Richtlinien. über. Ehrungen, Glückwünsche, Beileidsbezeugungen und Verabschiedungen



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Transkript:

Richtlinien über Ehrungen, Glückwünsche, Beileidsbezeugungen und Verabschiedungen

INHALTSVERZEICHNIS A ZUSTÄNDIGKEITEN B GLÜCKWÜNSCHE UND EHRUNGEN a. Ehrenbürger b. Träger der Bürgermedaille c. Gemeinderat d. Ehemalige Ortsvorsteher, ehemalige Ortschaftsräte und ehemalige Gemeinderäte einer nach Ludwigsburg eingemeindeten früher selbstständigen Gemeinde e. Altersjubilare f. Ehejubilare g. Nichtstädtische Arbeitsjubilare h. Stadtverwaltung C BEILEIDSBEZEUGUNGEN a. Ehrenbürger b. Träger der Bürgermedaille c. Gemeinderat d. Ehemalige Ortsvorsteher, ehemalige Ortschaftsräte und ehemalige Gemeinderäte einer nach Ludwigsburg eingemeindeten früher selbstständigen Gemeinde e. Stadtverwaltung D VERABSCHIEDUNGEN a. Stadträte b. Städtische Bedienstete E EHREN- UND BEILEIDSBEZEUGUNGEN FÜR SONSTIGE EHRENAMTLICH TÄTIGE F EHREN- UND BEILEIDSBEZEUGUNGEN FÜR PERSÖNLICHKEITEN DES ÖFFENTLICHEN UND PRIVATEN LEBENS G INKRAFTTRETEN *** Vorbemerkung Von diesen Richtlinien kann in Ausnahmefällen im Einvernehmen mit dem Büro Oberbürgermeister und dem Fachbereich Organisation und Personal abgewichen werden. *** Stand: 01.07.2012 2 von 14

A ZUSTÄNDIGKEITEN Büro Oberbürgermeister, Geschäftsstelle Gemeinderat a. Ehrenbürger b. Träger der Bürgermedaille c. Gemeinderat d. Ehemalige Ortsvorsteher und ehemalige Ortschaftsräte, ehemalige Gemeinderäte einer nach Ludwigsburg eingemeindeten, früher selbstständigen Gemeinde e. Altersjubilare f. Ehejubilare g. Nichtstädtische Arbeitsjubilare Fachbereich Organisation und Personal, Team Personal (10-2) h. Stadtverwaltung Einzelne Fachbereiche i. Sonstige ehrenamtlich Tätige j. Sonstige Ehren- und Beileidsbezeugungen für Persönlichkeiten des öffentlichen und privaten Lebens (z.b. im Bereich Wirtschaft FB 89, im Bereich Kultur FB 41,... ) B GLÜCKWÜNSCHE UND EHRUNGEN Büro Oberbürgermeister, Geschäftsstelle Gemeinderat a. Ehrenbürger 10er Geburtstage, sowie 75., 85. und 95. Geburtstag - Empfang der Stadt - Entscheidung über Geschenk im Einzelfall andere Geburtstage - persönlicher Glückwunsch des Oberbürgermeisters - Sachgeschenk (i.d.r. PML oder Blumen/Wein) b. Träger der Bürgermedaille 10er Geburtstage, sowie 75., 85. und 95. Geburtstag - persönlicher Glückwunsch der Oberbürgermeisters - Sachgeschenk (i.d.r. PML) andere Geburtstage Stand: 01.07.2012 3 von 14

c. Gemeinderat aktuelle Mitglieder 10er Geburtstage, sowie 75., 85. und 95. Geburtstag - persönlicher Glückwunsch des Oberbürgermeisters - Sachgeschenk (i.d.r. PML) andere Geburtstage - an Sitzungstagen: persönlicher Glückwunsch des Vorsitzenden, Überreichung von 1 Flasche Wein Eheschließung - Blumen Geburt eines Kindes - Blumen 10, 20, 25, 30jährige Zugehörigkeit zum Gemeinderat - Sachgeschenk (i.d.r. PML) (Aushändigung in einer Sitzung des Gemeinderats) 10, 20, 25, 30jähriges Jubiläum im Fraktionsvorsitz - Entscheidung über Geschenk im Einzelfall (Aushändigung in einer Sitzung des Gemeinderats) ehemalige Mitglieder (Ausscheiden nach mindestens 2 Wahlperioden) 10er Geburtstage und 75. Geburtstag - Sachgeschenk (i.d.r. 1 Flasche Wein) d. Ehemalige Ortsvorsteher, ehemalige Ortschaftsräte und ehemalige Gemeinderäte einer nach Ludwigsburg eingemeindeten, früher selbstständigen Gemeinde (bei Gemeinde- und Ortschaftsräte Ausscheiden nach mindestens 2 Wahlperioden) 10er Geburtstage und 75. Geburtstag - Sachgeschenk (i.d.r. PML) Stand: 01.07.2012 4 von 14

