internet unter: Informationen zum Verfassen des Praktikumsberichts. Wünscht die Praxisstelle Einsicht in den Praktikumsbericht ist dieser den Einrichtungen vorzulegen. Es bedarf jedoch keiner Bestätigung durch die Einrichtung. Der Praktikumsbericht ist in der Regel bis zum Ende des jeweiligen Semesters, in dem das Begleitseminar absolviert wurde, dem Modulverantwortlichen vorzulegen. Ausnahmen sind nach Absprache mit dem Modulverantwortlichen möglich. Studierende, die ihr Praktikum in zwei verschiedenen Einrichtungen absolvieren, verfassen trotzdem nur einen Praktikumsbericht. Wird ein Praktikumsbericht mit nicht bestanden bewertet, kann dieser innerhalb von vier Wochen überarbeitet und verbessert werden. 6

Wird der Praktikumsbericht endgültig mit nicht bestanden bewertet, ist beim ASPA (Akademisches Studien- und Prüfungsamt) ein Härtefallantrag zu stellen. Sollte dieser nicht genehmigt werden, ist das gesamte Modul Erz 6 endgültig nicht bestanden. Sollte der Härtefallantrag genehmigt werden, die dritte Fassung des Praktikumsbericht jedoch ein weiteres Mal mit nicht bestanden bewertet werden, ist das gesamte Modul Erz 6 endgültig nicht bestanden. 6. Nachweis des Praktikums Der Nachweis über ein Praktikum erfolgt durch die Bestätigung der Praktikumseinrichtung auf ein dafür vorgesehenes Formblatt. Diese Bestätigung der Praktikumseinrichtung wird dem Modulverantwortlichen ausgehändigt. Wenn das Praktikum in zwei verschiedenen Einrichtungen absolviert wird, sind die Nachweise erst nach dem Ableisten der Gesamtstundenzahl von 480 im Sekretariat der Geschäftsstelle der Institute abzugeben. (Siehe Formblatt 3: Bestätigung über das Praktikum) Den Studierenden sollte ein qualifiziertes Zeugnis über Art und Dauer des Praktikums sowie über die von ihm/ihr durchgeführten Tätigkeiten ausgestellt werden. Sinn und Zweck des qualifizierten Zeugnisses ist es, zu bescheinigen, in welcher Qualität der Praktikant, die ihm gestellten Aufgaben bewältigt hat und wie sein Verhalten insgesamt aus der Sicht der Praktikumsstelle beurteilt wird. Für viele Studierende ist das Praktikumszeugnis der erste Nachweis darüber, wie sie sich in der Praxis behauptet haben. Es ist für zukünftige Arbeitgeber bestimmt und dem Grundsatz nach wohlwollend formuliert. Über Schwächen und Fortschrittsmöglichkeiten werden keine direkten Aussagen gemacht. (Siehe Formblatt 4: Kriterien zur Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses für Praktikanten) Jena, September 2015 Modulverantwortliche/r 7

Anlagen: Ø Auszug aus der Studienordnung der Fakultät für Sozial und Verhaltenswissenschaften für das Fach Erziehungswissenschaft als Kernfach mit dem Abschluss Bachelor of Arts Ø Auszug aus dem Modulkatalog 2007/08 für das Fach Erziehungswissenschaft als Kernfach mit dem Abschluss Bachelor of Arts Ø Formblatt 1: Mögliche Handlungsfelder des Bildungs- und Sozialwesens Ø Formblatt 2: Vereinbarung über die personen- und praxisfeldbezogenen Lern- und Qualifikationsziele im berufsorientierenden Praxismodul Ø Formblatt 3: Bestätigung über das Praktikum Ø Formblatt 4: Kriterien zur Erstellung eines qualifizierten Zeugnisses für Praktikanten Auszug aus der Studienordnung der Fakultät für Sozial und Verhaltenswissenschaften für das Fach Erziehungswissenschaft als Kernfach mit dem Abschluss Bachelor of Arts 7 Praxismodul (1) Das berufsorientierte Praxismodul umfasst die Anwesenheit von insgesamt 480 Stunden in einer selbst gewählten pädagogischen Einrichtung. Begleitseminare werden im Umfang von 30 Stunden angeboten. (2) Das Praxismodul soll im zweiten Studienjahr absolviert werden. Der Besuch der Begleitseminare ist obligatorisch. (3) Sonderfälle, wie ein Praktikum im Ausland oder einer überregionalen Einrichtung, sind mit dem Modulverantwortlichen abzusprechen. (4) Das Praxismodul ist mit einem Praktikumsbericht abzuschließen. 8

