Weiterbildungsstätte für Intensivpflege & Anästhesie und Pflege in der Onkologie

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Transkript:

Weiterbildungsstätte für Intensivpflege & Anästhesie und Pflege in der Onkologie Rahmenkonzept des Weiterbildungslehrgangs Pflege in der Onkologie Pflege in der Onkologie umfasst die Unterstützung, Übernahme und Wiederherstellung der Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens (AEDL) bei krebskranken Menschen mit manifesten Störungen im körperlichen, geistigen und psychischen Bereich und unter Miteinbeziehung der Familie des Kranken im sozialen Bereich. Sie umfasst eine ganzheitliche, patientenorientierte Pflege, die sich mit der Behandlung des Tumorkranken, der supportiven Betreuung aber auch mit den Problemen von bleibender Behinderung, chronischem Krankheitsverlauf und dem Sterben und Tod eines Menschen befasst. Die Pflege berücksichtigt diese Probleme unter Erfassung der Ressourcen des Kranken, um es dem Patienten so zu ermöglichen, unter bestmöglicher Lebensqualität mit seiner Erkrankung weiterleben zu können. Die Weiterbildung soll Krankenschwestern und -pfleger bzw. Kinderkrankenschwestern und - pfleger mit den vielfältigen Aufgaben der Pflege in der Onkologie vertraut machen und ihnen die zur Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen speziellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten auf der Grundlage eines engen Theorie- Praxis- Bezuges, vermitteln. Am Ende der Weiterbildung sollen die Teilnehmerinnen in der Lage sein, Pflegemaßnahmen zu analysieren, begründet anzuwenden und auf ihre Wirksamkeit hin zu beurteilen. Der Weiterbildungslehrgang wird nach der Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) Muster für eine landesrechtliche Ordnung der Weiterbildung und Prüfung zu Krankenschwestern, Krankenpflegern und Kinderkrankenschwestern und Kinderkrankenpflegern für die Pflege in der Onkologie vom 26. November 1998 durchgeführt. Nach einem erfolgreichen Abschluss des zweijährigen berufsbegleitenden Weiterbildungslehrganges erhalten die Teilnehmerinnen * die Erlaubnis zur folgenden Berufsbezeichnung: Gesundheits- und Krankenpflegerin/ -pfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ -pfleger für die Pflege in der Onkologie (DKG). * Zur besseren Lesbarkeit wird ausschließlich die weibliche Form gewählt, die männlichen Kollegen sind grundsätzlich eingeschlossen. 1

Lehrgangsbeginn Alle 2 Jahre, jeweils am 1. Juni Zugangsvoraussetzungen Voraussetzung für die Weiterbildung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung in der Krankenpflege bzw. Kinderkrankenpflege, sowie eine zweijährige Tätigkeit in der Krankenpflege bzw. Kinderkrankenpflege, davon mindestens sechs Monate bei überwiegend krebskranken Menschen. Theoretischer und fachpraktischer Unterricht Laut der DKG- Empfehlung müssen in der zweijährigen berufsbegleitenden Weiterbildung 720 theoretische und fachpraktische Unterrichtsstunden angeboten werden. Der Weiterbildungslehrgang Pflege in der Onkologie bietet ca. 770 theoretische und fachpraktische Unterrichtsstunden an. Der Unterricht gliedert sich in ein- und zweiwöchige Unterrichtsblöcke. Veranstaltungsort ist die Weiterbildungsstätte für Intensivpflege & Anästhesie und Pflege in der Onkologie des Universitätsklinikum Münster. Der Unterricht wird gemäß den Bestimmungen der o. g. DKG Empfehlung ausgerichtet. Seminare mit bestimmten Themenschwerpunkten z.b. Kommunikation, Basale Stimulation in der Pflege, Umgang mit Sterben und Tod werden zusammenhängend angeboten. Die Weiterbildungsteilnehmerin hat die Teilnahme an der theoretischen Weiterbildung eigenverantwortlich zu dokumentieren. Die Nichtteilnahme am Unterricht muss aus Gründen der Nachweispflicht der Lehrgangsleitung umgehend mitgeteilt werden. 2