e. Altersjubilare (mit Hauptwohnsitz in Ludwigsburg) 80. und 85. Geburtstag 90. Geburtstag - Sachgeschenk - Benachrichtigung der Presse ( Wir gratulieren ) 91. bis 99. Geburtstag 100. Geburtstag - persönlicher Glückwunsch eines Vertreters der Stadt Ludwigsburg - Sachgeschenk - Pressemitteilung 101. bis 104. Geburtstag, 106. bis 109. Geburtstag sowie 111. Geburtstag und darüber - persönlicher Glückwunsch eines Vertreters der Stadt Ludwigsburg - Sachgeschenk - Pressemitteilung 105. und 110. Geburtstag - persönlicher Glückwunsch eines Vertreters der Stadt Ludwigsburg - Sachgeschenk - Pressemitteilung f. Ehejubilare (mit Hauptwohnsitz in Ludwigsburg) Goldene Hochzeit - Sachgeschenk - Benachrichtigung der Presse ( Wir gratulieren ) Diamantene Hochzeit - persönlicher Glückwunsch eines Vertreters der Stadt Ludwigsburg - Sachgeschenk - Pressemitteilung Eiserne Hochzeit und darüber - persönlicher Glückwunsch eines Vertreters der Stadt Ludwigsburg - Sachgeschenk - Pressemitteilung Stand: 01.07.2012 5 von 14

g. Nichtstädtische Arbeitsjubilare zum 40-/50jährigen Jubiläum schriftlicher Glückwunsch des Oberbürgermeisters Fachbereich Organisation und Personal, Team Personal (10-2) h. Stadtverwaltung Städtische Bedienstete 10er Geburtstag Dezernent/Dezernentin - persönlicher Glückwunsch des Oberbürgermeisters - Entscheidung über Geschenk im Einzelfall (i.d.r. PML-Set 1 Flasche Hofkammerweingut + Korken) andere Geburtstage von Dezernenten/Dezernentinnen - persönlicher Glückwunsch des Oberbürgermeisters - Sachgeschenk (i.d.r. 1 Flasche Wein) 10er Geburtstage Fachbereichsleiter/Fachbereichsleiterinnen - persönlicher Glückwunsch des Oberbürgermeisters - Sachgeschenk (i.d.r. PML-Set 1 Flasche Hofkammerweingut + Korken) andere Geburtstage von Fachbereichsleitern/Fachbereichsleiterinnen 50./60. Geburtstag langjährige/r Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen (mindestens 20jährige Tätigkeit bei der Stadt) - Sachgeschenk (i.d.r. 1 Flasche Wein) Eheschließung, Blumenstrauß Geburt eines Kindes Städtische Arbeitsjubilare 25jähriges Jubiläum als Fachbereichsleiter/Fachbereichsleiterin - persönlicher Glückwunsch des Oberbürgermeisters 25jähriges Jubiläum im öffentlichen Dienst - Geldzuwendung lt. Tarifvertrag oder Verordnung - Ehrenurkunde des Oberbürgermeisters - Pressebericht Stand: 01.07.2012 6 von 14

40-/50jähriges Jubiläum im öffentlichen Dienst - Geldzuwendung lt. Tarifvertrag oder Verordnung - Ehrenurkunde des Ministerpräsidenten - Pressebericht Ehemalige Oberbürgermeister und Dezernenten/Dezernentinnen 10er Geburtstage, 75. und 85. Geburtstag - persönlicher Glückwunsch des Oberbürgermeisters - Entscheidung über Geschenk im Einzelfall Ehemalige Städtische Bedienstete Wenn der ehemalige Mitarbeiter oder die ehemalige Mitarbeiterin wegen Erreichens der Altersgrenze oder wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit aus dem städtischen Dienst ausgeschieden ist und er oder sie zuvor mindestens 20 Jahre bei der Stadtverwaltung beschäftigt war 70., 75., 80. und 85. Geburtstag - Sachgeschenk (i.d.r. 1 Flasche Wein) 90. Geburtstag - Sachgeschenk (i.d.r. 1 Flasche Wein) - Benachrichtigung der Presse Stand: 01.07.2012 7 von 14

