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Transkript:

GK 098 Architekt Stand: 04/2014

Inhalt 1 Markt 2 Aufbau des Büros 3 Leistungsprofil 4 Kalkulationshilfen 5 Investitionsrahmen / Finanzierung 6 Spezielle Gründerinfos 7 Recht 8 Gründerkontakte / -informationen 9 Fachkontakte / -informationen

VR-GründungsKonzept GK098 3 1. Markt Die Branche auf einen Blick: Architekturbüros davon Büros für Hochbau Branchenumsatz davon Büros für Hochbau Durchschnittsumsatz / Hochbau rund 39.000 Büros (2012, destatis) rund 27.500 Büros rund 8,6 Mrd. EUR (2012, netto) rund 6,1 Mrd. EUR rund 220.000 EUR Neugründungen ausländischer Planungsbüros, einst angezogen durch die starke Investitionstätigkeit in den neuen Bundesländern, haben zu einer erheblichen Verstärkung des Wettbewerbs geführt. Infolgedessen verstärkt sich auch die Tendenz zu Sozietäten, deren Anteil in den letzten Jahren auffallend zugenommen hat. Vor allem mittlere Architekturbüros schließen sich zusammen, um im europäischen Binnenmarkt konkurrenzfähig zu bleiben. Die Architektendichte in Deutschland gehört mit 1,3 Architekten auf 1000 Einwohner zu den höchsten Europas. Deutschland liegt mit rund 100.000 Hochbauarchitekten knapp hinter Italien mit 123.000 Architekten, aber deutlich vorvergleichbaren Staaten wie Großbritannien mit rund 21.000, Frankreich 30.000 und Spanien mit 45.000. Jahr für Jahr kommen 2-3 Prozent neuer Absolventen hinzu. Architekturbüros (2012, destatis) davon Hochbau Raumplanung Garten- / Landschaftsgestaltung außerdem: Innenarchitektur Baufachliche Sachverständige *) rund 39.000 Büros rund 27.000 Büros rund 5.100 Büros rund 3.150 Büros rund 3.850 Büros rund 4.000 Büros *) letztmalig spezifische Daten 2008 Insgesamt knapp 52.000 selbständige Hochbauarchitekten führt die Kammerstatistik für 2013 auf, davon rund 5 Prozent im gewerblichen Sektor tätige. Hinzukommen rund 2.800 freie Stadtplaner, rund 3.200 selbständige Landschaftsarchitekten und gut 2.600 freie Innenarchitekten. In Deutschland kommen im Schnitt 645 Einwohner auf einen Architekten (2013, inkl. angestellter und beamteter Kollegen), wobei dieses Verhältnis in einzelnen Bundesländern deutlich abweicht, so in Mecklenburg-Vorpommern (1.056 Einw./Arch.) und Schleswig-Holstein (1.411 Einw./Arch.). Besonders dicht besetzt sind die Stadtstaaten (Hamburg: 400 Einw./Arch., Berlin: 438 Einw./Arch.), aber auch Baden-Württemberg (449 Einw./Arch.), Bayern (564 Einw./Arch.) und Nordrhein-Westfalen (588 Einw./Arch.). Während die namhaften Büros und Wettbewerbsgewinner vom "Markennamen" leben, bleibt allzu vielen Architekten nur die Möglichkeit, sich von Auftrag zu Auftrag zu hangeln. Unter den von der Umsatzsteuerstatistik erfassten Büros beschäftigen nur rund 9 Prozent 10 und mehr Mitarbeiter (2011), nur jedes fünfte Büro setzt mehr als 250.000 EUR im Jahr um (2012, inkl. tätiger Inhaber). Durchschnittliche Auslastung (93 %) und Auftragsreichweite (10,1 Monate) der großen Büros liegen in den großen Büros deutlich höher als bei Einzelkämpfern (69 % respektive 6,8 Monate; 2011, BAK).

VR-GründungsKonzept GK098 4 Kooperation. Die Repräsentativerhebung der BAK zeigt auch: Während nicht einmal die Hälfte der Ein-Mann-Büros mehr als 30.000 EUR Jahresüberschuss erzielt (44 %), steigt dieser Wert schon für Büros mit bis zu 4 Inhabern bzw. Mitarbeitern auf 70 Prozent. Meist müssen Einzelunternehmer auf das A & O der Akquise verzichten, nämlich mit Spezialisierung auf bestimmte Sparten Kompetenz zu erwerben, sondern jeden Auftrag annehmen, von der Garage bis zum Dachausbau. Die von Branchenverbänden geforderte "Qualitätsarchitektur" lässt sich bautechnischer und künstlerischer Hinsicht nur mit geeigneten, finanzstarken Auftraggebern realisieren. Eine Gründung mit Partnern scheint eine praxistaugliche Alternative, zu Beginn technische Mitarbeiter einzustellen, kann nur bei Vorliegen eines konkreten Auftrags mit größerer Reichweite eine Alternative sein. Konkurrenz. Und der Wettbewerb um Planungsaufträge verschärft sich durch die Zahl neu gegründeter Architekturbüros. Bei freier Wahl des Berufsortes in der EU und dem höheren Lohnniveau in Deutschland ist zudem mit mehr Konkurrenz aus der EU und Osteuropa zu rechnen. Branchenfremde Wettbewerber: Allein in der bautechnischen Gesamtplanung sind rund 35.000 Ingenieurbüros tätig. Städte und Gemeinden treten mit ausgegründeten Gesellschaften immer häufiger als Konkurrenten von Architekturbüros auf. Einige Aufgabenfelder der Architekten werden zunehmend von Juristen, Designern, Generalunter- und -übernehmern bestimmt bzw. besetzt. Hinweis Bauvorlageberechtigung: Seit mehreren Jahren gilt in einigen Bundesländern ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren bei der Erstellung "einfacher" Hochbauten, z.b. Ein-Familien-Häusern. In einzelnen Bundesländern erhielten auch Nicht-Architekten die sog. Bauvorlageberechtigung; das heißt, dass auch erfahrene Bauleiter oder Handwerksmeister die für die Baugenehmigung notwendigen Pläne erstellen und einreichen dürfen. Für Bauingenieure gilt in allen Bundesländern die uneingeschränkte Bauvorlageberechtigung, sofern sie sich dort jeweils registrieren lassen. Branchenumsatz im Hochbau rund 6,1 Mrd. EUR (2012, netto) zum Vergleich: Branchenumsatz / Bauingenieure rund 13,0 Mrd. EUR Zunehmend wird die bautechnische Gesamtplanung von Bauten und Infrastruktureinrichtungen auch in die Hände von Ingenieurbüros gelegt. Auf diesem Feld konkurrieren sie mit Hochbauarchitekten um Aufträge, bilden aber auch Planungsgemeinschaften. (Auf technische Fachplanung, dazu gehören statische Berechnungen, haben sich rund 36.000 Ingenieure spezialisiert.) Branchenumsätze anderer Fachsparten (2012, netto): Büros für Raumplanung rund 1,3 Mrd. EUR Büros für Garten- / Landschaftsplanung rund 585 Mio. EUR Büros für Innenarchitektur rund 635 Mio. EUR Baufachliche Sachverständige (2008) rund 725 Mio. EUR Aktuelle Lage. Freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleister setzten besonders im 4. Qu. 2012 deutlich mehr um als im Vorjahresquartal (+ 4,7 %), danach stagnierten die Umsätze, erst im II. und III. Qu. 2013 zeigte der Trend wieder aufwärts (+ 3,5 % bzw. 3,9 % zu den Vorquartalen, destatis). Im Gesamtjahr 2013 erzielte dieser Sektor ein Umsatzplus von 2 Prozent.