Auszug aus dem Modulkatalog 2007/08 für das Fach Erziehungswissenschaft als Kernfach mit dem Abschluss Bachelor of Arts Modulnummer Modultitel Erz 6 Praktikum Modul- Verantwortlicher Voraussetzung für die Zulassung zum Modul Verwendbarkeit (Voraussetzung wofür) Christian Seidler, M.A. ab dem zweiten Studienjahr Hinweis: Die Praktikumszeit in den Einrichtungen kann bereits 8 Wochen vor Beginn des 2. Studienjahres beginnen. Art des Moduls Pflichtmodul (Pflicht-, Wahlpflicht-, Wahlmodul) Häufigkeit des Angebots jährlich (Zyklus) Dauer des Moduls 2 Semester Zusammensetzung des Moduls Praktikum / Lehrformen (VL, Ü, S, Problemorientiertes Lernen (POL) Praktikum) Leistungspunkte (ECTS credits) 20 Arbeitsaufwand (work load) in: Präsenzstunden und Selbststudium (einschl. Prüfungsvorbereitung) in h Inhalte Praktikumszeit: 480 Stunden Präsenzstudium: 30 Stunden Selbststudium: 90 Stunden Im Praktikum sollen die Studierenden ein pädagogisch relevantes Handlungsfeld kennen lernen, handlungspraktische und arbeitsfeldbezogene Methoden erproben und im pädagogischen Bezug reflektieren. Begleitend wird ein Seminar angeboten. Durch den gegenseitigen Austausch über Praktikumseinrichtungen lernen die Studierenden andere Institutionen und deren Funktionsweisen kennen. Während des Praktikums soll das problemorientierte Lernen in einer Kleingruppe ermöglichen, Erlebnisse und Probleme in der Praxis aufzuarbeiten und sowohl fall- und kontextspezifisch als auch übergreifende Problematiken und Antinomien pädagogischen Handelns zu reflektieren und an wissenschaftliche Theorien zurückzubinden. Darüber sollen die kasuistisch- fallrekonstruktiven Kompetenzen der TeilnehmerInnen herausgebildet bzw. gestärkt werden. 9

Lern- und Qualifikationsziele Befähigung zur Reflexion über Erziehungswirklichkeit, Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung* Voraussetzung für die Vergabe von Leistungspunkten Wahrnehmung der bisher erworbenen und erarbeiteten erziehungswissenschaftlichen Kenntnisse und Handlungskompetenzen und deren Verknüpfung mit der pädagogischen Praxis, Erwerb weiterer Handlungskompetenzen durch die professionalisierte Praxis Herausbildung/ Beförderung kasuistisch fallrekonstruktiver Kompetenzen Teilnahme an den Veranstaltungen POL und erfolgreiches Absolvieren des Praktikums Präsentationen (Praktikumseinrichtungen und Fallkasuistik), Verfassen eines Praktikumsberichts (Prüfungsformen); einschl. Notengewichtung in %** Empfohlene Literatur*** wird zu Beginn des Moduls bekannt gegeben 10