Unterrichtsinhalte: Pflegerischer Bereich: Pflegetheorien, Pflegekonzepte, Pflegeforschung, Pflegeprozess Qualitätsmanagement in der Pflege Organisation von Arbeitsabläufen Gesundheitsförderung Verhütung und Früherkennung von Krebserkrankungen Ethik Interkulturelle Aspekte im Kontext mit berufsfachlichen Entwicklungen Förderung, Erhaltung, Anpassung oder Wiederherstellung der physischen, psychischen und sozialen Funktionen und Aktivitäten des Lebens im Rahmen der präventiven, kurativen, rehabilitativen und palliativen Pflege krebskranker Menschen (unter Berücksichtigung des supportiven Ansatzes) Pflegefachliche Aspekte: Aktivität, Müdigkeit, Schlaf, Mobilität Ernährung Ausscheidung Körperpflege Infektionsgefahr/ Temperaturregelung Akute und chronische Schmerzen Gewebe-, Haut- und Schleimhautveränderungen Veränderungen der Wahrnehmungs- und Denkprozesse Prozesse im Rahmen der Krankheitsbewältigung Sterbebegleitung Veränderungen im sozialen Umfeld Spezielle Assistenz und Unterstützung bei der Pflege krebskranker Menschen in Bezug auf Diagnostik, Therapie und Nachsorge Sicherheit im Umgang mit therapeutischen Substanzen und medizinischtechnischen Geräten Pflege bei körperlich bedrohlichen Situationen/ bei Komplikationen und Notfällen in der Onkologie Interdisziplinäre Zusammenarbeit 3

Medizinischer Bereich: Anatomie, Physiologie/ Pathophysiologie bei Vitalfunktionsstörungen Biologie, Biochemie und Strahlenkunde in Bezug auf Onkologie Pathophysiologie der Tumorkrankheiten Diagnostische Maßnahmen Behandlungsmethoden Rehabilitation und Nachsorge Sozialwissenschaftlicher Bereich: Sozialwissenschaftliche Grundlagen Psychosoziale Auswirkungen bei onkologischen Erkrankungen Seelsorgerischer Bereich: Seelsorgerische Begleitung interdisziplinäre Zusammenarbeit Seelsorge - Pflege Allgemeine Grundlagen: Rechtliche Grundlagen Grundlagen der Betriebswirtschafts- und Organisationslehre Übergreifende Themen: Verfügungsstunden Leistungsnachweise Kongresse, Messen etc. Leistungsnachweise (gemäß 7 Abs. 7 der DKG-Empfehlung): Theoretische Lernzielkontrollen (Klausuren und 1 Hausarbeit/ Referat) 4

Praktische Weiterbildung unter Anleitung Pflichteinsatzzeiten der Teilnehmerinnen 1. Mindestens 1800 Stunden in Pflegebereichen (Abteilung/ Station/ Gruppen) mit überwiegend Krebskranken: mindestens 600 Stunden in einem konservativen / internistischen Pflegebereich mindestens 600 Stunden in einem chirurgischen Pflegebereich mindestens 600 Stunden in einem bettenführenden radiologischen Pflegebereich 2. Mindestens 300 Stunden wahlweise auf einer Gynäkologischen Station oder Urologischen Station oder Kieferchirurgischen Station oder in der HNO und/ oder jeweils mit überwiegend krebskranken Menschen Knochenmarkstransplantationseinheit Onkologische Ambulanz Rehabilitationseinheit 3. Mindestens 100 Stunden fakultativ in einem oder in mehreren Bereichen/ Einrichtungen, in denen onkologisch erkrankte Menschen versorgt werden. Selbsthilfegruppen Ambulanzen / Praxen Häuser mit dem Angebot Alternativer Heilmethoden Hospize Rehabilitationseinrichtungen Die praktische Weiterbildungszeit ist dokumentationspflichtig, sie wird fachbereichsbezogen nachgewiesen. Die Teilnehmerin führt eigenverantwortlich einen Arbeitszeitnachweis über die praktische Weiterbildungszeit, dieser wird am Ende des Einsatzes von der Mentorin / Praxisanleiterin und /oder von der Stationsleitung kontrolliert und gegengezeichnet. 5