VR-GründungsKonzept GK098 5 Der Baumarkt in Zahlen. Der Geschäftsverlauf der Architekturbüros wird im Wesentlichen durch die Entwicklung der Bauwirtschaft bestimmt. Bedingt durch die planerische Tätigkeit der freischaffenden Architekten zeigt ihre Auftragssituation im Allgemeinen einen konjunkturellen Vorlauf gegenüber der Situation im Baugewerbe. Von den gesamten Bauinvestitionen gut 260 Mrd. EUR im Jahr 2012 (destatis) fließt der Großteil in Hochbauvorhaben: 220,8 Mrd. EUR. Daran partizipieren die Gewerke und Baudienstleister in unterschiedlichem Ausmaß (Struktur auf Basis der Daten von 2010): rund 31% Bauhauptgewerbe rund 33 % Ausbaugewerbe rund 16 % das sonstige Bauhandwerk und 13 % Baudienstleistungen (u.a. Architekten/Bauingenieure). Prognosen erwarten für 2014 nach einer Stagnation im Jahr 2013 ein kräftiges Wachstum der Bauinvestitionen um insgesamt 4 Prozent. Baugewerblicher Umsatz rund 95,5 Mrd. EUR davon im Hochbau (ZDB) rund 59,1 Mrd. EUR im Wohnungsbau 54,8 % im Wirtschaftsbau 35,5 % in öffentlichen Bauvorhaben 9,3 % Bauhauptgewerbe, ZDB 2012, destatis 2013 Die Umsätze des Bauhauptgewerbes verharrten 2012 auf hohem Niveau, der gesamte Hochbau legte noch 2,2 Prozent zu (besonders deutlich dabei der Wohnungsbau, + 5 %). Für das vergangene Jahr meldet der ZDB erneut ein Wachstum im Bauhauptgewerbe von 2,5 Prozent, die Hochbauumsätze sollen 2013 bei 60,8 Mrd. EUR liegen (ZDB). Auch 2014 lässt die Zunahme der Baugenehmigungen im Wohnungsbau aus dem Vorjahr konstante Auftragseingänge erwarten; ob diese Vorhaben alle realisiert werden, hängt allerdings von der wirtschaftlichen Entwicklung übers Jahr ab. Der ZDB rechnet 2014 mit einem Umsatzwachstum im Bauhauptgewerbe um 3,5 Prozent auf 98,6 Mrd. EUR, davon sollen rund 35,3 Mrd. EUR in den Wohnungsbau fließen, die gleiche Summe in den Gewerbebau. Mittelfristig könnte die derzeitige Diskussion um steigende Mieten weitere Impulse im Wohnungsbau setzen, so wird vom Bauministerium eine Zielgröße von 250.000 WEs jährlich angepeilt, gefördert durch Maßnahmen wie eine befristete degressive Abschreibung etwa. 2014 erwartet der ZDB ein entsprechendes Bauvolumen, das Ifo-Institut prognostiziert für dieses Jahr etwa 255.000 neue Wohnungen. 2012 Baufertigstellungen rd. 200.000 Wohneinheiten + 9,5 % Nicht-Wohngebäude rd. 188 Mio. cbm umbauter Raum + 7,1 % Stärkstes Segment im Wohnungsbau war mit rund 42 Prozent Anteil wieder der Bau von 1-Familien-Häusern; nach dem deutlichen Zuwachs 2011 stieg die Zahl der Fertigstellungen 2012 aber nur mehr um 4 Prozent. Anders bei den Mehrfamilienhäusern (nochmals plus 16 %), die getrieben wurden von der Errichtung neuer Eigentumswohnungen (plus 23,3 %); dies waren 20 Prozent aller fertig gestellten WEs bzw. die Hälfte der WEs in mehrgeschossigen Gebäuden. Im Wirtschaftsbau reduzierten die öffentlichen Bauherren 2012 ihre Bautä-

VR-GründungsKonzept GK098 6 tigkeit deutlich (-13,8 %), während private bzw. gewerbliche Investitionen insbesondere in Handel und Logistik (+ 18,7 %) sowie Fabrik- und Werkstattgebäude (+10,4 %) deutlich anstiegen. Für das Gesamtjahr 2013 rechnet der ZDB mit der Fertigstellung von rund 230.000 WEs, darunter 100.000 WEs in Ein- und Zweifamilienhäusern, und erwartet, dass sich auch die Fertigstellungen im Wirtschaftsbau 2013 nur leicht abschwächen werden. 2013 Baugenehmigungen rd. 270.000 Wohneinheiten + 12,9 % Nicht-Wohngebäude rd. 200 Mio. cbm umbauter Raum - 4,8 % Die Zahl der Baugenehmigungen ist für Existenzgründer interessant, gibt sie doch einen Hinweis auf zukünftige Aufträge. Insbesondere der Geschosswohnungsbau legte noch einmal deutlich zu (+ 22,3 %, dabei ETW + 15,3 %), während für Einfamilienhäuser nur gut 1 Prozent mehr Baugenehmigungen beantragt wurden. Das genehmigte Volumen umbauten Raums im Wirtschaftsbau betrug fast 5 Prozent weniger als 2012, lediglich für die beiden eher kleinen Segmente Büro- und Verwaltungsgebäude (+ 11,2 %) und Anstaltsbauten (+ 31,1 %) liegen mehr Bauanträge vor. Auch öffentliche Bauherren planen offenbar wieder mehr Bauinvestitionen (+ 18,8 %). Modernisierung / Sanierung: Rund 11 Prozent der Baugenehmigungen im Wohnungsbau betreffen das Bauen im Bestand (2013, destatis). Altbaumodernisierung bzw. Aus- und Anbauten bringen mittlerweile rund drei Viertel des Bauvolumens im Jahr 2000 lag der Anteil unter 60 Prozent (RWI 2008; Forschungszentrum Jülich 2011).

VR-GründungsKonzept GK098 7 2. Aufbau des Büros Auftragsstruktur (2004 *): Wirtschaft 78 % Öffentliche Hand 18 % Sonstige 4 % *) inkl. Ingenieurbüros; letztmalige Daten aus Sondererhebung, destatis Ein Problem der Branche ist, dass die langfristige Arbeit an einzelnen Projekten die Abhängigkeit von einzelnen Kunden enorm hoch werden lässt: Ein Drittel der Architekturbüros gibt an, die Hälfte des Jahresumsatzes mit nur drei Auftraggebern zu erwirtschaften. Für die vielen mittleren und kleinen Architekturbüros (über drei Viertel der Architekturbüros haben fünf oder weniger Beschäftigte) bleiben oft nur bescheidenere Bauvorhaben oder Bereiche wie Modernisierung oder Innenausbau. Mittlerweile dürften etwa 50 Prozent der Aufträge aus den Bereichen Umbau und Sanierung stammen. Das Hauptbetätigungsfeld kleiner Architekturbüros liegt eindeutig im Einfamilienhaussegment. Die lukrativen Aufträge der Wohnungsbaugesellschaften, der großen privaten Bauherren, der öffentlichen Hand usw. teilen sich die großen Architekturbüros untereinander. Umsatzanteil / ausländische Auftraggeber 5,8 % *) Aber: Daten einer einmaligen Sondererhebung des Statistischen Bundesamtes / Eurostat zeigen, dass schon 2004 rund 16 % der deutschen Architektur- / Ingenieurbüros grenzüberschreitend tätig waren. *) Statistisches Bundesamt, Dienstleistungserhebung 2010 Potenzial sehen Fachleute auch im Ausland mit seiner geringeren Architektendichte: Erst 3 Prozent der Architektur Büros akquirieren nach Kammerschätzungen aktiv im Ausland. Akquise. Die zunehmende Lockerung der Werbeverbote im Standesrecht von Freiberuflern, oft durch richterliche und höchstrichterliche Urteile angestoßen, erlaubt aber mittlerweile gezielte Akquisition und Präsentation des eigenen Werks in breitem Rahmen (Ausstellungen, Broschüren, Internet). Kontakte: Schon während der Zeit als Angestellte lassen sich Kontakte zu Bauherren, Firmen (Generalunternehmen) sowie Behörden knüpfen. Da Architekturleistungen, wie weiter oben schon erwähnt, stark auf die Person bezogen sind, kommt es sogar vor, dass ein Architekt ein ganzes Bauvorhaben mit in seine neue Firma nimmt. Branchenexperten wie die Kammer sehen in der zurückhaltenden Akquisition von Aufträgen ein Manko für kleine Büros und Einzelkämpfer. Wettbewerbe: Eine zeit- und kostenintensive Möglichkeit, sich bei Auftraggebern bekannt zu machen, ist die Teilnahme an Wettbewerben, die von privaten wie öffentlichen Bauherren für große Aufträge ausgeschrieben werden. Durch den Gewinn eines Wettbewerbs erhöhen sich die Auftragschancen. Der Gewinn bedeutet aber nicht die Garantie, diesen konkreten Auftrag zu bekommen. Die Teilnahme an einem Wettbewerb lohnt aber wegen des

