Landesinitiative Netzwerk W Perspektiven für einen qualifizierten Wiedereinstieg Netzwerke(n) für die erfolgreiche Berufsrückkehr Aufruf zur Interessenbekundung für die Teilnahme an der Förderphase 2014 Auch heute noch sind es vor allem Frauen, die ihre Erwerbstätigkeit aus familiären Gründen häufiger und länger als Männer unterbrechen, um Kinder oder pflegebedürftige Angehörige zu betreuen. Damit tragen sie den Hauptteil der mit diesen Unterbrechungen verbundenen Risiken für ihre berufliche Entwicklung - mit allen wirtschaftlichen Folgen bis hin zu ihrer Alterssicherung. Damit diese Risiken vermieden und die beruflichen Potenziale dieser zumeist gut qualifizierten Frauen nicht verloren gehen, soll die nachhaltige, qualifizierte und existenzsichernde Rückkehr in den Beruf unterstützt werden. Die Landesinitiative Netzwerk Wiedereinstieg ist eine bundesweit einmalige Initiative dieser Art und umfasst lokale Netzwerke in über 50 Kommunen in Nordrhein- Westfalen. Sie setzt darauf, durch fachübergreifende Netzwerke die Bedingungen für einen erfolgreichen Wiedereinstieg vor Ort strukturell zu verbessern, die Handlungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Akteurinnen und Akteure zu bündeln und durch innovative Impulse zur Weiterentwicklung von Informations- und Unterstützungsangeboten beizutragen. 1
Die Website der Landesinitiative www.netzwerkw-expertinnen.de dokumentiert erfolgreiche Netzwerk-Aktivitäten und stellt sie für den Transfer zur Verfügung. Das Portal ist damit ein Wissenspool für Beratende, Akteur/innen und Multiplikator/innen in Nordrhein-Westfalen (und darüber hinaus). Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen setzt die Landesinitiative Netzwerk Wiedereinstieg im Jahr 2014 fort und ruft hiermit dazu auf, das Interesse an der Durchführung von Aktivitäten zur Unterstützung des Wiedereinstiegs im Jahr 2014 zu bekunden. Förderschwerpunkte 2014 Die Landesinitiative Netzwerk Wiedereinstieg unterstützt lokale Netzwerke in den Kommunen Nordrhein-Westfalens und fördert gemeinsame Aktivitäten zur Verbesserung des Wiedereinstiegsprozesses. In der Förderphase 2014 werden Impuls gebende Projekte insbesondere in den Handlungsfeldern "Kooperation und Beratung" und "Transparenz und Vernetzung" gefördert, die dazu beitragen, vor Ort nachhaltige Wege der Berufsrückkehr aufzuzeigen. Die Berufsrückkehr ist gekennzeichnet durch eine komplexe Ausgangssituation. Wiedereinsteigerinnen haben vielfältige, insbesondere arbeitsmarkt-, bildungs- und familienbezogene Hürden zu überwinden und benötigen als heterogene Zielgruppe, - je nach Ausgangslage - in unterschiedlicher Weise Unterstützung und Beratung. In allen Handlungsfeldern werden deshalb Aktivitäten begrüßt, die den nachhaltigen und qualifizierten Wiedereinstieg von Frauen in spezifischen Lebenslagen unterstützen, z.b. als Alleinerziehende, als Migrantin, als Frau mit Behinderung, als Hochqualifizierte. Kooperation und Beratung Die Netzwerke W haben gezeigt, dass erfolgreiche Kooperationen von im Handlungsfeld wesentlichen Akteurinnen und Akteuren auf lokaler Ebene die Bedingungen des Wiedereinstiegs strukturell und damit nachhaltig verbessern. Durch gegenseitigen Austausch und die Abstimmung über Angebote und Methoden werden vorhandene Unterstützungsangebote zum Wiedereinstieg qualitativ verbessert und aufeinander abgestimmt sowie neue Angebote angestoßen. Geeignete, Beratungs- und Unterstützungsangebote Dritter für Wiedereinsteigerinnen / Berufsrückkehrerinnen wie zum Beispiel das Förderangebot "Perspektive Wiedereinstieg" (PWE) der Bundesagentur für Arbeit oder das Landesprogramm Beratung zur beruflichen Entwicklung sollen in die Aktivitäten einbezogen und ggf. für eigene Aktivitäten genutzt werden. Durch Wegweiser mit Lotsenfunktion werden die Zuständigkeiten vor Ort transparent. Dabei können auch spezielle Personengruppen in den Blick genommen oder neue Partnerorganisationen gewonnen werden. 2
