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Transkript:

BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/1917 21. Wahlperiode 20.10.15 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Anna-Elisabeth von Treuenfels (FDP) vom 13.10.15 und Antwort des Senats Betr.: Meldungen von Gewaltvorfällen in Schulen In Fällen von Gewalt in Schulen sind Maßnahmen zur Gefahrenabwehr, Hilfen zur Konfliktbewältigung und eine überbehördliche Zusammenarbeit geboten. Grundlage sind das Hamburger Schulgesetz und die Richtlinie zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen in Schulen. Die Richtlinie beinhaltet unter anderem Regelungen zu den Aufgaben der Schulen bei Gewaltvorfällen und Zuständigkeiten der Beratungsstellen. Zudem gibt es einen Meldebogen, der bei schulischen Gewaltvorfällen ausgefüllt an die zuständigen Stellen zu senden ist. Ziel muss es sein, effektive Maßnahmen gegen Jugendgewalt umzusetzen und spürbare Verbesserungen zu erreichen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Bei der Interpretation der Angaben zu Gewaltvorfällen an den Schulen ist zu berücksichtigen, dass es sich bei sämtlichen Gewaltvorfällen, die gemeldet und dokumentiert wurden, um subjektive Ersteinschätzungen durch pädagogische Fachkräfte der Schulen handelt. Beispielsweise wird manchmal bereits ein Schubsen oder das Werfen eines Schneeballs als einfache Körperverletzung angegeben oder ein tätlicher Einsatz eines Gegenstandes (zum Beispiel Stift oder Stock) oder eine Tätlichkeit, an der mehrere Personen beteiligt sind, als gefährliche Körperverletzung eingestuft. Ein Abgleich der 89 von den Schulen für das Schuljahr 2014/2015 gemeldeten Fälle von gefährlicher Körperverletzung hat ergeben, dass seitens der Polizei im Zuge der von der für Bildung zuständigen Behörde übermittelten Personen- und Kalenderdaten im elektronischen Tagebuch der Polizei (ComVor-Index) nur acht Personen mit angezeigten gefährlichen Körperverletzungen verifiziert werden konnten, siehe auch Drs. 21/1599. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 1. Wie viele anzeigepflichtige Gewalttaten sind in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils a. von welcher Schule, Um Schulstigmatisierungen im Hinblick auf die Anmelderunde zu vermeiden, wird im Folgenden eine Auflistung der Schulen nach insgesamt angegeben, die ab dem Schuljahr 2010/2011 bis Ende des Schuljahres 2014/2015 mindestens eine Gewaltmeldung der Kategorie 1 dokumentiert haben: der Kategorie 1 Grundschule 98

Drucksache 21/1917 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode der Kategorie 1 Stadtteilschule 72 Gymnasium 23 Berufliche Schulen 22 ReBBZ, Förder- und Sonderschulen 22 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde b. an welcher, c. in welchem Schuljahr, d. in welchem Bezirk/Stadtteil gegenüber welcher zuständigen Stelle warum gemeldet worden? Siehe Richtlinie zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen in Schulen (siehe Mitteilungsblatt der Behörde für Schule und Berufsbildung Nummer 5, S. 30) sowie Drs. 19/6175, 20/3624, 20/5422, 20/9125, 20/12882 und 21/1599. 2. Wie viele der unter 1. anzeigepflichtigen Gewalttaten waren von 2010 bis 2015 a. Straftaten gegen das Leben ( 211 bis 222 StGB), b. Sexualdelikte oder Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ( 174 bis 184 c StGB), c. Raub oder Erpressung ( 249 bis 256 StGB), d. Gefährliche Körperverletzung ( 223 bis 231 StGB), e. Schwerer Fall der Bedrohung ( 241 StGB), f. Verstöße gegen das Waffengesetz ( 51 bis 53 Waffengesetz), g. Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz, h. Besonders schwerer Fall des Diebstahls, Diebstahl mit Waffen ( 243 bis 244 a StGB)? Siehe Drs. 20/3009, 20/5422, 20/9125, 20/12882 und 21/1599. 3. Wie viele und welche weitere Straftaten sind in den Jahren 2010 bis 2015 a. von welcher Schule, der Kategorie 2 Grundschule 173 Stadtteilschule 79 Gymnasium 56 Berufliche Schulen 31 ReBBZ, Sonder-, Förderschulen 12 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde Im Übrigen siehe Antwort zu 1.a. b. an welcher, c. in welchem Schuljahr, d. in welchem Bezirk/Stadtteil gegenüber welcher zuständigen Stelle warum gemeldet worden? 2