VR-GründungsKonzept GK098 8 Leistungsvergleichs bzw. der Chance, mit eigenen Entwürfen bekannt zu werden. Ob es für die Teilnehmer solcher Wettbewerbe eine Aufwandsentschädigung gibt, geht aus den Auslobungen hervor. Über Wettbewerbe informieren die Kammern und die Fachzeitschriften. Internet. Dabei gilt es zum einen, das eigene Büro zu präsentieren und Dokumentationen bereits abgeschlossener Projekte darzustellen. Nicht einmal mehr 15 Prozent aller Unternehmen zeigen keine Präsenz im Internet (ECC Handel, 2008). Grund genug, Informationen über den eigenen Leistungsumfang, aber auch über Lücken, professionell auf die eigene Webpage zu hieven, auch wenn gar kein eigentliches Online-Geschäft beabsichtigt ist. Wichtig: Die Seiten sind die elektronische Visitenkarte und sollten genauso aufgeräumt und übersichtlich wie die Büroräume daherkommen. Vorsicht: Auch die einfachsten Websites unterliegen mehr oder weniger umfänglich dem Telemediengesetz vor allem ein fehlerhaftes Impressum kann Abmahnprofis in die Hände spielen. Der Teufel steckt dabei im Detail, neben (Firmen-) Namen und ladungsfähiger Anschrift, ggf. Umsatzsteuer-ID sowie E-Mail-Adresse muss auch eine zweite Kontaktmöglichkeit angeboten werden; dabei ist noch nicht höchstrichterlich geklärt, ob eine Telefonnummer genügt, die nur auf einen Anrufbeantworter aufläuft. Bei Kammerberufen muss zusätzlich die zuständige Kammer aufgeführt sein. Newsletter: Die Gesetzeslage ist hier sehr deutlich: Elektronische Newsletter dürfen nur auf ausdrückliche Anforderung an eigene Kunden versandt werden. Sie dienen also in erster Linie der Pflege von Stammkunden. Ausschreibungen: Zum anderen kann das Internet auch zur Auftragsbeschaffung beitragen, da zum Beispiel Ausschreibungen zum Teil direkt im Netz abgelegt sind. Mittlerweile bieten dort Unternehmen Ausschreibungsbörsen an, bei denen Ingenieure und Architekten ihre Ausschreibungsunterlagen auf elektronischem Wege deponieren können; auf diese Unterlagen können Baufirmen dann zugreifen, um ihre Angebote abzugeben. Zudem können hier kostengünstig eigene Planungsentwürfe, z.b. zur Stadtentwicklung, auch ohne Ausschreibung zur Akquisition und Kompetenzdarstellung präsentiert werden. Öffentliche Aufträge. Allein die energetische Sanierung von öffentlichen Gebäuden unter den Vorgaben der EnEV von 2012 bis 2020 beziffert eine Studie (Bremer Energieinstitut/KfW 2012) auf rund 75 Mrd. EUR, hinzu kommt ein Neubaubedarf von rund 50 Mrd. EUR. Anteil öffentlicher Aufträge (2011, BAK-Erhebung *) 23 % Bayern 26 % Baden-Württemberg 22 % Berlin 22 % Hamburg 17 % Mecklenburg-Vorpommern 28 % Niedersachsen 25 % Nordrhein-Westfalen 16 % *) nicht in allen Kammerbezirken durchgeführt Die Vergabe öffentlicher Aufträge wird allerdings zunehmend formalisiert und erfordert gerade bei Anfängern viel Zeitaufwand und den Erwerb von erheblichem Verfahrens-Know-how, auch was die Vergabe / Information über das Internet angeht. Der formale Aufwand wie auch die erforderliche Leistungsfähigkeit der Durchführung größerer Projekte führt dazu, dass Büros mit 10 und mehr Mitarbeitern deutlich häufiger für die öffentliche Hand arbeiten (im Schnitt 41 % Anteil öffentlicher Auftraggeber) als kleine Büros.

VR-GründungsKonzept GK098 9 Auftragberatungsstellen können den Einstieg erleichtern und damit die Chance, zum Zuge zu kommen erhöhen. Es gibt drei Arten von Vergabe: Öffentliche Ausschreibungen in amtlichen Mitteilungsblättern, auf die sich jedes Unternehmen bewerben kann. bei Aufträgen ab 200.000 EUR muss mit europäischen Mitbewerbern gerechnet werden Beschränkte Ausschreibungen für Leistungen, die nur ein kleiner Kreis von (Fach-) Firmen überhaupt erbringen kann nur bei Aufträgen bis zu einem Volumen von 25.000 EUR erlaubt Freihändige Vergabe, bei der lediglich drei Anbieter aufgefordert werden, ein Angebot abzugeben (erfolgt z.b. bei patentgeschützten Leistungen / Lieferungen bzw. im Rahmen von zusammenhängenden Projekten) nur bei Aufträgen bis 2.500 EUR Wichtig: Den Kriterienkatalog der Auftragsbeschreibung genau einhalten bei Abweichungen fällt auch ein sonst wirtschaftliches Angebot aus dem Wettbewerb. Das wirtschaftlichste Angebot erhält den Zuschlag wirtschaftlich bedeutet: ein günstige Relation von Preis und Qualität, die u.a. durch den Nachweis der fachlichen Eignung und/oder Zuverlässigkeit des Unternehmens beeinflusst wird. Letztere muss durch eine Reihe von Unterlagen nachgewiesen werden, und zwar erfordert jedes Bieterverfahren erneut (VOB/A 8): Auszug aus dem Handelsregister Bankauskunft Eintrag ins Gewerbezentralregister Auskunft über ggf. Einträge im Landeskorruptionsregister ggf. Eintrag in die Handwerksrolle Diese Papierflut, die auch jedes Mal mit Kosten verbunden ist), kann vermeiden, wer am Präqualifikationsverfahren des pq-vereins teilnimmt. Staatliche Stellen können auf die entsprechenden Internetseiten zugreifen und sich der Eignung und Seriosität eines Bieters vergewissern.