C BEILEIDSBEZEUGUNGEN Büro Oberbürgermeister, Geschäftsstelle Gemeinderat a. Ehrenbürger Tod eines Ehrenbürgers oder einer Ehrenbürgerin - Ehrengrab (Doppelgrab), wenn Beisetzung in Ludwigsburg stattfindet - sämtliche Beisetzungskosten, wenn Beisetzung in Ludwigsburg stattfindet - Trauerfeier mit Nachruf durch den Oberbürgermeister - Traueranzeigen in der Ludwigsburger Kreiszeitung (Größe bis ¼ Seiten), der Stuttgarter Zeitung und den Stuttgarter Nachrichten (Größe i.d.r. etwa 3- spaltig) - Kondolenzschreiben des Oberbürgermeisters an Hinterbliebene - Mitteilung an den Gemeinderat Tod eines engen Familienangehörigen eines Ehrenbürgers oder einer Ehrenbürgerin - Kondolenzschreiben des Oberbürgermeisters 1., 5. und 10. Todestag verstorbener Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger - Niederlegung Kranz mit Schleife in den Stadtfarben und der Aufschrift Der Oberbürgermeister der durch den Oberbürgermeister oder ggf. in Auftrag geben - Gedenkbriefe sofern Angehörige zu ermitteln sind weitere 10er Todestage verstorbener Ehrenbürgerinnen und Ehrenbürger - Blumenschalen und Gedenkbriefe erfolgen abhängig vom Bestehen des Grabes und der Ermittelbarkeit von Angehörigen b. Träger der Bürgermedaille Tod eines Trägers oder einer Trägerin der Bürgermedaille - Nachruf des Oberbürgermeisters auf der Trauerfeier - Traueranzeige in der Ludwigsburger Kreiszeitung (Größe der Familienanzeige, jedoch max. 3-spaltig und ca. 10 cm hoch) - Kondolenzschreiben an Hinterbliebene - Mitteilung an den Gemeinderat Tod eines engen Familienangehörigen eines Trägers oder einer Trägerin der Bürgermedaille - Kondolenzschreiben des Oberbürgermeisters Stand: 01.07.2012 8 von 14

1., 5. und 10. Todestag verstorbener Träger und Trägerinnen der Bürgermedaille - Blumenschale mit Schleife in den Stadtfarben und der Aufschrift Der Oberbürgermeister der in Auftrag geben - Gedenkbriefe sofern Angehörige zu ermitteln sind Weitere 10er Todestage verstorbener Träger und Trägerinnen der Bürgermedaille - Blumenschalen und Gedenkbriefe erfolgen abhängig vom Bestehen des Grabes und der Ermittelbarkeit von Angehörigen c. Gemeinderat Aktuelle Mitglieder Tod eines Stadtrats oder einer Stadträtin - Nachruf des Oberbürgermeisters bei der Trauerfeier - Traueranzeige in der Ludwigsburger Kreiszeitung (Größe der Familienanzeige, jedoch max. 3-spaltig und 12 15 cm hoch) - Kondolenzschreiben an Hinterbliebene - Mitteilung an den Gemeinderat Tod eines engen Familienangehörigen eines Stadtrats oder einer Stadträtin - Kondolenzschreiben des Oberbürgermeisters Ehemalige Mitglieder (Ausscheiden nach mindestens 2 Wahlperioden) Tod eines ehemaligen Stadtrats oder einer ehemaligen Stadträtin - Kranz mit einer Schleife in den Stadtfarben und der Aufschrift Der Oberbürgermeister der - Traueranzeige in der Ludwigsburger Kreiszeitung (Größe der Familienanzeige, jedoch max. 3-spaltig und 8-10 cm hoch) - Kondolenzschreiben an Hinterbliebene - Mitteilung an den Gemeinderat Tod eines engen Familienangehörigen eines ehemaligen Stadtrats oder einer ehemaligen Stadträtin - Kondolenzschreiben des Oberbürgermeisters Stand: 01.07.2012 9 von 14

