Wohnungssicherung Niederösterreich nord-west. Im Rahmen der. ARGE Delogierungsprävention NÖ. Berichtszeitraum: Jänner Dezember 2012

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Transkript:

Wohnungssicherung Niederösterreich nord-west Im Rahmen der ARGE Delogierungsprävention NÖ Beratung gegen Wohnungsverlust Bahnhofplatz 19 3500 Krems Tel: 02732-79649; Fax: 02732-70180 email: bewok@web.de www.bewok.at Berichtszeitraum: Jänner Dezember 2012 Seite 1 / 5

1. EINLEITUNG Im Berichtsjahr kamen nach 440 Kontakten insgesamt 354 neue KlientInnen zu uns, 49 waren aus dem Vorjahr noch nicht abgeschlossen. Insgesamt wurden 177 Kurz- und Infoberatungen durchgeführt und 184 Beratungsfälle abgeschlossen. Damit wurden 155 Delogierungen abgewendet, in 101 Fällen wurde der Wohnungsverlust nachhaltig verhindert, für 54 Fälle wurde eine andere, leistbare Unterkunft gefunden. Praktisch alle Parameter zeigen steigende Tendenzen des Bedarfes an Beratung was uns immer wieder an den Rand der Kapazitäten führt, weil wir nicht wollen, dass der Personalengpass die Qualität der Arbeit beeinträchtigt und die Bedürfnisse der KlientInnen zu kurz kommen. Der Zeitaufwand für die Betreuung in den Regionen ist wegen der Fahrzeiten deutlich höher, weshalb die Abstände der regelmäßigen Sprechstunden an den Bedarf angepasst wurden. Wir sind in die e 14.500 km gefahren, das ist deutlich weniger als in den vorangegangenen Jahren, wo wir durchschnittlich ca. 19.000 km zurück gelegt haben. In den 184 abgeschlossenen Beratungsfällen waren 64 alleinstehende Personen und 93 Haushalte mit 217 Kindern betroffen. In 118 Fällen war der Mietrückstand geringer als 2.000; 59 Haushalte hatten ein Einkommen über 1.500 Euro, 76 Haushalte mussten mit weniger als 1.000 auskommen. Für 41 Familien wurde durch finanzielle Unterstützung des Landes NÖ in Höhe von insgesamt ca. 103.763 eine Problemlösung möglich. Aus privaten Mitteln wurden ca. 50.196 aufgebracht. 2. ZUGÄNGE Hier sind alle neuen Fälle im Berichtszeitraum ersichtlich, die in jeglicher Form an die Beratungsstelle für Wohnungssicherung herangetragen wurden, unabhängig von der Form der weiteren Bearbeitung. Infokontakte : Darunter werden einmalige Anfragen verstanden (z.b. Informationsweitergabe, erste Klärung der Situation und evtl. Weiterverweisung an andere zuständige Stellen, nicht namentlich bekannte KlientInnen ), aus denen sich keine weiterführenden Termine bzw. Aktivitäten ergeben. 33a MRG und 569 GEO : Damit sind die gerichtlichen Benachrichtigungen gemeint, die an die Wohnsitzgemeinde geschickt wurden und dann von dieser an die Beratungsstelle für Wohnungssicherung weitergeleitet werden. Info 33a 569 Ver kontakte MRG GEO BH mieterin KlientIn andere SUMME Krems Stadt 20 44 6 3 2 59 2 136 Melk 12 12 8 29 2 15 10 88 Horn 2 6 2 9 0 2 1 22 Gmünd 3 6 7 0 0 10 2 28 Krems Land 5 4 3 10 0 19 3 44 Waidh./T 1 0 0 3 0 1 0 5 Zwettl 1 0 1 5 4 4 1 16 Tulln Nord 1 0 0 2 0 4 0 7 anderer 6 0 0 0 0 2 0 8 GESAMT 51 72 27 61 8 116 18 354 VermieterIn (darunter sind auch Hausverwaltungen bzw. GBVs zu verstehen) bedeutet, dass diese die Beratungsstelle für Wohnungssicherung über ein Wohnungsproblem von MieterInnen informiert haben. Jahresbericht 01.-12. 2012 Seite 2 / 5

KlientIn meint die Kontaktaufnahme durch die Betroffenen. Unter andere sind Fälle gemeint, in denen andere, v.a. soziale Einrichtungen die Beratungsstelle für Wohnungssicherung über von Wohnungsverlust bedrohte Personen informiert haben. 3. KONTAKTAUFNAHME Damit sind Aktivitäten seitens der Beratungsstelle für Wohnungssicherung gemeint, um einen persönlichen Kontakt zu den von Wohnungsverlust bedrohten MieterInnen herzustellen. Kontaktaufnahmen Brief Hausbesuch Telefonat Gesamt Krems Stadt 146 74 37 257 Krems Land 11 5 0 16 Horn 17 6 0 23 Waidhofen/Th 7 0 2 9 Zwettl 3 4 8 15 Gmünd 41 21 10 72 Melk 33 15 0 48 Tulln Nord 0 0 0 0 GESAMT 258 125 57 440 4. BERATUNGSFÄLLE a) Infokontakte : Darunter werden einmalige Anfragen verstanden (z.b. Informationsweitergabe, erste Klärung der Situation und evtl. Weiterverweisung an andere zuständige Stellen, nicht namentlich bekannte KlientInnen ), aus denen sich keine weiterführenden Termine bzw. Aktivitäten ergeben. b) Kurzberatung : Der/die KlientIn wird durch ein- oder mehrmalige Unterstützung der Beratungsstelle (bis drei Kontakte) für Wohnungssicherung in den Stand gesetzt, selbständig die zur Wohnungssicherung nötigen Schritte durchzuführen. c) Beratung : Der/die KlientIn erhält eine eingehende Beratung und/oder seitens der Beratungsstelle für Wohnungssicherung sind konkrete Interventionsschritte wie Telefonate, Schriftverkehr mit Dritten, Anträge auf finanzielle Unterstützung, Nachbetreuung usw. nötig. Info kontakte Kurz beratung Beratung lfd. Beratung abg. SUMME Krems Stadt 20 34 45 74 173 Krems Land 5 23 7 17 52 Horn 2 7 2 13 24 Waidhofen/Th 1 2 5 6 14 Zwettl 1 4 1 11 17 Gmünd 3 17 3 12 35 Melk 12 43 4 47 106 Tulln Nord 1 2 3 4 10 GESAMT 45 132 70 184 431 Jahresbericht 01.-12. 2012 Seite 3 / 5