VR-GründungsKonzept GK098 10 3. Leistungsprofil Auftragsstruktur Anteile Neubauten öffentliche Hand ausländische Hochbau *) 43 % 20 % 2 % Stadtplanung 35 % 67 % 3 % Landschaftsarchitektur 59 % 57 % 1 % *) ohne Innenarchitekten BAK-Erhebung 2011 Architekten sind Kreative und Dienstleister zugleich. Dies bedeutet, sie müssen den Ausgleich finden zwischen dem eigenen Entwurf, der eigenen Handschrift und den Wünschen und Bedürfnissen des Bauherren sowie dessen Budget. Auch Vorgaben des lokalen Bebauungsplans spielen, v.a. bei Neubauten, in die Planung hinein. In der Planungsphase gilt es also, herauszufinden, was der Bauherr möchte und dies in einen realistischen Entwurf umzusetzen. Da die meisten Auftraggeber über keine oder nur wenig Erfahrung auf dem Sektor verfügen, muss ihnen auch der Stand der Technik vermittelt werden. Die Planung erfordert mithin durchaus Fingerspitzengefühl und Kommunikationstalent. Oftmals unterschätzt wird die Abwicklung des Auftrags in der Bauphase. Im Grunde erwatet der Bauherr, dass der Architekt als Bauexperte den Part des Bauleiters übernimmt. Idealerweise sollte man mehrfach in der Woche den Fortgang der Arbeiten überwachen, die Baustelle auf etwaige Mängel überprüfen und sie abstellen lassen sowie für einen möglichst reibungslosen Ablauf und das Ineinandergreifen der Gewerke sorgen. Diese praktischen Tätigkeiten werden oftmals unterschätzt. Sie zahlen sich aber aus, weil auch in Zeiten von Internet und Homepage die Mundpropaganda zufriedener Ex-Bauherren ein wesentliches Akquise-Instrument bleibt. Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber den Bauherren: Sie werden als Sachwalter des Bauherrn tätig und müssen in dieser Eigenschaft Bauherrengelder deutlich von ihren eigenen trennen (am besten durch getrennte Konten). Wenn ein Bauherr steuerbegünstigt bauen will, müssen Architekten die dazu erforderlichen Voraussetzungen beachten. Sie müssen über Grundkenntnisse des Werkvertragsrechts, des Vergaberechts usw. verfügen, dürfen jedoch die Grenzen, die das Rechtsberatungsmissbrauchsgesetz setzt, nicht überschreiten. Sie müssen gute Kontakte zu den einzelnen Behörden haben, insbesondere zum Bau- und Wohnungsamt, welches für die Bauabnahme zuständig ist. Koordinierung. Bei größeren Bauvorhaben ist eine kontinuierliche Zusammenarbeit von Bauherrn, Architekten und den diversen Fachplanern zunehmend wichtig die Integration des Informationsflusses die Aufgabe des Architekten. Durch Vernetzung der Computer können alle Texte, Pläne, Grafiken und Bilder über einen Zentralrechner kontinuierlich allen an der Planung Beteiligten zur Verfügung gestellt und damit innerhalb kürzester Zeit Änderungen und Abstimmungen durchgeführt werden. ARGEs. Generalplaner sind gefragt, die eine Leistung als Gesamtpaket anbieten können. Auftraggeber wünschen die Errichtung eines schlüsselfertigen Bau-

VR-GründungsKonzept GK098 11 werks, weil sie es vorziehen, nur mit einem einzigen Vertragspartner zusammenzuarbeiten. Auch wenn diese Leistung keine direkten wirtschaftlichen Vorteile, eher mehr Koordinierungsarbeit mit sich bringt, können auf diese Weise mehr Kontakte gewonnen, u. U. auch mehr Projekte bewältigt werden. Nämlich dann, wenn Arbeitsgemeinschaften mit fachfremden Spezialisten, auch aus benachbarten Branchen sowie Finanzierungsfachleuten und/oder Steuerberatern, gebildet werden. Um einen auf diese Weise umfassenden Service zu erbringen, bei dem sich der Architekt seine Projektpartner selbst aussucht, braucht man außer Fachkompetenz auch vertragsrechtliche Zusatzkenntnisse. Umweltschutzprojekte. Insgesamt rund 5 Mrd. EUR haben Dienstleister im Jahr 2011 im Umweltsektor umgesetzt (destatis), das waren knapp 22 Prozent mehr als zwei Jahre zuvor. Ingenieurbüros und Architekten haben daran einen Anteil von rund 75 Prozent (rund 3,7 Mio. EUR). Büros, die überhaupt auf dem Feld tätig sind, erzielen knapp 63 Prozent ihres Gesamtumsatzes daraus. Etwa ein Fünftel der Aufträge stammten von ausländischen Klienten. Hier handelt es z.b. um die insbesondere bei Großprojekten geforderten Umweltverträglichkeitsprüfungen, weiterhin bei der Wärme- und Schallisolierung, bei allen Entsorgungsaufgaben oder der Bodensanierung, sowie im produktionsintegrierten Umweltschutz - recyclinggerechtes Konstruieren, rationelle Energieverwendung und ressourcenschonende Produktion. Umsatzstruktur Investitionen/Dienst- Architekturim Umweltschutz leistungen insgesamt büros *) Klimaschutz 68 % 65 % Luftreinhaltung 10 % 6 % Abwasserwirtschaft 9 % 14 % Abfallwirtschaft 5 % 7 % Lärmschutz / -bekämpfung 4 % 2 % Boden- / Gewässerschutz 2 % 6 % Übergreifende Projekte 2 % 7 % Arten- / Landschaftsschutz < 1 % 2 % *) inkl. Ingenieurbüros 2011 destatis, Waren, Bau- und Dienstleistungen aus dem Umweltschutz, gerundete Werte Im Bereich Energieeffizienz von Gebäuden wird das gesamte Marktvolumen auf rund 41 Mrd. EUR beziffert (Roland Berger, 2011), davon knapp 14 Prozent für Energiemanagement und Gebäudetechnik. Marktentwicklung Energieeffizienz 2015 2020 Energiemanagement / Gebäudetechnik rd. 8,0 Mrd. EUR rd. 12,3 Mrd. EUR Heizung, Klima, Lichtsysteme rd. 24,1 Mrd. EUR rd. 32,2 Mrd. EUR Dämmung / Fenster rd. 21,9 Mrd. EUR rd. 31,9 Mrd. EUR Datenbank. Die vielleicht weltweit größte Baudatenbank RSWB unterhält das Informationszentrum Raum und Bau (IRB) der Fraunhofer-Gesellschaft in Stuttgart: www.irb.fraunhofer.de. An die 400 000 Daten zu allen Fragen des Bauwesens (Baumaterialien, Kosteneinsparung, Konstruktion, Experten etc.) sind hier gespeichert. Über den IRB kann außerdem die internationale englischsprachige Baudatenbank Iconda genutzt werden.

VR-GründungsKonzept GK098 12 4. Kalkulationshilfen Durchschnittsumsätze der verschiedenen Fachsparten (2012, netto): Hochbau rund 220.000 EUR Raumplanung rund 255.000 EUR Garten- / Landschaftsarchitekten rund 185.000 EUR Zum Vergleich: Baufachliche Sachverständige (2008) 180.000 EUR Ing.-Büros für bautechnische Gesamtplanung (2012) 345.000 EUR Quelle: destatis Durchschnittl. Pro-Kopf-Umsätze (2011, netto): Hochbau Raumplanung Garten- / Landschaftsarchitekten rund 59.000 EUR rund 76.000 EUR rund 57.000 EUR Quelle: BAK-Erhebung Der Umsatz je tätige Person erreicht nach den Daten des Statistischen Bundesamtes im Schnitt der Architekturbüros rund 73.000 EUR (2011, inkl. Innenarchitekten, Landschaftsgestalter), in Kleinbetrieben (< 250.000 EUR Jahresumsatz) nur rund 49.000 EUR. Kostenstruktur. Differenziert nach Unternehmensgröße, -umsatz ergibt sich für die Gesamtbranche folgende Kostenverteilung (2011, in % vom Nettoumsatz): Büros unter Büros über 250.000 EUR Jahresumsatz Personalaufwand 13,5 % 33,7 % Wareneinsatz, Fremdleistungen 17,3 % Energie u.ä. 1,8 % Mieten. Leasing 5,2 % 3,5 % Sonst. Sachaufwand 19,8 % 17,3 % Das rechnerische Ergebnis vor Steuern liegt danach im Schnitt der umsatzschwächeren Büros bei 61,5 %, in den umsatzstärkeren bei 26,4 % vom Jahresumsatz (netto). Eine ältere, aber differenziertere Erhebung des Statistischen Bundesamtes zeigt für Architekturbüros differenziert nach Sparten folgende Verteilung der Kosten (2008, in % vom Nettoumsatz): Büros im Büros in der Büros in der Hochbau Stadtplanung Ga-/La-Planung Personalaufwand 26,4 % 34,4 % 28,1 % Mieten. Leasing 4,0 % 4,1 % 4,3 % Sonst. Sachaufwand 28,7 % 41,2 % 21,6 %

