Detailhandelsfachfrau/-fachmann



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Transkript:

Kanton St.Gallen Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Qualifikationsverfahren 2016 (2013 2016) Detailhandelsfachfrau/-fachmann 1. QV schulischer Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung und Dauer 2. QV betrieblicher Teil - Fächer - Noten - Art der Prüfung und Dauer - Übersicht 3. Bestehen der Prüfung 4. Prüfungswiederholung 5. Rekursmöglichkeiten 6. Spezialfälle Gültig ab August 2015

1. QV schulischer Teil Die Note des schulischen Teils ist der auf eine Dezimalstelle gerundete Durchschnitt der folgenden n mit der nachstehenden Gewichtung: Lokale Landessprache / Deutsch (DEU) DEU (Gewichtung 1/4) Pos. 1 Schriftliche Prüfung 75 Minuten Pos. 2 Mündliche Prüfung 20 Minuten Pos. 3 der drei Positionsnoten. Fremdsprache / Englisch (ENG) ENG (Gewichtung 1/4) Pos. 1 Schriftliche Prüfung 60 Minuten Pos. 2 Mündliche Prüfung 30 Minuten (15 Min. Vorbereitung) Pos. 3 der drei Positionsnoten. Wirtschaft (WIR) WIR (Gewichtung 1/4) Pos. 1 Schriftliche Prüfung 75 Minuten Pos. 2 der zwei Positionsnoten. Gesellschaft (GES) GES (Gewichtung 1/4) Pos. 1 und mit sechsten Semester*. siehe Pos. 1 * Die Erfahrungsnote des 5. Semesters resultiert aus einer selbständigen Arbeit. 1

2. QV betrieblicher Teil Die Note des betrieblichen Teils ist der auf eine Dezimalstelle gerundete Durchschnitt der folgenden n mit der nachstehenden Gewichtung: Praktische Arbeiten (PA) Praktische Prüfung (PP) / Ladenprüfung (Dauer 90-120 Min.) Gewichtung 50% Beurteilung Lehrbetrieb (BL) Gewichtung 20% Beurteilung allgemeine Branchenkunde (BAB)* Gewichtung 10% Beurteilung spezielle Branchenkunde (BSB) / ÜK Gewichtung 20% Total Gewichtung 100% aller Positionsnoten aus dem Bereich Praktische Arbeiten mit entsprechender Gewichtung Gesamt Praktische Arbeiten / (PA) Note zählt doppelt Die Noten aus dem Bereich Praktische Arbeiten (PP, BL, BAB und BSB) sind ganze oder halbe Noten. * Die Note des Teils Beurteilung allgemeine Branchenkunde entspricht der Zeugnisnote des 1. Semesters der beruflichen Grundbildung. Detailhandelskenntnisse (DHK) DHK Pos.1 schriftliche Prüfung 60 Minuten Pos. 2 und mit sechsten Semester. der zwei Positionsnoten. Gesamt Detailhandelskenntnisse / (DHK) Note zählt doppelt 2

Übersicht 3

3. Bestehen der Prüfung Das Qualifikationsverfahren ist bestanden, wenn der Mittelwert der Qualifikationsbereiche Praktische Arbeiten und Detailhandelskenntnisse und der Mittelwert der Qualifikationsbereiche schulischer Teil - Lokale Landessprache / Deutsch (DEU), Fremdsprache / Englisch (ENG), Wirtschaft (WIR) und Gesellschaft (GES) gleich Note 4 oder höher ist. 4. Prüfungswiederholung Nach BBV Art. 33 gilt: Wiederholungen von Qualifikationsverfahren sind höchstens zweimal möglich. Nach Bildungsverordnung DHF, Art.21 sowie gestützt auf BBV Art. 33 gilt: Ungenügende Qualifikationsbereiche können nur als Ganzes wiederholt werden, bereits bestandene Qualifikationsbereiche dürfen nicht wiederholt werden. Berufliche Praxis: Wird die Bildung in beruflicher Praxis während mindestens zwei Semestern wiederholt, so zählt nur die neue Note aus der neuen betrieblichen Schlussbeurteilung. Wird das Qualifikationsverfahren ohne erneute Bildung in beruflicher Praxis wiederholt, so wird die bisherige Note aus der betrieblichen Schlussbeurteilung beibehalten. Überbetriebliche Kurse: Werden die letzten zwei bewerteten überbetrieblichen Kurse wiederholt, so zählt nur die neue Note. Wird das Qualifikationsverfahren ohne erneuten Besuch von überbetrieblichen Kursen wiederholt, so wird die bisherige Note beibehalten. Berufsfachschule: Werden der berufliche Unterricht während mindestens 2 Semestern und die allgemeine Branchenkunde vollständig wiederholt, so zählen nur die neuen Noten. Wird die Abschlussprüfung ohne erneuten Besuch der Berufsfachschule wiederholt, so werden die genügenden Erfahrungsnoten beibehalten. In Qualifikationsbereichen mit ungenügenden Erfahrungsnoten zählt die schriftliche Prüfung doppelt. Im Qualifikationsbereich «Gesellschaft» wird eine schriftliche Prüfung von 60 Minuten abgelegt. In der allgemeinen Branchenkunde wird eine ungenügende Note beibehalten. 5. Rekursmöglichkeiten Ein Rekurs gegen Zeugnisnoten ist innert 14 Tagen nach Erhalt des Schulzeugnisses schriftlich bei der Berufsfachschulkommission einzureichen. Deren Entscheid ist endgültig. Gegen Prüfungsnoten kann nach kantonalem Recht im Lehrortskanton beim Bildungsdepartement Rekurs eingereicht werden. Die Rechtsmittelbelehrung erfolgt mit der Eröffnung des Ergebnisses durch den Gewerbeverband des Kantons St. Gallen oder die Prüfungskommission des Kantons Thurgau bzw. durch die zuständige Amtsstelle des betroffenen Kantons. 6. Spezialfälle Spezialfälle gemäss Verordnung über die berufliche Grundbildung DHF Art. 22. 4