Um die Netzwerkarbeit zu stabilisieren und professionell weiterzuentwickeln, können geeignete Aktivitäten dazu beitragen, das Fachwissen der beteiligten Akteur/innen zu erweitern, Kooperationen und Netzwerk-Know-how zu stärken und die Beratungsqualität vor Ort zu verbessern. Transparenz und Vernetzung Lokale Netzwerke W stellen laufend Transparenz über vor Ort vorhandene Angebote zur Unterstützung des Wiedereinstiegs her und erproben unterschiedliche neue Ansprachemedien und -formate wie beispielsweise Broschüren, Apps, Radiospots, Infotage, Fachbörsen. Als Informationsnetzwerke für Wiedereinsteigerinnen gewährleisten sie den Zugang zu Angeboten auf den verschiedenen Kommunikationswegen und über unterschiedliche Anlaufstellen. Die Bewerbung des Landesportals www.wiedereinstieg.nrw.de, dessen Relaunch in 2014 ansteht, und das Portals migra-info.de sollen einen größeren Stellenwert einnehmen. Darüber hinaus können thematisch orientierte Informationskampagnen und modellhafte an Wiedereinsteigerinnen und ihre Partner/Familie gerichtete Aktivitäten zur partnerschaftlichen Wahrnehmung von Familienaufgaben, zum Wandel des Rollenverständnisses von Partnern/Vätern und zu den Risiken des Wiedereinstiegs im Minijob gefördert werden. Fördergrundsätze Netzwerk W Die Landesinitiative Netzwerk W ist eine Förderlinie zur Verbesserung der Wiedereinstiegsstrukturen vor Ort. Pro Kreis/ kreisfreier Stadt wird jeweils ein Lokales Netzwerk gefördert. Die geplante Aktivität ist zwischen den lokalen Akteurinnen und Akteuren aus Gleichstellungs- und Arbeitsmarktpolitik abzustimmen. Je nach Themenstellung sollen weitere, insbesondere bildungsbezogene oder Familien unterstützende Einrichtungen bei der Umsetzung einbezogen werden. Vertretungen folgender Institutionen sind am Netzwerk zu beteiligen (Pflichtpartnerschaften): - Kommunen (kommunale Gleichstellungsstellen) - Arbeitsagentur (Beauftragte für Chancengleichheit) - Jobcenter (Beauftragte für Chancengleichheit) - Weiterbildungs- und Beratungseinrichtungen. Netzwerke aus verschiedenen Kreisen oder kreisfreien Städten können zur gemeinsamen Bearbeitung eines Themas inhaltlich kooperieren und sich in ihren Aktivitäten ergänzen. Dies gilt auch für Netzwerke aus unterschiedlichen Arbeitsmarktregionen. Die Kompetenzzentren Frau und Beruf sind notwendige Partner der lokalen Netzwerke, da es Aufgabe der Kompetenzzentren ist, Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Situation von Frauen gemeinsam mit den Akteuren und Akteurinnen vor Ort zu entwickeln. Um hier in den Regionen des Landes zu einem abgestimmten Vorgehen zu kommen, sind die Kompetenzzentren frühzeitig einzubinden und die 3
geplanten Netzwerk-Aktivitäten mit dem für die Region zuständigen Kompetenzzentrum Frau und Beruf abzustimmen. Dieser Abstimmungsprozess ist in der Projektbeschreibung darzustellen. Die Teilnahme einer Vertretung des Netzwerkes an zentralen Koordinierungstreffen wird erwartet. Dies gilt auch für die Aufbereitung und Bereitstellung der Ergebnisse für den landesweiten Transfer. Die Produkte werden nach Freigabe auf dem Portal der Landesinitiative www.netzwerkw-expertinnen.de veröffentlicht. Inhalte der Interessenbekundung Die Interessenbekundung (max. 6 Seiten) sollte folgende Elemente enthalten: Kontaktdaten der antragstellenden Einrichtung; Beteiligte Institutionen / Organisationen in der geplanten Netzwerk- Kooperationspartnerschaft; Titel der geplanten Aktivitäten und Zuordnung zu einem Schwerpunktthema; Darstellung der geplanten Aktivität/en und der Abstimmung mit dem jeweils zuständigen Kompetenzzentrum Frau und Beruf; Ein inhaltlich aussagekräftiges Votum des jeweils zuständigen Kompetenzzentrums; Budgetüberblick mit Kostenschätzung (für Honorare, Koordination und Sachkosten); Begründung der Eignung des Projektträgers; Erläuterung der Nachhaltigkeit (z.b. selbsttragende Kooperationen, mögliche Folgeaktivitäten). Bewertung, Verfahren, Förderung, Zeitplan Die Interessenbekundungen sind bei der Landeskoordination Netzwerk W, angesiedelt beim Projektträger ETN (Energie, Technologie, Nachhaltigkeit) des Forschungszentrums Jülich, online unter Angabe des lokalen Netzwerks einzureichen: Kontaktdaten der Landeskoordination: Landeskoordination Netzwerk W Cornelia Schlebusch, Projektleitung PT/ETN info@netzwerkw-expertinnen.de Tel: 02461/690-197 4
Die Landeskoordination berät bei der Erstellung der Interessenbekundung und informiert allgemein über die Fördervoraussetzungen. Grundsätzlich werden Aktivitäten mit einer Summe von bis zu 10.000 gefördert. Die Interessenbekundungen werden von der Landeskoordination begutachtet und dem MGEPA zur Entscheidung vorgelegt. Nach Entscheidung über das Vorhaben durch das MGEPA werden die Träger geeigneter Aktivitäten aufgefordert, bei der zuständigen Bezirksregierung einen Förderantrag zu stellen. Die Prüfung des Antrags und die Bewilligung der Fördermittel erfolgen durch die jeweils zuständige Bezirksregierung. Die Förderung erfolgt auf der Grundlage der Verwaltungsvorschriften zu 44 Landeshaushaltsordnung. Abgabefrist für die Interessenbekundung zur Förderung im Rahmen der Landesinitiative Netzwerk W 2014 ist der 23. Juni 2014. 5