5. ERGEBNISSE der abgeschlossenen Beratungsfälle Wohnung andere Kontakt Ausgang nicht gesichert Unterkunft abgebrochen unbekannt erhoben Summe Melk 5 5 2 1 0 13 Krems Stadt 51 15 2 6 0 74 Horn 7 3 0 2 0 12 Zwettl 19 24 0 4 0 47 Waidhofen/Th 4 3 0 4 0 11 Krems Land 3 2 0 1 0 6 Gmünd 9 2 0 6 0 17 Tulln Nord 3 0 0 1 0 4 GESAMT 101 54 4 25 0 184 Wohnung gesichert : Die Probleme, die zum drohenden Wohnungsverlust führten, konnten gelöst werden, der Wohnraum ist daher gesichert. andere Unterkunft : Hier war der Wohnungserhalt nicht möglich bzw. sinnvoll, es konnte jedoch die drohende Obdachlosigkeit durch die Organisation einer anderen Unterkunft abgewendet werden. Kontakt durch KlientIn abgebrochen : In diesen Fällen wurde der Kontakt seitens des/der KlientIn abgebrochen, bevor eine Lösung erarbeitet werden konnte. Ausgang unbekannt : Hierbei handelt es sich vor allem um Fälle (vgl. Definition unter Pkt. 4.), bei denen wir keine Rückmeldung haben, wie der Fall letztlich ausgegangen ist 6. SOZIOGRAPHISCHE DATEN Diese Daten beziehen sich auf die abgeschlossenen Beratungsfälle aus Punkt 4 c). Alle Angaben unter Punkt 6 beziehen sich auf den Stand beim jeweiligen Erstgespräch. 6.1.Haushaltszusammensetzung Haushaltszusammensetzung: Anzahl HH mit: alleinstehende Männer 48 alleinstehende Frauen 16 Erwachsene gesamt 287 Alleinerziehende 51 Kinder gesamt 217 mehrere Erw. ohne Kinder 27 GESAMT 504 mehrere Erw. mit Kinder 42 6.2. Höhe des Haushaltseinkommens Das ist: Arbeitseinkommen, Pension, AMS- Leistung, Kinderbetreuungsgeld, Unterhalt, Sozialhilfe. Nicht aber: Beihilfen für Kinder, Wohnen, Pflegegeld. Höhe des Haushaltseinkommens: bis zu 700 24 701-1.000 52 1.001-1.500 49 über 1.500 59 keine Einträge Jahresbericht 01.-12. 2012 Seite 4 / 5

6.3. Staatsbürgerschaft Diese Angaben beziehen sich jeweils auf die Person aus dem betroffenen Haushalt, die im Akt als KlientIn geführt wird. Staatsbürgerschaft Österreich 160 EU 9 Sonstige 11 Konvent.flüchtling 2 unbekannt 2 6.4. Angaben zur Wohnung Die Monatsmiete meint Nettomiete + Hausbetriebskosten + USt ohne Energiekosten. Der Mietrückstand versteht sich inklusive Anwalts- und Gerichtskosten. 6.4.2. Monatsmiete Anzahl der HH mit Monatsmiete von : 0 5 bis 200 16 201-300 23 301-400 34 401-500 33 501-600 36 601-700 14 >700 23 6.4.1. Wohnungsgröße Anzahl der HH mit Wohnungsgröße (in m2): bis 30 8 31-45 17 46-60 23 61-80 73 > 80 53 nicht erhoben 10 6.4.3 Mietrückstand Anzahl der HH mit Mietrückstand von : 0 11 bis 500 24 501-1.000 28 1.001-1.500 30 1.501-2.000 25 2.001-3.000 25 > 3.000 38 keine Angabe 3 7. FINANZIELLE UNTERSTÜTZUNG Diese Angaben beziehen sich auf die im Berichtszeitraum bewilligten, durch die Beratungsstellen der Wohnungssicherung initiierten finanziellen Unterstützungen. Finanzielle Unterstützung: NÖ GS 5 Aushilfe 53 75.268 NÖ GS 5 Darlehen 8 15.527 NÖ F3 Familienförderung 4 4.630 Sozialhilfe BVB 2 968 andere öffentliche Mittel 6 7.370 freie Wohlfahrt 14 6.861 Eigenmittel 29 42.885 Vermieter Verzicht 1 450 Jahresbericht 01.-12. 2012 Seite 5 / 5