VR-GründungsKonzept GK098 13 Das rechnerische Ergebnis vor Steuern liegt danach im Hochbau bei 30,9 % vom Jahresumsatz (netto), in der Stadt- und Regionalplanung bei 20,3 % und in der Garten- und Landschaftsplanung bei 36,0 %. Zum Vergleich: Pro-Kopf-Ergebnis: Büros im Büros in der Büros in der Hochbau Stadtplanung Ga-/La-Planung Gesamtkosten 31,5 % 34,4 % 28,1 % Überschuss 30.400 EUR 28.600 EUR 30.200 EUR aus Daten der BAK-Erhebung, bezogen auf den o.g. durchschnittlichen Pro-Kopf-Umsatz, 2011 Gebührenordnung. Ingenieur- und Architektenleistungen werden nach der HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) vergütet. Grundlage der Kalkulation sind die Bauosten, die aufgrund der Planungsleistung anfallen. Die Mindeststundensätze dürfen nicht unterschritten werden. Ein Risiko bilden Aufträge, die ohne schriftlichen Vertrag zustande kommen. Hier ist es dem Auftraggeber leicht möglich, nach Abschluss der Arbeit das Honorar bis zum jeweils geltenden Mindestsatz der Honorarverordnung zu kürzen. Nachträgliche Honorarvereinbarungen sind ungültig (OLG Düsseldorf, Az.: 21 U 66/01). Vorsicht ist auch bei zu großen Aufträgen geboten, die einen Anfänger in der Organisation überfordern können. Die HOAI-Sätze gelten allerdings nur für die Planungsarbeit, Beratung oder Gutachtertätigkeiten können frei vereinbart werden. Bei der Berechnung des Kosten- und Preisansatzes dafür können Sie so vorgehen: Schritt 1: Erfahrungsgemäß 10 bis 15 produktive Tage im Monat ergeben im Schnitt 150 abrechenbare Arbeitstage jährlich. Der Rest der Zeit steht für "unproduktive" Tätigkeiten wie Akquisitionsbemühungen, Weiterbildung und Verwaltung zur Verfügung. Schritt 2: Die Kosten für das Büro (Miete, Energiekosten, Telefon, Reisen, Material, ggf. Personal etc.) sowie die eigene Lebenshaltung (inkl. Versicherungen, Kreditraten, Steuern) müssen in diesen 150 Tagen erwirtschaftet werden. Schritt 3: Rechnen Sie die Kosten und das notwendige Mindesteinkommen aufs Jahr hoch und teilen Sie diese Gesamtsumme durch die 150 durchschnittlich abrechenbaren Tage. Daraus ergibt sich die rechnerische Mindestforderung für den Tagessatz. Versicherungen. Ansprüche des Bauherrn gegen Planungsfehler sollten unbedingt durch eine Berufshaftpflichtversicherung abgedeckt sein. Dabei geht es nicht allein um fehlerhafte Konstruktionen oder schlampige Bauüberwachung. Denn: Laut BGH (Az.: VII ZR 1/00) wird selbst eine nachträgliche Abweichung vom vereinbarten Bauplan als Fehler gewertet, wenn der Bauherr nicht einverstanden ist - auch dann, wenn sie eine Verbesserung gegenüber der ursprünglichen Planung bedeutet. Bei staatlichen oder öffentlich geförderten Aufträgen ist die Berufshaftpflicht sogar eine der Voraussetzungen für die Auftragserteilung. Praktiker wie Experten erwarten, dass die Haftungsauflagen für die Branche weiter zunehmen entsprechend könnten Versicherungsprämien ein ernsthafter Kostenfaktor werden. Private Absicherung. Arbeitslosenversicherung: Selbständige können freiwillig (gegen einen pauschalen Monatsbeitrag) Mitglied der Arbeitslosenversicherung bleiben (Kündigung erstmals nach 5 Jahren möglich, dann mit jeweils 3 Monaten Frist). Wesentliche Voraussetzungen: mind. 15 Wochenstunden selbständige Tätigkeit; innerhalb der letzten 24 Monate vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit mind. 12

VR-GründungsKonzept GK098 14 Monate versicherungspflichtig beschäftigt oder Bezieher von Arbeitslosengeld; Antragstellung innerhalb von 3 Monaten nach Existenzgründung. Krankenversicherung: Wer selbständig ist, kann wählen, ob er in der gesetzlichen Krankenkasse bleibt oder sich privat versichert. Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung sind von Alter, Geschlecht und Anzahl der nicht erwerbstätigen Familienangehörigen unabhängig, während die Privatversicherer für jedes Mitglied einen eigenen Beitrag berechnen. Für junge, gesunde Einsteiger ohne mitzuversichernde Familienangehörige ist eine Privatversicherung meist günstiger. Alters- / Risikovorsorge: Bei der Altersvorsorge gibt es für Selbständige meist die Möglichkeit zwischen gesetzlicher Rentenversicherung, Versorgungswerken bei einigen Berufsgruppen und/oder privaten Versicherungen zu wählen. Berufsunfähigkeit ist in der gesetzlichen Rentenversicherung für alle, die ab 1.1.1961 geboren sind, nur äußerst unzureichend abgesichert (Erwerbsminderungsrente); eine Berufsunfähigkeitsversicherung sollte zusätzlich privat abgeschlossen werden. Derzeit gilt eine private Vorsorge als günstiger, doch Prognosen über lange Zeiträume sind immer mit Unsicherheiten behaftet.

