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Der Maklervertrag ein Vortrag von RA Stephan Michaelis LL.M. Fachanwalt für Versicherungsrecht, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Copyright / Der Urheberschutz bezieht sich auf die gesamte Präsentation, der Schaubilder und des Inhalts des Vortrages und der rechtlichen Ausführungen.
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Was könnte Sie interessieren? Problem erkannt, Problem gebannt? Die richtige Haftungsbegrenzung Viele kleine Tipps Die Fragepflicht Recht haben oder Recht bekommen! 04.11.2014 RA Stephan Michaelis 7
Problem erkannt, Problem gebannt? 67 VVG 04.11.2014 RA Stephan Michaelis 8
Wortlaut: 67 VVG Abweichende Vereinbarungen Von den 60 bis 66 kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers abgewichen werden. 04.11.2014 RA Stephan Michaelis 9
Die richtige Haftungsbegrenzung? AGB Klausel: Die Haftung des Versicherungsmaklers ist auf einen Betrag von 2.000.000,- im Falle von leichtfahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt. Diese Haftungsbegrenzungsklausel findet keine Anwendung bei der Verletzung des Lebens, des Körper oder der Gesundheit. 04.11.2014 RA Stephan Michaelis 10
Viele kleine Tipps: Besteht ein Abtretungsverbot? Haben Sie eine Verjährungsverkürzung vereinbart? Aktive oder passive Bestandspflege geregelt? Unverschlüsselte E Mail Korrespondenz gestattet? Teilverzichtserklärung schriftlich vereinbart? 04.11.2014 RA Stephan Michaelis 11
Michaelis Klausel Was ist das? Das Beste: Schadenunterstützung Ihres VN durch Fachanwälte der Kanzlei als vertragliche Zusatzleistung für 1! Michaelis Klausel 04.11.2014 RA Stephan Michaelis 12
Kosten des Maklers! BGH mit Urteil vom 26. März 2014 (Az.: IV ZR 422/12). 04.11.2014 RA Stephan Michaelis 13
Die Fragepflicht? BGH mit Urteil vom 26. März 2014 (Az.: IV ZR 422/12). 04.11.2014 RA Stephan Michaelis 14
Recht haben oder Recht bekommen! Der Anscheinsbeweis? OLG Saarbrücken und OLG Karlsruhe. 04.11.2014 RA Stephan Michaelis 15
Die Teilverzichtserklärung Wirksam? Verzicht auf vollständige Dokumentation Für die Beantragung des von dem Kunden gewünschten Versicherungsschutzes erfolgte ein Beratungsgespräch und die vorstehende Beratungsdokumentation. Im Rahmen dieser Beratungsdokumentation wurden nicht alle Inhalte und Erläuterungen des Beratungsgespräches ausdrücklich festgehalten. Deshalb bestätigt der Kunde schriftlich mit seiner Unterschrift, dass das Beratungsgespräch umfassender erfolgte, als es sich aus der vorgenannten Dokumentation der wesentlichen Beratungsinhalte ergibt. Ich wurde darüber aufgeklärt, dass es die gesetzlichen Regelungen gestatten, auf die gesamte Dokumentation des Beratungsgespräches zu verzichten. Demgemäß erkläre ich mich mit meiner nachstehenden Unterschrift ausdrücklich damit einverstanden, dass ich auf die Dokumentation von Gesprächsteilen und weiteren Inhalten des Beratungsgespräches ausdrücklich verzichte. Ich bin zuvor darüber aufgeklärt worden, dass dieser teilweise Verzicht auf die Erstellung einer vollumfänglichen Dokumentation der gesamten Beratung dazu führen kann, dass ich Rechtsnachteile erleiden kann, Schadenersatzansprüche gegenüber dem Berater geltend machen zu können. Nach Kenntnisnahme der vorherigen Belehrung verzichte ich als Kunde auf die vollständige Dokumentation aller erörterten Beratungsinhalte. Außerdem bestätige ich die Richtigkeit der zuvor dokumentierten wesentlichen Beratungsinhalte..... Ort, Datum Unterschrift Kunde 04.11.2014 RA Stephan Michaelis 16
Tipps zur Änderung der Rechtslage: Ohne Maklervertrag Mit Maklervertrag Ohne Vertrag gilt immer das Gesetz 1. Vertrag vor Gesetz Unklarheit wer Vertragspartner ist 2. Vertragspartner klar definiert Haftung des Maklers für erkennbare Deckungslücken? 3. Keine Haftung, weil der Maklervertrag sich auf einen oder mehrere konkrete Versicherungsverträge bezieht. Keine besondere Leistungsbeschreibung 4. Besondere Leistungen vereinbar Keine Mitwirkungspflicht (Obliegenheit) des Kunden 5. Mitwirkungspflichten /Informationen vereinbar Keine Honorarvereinbarung möglich 6. Honorarvereinbarung möglich Haftung als Vertreter ohne Vertretungsvollmacht 7. Schriftliche Vollmacht als Beweismittel für den Makler vorhanden. Telefonische Werbung nicht möglich 8. Telefonische Werbung möglich Lange Kündigungsfristen der Zusammenarbeit 9. Verkürzte Kündigungsfristen für den Makler Vertragsdauer nach Gesetz nicht definiert 10. Vertragsdauer kann vereinbart werden 11. Datenschutz bei Verkauf beachtlich (Einwilligung des Verkauf mit Datenschutzerklärung möglich Kunden) Keine Provisionsabgabe an den Kunden 12. Kostenerstattung mit dem Kunden vereinbar Abtretung von Ansprüchen möglich 13. Keine Abtretung von Ansprüchen möglich Aufrechnung von Ansprüchen 14. Keine Aufrechnung möglich Gerichtsstand am Sitz des Kunden 15. Gerichtsstandsvereinbarung möglich Keine Datenweitergabe 16. Datenweitergabe möglich Kein Beweismittel 17. Vertrag als Beweismittel 18. Urkunde, vermutet die Richtigkeit Keine Fiktion der Richtigkeit Haftung für Nebenpflichten 19. Keine Haftung für Nebenpflichten Unbegrenzte Höhe bei Vermittlung, leichte Fahrlässigkeit 20. Begrenzung der Höhe, leichte Fahrlässigkeit (strittig) Unbegrenzte Höhe bei den Betreuungstätigkeiten 04.11.2014 RA Stephan Michaelis 17 21. Begrenzung der Höhe nach möglich, z.b. auf die VSH- Deckungssumme
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RA Michaelis LL.M. RA Dr. Freitag RA Funke RAin Loest RA Reichow RA Jöhnke RA Ratsch Rain Kleine RA Cyrus Glockengießerwall 2 20095 Hamburg Tel: (040) 888 88-777 Vielen Dank und weiterhin viel Spaß auf der DKM! Für Fragen stehe ich jetzt am Procontra Stand zur Verfügung. Bis gleich www.kanzlei-michaelis.de