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1917 Siehe Richtlinie zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen in Schulen sowie Drs. 19/6175, 20/3624, 20/5422, 20/9125, 20/12882 und 21/1599. e. Wurden das Meldeverfahren sowie die Richtlinie zur Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an Schulen in Hamburg geändert? Wenn ja: seit wann, welche Behörden und anderen zuständigen Stellen waren daran beteiligt und mit welcher Begründung (bitte genau ausführen)? Wenn nein, warum nicht? Die Richtlinie Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen in Schulen wurde im Sommer 2015 aktualisiert. Die für Bildung zuständige Behörde berücksichtigte dabei die Empfehlungen der überbehördlichen Expertenkommission und beteiligte die Gremienstrukturen des Handlungskonzepts Handeln gegen Jugendgewalt (Referenten-, Amtsleiter- und Staatsräterunde). Im Übrigen siehe Drs. 21/1599. 4. In wie vielen Fällen wurden von welcher Schule, in welchem Stadtteil/ Bezirk Beratungs- und Unterstützungsleistungen a. der Schulaufsicht, Regelhafte Aufgabe der Schulaufsicht ist nach 85 Hamburgisches Schulgesetz (HmbSG) unter anderem die Beratung und Unterstützung der Schulen in der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Diese Beratung erfolgt in vielerlei Arbeitszusammenhängen und wird von den Schulaufsichten nicht regelhaft erfasst. Die Schulaufsicht erhält gemäß Richtlinie Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen in Schulen jede Gewaltmeldung übersandt. Ein spezifischer Beratungsbedarf nach Gewaltvorfällen an Schulen ergibt sich in der Regel bei sofortigen Suspendierungen ( 49 Absatz 9 HmbSG) oder bei der Einleitung von Verfahren gemäß 49 HmbSG. Im Übrigen siehe Drs. 21/1599. b. der ReBBZ/BZBS, c. der Beratungsstelle Gewaltprävention in Anspruch genommen (bitte genau begründen)? In 922 Fällen fand eine Unterstützung durch die regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ), in 319 Fällen fand eine Unterstützung durch die Beratungsstelle Gewaltprävention statt. Zwischen beiden Fallgruppen sind Schnittmengen möglich. Im Übrigen siehe Drs. 21/1599. 5. Welche Konzepte und Handlungsempfehlungen wurden auf der Grundlage der gemeldeten Vorfälle entwickelt und umgesetzt, um die Jugendkriminalität an Schulen einzudämmen? Behördeninterne Auswertungen der schulischen Gewaltmeldungen führten zum einen zur Veröffentlichung einzelner Handreichungen und Broschüren (Arbeitsheft zum Waffenrecht, Umgang mit sexuellen Grenzverletzungen, Mobbingprävention, siehe www.hamburg.de/gewaltpraevention), zum anderen flossen die Erkenntnisse in die laufenden Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sowie in die Umsetzung der sozialen Trainingskurse ein, siehe Antwort zu 6. 6. In welcher Weise ist das Handlungskonzept Handeln gegen Jugendgewalt (Drs. 19/8174) seit 2012 umgesetzt und weiterentwickelt worden (Drs. 20/5972)? Bitte konkret ausführen. Mit dem Senatsprogramm Handeln gegen Jugendgewalt (Drs. 18/7296) wurde die Maßnahme Gewaltprävention im Kindesalter eingeführt, um gravierende Fehlentwicklungen bei Kindern möglichst frühzeitig zu erkennen und Delinquenzverläufen mit geeigneten Hilfen entgegenzuwirken. Die Maßnahme richtet sich an gefährdete Kinder, deren Eltern und die verantwortlichen pädagogischen Fachkräfte in Jugendhilfe und Schule. Ein wesentlicher Aspekt der Maßnahme ist die enge Kooperation zwischen den bezirklichen Jugendämtern und den ReBBZ. Zu den Inhalten der Maßnahme siehe darüber hinaus Drs. 19/8174, 20/3009 und 20/5972. Im Jahr 2013 wurde die für die Maßnahme eingesetzte Diagnostik vom Deutschen Jugendinstitut validiert. In 3