VR-GründungsKonzept GK098 15 5. Investitionsrahmen / Finanzierung Kapitalbedarf ca. 10.000 bis 15.000 EUR für Investitionen Viele Architekten haben die Selbständigkeit mit einem Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung begonnen. Eine einfache Büroausstattung reicht zunächst. Außerdem fallen ggf. Reisekosten, Telefongebühren, Fachliteratur und -medien, Honorare für freie Mitarbeiter und ähnliches an. Für die Anlaufzeit sollte man außerdem Rücklagen parat haben, die die laufenden Betriebskosten und den Lebensunterhalt für mindestens ein Jahr abdecken. Wer einen Bürobetrieb unterhält, braucht eine Rücklage für Miete und Nebenkosten. IT-Technik. Die Software-Systeme der neuen Generation leisten vor allem im Bereich Entwurf und Planung präzise Hilfestellung. Kosten, Qualität und Termin müssen bereits zu einem sehr frühen Zeitpunkt kalkuliert und garantiert werden. Für die entsprechende Hardware sollten Sie einen Mindestbetrag von 3.000 EUR einplanen, für die Software nochmals die gleiche Summe. Für Aufrüstung und Aktualisierung sind jährlich ca. 2.000 EUR zu veranschlagen. Empfehlungen und Tipps erhalten Sie bei den Verbänden. Finanzierung. Sinnvoll: Mit der Hausbank die Pläne zur Existenzgründung vorher zu besprechen und eine angemessene Kreditlinie für den Überziehungskredit zu vereinbaren. Unter Umständen besteht auch die Möglichkeit, aufgrund vorliegender Etats einen Kredit für die Büroeinrichtung und erste Betriebsmittel zu vereinbaren. Kredithilfen. Neben den Kredithilfen des Bundes bzw. der KfW- Mittelstandsbank (z.b. ERP-Gründerkredit-StartGeld bis 100.000 EUR, ERP- Gründerkredit-Universell für höhere Kreditsummen bis 10 Mio. EUR oder ERP- Kapital für Gründung mit Eigenkapitalfunktion bis 500.000 EUR) können Existenzgründer auch Förderung aus Landesprogrammen beantragen. Dazu gehören zinsgünstige Darlehen, in mehreren Ländern aber auch zusätzliche Beratungsmittel, in einigen Regionen und Branchen auch direkte Zuschüsse. Das aus eigenen Mitteln aufgebrachte Kapital sollte 15 bis 20 Prozent des Gesamtbedarfs nicht unterschreiten. Zu beachten: Öffentliche Förderkredite für Existenzgründer erhält nur, wer den Antrag darauf stellt, bevor er Investitionen tätigt, Räume mietet oder das Gewerbe anmeldet. Haftungsfreistellung: Förderkredite werden in aller Regel über die Hausbank ausgeliehen, die ihrerseits für die Rückzahlung des Darlehens gegenüber der Förderbank haftet. Diese Haftung wird für einige Programme, wie z.b. das StartGeld der KfW, mit der Haftungsfreistellung für einen Teil des Kredits (um max. 80 %) reduziert, Hausbank und Förderbank teilen sich also das Kreditrisiko. Der Gründer profitiert hiervon indirekt, weil dies der Hausbank die Gewährung des Kredits auch bei geringeren Sicherheiten erleichtert. Ausfallbürgschaft: Die Bürgschaftsbanken der Länder ersetzen mit öffentlichen Bürgschaften fehlende bankübliche Sicherheiten des Gründers für Bank- und/oder Förderkredite. Bei einem Scheitern des Vorhabens zahlen sie den besicherten Anteil der Finanzierung (max. 80 %, zwischen 10.000 EUR und 1 Mio. EUR) an die Hausbank. Der Gründer haftet für diesen Anteil gegenüber der Bürgschaftsbank, für den Rest gegenüber der Hausbank. Der Antrag auf eine öffentliche Bürgschaft wird über die Hausbank

VR-GründungsKonzept GK098 16 gestellt (bis 100.000 EUR in einigen Ländern auch direkt). Die Bürgschaftsbanken holen i.d.r. eine Stellungnahme der zuständigen Kammer oder Branchenvereinigung ein. Wesentlich ist eine absehbar ausreichende Rentabilität des Vorhabens. Ausfallbürgschaften gibt es nicht für Förderkredite mit Haftungsfreistellung. Förderprogramme der Länder Ausführliche Informationen bei den Landesförderinstituten. Adressen und Webadressen siehe unter Gründerkontakte / -informationen. Baden-Württemberg u.a.: Gründungsfinanzierung - Kredite ab 5.000 EUR bis 5 Mio. EUR (stille Beteiligung bei Vorhaben bis max. 250.000 EUR möglich) + Startfinanzierung 80 - Kredite für Vorhaben bis max. 150.000 EUR Gesamtvolumen (Darlehensbetrag bis max. 100.000 EUR zu 100 % des Finanzierungsbedarfs) + Exi-Gründungs-Gutscheine für kostenlose Gründungsberatungen, bis 10 Tage Intensivberatungen zu reduzierten Kosten (bis zu 80 % verbilligt) Bayern u.a.: Startkredit bis 40 % der förderfähigen Kosten (vorwiegend Investitionen, ohne Pkw) zwischen 12.000 EUR und 310.000 EUR Darlehenssumme + Startkredit 100 zur Aufstockung auf höhere Finanzierungsanteile, mind. 2500 EUR Darlehen, max. 10 Mio. EUR Gesamtfinanzierung + Universalkredit bis 100 % Finanzierung (inkl. Betriebsmittel), mind. 25.000 EUR, höchstens 10 Mio. EUR Darlehensbetrag + stille Beteiligung zwischen 20.000 EUR und 250.000 EUR + Existenzgründercoaching bis 70 % Zuschuss zum Beraterhonoraren bis 800 EUR pro Tagewerk, max. 10 Tagewerke Berlin u.a.: Berlin Start - Darlehen für Investitionen, ggf. den Übernahmepreis sowie Betriebsmittel zwischen 5.000 EUR und 100.000 EUR + Mikrokredite bis 25.000 EUR aus KMU-Fonds Bremen u.a.: BAB-Starthilfekredit (als Eigenkapitalaufstockung) bis max. 50.000 EUR (bei max. 100.000 EUR Finanzierungsbedarf)+ Bremer Gründerkredit bis 5 Mio. EUR + Beratungsförderung als Zuschuss bis max. 80% bei max. 700 EUR Honorar pro Tagewerk (insgesamt max. 2.800 EUR Zuschuss) Hamburg u.a.: keine spezifische Förderung von Freiberuflern Mecklenburg-Vorpommern u.a.: Kleindarlehen zwischen 20.000 EUR und 200.000 EUR + 50 % Zuschuss zur Unternehmensberatung von max. 500 EUR pro Tagewerk, im Rahmen von Unternehmensnachfolgen insgesamt max. 10.000 EUR Niedersachsen u.a.: Niedersachsen-Gründerkredit zwischen 20.000 EUR und 500.000 EUR für Investitionen sowie ggf. Betriebsmittel + Gründercoaching von 3-20 Tagewerken, je nach Region bis 75 % Zuschuss zu max. 600 EUR pro Tag (nur bei NBank akkreditierte Berater; Sonderkonditionen für bestimmte Regionen bzw. Gründungen) Nordrhein-Westfalen u.a.: NRW.BANK Gründungskredit, mind. 25.000 EUR, max. 10 Mio. EUR Kreditvolumen (zu 100 % der förderfähigen Kosten)

