UZH entscheidet über Verbleib oder Wechsel der Pensionskasse Prorektor Prof. Dr. Christian Schwarzenegger 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 1
Ablauf des Verfahrens BVK ändert ihr Vorsorgereglement UL setzt PABVK ein PABVK analysiert Ausgangslage und prüft Ausstiegsszenario UL und PABVK sind in regelmässigem Austausch UL entscheidet unter Berücksichtigung der PABVK-Empfehlung 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 2
Prämissen der Universitätsleitung Nachhaltigkeit der beruflichen Vorsorge Auf realistischen Prognosen basierende Sicherung des heutigen Standes Verzicht auf einseitige und risikobehaftete Optimierung Perioden- und zeitnahe Finanzierung Sofortige und vollständige Finanzierung von neuen Verpflichtungen Verzicht auf Umverteilung Gleichstellung von allen Versicherten / Rentenbezügern und Kapitalbezügern Verankerung im Kanton Anerkennung des stabilen finanziellen Engagements des Kantons Zürich 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 3
Ökonomische Rahmenbedingungen Wie werden Renten berechnet? Gibt es eine Rentengarantie? Technischer Zins + Lebenserwartung = Umwandlungssatz Nur der Sparprozess ist garantiert. Technischer Zins und Umwandlungssatz hängen vom Investitionsumfeld und den demographischen Entwicklungen ab (Momentaufnahme) Höherer Lebenserwartung mit Generationentafel gerecht werden Warum gibt es Unterschiede? BVK setzt auf solide Anlagen mit branchenüblichem Risiko Profond setzt auf Marktrendite von Sachwerten und geht überdurchschnittliche Risiken ein 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 4
Der Umwandlungssatz bestimmt die Rente 7.4% 7.2% 7.0% 6.8% 6.6% 6.4% 6.2% 6.0% 5.8% 5.6% 5.4% 5.2% 5.0% 4.8% 4.6% 4.4% 4.2% 4.0% 3.8% 3.6% 3.4% 3.2% 3.0% 2016 2018 2020 2022 2024 2026 2028 2030 Jahr Periodentafeln Zins 5% Zins 4% Zins 3% Zins 2% Zins 1% Zins 0% Generationentafeln 5% 4% 3% 2%
Altersstruktur der in der BVK versicherten Universitätsmitarbeitenden
Konsequenzen für die Zukunft der Altersvorsorge Höherer Sparanteil für die Arbeitnehmer und Arbeitgeber Der Deckungsgrad der Kasse ist tiefer Höhere Schwankungsreserven bringen einen höheren Deckungsgrad und damit mehr Sicherheit. 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 7
Ökonomische Aspekte, die für die Beurteilung relevant sind Expertenmeinung: BVK agiert vernünftig, solide BVK wirtschaftet nachhaltig, generationengerecht und verantwortungsbewusst / Rendite und Deckungsgrad BVK hat Kulturwandel vollzogen: Seit 5 Jahren wird gut gewirtschaftet BVK steht unter besonderer Beobachtung (Fehler der Vergangenheit werden sich nicht wiederholen) Fazit: UL setzt Vertrauen in die heutige Politik und das Vorgehen der BVK 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 8
Die Differenz zwischen risikoarmen Anlagen und Mindestverzinsung war noch nie so gross wie heute. 7 Ertrag und BVG-Zins 6 Zins Obli Eidg 10-jährig BVG-Mindestzins 5 4 Prozent 3 2 1 0-1 85 86 87 88 89 90 91 92 93 94 95 96 97 98 99 00 01 02 03 04 05 06 07 08 09 10 11 12 13 14 15 16 Jahr
Profond erreichte in letzten zehn Jahren nur fünf Mal ihre Zielrendite von 4.5% Profond BVK Benchmark 2016 (YTD) 2.1% 4.4% 2015 2.5% -0.7% -1.1% 2014 6.8% 6.1% 6.0% 2013 11.8% 7.4% 6.6% 2012 9.7% 8.0% 8.7% 2011-5% -0.7% -0.5% 2010 4.4% 2.2% 2.6% 2009 18.4% 11.2% 12.9% 2008-25.7% -15.6% -18.1% 2007 3.8% 2.9% 2.3% 2006 10.8% 7.3% 6.9%
Die Leistung der BVK ist im obligatorisch zu versichernden Lohnbereich weit überdurchschnittlich.
Die Quote von 60% des Lohnes mit AHV und beruflicher Vorsorge wird nach wie vor erreicht.
Fragliche und nicht finanzierte Anteile der Rentenzusage im Vergleich 450'000 400'000 350'000 300'000 250'000 200'000 150'000 100'000 Nicht finanzierter Teil Anteil Mehrzins Zinsanteil (2%) Kapitalanteil 50'000-0% BVK Vita Profond
Juristische Aspekte Finanzrechtlich Versicherungsrechtlich PVO-Revision Submissionsrecht Verhandlungen mit neuer Kasse würde aus einer schwachen Position heraus erfolgen 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 14
Politische Aspekte Der Kanton finanziert die UZH zur Hälfte und garantiert gute Bedingungen für Forschung, Lehre und Studium Die UZH bietet sichere kantonale Anstellungsverhältnisse: Sie ist nicht vergleichbar mit einem privaten Unternehmen oder einer privaten Organisation Die UZH will die Solidargemeinschaft mit den anderen BVK-Versicherten des Kantons Zürich nicht aufkündigen Fazit: Die Verankerung der UZH im Kanton Zürich soll bestehen bleiben 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 15
Beschluss der UL Die UZH verzichtet auf eine Kündigung Der Entscheid für den Verbleib in der heutigen BVK ist ökonomisch nachvollziehbar, verantwortungsbewusst und nachhaltig Politisch möchte die UL die Solidargemeinschaft mit dem Kanton Zürich nicht aufkündigen (negative Konsequenzen sind absehbar) Die UL wird die Situation auf dem Pensionskassenmarkt weiterhin aufmerksam beobachten Die UL wird sich für bessere Bedingungen der BVK-Versicherten einsetzen 18.10.16 UZH entscheidet über Verbleib / Wechsel Pensionskasse Seite 16