Formblatt 1: Mögliche Arbeitsfelder des Bildungs- und Sozialwesens Nach Krüger/ Rauschenbach (Hrsg.): Familie: Familienhilfen, Familienbildung Schule: Regelschulen, Reformschulen, Privatschulen Berufsbildung: Betriebliche Berufsbildung, berufliche Schulen, Weiterbildung Kinder- und Jugendarbeit: Freizeitzentren, Jugendbildungsstätten, Aktions- und Erholungsräume Erwachsenenbildung: Volkhochschulen, Verbände, Initiativen, Bildungsstätten Mädchen- und Frauenarbeit: Mädchenbildung, Frauenselbsthilfe, Frauenprojekte Medien- und Kulturpädagogik: Medienerziehung, Kulturarbeit Beratung: Verschiedene Beratungseinrichtungen wie Eheberatung, Suchtberatung Gesundheitsförderung: Gesundheitserziehung, Gesundheitsdienste Hilfen für behinderte Menschen: Sonderschulen, Rehabilitation, Prävention, integrative Einrichtungen Stationäre Erziehungshilfen: Heim, Wohngruppe, Pflegefamilie Soziale Randgruppenarbeit: Obdachlose, Nichtsesshafte, Jugenddelinquenz Interkulturelle Arbeit: Migranten, Einwanderungsgesellschaft, interkulturelle Pädagogik Pädagogische Aus- Fort- und Weiterbildung Erziehungswissenschaftliche Forschung Neue Aufgaben und Beschäftigungsfelder der Erziehungswissenschaft nach Otto/ Rauschenbach/ Vogel (Hrsg.): Wirtschaft Kulturpädagogik und Kulturarbeit Neue Medien Frauen- und Mädchenarbeit Pflegepädagogik Sozialgerontologie Gesundheitspädagogik Sozialmanagement Bildungsmanagement Wissenschaft und Forschung neue Selbständigkeit Weitere Literatur in Bänden: Basiswissen Pädagogik Band 1-6, Vorschulpädagogik Schulpädagogik Handlungsfelder der Sozialen Arbeit Berufs- und Erwachsenenpädagogik 11

Sonderpädagogik Pädagogik der Freizeit Sozialpädagogische Praxisfelder: Nach Badry/ Buschka/ Knapp (Hrsg.): Vorschulpädagogik Jugendarbeit Schulsozialarbeit Heimerziehung Rehabilitation Familienbildung und Beratung von Familien Medienpädagogik und Kulturarbeit Geragogik Interkulturelles Lernen Suchthilfe Nach Chassé und von Wensierski (Hrsg.): Kinder- und Jugendhilfe: z.b. Früherziehung, Kindergarten, Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und Jugendberufshilfe, Schulsozialarbeit, Jugendgerichtshilfe, Jugendhilfeplanung Erziehungs- und Familienhilfen: z.b. Ambulante Erziehungshilfen, Erziehungs-, Ehe- und Familienberatung, Sozialpädagogische Familienhilfe, Heimerziehung, Pflegekinderwesen, Adoption und Vormundschaft, Soziale Arbeit bei Trennung und Scheidung Altenhilfe: in der ambulanten Altenhilfe, in stationären Einrichtungen der Altenhilfe Soziale Arbeit, Frauen und Frauenbewegung: Fraueninitiativen, Frauenbüros, Frauenzentren, Frauenprojekte Soziale Arbeit, Benachteiligung und Armut im Sozialstaat: z.b. Sozialhilfe, Schuldnerberatung, Soziale Arbeit mit Randgruppen, Arbeitslosenarbeit Soziale Arbeit in spezifischen Bereichen: z. B. Soziale Dienste im Gesundheitswesen, Sozialpsychiatrie, Sucht- und Drogenhilfe, Migration, Selbsthilfe, Straffälligenhilfe 12

Formblatt 2: Vereinbarung über die personen- und praxisfeldbezogenen Lern- und Qualifikationsziele im berufsorientierenden Praxismodul Student/- in: Name, Vorname: Anschrift: Matrikelnummer: Praxisstelle: Name: Anschrift: Tel.: Fax: E- Mail Homepage: Praktikumsbetreuer: Name, Vorname: Titel/Funktion: Tel.: E- Mail: Praktikumszeitraum: 1. Arbeitsfeld: - Beschreibung des Praxisfeldes, z. B. Ø Aufgaben Ø Zielgruppe Ø Angewandte Methoden Ø Personal Ø Rechtsgrundlagen Ø Träger Ø Organisationsstruktur 13