d. Ehemalige Ortsvorsteher, ehemalige Ortschaftsräte und ehemalige Gemeinderäte einer nach Ludwigsburg eingemeindeten, früher selbstständigen Gemeinde (bei Gemeinde- und Ortschaftsräten Ausscheiden nach mindestens 2 Wahlperioden) Tod eines ehemalige Ortsvorstehers, ehemaliger Ortschaftsräte und ehemaliger Gemeinderäte - Kondolenzschreiben an Hinterbliebene - bei ehemaligem Ortsvorsteher zusätzlich: Nachruf im Amtsblatt Fachbereich Organisation und Personal, Team Personal (10-2) e. Stadtverwaltung Städtische Bedienstete Tod eines Dezernenten/einer Dezernentin oder eines Fachbereichsleiters/einer Fachbereichsleiterin - Traueranzeige in der Ludwigsburger Kreiszeitung (Größe der Familienanzeige, jedoch max. 3-spaltig und ca. 10 15 cm hoch) - Kranz mit Doppelschleife in den Stadtfarben und der Aufschrift Der Oberbürgermeister der und Der Personalrat der Stadt Ludwigsburg - Kondolenzschreiben des Oberbürgermeisters an Hinterbliebene - Nachruf des Oberbürgermeisters bei der Trauerfeier - Nachruf des Vertreters des Personalrats - Dienstbefreiung für die Fachbereichsleiter bzw. für die Bediensteten des betreffenden Fachbereiches und für Bedienstete, die in enger Beziehung zum/zur Verstorbenen standen Tod eines engen Familienangehörigen eines Dezernenten/einer Dezernentin oder Fachbereichleiters/einer Fachbereichsleiterin - Kondolenzschreiben des Oberbürgermeisters Tod eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin - Traueranzeige in der Ludwigsburger Kreiszeitung (Größe der Familienanzeige, jedoch max. 2-spaltig und ca. 8 15 cm hoch) - Kranz mit Doppelschleife in den Stadtfarben und der Aufschrift Der Oberbürgermeister der und Der Personalrat der Stadt Ludwigsburg - Kondolenzschreiben des Oberbürgermeisters an Hinterbliebene - Nachruf des betreffenden Fachbereichsleiters oder der Fachbereichsleiterin, sofern sich der Oberbürgermeister dies nicht selbst vorbehalten hat Stand: 01.07.2012 10 von 14

- Nachruf des Vertreters des Personalrats - Dienstbefreiung für den Fachbereichsleiter oder die Fachbereichsleiterin und die engen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zur Teilnahme an der Trauerfeier Tod eines engen Familienangehörigen eines Mitarbeiters/einer Mitarbeiterin - Kondolenzschreiben des Oberbürgermeisters Ehemalige städtische Bedienstete Tod eines ehemaligen Dezernenten/einer ehemaligen Dezernentin, eines ehemaligen Fachbereichsleiters/einer ehemaligen Fachbereichsleiterin und eines ehemaligen stellvertretenden Fachbereichsleiters/ einer ehemaligen stellvertretenden Fachbereichsleiterin - Traueranzeige max. 3-spaltig ca. 10 cm - Kondolenzschreiben des Oberbürgermeisters an Hinterbliebene - Dienstbefreiung für den Leiter/die Leiterin des Fachbereiches und die Bediensteten, die in enger Beziehung zum Verstorbenen standen - Ein Nachruf (i.d.r. durch den Oberbürgermeister) erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen und wenn der Todestag nicht länger als 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem städtischen Dienst zurückliegt Tod von langjährigen ehemaligen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen 20 Jahre Wenn der ehemalige Mitarbeiter oder die ehemalige Mitarbeiterin wegen Erreichens der Altersgrenze oder wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit aus dem städtischen Dienst ausgeschieden ist und er oder sie zuvor mindestens 20 Jahre bei der Stadtverwaltung beschäftigt war und der Todesfall rechtzeitig bekannt wird - Traueranzeige max. 3-spaltig ca. 10 cm - Kondolenzschreiben des Oberbürgermeisters an Hinterbliebene - Dienstbefreiung für den Leiter/die Leiterin des Fachbereiches und die Bediensteten, die in enger Beziehung zum Verstorbenen standen - Ein Nachruf erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen und wenn der Todestag nicht länger als 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem städtischen Dienst zurückliegt durch den Leiter/die Leiterin des Fachbereiches, dem der oder die Verstorbene zuletzt angehört hat, sofern sich der Oberbürgermeister dies nicht selbst vorbehält. Tod von langjährigen ehemaligen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen 10 Jahre Wenn der ehemalige Mitarbeiter oder die ehemalige Mitarbeiterin wegen Erreichens der Altersgrenze oder wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit aus dem städtischen Dienst ausgeschieden ist und er oder sie zuvor mindestens 10 Jahre bei der Stadtverwaltung beschäftigt war und der Todesfall rechtzeitig bekannt wird Stand: 01.07.2012 11 von 14

