Fragen und Antworten (FAQ)

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Ministerium für Innovation, Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen FH STRUKTUR 2017 Fragen und Antworten (FAQ) Stand: 10.08.2016 Die Liste der Fragen und Antworten wird ständig aktualisiert. 1. Welche Themen gehören zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen? Zu den großen gesellschaftlichen Herausforderungen gehören die Themen: o Klimaschutz, Ressourceneffizienz und Rohstoffe o Sichere, saubere und effiziente Energieversorgung o Versorgung mit gesunden Nahrungsmitteln aus nachhaltiger Produktion o Intelligente, umweltfreundliche und integrierte Mobilität o Gesundheit und Wohlergehen im demographischen Wandel o Sicherheit, Teilhabe und sozialer Zusammenhalt im gesellschaftlichen Wandel o Sonstige (detaillierte Begründung beifügen) Eine genaue Beschreibung der Themen finden Sie unter Fortschritt NRW.de Mehrfachnennungen sind möglich, wobei der Schwerpunkt auf einem Thema liegen und in der Vorhabenbeschreibung aufgegriffen werden sollte. Falls im Einzelfall das Forschungsthema nicht den genannten Themen zugeordnet werden kann, muss in der Vorhabenbeschreibung begründet werden, warum es sich dennoch um eine große gesellschaftliche Herausforderung handelt. 2. Besteht ein Rechtsanspruch auf die Förderung? Es besteht kein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung. Die Ausschreibung des Programms steht unter Haushaltsvorbehalt. 3. Welche weiteren Aspekte sind zu betrachten/berücksichtigen? Ferner ist darzulegen, wie das geförderte Projekt zur Umsetzung von Nachhaltigkeitszielen beitragen kann und ob dieser erwartete Beitrag mittelbarer oder unmittelbarer Wirkung ist. Unter dem Blickwinkel von Gender Mainstreaming sowie Diversität ist darzustellen, ob und mit welchem Ergebnis die Relevanz geschlechtsspezifischer Differenzierungen geprüft wurde. Seite 1 von 6

4. Wie wird der Begriff "interdisziplinär" ausgelegt? Die Interdisziplinarität folgt aus der Komplexität der zu bearbeitenden gesellschaftlichen Problemstellungen. Die disziplinäre Zusammensetzung ergibt sich wiederum danach, welche Disziplinen der Problem- und Zielstellung des Projektes entsprechen, s.a. Forschungsstrategie Fortschritt.NRW. 5. Was ist "transdisziplinäre" Forschung? "Transdisziplinär" im hier verstandenen Sinne ist Forschung dann, wenn die relevanten, von den Problemstellungen betroffenen Akteure aus Wirtschaft und Gesellschaft als Träger praktischen Wissens von Beginn an aktiv in den Forschungsprozess des Projektes einbezogen werden, um nachhaltige Innovationen zu generieren. Für die Antragstellung folgt daraus, dass die Akteurskonstellation des inter- und transdisziplinären Forschungsumfelds und die vorgesehene Art der Beteiligung dargestellt werden sollen. 6. In welcher Weise ist die Kooperation mit der Praxis und wissenschaftlichen Einrichtungen zu dokumentieren / nachzuweisen? Es gibt keine Vorgaben. Sinnvoll ist jedoch, entsprechende LoI's den Antragsunterlagen beizufügen (als Anlage 4). 7. Muss der Antrag die Unterschrift der Hochschulleitung tragen? Ja, der Antrag muss erkennbar von der Hochschulleitung getragen werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass der Forschungsschwerpunkt im Hochschulprofil verankert wird. Der Antrag muss die rechtsverbindliche Unterschrift der Hochschulleitung tragen. 8. Kann eine Hochschule mehrere Anträge einreichen (Quotierung)? Um eine Überschaubarkeit der eingehenden Skizzen und damit eine qualitativ hochwertige Auswertung der vorgestellten Projekte zu erhalten, wird für das Antragsverfahren eine Quotierung vorgenommen. Pro antragsberechtigte staatliche Fachhochschule können maximal 2 Anträge, pro staatlich anerkannter Fachhochschule kann maximal 1 Antrag eingereicht werden. FAQ FH-STRUKTUR 2017 / Seite 2 von 6