Im Folgenden werden zwei Vorschläge unterbreitet, mit deren Hilfe individuelle Lern- und Qualifikationsziele vereinbart werden können. Die Varianten dienen als Beispiele. Praktikumsbetreuer und Studierender erstellen gemeinsam einen Entwicklungsplan für den Studierenden. Dabei müssen die Inhalte für die jeweilige Praxisstelle und die jeweilige Praktikantin/ den jeweiligen Praktikanten konkretisiert werden. 1. Variante: Allgemeine Formulierung persönlicher Lernziele, deren Umsetzung und Auswertung Ziel/e Ø Was will ich lernen? (z.b. nach meinem Praktikum kenne ich die Funktionsweise meiner Praxisstelle, deren Partner und die dort verwandten Fachbegriffe und gesetzlichen Grundlagen, kann ich mit Adressaten umgehen, kann ich Konflikt und Belastungssituationen bearbeiten, kann ich Entwicklungspläne, Fallberichte, Hilfepläne schreiben usw.) Umsetzung Ø Wie setze ich das Ziel um? Wen bzw. was brauche ich dazu? (z. B. Ich benötige Akteneinsicht, Gespräche mit meinem Praxisbetreuer, Literatur; Ich muss an Beratungsgesprächen mit den Adressaten teilnehmen, usw. Ø Wie und wann werde ich wissen, dass ich das Ziel erreicht habe? Auswertung Ø Was kann ich jetzt gut? Was will ich noch vertiefend lernen? Ø Was muss ich noch verbessern? Ø Was kann ich noch nicht? Woran liegt das? Ø Soll (Ziel) Ist (Auswertung) - Vergleich 2. Variante: Die Formulierung möglicher Lernziele kann auch an Praktikumsphasen und entsprechende Aufgaben für den Praktikanten gebunden sein. Die Lernziele könnten dann anhand folgenden Musters festgelegt werden. Phasenorientierte Aufgaben des Praktikanten: - klar formulierte und abgegrenzte Aufgaben 14

Orientierungsphase (ca. 120 Stunden) (Sich vorstellen, orientieren, einleben und anfangen) Ø Einführung in die Institution, deren Organisationsstrukturen, Arbeitsfelder, Ziele, Aufgaben und Methoden Ø Kennenlernen der Adressaten, der Kollegen und des Arbeitsplatzes mit entsprechenden Dienstvorschriften und Entscheidungsstrukturen (Schweigepflicht, Datenschutz) Ø Selbststudium von Literatur zum gewählten Praxisfeld sowie anderer relevanter Materialien (gesetzliche Grundlagen, Konzeptionen, Akten etc.) Ø Hospitationen bei Arbeitsvorgängen und Reflexion mit den Praxisbetreuern Erprobungs- und Vertiefungsphase (ca. 160 Stunden), (Erproben, üben, vertiefen) Ø Übernahme erster Teilaufgaben, dabei gemeinsame Vorbereitung und ggf. Durchführung, im Anschluss gemeinsame Reflexion Ø Regelmäßige Anleitung Ø Auseinandersetzung mit beruflichem Handeln, mit der eigenen Arbeit, mit Konflikt- und Belastungssituationen, mit der eigenen Rolle im Team, etc. Autonome Handlungskompetenz (ca. 160 Stunden) (Selbständig und kompetent handeln) Ø Selbständige Bewältigung von Aufgaben in einem bestimmten Handlungsfeld Ø Anleitung nach Bedarf Ø Nach Bedarf: gemeinsame Reflexion über Konflikt- und Belastungssituationen Abschlussphase (ca. 40 Stunden) (Abschied nehmen) Ø Aufgaben abschließen bzw. übergeben, Abschied nehmen vom Klientel und Mitarbeitern Ø Abschließendes Auswertungsgespräch zwischen Praktikant und Praxisbetreuer zu Praktikumsverlauf und Praktikumserfolg 15

Formblatt 3: Bestätigung über das Praktikum Bestätigung über das Praktikum Bachelor Kernfach Erziehungswissenschaft Praxisstelle: Name: Anschrift: Praktikumsbetreuer: Name, Vorname: Titel/Funktion: Telefon: E- Mail: Wir bestätigen hiermit, dass Herr/Frau: in der Zeit von - bis E- Mail: Matr.- Nr.: ein Praktikum im Gesamtumfang von in oben genannter Praktikumseinrichtung absolviert hat. o 480 Stunden Stunden Ort und Datum Stempel und Unterschrift 16