- Kondolenzschreiben des Oberbürgermeisters an Hinterbliebene - Dienstbefreiung für den Leiter/die Leiterin des Fachbereiches und die Bediensteten, die in enger Beziehung zum Verstorbenen standen - Ein Nachruf erfolgt nur auf ausdrücklichen Wunsch der Angehörigen und wenn der Todestag nicht länger als 5 Jahre nach dem Ausscheiden aus dem städtischen Dienst zurückliegt durch den Leiter/die Leiterin des Fachbereiches, dem der oder die Verstorbene zuletzt angehört hat, sofern sich der Oberbürgermeister dies nicht selbst vorbehält. D VERABSCHIEDUNGEN Büro Oberbürgermeister, Geschäftsstelle Gemeinderat a. Stadträte - Verabschiedung durch den Oberbürgermeister im Gemeinderat - Sachgeschenk (i.d.r. PML) Fachbereich Organisation und Personal, Team Personal (10-2) b. Städtische Bedienstete Verabschiedung von Dezernent/Dezernentinnen und Fachbereichsleitern/ Fachbereichsleiterinnen - Verabschiedung im Gemeinderat oder Empfang anlässlich der Verabschiedung durch den Oberbürgermeister mit geladenen Gästen - Entscheidung über ein Geschenk im Einzelfall Verabschiedung von Mitarbeitern/Mitarbeiterinnen Wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin wegen Erreichens der Altersgrenze, Renteneintritt oder wegen Erwerbsminderung aus dem städtischen Dienst ausscheidet - Blumen - 100 Euro für mindestens 10 erreichte Dienstjahre bei der Stadtverwaltung sowie 10 Euro für jedes weitere vollendete Dienstjahr bei der Stadtverwaltung Feuerwehr Abteilungskommandanten der aktiven Abteilungen erhalten bei ihrem Ausscheiden ein kleines Geschenk (i.d.r. Ludwigsburger Bildband) Stand: 01.07.2012 12 von 14

E EHREN- UND BEILEIDSBEZEUGUNGEN FÜR SONSTIGE EHRENAMTLICH TÄTIGE Einzelne Fachbereiche a. Ehrungen und Auszeichnungen Aktive Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr - beim 25jährigen Jubiläum: 1 Flasche Wein - beim 40jährigen Jubiläum: 2 Flaschen Wein b. Beileidsbezeugungen Tod von Mitgliedern von Beiräten, Unterausschüssen usw., die nicht Stadträte oder Stadträtinnen sind - Kondolenzschreiben des Oberbürgermeisters an Hinterbliebene Tod eines aktiven Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr - Kondolenzschreiben durch Fachbereich (Kommandant) auch namens des Oberbürgermeisters - Traueranzeige entsprechend den Regelungen für städtische Bedienstete Tod eines ehemaligen Mitglieds der Freiwilligen Feuerwehr - Traueranzeige entsprechend den Regelungen für langjährige städtische Bedienstete F EHREN- UND BEILEIDSBEZEUGUNGEN FÜR PERSÖNLICHKEITEN DES ÖFFENTLICHEN UND PRIVATEN LEBENS Über Ehrungen (v.a. Geburtstagsglückwünsche) und Beileidsbezeugungen wird von Fall zu Fall entschieden. Derartige Bezeugungen kommen jedoch nur für Personen in Betracht, deren Wirken im öffentlichen oder privaten Bereich weiten Kreisen der Bevölkerung bekannt ist. In der Regel erfolgt bei a. Ehrungen - Brief des Oberbürgermeisters, evtl. mit Blumen Stand: 01.07.2012 13 von 14

b. Beileidsbezeugungen - Brief des Oberbürgermeisters, evtl. mit Blumenschale/Kranzgebinde G INKRAFTTRETEN Diese Richtlinien treten zum 01.07.2012 in Kraft. Gleichzeitig treten die Richtlinien vom 01.01.2010 (Verf.Nr. 137/09) außer Kraft. Ludwigsburg, Werner Spec Oberbürgermeister Stand: 01.07.2012 14 von 14