Praktische Anleitung der Weiterbildungsteilnehmerin Praxisanleitung Die praktische Weiterbildung wird aus dem Blickwinkel der Erwachsenenbildung gesehen, d.h., die bisher erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Weiterbildungsteilnehmerin werden in die Anleitung integriert. Es wird erwartet, dass die Weiterbildungsteilnehmerin selbst initiativ und verantwortlich mit den Angeboten und Anforderungen der Praxisanleitung umgeht. Lernende und Lehrende nutzen dieselben qualitätssichernden Kriterien, sowohl für die Durchführung der Anleitung, als auch für die Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten der Weiterbildungsteilnehmer. Die Anleitung im jeweiligen Arbeitsfeld der Weiterbildungsteilnehmerin erfolgt durch Praxisanleiter / Mentoren und qualifizierte Mitarbeiter des therapeutischen Teams. Der Rahmen des Konzeptes für die praktische Anleitung wird durch einen - zu Beginn des Lehrganges ausgehändigten - Tätigkeitskatalog vorgegeben. Leistungsnachweise (gemäß 7 Abs.7 der DKG-Empfehlung): Bewertung der praktischen Mitarbeit Praktische Lernzielkontrollen Praktische Zwischenprüfung (Ende 1. Weiterbildungsjahr) Praxisanleiter-/Mentorentätigkeit Für jeden Einsatzort der Weiterbildungsteilnehmerin sollte mindestens eine Mentorin benannt werden. Erwartet wird hier eine Mitarbeiterin mit abgeschlossener Fachweiterbildung oder langjähriger Berufserfahrung und Weiterbildung zur Mentoren- oder Praxisanleitertätigkeit. Mentoren oder Praxisanleiter übernehmen die praktische Anleitung im Arbeitsfeld der Weiterbildungsteilnehmerin. Die genannten Personen sind Ansprechpartner der Weiterbildungsstätte und koordinieren die Planung und Durchführung der Anleitung. Eine wichtige Aufgabe der Mentorin bzw. der Praxisanleiterin ist es, mit ihrer Tätigkeit dazu beizutragen, dass ein enger Theorie-Praxis-Bezug hergestellt wird. Um den Informationsaustausch zwischen den praktischen Einsatzorten und der Weiterbildungsstätte zu gewährleisten, sind regelmäßige Mentoren-/ Praxisanleitertreffen (etwa alle 8 Wochen) notwendig. In den Sitzungen werden zusätzlich Unterrichtsinhalte, Methoden der Anleitung und Informationen zur Prüfung besprochen. 6

Urlaub/ Fehlzeiten Der Jahresurlaub (Erholungsurlaub gemäß BAT) der Weiterbildungsteilnehmerin darf nicht während der Blockzeiten angetreten werden. Ebenso hat die Weiterbildungsteilnehmerin eigenverantwortlich ihre Urlaubsplanung so zu organisieren, dass die fachbereichsbezogenen Mindestzeiten der praktischen Weiterbildung erreicht werden. Neben dem tariflich festgelegten Urlaub können Unterbrechungen durch Arbeitsunfähigkeit oder Schwangerschaft bis zu acht Wochen angerechnet werden. Bei Vorliegen eines besonderen Härtefalles können weitergehende Fehlzeiten auf Antrag bei der Weiterbildungsstätte angerechnet werden, soweit das Weiterbildungsziel durch die Anrechnung nicht gefährdet wird. Abschlussprüfung Der Weiterbildungslehrgang endet nach zwei Jahren mit einer praktischen, schriftlichen und mündlichen Abschlussprüfung. Nach bestandener Abschlussprüfung ist der Teilnehmer/ die Teilnehmerin berechtigt den folgenden Titel zu führen: Gesundheits- und Krankenpflegerin/ -pfleger bzw. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin/ -pfleger für die Pflege in der Onkologie (DKG). 7