9. Bis zu welchem Zeitpunkt zählt ein Professor/ eine Professorin als neuberufen? Als neuberufen zählen Professoren/Professorinnen, die seit dem 01.06.2012 neuberufen wurden. Zeiten einer Tätigkeit als Professor/Professorin an einer anderen Hochschule werden mitgerechnet. 10. Erhöhen sich die Chancen einer Förderung bei einer größeren Anzahl neuberufener Professoren/Professorinnen? Nein. Es muss mindestens ein/e neuberufene/r Professor/Professorin beteiligt sein. Sollten mehr als ein/e neuberufene/r Professor/Professorin beteiligt sein, so hat dies keinen Einfluss auf die Förderentscheidung. 11. Können bereits existierende Forschungsschwerpunkte gefördert werden? Etablierte Forschungsschwerpunkte können nicht gefördert werden. Zusammenarbeiten zum Aufbau von Forschungsstrukturen, die nach dem 01.01.2016 begonnen wurden und noch am Anfang stehen, sind unschädlich. 12. Nach welchen Kriterien erfolgt die Bewertung des Wettbewerbsbeitrages? Auf der Grundlage der Darstellungen in der Projektbeschreibung werden u.a. folgende Aspekte bewertet: Beitrag des Themas zur Lösung der zentralen gesellschaftlichen Herausforderungen und Innovationsgehalt der beantragten Forschungsarbeiten Nachhaltigkeit, Gender-Mainstreaming, Diversität Strategie zum Aufbau eines langfristig angelegten Forschungsschwerpunktes interdisziplinäre Zusammensetzung des Projektteams Vorleistungen und Erfahrungen der Projektpartner Kooperationen mit der Praxis und wissenschaftlichen Einrichtungen, inkl. kooperative Promotionsvorhaben Regionale und überregionale Einbindung des Vorhabens in die Wirtschafts- und Sozialstruktur (Netzwerke, Verbandsarbeit etc.; Transdisziplinarität) finanzielles Engagement der Hochschule Passfähigkeit des Vorhabens zum Forschungsprofil der Hochschule FAQ FH-STRUKTUR 2017 / Seite 3 von 6

13. Wer führt die Begutachtung der eingereichten Anträge durch? Die Organisation der Begutachtung erfolgt durch den Projektträger Jülich. Ansprechpartnerin ist Frau Iris Blomenkamp-Höfges, Tel 02461 61-9027, Email i.blomenkamp@fz-juelich.de. Der Projektträger Jülich nimmt auch die formale Prüfung der Anträge vor. Die fachliche Bewertung wird durch unabhängige Gutachter durchgeführt. 14. Was kann beantragt werden? Beantragt werden können Personalmittel und Sachmittel (inkl. kleiner Geräte in Summe bis max. 5.000 Euro, jedoch keine Grundausstattung oder Arbeitsplatzeinrichtung). Dabei wird davon ausgegangen, dass für die Forschungsaufgaben im Wesentlichen Personalmittel benötigt werden. 15. Was ist ein AZA? Ist ein AZA auszufüllen? Wo gibt es entsprechende Formulare? AZA ist die Abkürzung für "Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan" und ist als Anlage 3 dem Antrag beizufügen. Darin werden für das Vorhaben notwendige Ausgaben den Positionen Personal, sowie ggfs. Geräte (s.a. Pkt. 12), Verbrauchsmaterial und Reisekosten zugeordnet. Für jedes Kalenderjahr ist ein eigener AZA auszufüllen. Das Formular ist auf der unter Pkt. 18 genannten Internetseite bereitgestellt. 16. Wie werden die Stundensätze berechnet? Der Stundensatz berechnet sich aus dem tariflichen oder vertraglichen Bruttojahresentgelt plus Arbeitgeber-Anteil an den Sozialversicherungen dividiert durch die Netto- Jahresarbeitszeit von 1.650 h. 17. Muss die Fachhochschule einen Eigenanteil erbringen? Ja, es ist notwendig, dass die Fachhochschulen eine Grundfinanzierung des Forschungsschwerpunktes im 3. und 4. Projektjahr sicherstellen. Diese sollte mindestens 30 T /a betragen. Da das Jahr 2019 jeweils zur Hälfte aus Fördermitteln und Eigenmitteln der Hochschule finanziert wird, ist hier eine Förderung in Höhe von maximal 60 T möglich. Entsprechend ist in diesem Jahr ein Eigenanteil in Höhe von 15 T zu erbringen. In den ersten beiden Jahren ist ein zusätzlicher Eigenanteil nicht erforderlich, aber möglich. Der Eigenanteil der Hochschule ist eine Fördervoraussetzung und ein Begutachtungskriterium. FAQ FH-STRUKTUR 2017 / Seite 4 von 6