Formblatt 4: Kriterien zur Erstellung eines Qualifizierten Zeugnisses für Praktikanten Die häufigsten Inhalte: Überschrift: Praktikumszeugnis Einleitung: Angaben zu Person und Beschäftigungsdauer, Benennung der Praxisstelle und deren Arbeitsfelder Aufgaben- und Tätigkeitsbeschreibung des Praktikanten: Leistungsbeurteilung: Arbeitsbereitschaft Arbeitsfähigkeit (Belastbarkeit, Fachkenntnisse, Intellektuelle Fähigkeiten, ect.) Arbeitsweise Arbeitserfolg (Arbeitsmenge, - tempo, - qualität) Besondere Arbeitserfolge Zusammenfassende Beurteilung der Leistung (Zufriedenheitsaussage) Nicht alle Leistungsbeurteilungsunterpunkte müssen im Zeugnis ausführlich und immer behandelt werden Verhaltensbeurteilung: Gegenüber Vorgesetzen, Mitarbeitern, Adressaten Weitere persönliche und soziale Verhaltensaspekte (z. B. Loyalität und Vertrauenswürdigkeit) Zusammenfassende Verhaltensbeurteilung Abschluss: Dankesformel und Zukunftswünsche Ausstellungsort, - datum und Unterschrift(en): Name des Ausstellers mit Hinweis auf dessen Position 17

Empfohlene Literatur: Arnold, R. (Hrsg.) (2003): Berufs- und Erwachsenenpädagogik. Basiswissen Pädagogik. Pädagogische Arbeitsfelder Bd. 4, Baltmannsweiler: Schneider- Verlag Hohengehren. Arnold, R./Popp, R. (Hrsg.) (2003): Pädagogik der Freizeit. Basiswissen Pädagogik. Pädagogische Arbeitsfelder Bd. 6, Baltmannsweiler: Schneider- Verlag Hohengehren. Badry, E./Buschka, M./Knapp, R. (Hrsg.) (2003): Pädagogik: Grundlagen und sozialpädagogische Arbeitsfelder. 4. überarb. Aufl., München u.a.: Luchterhand Chassé, K.- A./Wensierski, H.- J. von (Hrsg.) (2002): Praxisfelder der sozialen Arbeit. Eine Einführung. Weinheim und München, Juventa- Verlag. Dörr, G./Günther, H. (Hrsg.) (2003): Sonderpädagogik. Basiswissen Pädagogik. Pädagogische Arbeitsfelder Bd. 5, Baltmannsweiler: Schneider- Verlag Hohengehren. Ellermann, W. (2002): Das sozialpädagogische Praktikum. Weinheim u.a.: Beltz. Fried, L. (Hrsg.) (2003): Vorschulpädagogik. Basiswissen Pädagogik. Pädagogische Arbeitsfelder Bd. 2, Baltmannsweiler: Schneider- Verlag Hohengehren. Homfeldt, H.- G./Schulze- Krüdener, J. (Hrsg.) (2003): Handlungsfelder der sozialen Arbeit. Basiswissen Pädagogik. Pädagogische Arbeitsfelder Bd. 3, Baltmannsweiler: Schneider- Verlag Hohengehren. Krüger, H.- H./Rauschenbach, T. (Hrsg.) (2000): Einführung in die Arbeitsfelder des Bildungs- und Sozialwesens. 3. überarb. und erw. Aufl. von Einführung in die Arbeitsfelder der Erziehungswissenschaft. Opladen: Leske + Budrich. Otto, H.- U./Rauschenbach, T./ Vogel, P. (Hrsg.) (2002): Erziehungswissenschaft: Arbeitsmarkt und Beruf. Opladen: Leske + Budrich. Wiechmann, J. (Hrsg.) (2003): Schulpädagogik. Basiswissen Pädagogik. Pädagogische Arbeitsfelder Bd. 2, Baltmannsweiler: Schneider- Verlag Hohengehren. 18