Drucksache 21/1917 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode der bestehenden Steuerungsgruppe ist die Weiterentwicklung der Maßnahme in Bezug auf die Qualifizierung der Gewaltpräventionsfachkräfte in Schule und Jugendhilfe, der Vernetzungs- und Kooperationsstrukturen und der inhaltlichen Ausgestaltung der fachlichen Arbeit der Gewaltpräventionsfachkräfte fortlaufende Aufgabe. Des Weiteren wurde im Rahmen der Berichterstattung zum Handlungskonzept Handeln gegen Jugendgewalt (Drs.18/7296) und dessen Folgedrucksachen (19/8174, 20/5972) auch die Fortschreibung der schulischen Maßnahmen und Programme dargestellt. Für die Grundschulen (Klassenstufen 3 und 4) und die weiterführenden Schulen (Jahrgangsstufen 5 und 6) konnte seit 2012 ein indiziertes Soziales Kompetenztraining fortentwickelt werden. Ein Mobbingpräventionsprogramm ( Gegen den Strich ) wurde in 2013 konzipiert und umgesetzt. Des Weiteren wurden in vier Hamburger Bezirken regionale Qualifizierungsmaßnahmen zum Kinderschutz für schulische Fachkräfte umgesetzt, weitere Kurse sind aktuell angelaufen beziehungsweise für 2016 in Vorbereitung, siehe unten folgende Übersicht. Die weiterführenden und beruflichen Schulen ließen verstärkt Fachkräfte bezüglich der Programme Cool in School, Begleitung von Opfern in Schulen (BeOS) und zur Maßnahme Koole Kerle Lässige Ladies ausbilden. Angebote zur schulischen Regelentwicklung, zur Streitschlichtung, zum Prefect-Programm, zum Tat-Ausgleich, zu Handlungsketten im Umgang mit Gewaltvorfällen, Fortbildungen und Angebote für die schulinternen Krisenteams sowie zum Umgang mit Tod und Trauer wurden ebenfalls fortgeführt beziehungsweise ausgebaut, siehe folgende Übersicht: Name des Präventionsprojekts Anzahl der bisher beteiligten Schulen Beginn Gegen den Strich (Mobbingprävention 35 Grundschulen 2013 in der Grund- schule 3 Stadtteilschulen 4 ReBBZ Aktion Mobbingfreie Schule 104 Schulen (SEK I-Schulen) 2007 Gemeinsam Klasse sein Streitschlichtung 122 Schulen (alle en) 1999 Prefect-Projekt 13 Schulen (SEK I und SEK II) 2006 Kinderschutz- 27 Grundschulen 2012 Qualifizierungen 6 weiterführende Schulen 4 ReBBZ Trau Dich -Kampagne 24 Grundschulen 2015 Name des Interventionsprojekts Anzahl der bisher beteiligten Schulen Beginn (Drs. Handeln gegen Jugendgewalt ) Soziales Kompetenztraining 136 Grundschulen und Stadtteilschulen, Gymnasien, 2008 ReBBZ-Abteilung-Bildung 12 ReBBZ Beratungsabteilungen Begleitung von Opfern in 24 Schulen Seit 2013 Schulen (BeOS) 13 ReBBZ Cool in School 32 Schulen (SEK I) 8 ReBBZ (Bildungsstandorte) 2008 Koole Kerle, Lässige Ladies (Nordlicht e.v.) 65 Schulen (SEK I, SEKII, HIBB-Schulen und 2008 ReBBZ) Tat-Ausgleich 18 Schulen (alle en) 2014 Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde (Stand: Oktober 2015) Die Polizei Hamburg ist im Rahmen des Handlungskonzeptes für folgende Maßnahmen federführend verantwortlich, die auch im System Schule ihre Wirkung entfalten: Cop4U und Präventionsprogramm Kinder- und Jugenddelinquenz. Die Maßnahme Cop4U wird weiterhin erfolgreich umgesetzt. Derzeit sind 238 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Polizei als Cop4U eingesetzt; im Übrigen siehe zu den Zielen der Maßnahme Drs. 20/5972. Die Entwicklung der Anzahl der Teilnahmen der 4

Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1917 Cop4U an schulischen Veranstaltungen und die durchgeführten Sprechzeiten an Schulen im erfragten Zeitraum sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Jahr Anzahl Veranstaltungen Anzahl Sprechzeiten 2012 540 1.379 2013 542 1.228 2014 534 1.207 2015* 377 928 * Stichtag 30. September 2015 Nach Auffassung der Polizei leisten die Cop4U einen wesentlichen Beitrag zur intensiven Kooperation zwischen der Polizei und den Schulen. Die Arbeit der Cop4U stellt eine wichtige Säule der polizeilichen Jugendgewaltpräventionsarbeit dar und wird unverändert fortgesetzt. Präventionsprogramm Kinder- und Jugenddelinquenz : Die im erfragten Zeitraum geleisteten Unterrichtsstunden im Rahmen des Präventionsprogrammes sind der folgenden Tabelle zu entnehmen: Schuljahr Unterrichtsstunden 2012/13 7.069 2013/14 7.227 2014/15 7.167 Die im Rahmen des Feedbackverfahrens für Lehrkräfte erlangten und in der Drs. 20/5972 dargestellten Erkenntnisse haben sich nicht verändert. Die Präventionsunterrichte der Polizei werden weiterhin sehr positiv bewertet. Derzeit sind 146 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte aktiv im Präventionsprogramm als nebenberufliche Lehrkräfte tätig. 5