18. Wie ist der Eigenanteil / die Eigenbeteiligung darzustellen? Die Eigenmittel der Hochschule (mindestens 30 T /a im 3. und 4. Projektjahr) sind im Antragsformular unter 9. Finanzierungsplan anzugeben. 19. Wie werden die Mittel ausgezahlt? Die Mittel können beim MIWF für max. zwei Monate im Voraus angefordert werden, sofern der Zuwendungsbescheid keine anderen Regelungen enthält. 20. Wo gibt es Informationen im Internet? Informationen im Internet gibt es auf den Internetseiten des Ministeriums unter www.wissenschaft.nrw.de/forschung/foerderung/sonstigefoerderprogramme/forschungsfoerderung-an-fachhochschulen/fh-struktur-2017 https://www.ptj.de/fh-struktur-nrw 21. Bis wann müssen die Anträge vorliegen? Die Wettbewerbsbeiträge müssen am Donnerstag 24.11.2016 bis 16.00 Uhr schriftlich bei PtJ vorliegen. 22. Wo und wie kann ein Antrag abgegeben werden? Die Antragsunterlagen sind in vierfacher Ausfertigung (ein Original und 3 Kopien für Administration und Begutachtung) in Papierform (nicht gebunden) und in elektronischer Form (sowohl als durchsuchbares als auch als eingescanntes PDF-Dokument, Anlage 3 zusätzlich als Excel-Datei) per E-Mail oder auf CD-ROM / DVD (kein USB-Stick!) an den Wettbewerbsdienstleister Forschungszentrum Jülich / Projektträger Jülich (PtJ) i.blomenkamp@fz-juelich.de zu senden. Post-Adresse: 52425 Jülich Projektträger Jülich Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI) Forschungszentrum Jülich GmbH Kennwort: FH STRUKTUR Adresse für persönliche Abgabe oder Lieferung per Kurier: FAQ FH-STRUKTUR 2017 / Seite 5 von 6

Projektträger Jülich Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI) Technologiezentrum Jülich Karl-Heinz-Beckurts-Str. 13 52428 Jülich Raum 14.218 (Sekretariat PtJ-TRI, 2. Etage in Gebäudeteil/Kubus 14) Die Anträge müssen folgende Unterlagen enthalten: Antragsformular einschließlich Finanzierungsplan Vorhabenbeschreibung (max. 25 DIN A4-Seiten, mind. Schriftgröße Arial 10, Zeilenabstand mind. 14 pt) (Anlage 1) Angaben zu den Personen, die den Forschungsschwerpunkt inhaltlich tragen, einschließlich nachgewiesener wissenschaftlicher Vorleistungen (Anlage 2, die Darstellungen sollten eine Seite je Professor/in nicht überschreiten) Arbeits-, Zeit- und Ausgabenplan (AZA) für das gesamte Vorhaben (Anlage 3) ggfs. LoIs der Kooperationspartner aus Praxis und Wissenschaft (Anlage 4) Die Formulare für den Antrag und die Anlage 3 können von der Internetseite des Wissenschaftsministeriums NRW heruntergeladen werden: www.wissenschaft.nrw.de/forschung/foerderung/sonstigefoerderprogramme/forschungsfoerderung-an-fachhochschulen/fh-struktur-2017 Für die Anlage 1, 2 und 4 sind keine Formulare vorgegeben. FAQ FH-STRUKTUR 2017 / Seite 6 von 6