VR-GründungsKonzept GK098 17 Rheinland-Pfalz u.a.: Darlehen aus dem Mittelstandsförderungsprogramm bis zu 100% der Investitionen (max. 2 Mio. EUR, dabei Betriebsmittel bis 500.000 EUR) + Existenzgründungsberatung bis 50% Zuschuss für max. 9 Tagewerke zu 800 EUR Schleswig-Holstein u.a.: Starthilfedarlehen bis 100.000 EUR Investitionsbedarf und/oder 50.000 EUR Betriebsmittelbedarf Gründungszuschuss für ALG-I-Bezieher. Kann -Leistung in Höhe des individuellen Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR pauschal zur sozialen Absicherung für 6 Monate, danach pauschal 300 EUR zur sozialen Absicherung für weitere 9 Monate, sofern inzwischen eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden können; Verbrauch der Ansprüche auf ALG I; Voraussetzungen: Arbeitslose mit (Rest-)Anspruch auf mind. 150 Tage ALG I. Förderanspruch nur mit Bescheinigung von IHK, Handwerkskammer oder Bank, dass die Existenzgründung eine wirtschaftlich tragfähige Vollexistenz ermöglicht; dazu erforderlich Beschreibung des Konzepts (Businessplan), Kapital- und Finanzierungsplan sowie Umsatz- und Rentabilitätsvorschau, Lebenslauf; Antrag beim zuständigen Arbeitsamt. Achtung: Grundsätzlich hat der Job-Berater im Rahmen seiner Ermessensausübung individuell zu prüfen, ob die Vermittlung in Ausbildung und Arbeit Vorrang vor der Gewährung des Gründungszuschusses hat. Geno-Star: Finanzierungsplaner im Internet. Wie eine auf Ihren Kapitalbedarf zugeschnittene Finanzierung mit dem vorhandenen Eigenkapital, öffentlichen Mitteln und Bankdarlehen im Idealfall aussehen könnte, ermitteln Sie im ersten Schritt selbst mit GENO-Star. Das DV-gestützte Beratungssystem der Volksbanken, Raiffeisenbanken und Spar- und Darlehenskassen errechnet aufgrund Ihrer Angaben ganz unverbindlich einen optimalen Finanzierungs- und Kapitaldienstplan. So können Sie erst einmal verschiedene Modelle durchspielen. Damit erhalten Sie erste konkrete Zahlen für Ihren Businessplan, die dann im Gespräch mit Ihrer Hausbank verfeinert und noch besser auf Ihr Vorhaben zugeschnitten werden können. Internet-Service unter www.geno-star.de Förderrechner mit optimalem Finanzierungsplan und Kapitaldienstplan sowie Hinweisen auf einzureichende Unterlagen Förderprogramme und Förderlexikon Adressen der lokalen genossenschaftlichen Bank(en)

VR-GründungsKonzept GK098 18 6. Spezielle Gründerinfos Businessplan. Ein Gründungs- bzw. Investitionskonzept für die Finanzierung sollte u. a. folgende Informationen enthalten: Marktbedingungen Spezialisierungen, Preise Kundenpotenzial im Einzugsgebiet und ggf. daraus begründete Standortwahl Konkurrenzsituation notwendiger Mitarbeiterstamm Erfolgsaussichten des Unternehmens als Vollexistenz: Die oben genannten Themen müssen mit einer Umsatz-, Kosten- und Ertragsvorschau quantifiziert bzw. untermauert werden, um von der Wirtschaftlichkeit des jeweiligen Vorhabens zu überzeugen. Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Bei der Erstellung von ersten professionellen Businessplänen unterstützt Sie der Gründungsplaner der Volksbanken und Raiffeisenbanken. Mit Hilfe dieses umfangreichen und effizienten Planungsinstruments schärfen Sie den Blick für die Chancen Ihres zukünftigen Unternehmens, senken durch genaue Kalkulation die Risiken und betrachten ganz realistisch die Erfolgsaussichten aus verschiedenen Blickwinkeln. Zentrale Bestandteile des Gründungsplaners, den interessierte Gründer bei jeder Volksbank und Raiffeisenbank erhalten: Das Simulationsprogramm: Unternehmensgründung" für Ihren heimischen PC bildet den Gründungsprozess in betriebswirtschaftlich logischer Reihenfolge ab. Im Ergebnis erarbeiten Sie schrittweise Ihren individuellen Businessplan, der eine detaillierte Grundlage für das Finanzierungsgespräch mit Ihrer Hausbank bildet. Im Gründerplanspiel planen Sie gemeinsamen mit anderen (max. 20) Unternehmensgründern einen ganzen Tag lang Ihre eigene Firma, unter kompetenter Leitung, über einen Zeitverlauf von drei Jahren. Fragen Sie in Ihrer Genossenschaftsbank nach den nächsten Terminen. Persönliche Kreditwürdigkeit. Neben den wirtschaftlichen Aussichten des geplanten Unternehmens werden auch die persönliche Vermögens- und Einkommenssituation und die Kreditsicherheiten des Gründers eine Rolle spielen. In Bezug auf diese Frage kann es leicht zu Enttäuschungen kommen, da die Bank die aufgeführten Sicherheiten manchmal nicht so hoch bewertet, wie ein Gründer sich das erhofft. Übliche Bewertungen: in voller Höhe Kontoguthaben bei einem Kreditinstitut, Rückkaufwerte von Lebensversicherungen und Bausparguthaben, zu drei Vierteln des Wertes festverzinsliche Wertpapiere (für ausländische Wertpapiere gelten besondere Regelungen), mit fünfzig Prozent Aktien. Einstieg in ein bestehendes Architekturbüro. Da Architekturaufträge eine Frage des persönlichen Vertrauens sind, gibt es so gut wie keine Übernahmen von eingeführten Architekturbüros durch Fremde. In der Praxis finden Geschäftsübernahmen fast nur durch Büroangestellte statt, wenn der Inhaber aus Altersgründen den Betrieb aufgeben will. Manchmal ist es auch möglich, als langjähriger Angestellter einen Einstieg als Geschäftspartner in die jeweilige Firma angeboten zu bekommen.

VR-GründungsKonzept GK098 19 Partnerschaften. Unter Umständen kann es leichter und zweckmäßiger sein, mit einem Partner die Existenzgründung anzustreben. Dies gilt vor allem, wenn sich die Kenntnisse und Fähigkeiten der Partner ergänzen. Allerdings sollte bei einer Partnerschaft von vornherein eine schriftliche Vereinbarung über die vorgesehenen Rechte und Pflichten getroffen werden. Hier sollte auch festgelegt sein, wie bei Lösung der Partnerschaft zu verfahren ist. Bürogemeinschaften. Der Vorteil: Mehrere für sich jeweils selbständige Architekten teilen sich die Bürokosten und schaffen Geräte gemeinsam an. Wenn es gelingt, in eine solche Bürogemeinschaft einzusteigen, verringern sich die Startschwierigkeiten beträchtlich. Kontakte laufen meist informell, sie können aber auch über Suchanzeigen vermittelt werden. Steuerfallen. Auch Gründer, die sich beim Thema Unternehmenssteuern von Anfang an der Hilfe eines Steuerberaters bedienen, müssen sich selbst in Grundzügen mit den rechtlichen und steuerlichen Aspekten einer Unternehmensgründung befassen. Wichtig für viele, wenn sie (in der Anfangsphase) ohne Mitarbeiter arbeiten: Eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kann bereits durch die gemeinsame Tätigkeit / Kooperation zweier Personen entstehen und dann ohne dass die Partner dies wissen zu weit reichenden steuerlichen Konsequenzen führen, ggf. verbunden mit erheblichen steuerlichen Nachteilen für die Partner.

VR-GründungsKonzept GK098 20 7. Recht Als Architekt darf sich niederlassen, wer in die Architektenliste eingetragen ist, die von der Architektenkammer des jeweiligen Bundeslandes geführt wird. Voraussetzungen für die Eintragung: Abgeschlossenes Studium im Fachbereich Architektur mindestens zwei bis drei Jahre praktische architektonische Tätigkeit Die Architektengesetze der meisten Bundesländer gestatten den Eintrag in die Architektenliste auch dann, wenn der Nachweis erbracht wird, dass der Bewerber sich auf dem Gebiet der Architektur besonders ausgezeichnet hat (sog. Genieparagraph). Freiberufler. Der Architekt übt einen freien Beruf aus. Von der Aufnahme seiner Tätigkeit informiert er lediglich das zuständige Finanzamt. Gewerbe: Nur wenn der Architekt als Bauträger fungiert (Durchführung der gesamten Bauabwicklung für einen Bauherren) oder nebenbei Bauausführungen betreibt, muss er ein Gewerbe anmelden. Um sicherzugehen und spätere Nachzahlungen an Gewerbesteuer zu vermeiden sollte man diese Frage dem zuständigen Finanzamt oder der Oberfinanzdirektion vorlegen. Anmeldung bei der für Ihren Betriebssitz zuständigen Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Davon werden automatisch in Kenntnis gesetzt das Finanzamt das Gewerbeaufsichtsamt die Ordnungsbehörden die Berufsgenossenschaft Mit der Aufnahme eines Gewerbes wird jedes Unternehmen kammerzugehörig und damit beitragspflichtig. Sollte das Finanzamt innerhalb von wenigen Wochen keine Steuernummer zugeteilt haben, ist der Gewerbetreibende verpflichtet, eine persönliche Mitteilung zu machen. Berufshaftpflichtversicherung. Vorausgesetzt wird diese Absicherung, wenn mit Geldern der Wohnungsbau-Kreditanstalt oder mit Steuergeldern gebaut wird. In den Bauordnungen einiger Länder ist diese Absicherung bereits für die Planungsphase vorgeschrieben. Als Mindestdeckungssummen empfehlen Experten eine halbe Million Euro für Personenschäden und 80.000 EUR für Sachschäden. Standesrecht. Zu den Leitlinien des Marketing von Architekten gehören nach wie vor: Sachlichkeit der Informationen, Kollegialität, Unabhängigkeit von Dritten (z.b. keine durch Baufirmen finanzierte Broschüren). Es empfiehlt sich, im Zweifel die Kammer um Rat zu fragen, ob eine Marketing- / Akquisitionsaktivität von der Berufsordnung gedeckt ist.

VR-GründungsKonzept GK098 21 Vermeiden sollte der Architekt: breit gestreute Werbemedien (Postwurfsendungen, öffentliches Auslegen von Flyern oder Visitenkarten, Bandenwerbung) übertriebene Werbung (z.b. auffälliges Büroschild) übertriebene Selbstdarstellung, vergleichende Aussagen zur eigenen Leistung Werbung für Bauprodukte in Anzeigen / Werbemitteln Personal. Wenn Sie Mitarbeiter beschäftigen wollen, brauchen Sie für die Anmeldung zur Krankenkasse eine Betriebsnummer. Die bekommen Sie von Ihrem zuständigen Arbeitsamt zugeteilt. Natürlich müssen Ihre Mitarbeiter gegen Unfall versichert sein. Deshalb ist innerhalb von 8 Tagen nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit die Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft fällig. Der Beitrag richtet sich nach der Höhe der Brutto-Entgelte. Aushilfskräfte: Die sozialversicherungs-, steuer- und arbeitsrechtlichen Voraussatzungen bzw. Möglichkeiten, der so genannten Geringfügigen Beschäftigung (Entgeltobergrenze: 450 Euro monatlich) und bei der kurzfristigen Beschäftigung sind ebenso vielfältig wie kompliziert. Krankenkassen und Kammern halten zum Thema Minijobs ausführliche Informationsschriften bereit (auch im Internet). Achtung: Nach dem 1.1.2013 begonnene Minijobs sind nur auf Wunsch des Arbeitnehmers von der Rentenversicherungspflicht befreit (schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber). Baubereich: Umsatzsteuer. Die schlechte Steuermoral schwarzer Schafe hat den Gesetzgeber veranlasst, bei der Umsatzsteuer genauer hinzusehen: Seit April 2004 ist bei Bauleistungen und in der Gebäudereinigung der (gewerbliche) Auftraggeber zur Entrichtung der fälligen Umsatzsteuer (Bauabzugssteuer) aus den Rechnungen ans Finanzamt verpflichtet, nicht mehr der Auftragnehmer. Das bedeutet: Der Auftragnehmer liquidiert nur mehr die Netto- Rechnungssumme.

VR-GründungsKonzept GK098 22 8. Gründerkontakte/-informationen Anlaufstellen für Gründer Baden-Württemberg: ifex - gruendung-bw.de Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg Neues Schloss, Schlossplatz 4, 70173 Stuttgart Tel. 0711/123-2786, Fax 0711/123-2556 E-Mail: ifex@mfw.bwl.de www.gruendung-bw.de Bayern: Startup in Bayern Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie Prinzregentenstraße 28,, 80538 München Tel. 089/21620-0, Fax 089/2162-2760 E-Mail: info2010@mittelstand-in-bayern.de www.startup-in-bayern.de Berlin: gruenden-in-berlin.de www.gruenden-in-berlin.de E-Mail: -> Kontaktformular Existenzgründer-Telefon: 030/9013-8444 Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung Martin-Luther-Str. 105, 10825 Berlin E-Mail: poststelle@senwtf.berlin.de www.berlin.de/sen/wirtschaft/foerderung/gruenden/index.html Bremen: B.E.G.IN-Gründungsleitstelle c/o RKW Bremen, Langenstr. 30, 28195 Bremen Info-Line Bremen: 0421/32 34 64-12 Info-Line Bremerhaven: 0471/14 04 60 E-Mail: info@begin24.de www.begin24.de Hamburg: H.E.I. Hamburger ExistenzgründungsInitiative Habichtstr. 41, 22305 Hamburg Tel. 040/611 7000, Fax 040/611 700 19 Kontaktformular: www.hei-hamburg.de/103,kontakt.html www.hei-hamburg.de Mecklenburg-Vorpommern: Gründertelefon E-Mail: -> Kontaktformular Ansprechpartner Mo-Do 9.00-15.30 Uhr unter: www.gruender-mv.de/info/gruendertelefon/index.html Online-Beratung: www.gruender-mv.de/service/onlineberatung/index.html www.gruender-mv.de

VR-GründungsKonzept GK098 23 Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen NBank Günther-Wagner-Allee 12-16, 30177 Hannover E-Mail: info@nbank.de www.nbank.de Existenzgründung in Niedersachsen: www.nbank.de/unternehmen/wirtschaft/existenzgruendung Nordrhein-Westfalen: STARTERCENTER NRW Standorte der Startercenter in NRW: www.startercenter.nrw.de/startercenter/startercenter-adressen.html Infoline: 0211/ 837 1939 (Montag-Freitag 8-18 Uhr) Kontaktformular: www.startercenter.nrw.de/impressum/kontakt.html www.startercenter.nrw.de Förderlotse: www.nrwbank.de/de/foerderlotse/produktsuche/index.html Rheinland-Pfalz: Gründungsinitiative Ministerium f. Wirtschaft, Klimaschutz, Energie u. Landesplanung Kaiser-Friedrich-Straße 1, 55116 Mainz, Tel. 06131/16-2525 www.gruendungsinitiative.rlp.de Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) Beratertelefon: 06131/6172-1333 (Mo.-Do. 9-17 Uhr; Fr. 9-15 Uhr) E-Mail: beratung@isb.rlp.de www.isb.rlp.de Förderfinder: http://isb.rlp.de/de/wirtschaft/foerderfinder-assistent/ Schleswig-Holstein: Existenzgründungsoffenssive Förderberatung: www.ib-sh.de/foerderlotse Förderlotsen einschließlich GründerInnenberatung Investitionsbank Schleswig-Holstein Tel. 0431/9905-0, Fax 0431/9905-3383 E-Mail: info@ib-sh.de www.ib-sh.de/existenzgruendung Initiative "Gründerland Deutschland" auf dem Existenzgründerportal Bundesministerium für Wirtschaft und Energie www.existenzgruender.de Kammern Service der Industrie- und Handelskammern: Existenzgründungsberatung Vermittlung/Benennung von Spezialisten und weiterführenden Beratungseinrichtungen Auskunft über gewerberechtliche Fragen Wegweiser zu den Förderprogramme aus Bundes- und Landesmitteln etc. Links zu allen IHKs: www.dihk.de/ihk-finder Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag e.v. Jägerstraße 40, 70174 Stuttgart Tel. 0711/22 55 00 60, Fax 0711/22 55 00 77 E-Mail info@bw.ihk.de www.bw.ihk.de